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Wulff Zapfenstreich verdient ?

Begonnen von fuchsmuetze, 03. März 2012, 18:13:43

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Ralf

Was mich stört ist diese Doppelzüngigkeit: Kurz vor seinem Rücktritt plädierte Herr Wulff für eine Kürzung des Ehrensoldes. Nun, wo er selbst der Nutznießer ist, ist davon keine Rede mehr, er nimmt bereitwillig alles in vollem Umfang an. Das halte ich für anrüchig.
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DK

Ich stehe auch sehr kritisch zu den Leistungen bzw. möglichen Verfehlungen des BP a.D. Wulf. Dennoch bin ich der Meinung das ein grosser Zapfenstreich ein würdiger Abschluss der Amtszeit eines Bundespräsidienten ist, der auch eine Stärke und innere Verfasstheit unserer Demokratie zeigt mit (mutmasslichen) persönlichen Verfehlungen seiner Amtsinhaber umzugehen.
Bezüglich 'Ehrensold' (ein schöner Begriff aus Kaisers Zeiten) sollte man in den entsprechenden Gremien über eine sinnvolle Anpassung nachdenken (ab dem 65 Lebensjahr z.B) aber nicht bestehende Regelungen sozusagen nachträglich ändern nur weil einem (nach welchen Massstäben auch immer) der Amtsinhaber nicht passt bzw. sich Verfehlungen mutmasslich hat zuschulden kommen lassen. Ich wünsche mir etwas mehr Gelassenheit und Souveränität in der Debatte.
mkg
DK
'Vom Einsatz her denken'

schlammtreiber

Semper Communis
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Wallenstein

Das einzige, was mir bei der Sache gegen den Strich geht, ist wieder einmal der Musikwunsch. Währnd Guttenberg "Smoke on the Water" wollte, wünscht Wulff sich "Ebony and Ivory". Das sind ja alles ganz schöne Lieder, unbestritten, aber ich persönlich finde sie für den Anlass unpassend und für die Bundeswehr sogar irgendwie entwürdigend. "Smoke on the Water" sollte man wirklich nicht mit einer Militärmusikkapelle spielen... ;)

Ralf

Meiner Kenntnis nach hat das Musikkorps wegen Ebony and Ivory Bedenken geäußert und die Auswahl ist nun so getroffen worden:
Bei dem Zapfenstreich selbst werden auf Wunsch Wulffs vier Musikstücke gespielt. Es handelt sich dabei um den ,,Alexandermarsch" von Andreas Leonhardt, den Song ,,Over the rainbow" von Harold Arlen sowie das Kirchenlied ,,Da berühren sich Himmel und Erde" von Christoph Lehmann und die Ode ,,An die Freude" von Ludwig van Beethoven, wie das Bundespräsidialamt am Dienstag mitteilte. Zitat aus der Morgenpost.
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Schamane

Der Große Zapfenstreich steht dem Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und dem Verteidigungsminister zu Verabschiedung aus seinem Amt zu. So ist die Erlasslage, ob dieser würdig oder unwürdig war ist dabei nicht zu beurteilen.
Des weiteren steht er einem Generalleutnant bzw. General zur Verabschiedung in den Ruhestand zu und so ist es halt. Was mich schon etwas stört ist das O - Ton BW "An die Durchführung des Großen Zapfenstreichs sind strenge Anforderungen zu stellen um seine herausgehobene Position unter den Ehrungen im Militär sichtbar zu machen."
Da wird auf der einen Seite mit strengstem Maßstab gemessen und auf der anderen Seite er per Amt gegeben.
Von daher sollte überlegt werden für die Zukunft, ob deutschen Politikern überhaupt noch die Ehrung durch den Großen Zapfenstreich gewährt werden sollte.
Was eher anzuregen wäre, wäre ein kumulativer Großer Zapfenstreich der zwischen den Landeshauptstädten wandert für die im Laufe des Jahres ausgeschiedenen SaZ und BS, wo diese eine Einladung bekommen und der Bund vielleicht mal so nett ist ihnen die Fahrt zu bezahlen. Schließlich haben auch Feldwebel zum Teil ihre 35 Jahre treu gedient und eine Ehrung die man gleichzeitig als Öffentlichkeitsarbeit verkaufen kann kommt sicher gut.
Ansonsten rate ich ab Ehrenbewertungen bei Politikern zu machen, da auch wer heute Strahlend da steht morgen gleich einer Sternschnuppe verglüht das sollte man ja im BMVg bestens wissen.

miguhamburg1

Dieser "Schamanenvorschlag" wäre nun genau das Gegenteil dessen, was Sie hier selbst vortragen: Denn der kumulative Große Zapfenstreich nach Ihrer Beschreibung würde eben auch unterschiedslos jeden "beglücken" und damit seiner Vorgabe widersprechen.

Außerdem steht der Große Zapfenstreich nur einem ausscheidenden Verteidigungsminister sowie den von Ihnen wiederholten generalen/Admiralen "zu", wie Sie schreiben. Das heißt: Er erfolgt automatisch per Anordnung/Befehl durch die dafür Zuständigen. Das ergibt sich aus der ZDv 10/8, wie ich eingangs beschrieben hatte.

Ausscheidenden Bundeskanzlern, Bundespräsidenten (immer) sowie ausgesuchten anderen hochrangigen in- und ausländischen Persönlichkeiten (fakultativ) wird die Aufführung des Großen Zapfenstreiches aus protokollarischen Gründen vom Minister angetragen, was sich aus der ZDv 10/9 ergibt. Die so Angesprochen können dies annehmen oder ablehnen. Im Protokollarischen Kontext geht es - kurz zusammengefasst - nicht um einzeln zu begründende Verdienste oder gar besonders hervorzuhebendes, moralisch einwandfreies Verhalten, sondern die "Ehrbezeigung" gilt dem von einer Person besetztem Amt, von dem automatisch ausgegangen wird, dass der Amtsträger per se zu würdigen ist. Dass dies für einen Bürger, der sich mit solcher Thematik auseinandersetzt, nicht ohne Weiteres ohne ein wenig Recherche erschließt, ist verständlich. Deshalb auch die hier von Andi und mir gegebene Hinweise zum Thema.

Wenn Sie, Schamane, nun die Auffassung vertreten, dass Politiker per se nicht militärisch zu ehren wären, stellen Sie sich vollkommen jenseits international üblicher Protokollregelungen, müsste dann auch auf militärische Ehren bei Staatsbesuchen gelten und würde Deutschland international isolieren. Mithin ist eine derartige Forderung nichts weiter als Populismus.

Schamane

Ich zitiere mich mal selbst :

"Von daher sollte überlegt werden für die Zukunft, ob deutschen Politikern überhaupt noch die Ehrung durch den Großen Zapfenstreich gewährt werden sollte."

Die Betonung liegt auf deutschen Politikern. Der Große Zapfenstreich in seiner jetzigen Form wurde erstmals mit der Kaiserhymne 1838 zu Ehren des russischen Zaren intoniert. Von daher für Hr. Obama oder Putin gerne, denn da entspricht es internationaler Gepflogenheit bei deutschen Politikern eher nein.
Denn International wird zur Amtseinführung eines Präsidenten der Präsidentensalut geschossen. Ich habe aber bisher noch keine bespannte Artillerie an der Spree vorreiten gesehen um die Wahl des Präsidenten zu verkünden. Ebenfalls läuten nicht die Glocken von Berlin usw. daher mit International sollte man bei inländischen Politikern vorsichtig sein.
Des weiteren würde ein kumulativer Zapfenstreich all die Ehren die nach treuer Pflichterfüllung in ihren Ruhestand treten und von daher finde ich es als Ehrenbezeugung des Staates angemessen.

RekrKp8

Also wird der Bundespräsident geehrt, weil wir einen haben. Es wird nicht Christian Wulff selbst geehrt, sondern das Bundesorgan.

Andi

Richtig, er ist der höchste Repräsentant unseres Staates. Der Bundeskanzler wird verabschiedet, weil er der Höchste Repräsentant der Bundesexekutive ist, der auch die Bundeswehr angehört. Der Verteidigungsminister wird mit einem Zapfenstreich verabschiedet, weil er der oberste Dienstherr und Vorgesetzte aller Bundeswehrangehörigen ist.
Nur bei Generalen und Admiralen könnte man tatsächlich etwas wie eine Würdigung der Person und persönlicher Leistungen mit dem Zapfenstreich zur Pensionierung verbinden, denn hier handelt es sich um Leistungsträger, die auf Grund ihrer Leistung einen solch hohen Dienstgrad erreicht haben.

Und ich fände einen "Wanderzapfenstreich für alle" dann doch ziemlich inflationär für die Wertigkeit unseres höchsten militärischen Zeremoniels.
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miguhamburg1

Lieber Schamane,

Sie zeigen, dass Sie den Punkt nicht verstehen wollen oder können: Die Salutschüsse gibt es - für ausländische Staatsoberhäupter, die Deutschland besuchen und vom Bundespräsidenten empfangen werden. Dafür hat das WachBtl BMVg Feldhaubitzen.

Doch davon mal abgesehen: Jede Nation legt fest, in welcher Art und welchem Umfang es sein Protokoll ausgestaltet - insofern gibt es hier nicht zwingend internationalen Übereinstimmungen. Damit einhergehend gibt es auch kaum eine Entstprechung des Großen Zapenstreiches in anderen Ländern.

Deutschland hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen, international geltenden protokollarischen Regeln festgelegt, wie dem Bundespräsidenten und dem Bundeskanzler als Amtsträger militärische Ehren nach Ausscheiden aus dem Amt angetragen werden. Genau dies wird seit Bestehen der Bundeswehr getan und ist damit jahrzehntelang geübte protokollarische Praxis - und findet sich in eben der erwähnten 10/9.

Selbstverständlich bleibt es der politischen Leitung des Ministeriums freigestellt, die beiden genannten Grundlagenvorschriften zu ändern, sie werden sich dabei jedoch nicht vom international üblichen Comment vollkommen entfernen. Im Übrigen sollte nun auch die "Causa Wulf" nicht überstrapaziert werden, was die Frage des Großen Zapfenstreiches anbelangt. Denn die, die politisch am lautesten schreien und avisieren, dass sie nicht kommen werden, sind überhaupt nicht eingeladen, könnten somit auch gar nicht zusagen...

Schamane

Nun in Österreich wandert der Große Zapfenstreich der Republik Österreich jeweils um den 26.10. (Tag der Fahne / Nationalfeiertag / Tag des Abzugs der letzte Besatzungstruppen 1955 aus Österreich) durch die Bundesländer. So wird alle 9 Jahre der Große Zapfenstreich in jedem Bundesland zu diesem Anlass intoniert.
Mein Vorschlag zur Ehrung derer die über Jahrzehnte ihre Pflicht erfüllt haben versus derer die nur von Amtswegen diese Ehrung erhalten scheint ja für einige Diskussionen und Aufregungen zu sorgen und genau das war mein Ziel. Denn der Große Zapfenstreich ist eine militärische Ehrenbezeugung und hier muss man für die Zukunft schon sich fragen wem sie zusteht.
Ansonsten noch ein Link aus Österreich

http://derstandard.at/1330390569881/SPD-raet-Wulff-zu-Verzicht-auf-den-Grossen-Zapfenstreich

Nun ich spiele nicht auf den Besuch ausländischer Gäste an, sondern auf den 18 März weil da wohl nicht die Glocken der Berliner Kirchen läuten und der Präsidentensalut zur Wahl geschossen wird. Zur Amtseinführung von Putin wird dies wohl anders aussehen. Von daher nicht mit internationalen Übereinkommen argumentieren, wo diese nicht greifen.

miguhamburg1

Bevor Sie diese Auseinandersetzung weiter führen, sollten Sie sinnvollerweise zunächst einmal die internationalen protokollarischen Regeln lesen, damit eine Diskussion sinnvoll wird. Sonst sprechen wir von unterschiedlichen Zusammenhängen und Begriffen und das führt nicht weit.

Andi

Zitat von: Schamane am 06. März 2012, 19:09:00
Nun in Österreich wandert der Große Zapfenstreich der Republik Österreich jeweils um den 26.10. (Tag der Fahne / Nationalfeiertag / Tag des Abzugs der letzte Besatzungstruppen 1955 aus Österreich) durch die Bundesländer. So wird alle 9 Jahre der Große Zapfenstreich in jedem Bundesland zu diesem Anlass intoniert.

Und? Was soll mir das jetzt sagen?
Es gibt in der Bundeswehr x-Anlässe zu denen es einen großen Zapfenstreich gibt (siehe ZDv 10/8). Und es gibt kaum ein Bundesland in dem es nicht ein bis mehrmals im Jahr einen großen Zapfenstreich gibt. Alleine 2009 habe ich in SH 3 Stück beigewohnt.

Zitat von: Schamane am 06. März 2012, 19:09:00
Mein Vorschlag zur Ehrung derer die über Jahrzehnte ihre Pflicht erfüllt haben versus derer die nur von Amtswegen diese Ehrung erhalten scheint ja für einige Diskussionen und Aufregungen zu sorgen und genau das war mein Ziel.

Hä? Wo sind denn Diskussionen und Aufregung zu diesem Thema?

Zitat von: Schamane am 06. März 2012, 19:09:00
Denn der Große Zapfenstreich ist eine militärische Ehrenbezeugung und hier muss man für die Zukunft schon sich fragen wem sie zusteht.

Das ist wohl umfassend und mehrfach in diesem Thread erläutert worden.

Zitat von: Schamane am 06. März 2012, 19:09:00
Ansonsten noch ein Link aus Österreich

Ich weiß, ich wiederhole mich: Und?

Zitat von: Schamane am 06. März 2012, 19:09:00Nun ich spiele nicht auf den Besuch ausländischer Gäste an, sondern auf den 18 März weil da wohl nicht die Glocken der Berliner Kirchen läuten und der Präsidentensalut zur Wahl geschossen wird. Zur Amtseinführung von Putin wird dies wohl anders aussehen. Von daher nicht mit internationalen Übereinkommen argumentieren, wo diese nicht greifen.

Kann ich jetzt irgendwie gar nichts mit anfangen, aber vielleicht ist das zu hoch für mich.

Gruß Andi
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Schamane

@ Miguhamburg1 internationale protokollarische Gepflogenheit gelten genau nur im internationalen Beziehungen und der Große Zapfenstreich ist ein nationales Zeremoniell.
Von daher greifen ihre Einwände mit den internationalen protokollarischen Gepflogenheiten zu kurz. Die von ihnen angeführte ZDV 10/8 und 10/9 sind nur eines nationale Dienstvorschriften nicht mehr und nicht weniger und die können geändert werden, ohne das dies International jemanden tangiert.
So könnte z.B. das WachBtl. aufgelöst und die um Berlin stationierten Verbände zur Abstellung einer Ehrenformation befohlen werden, dass dies bei dem Taubenschlag zwar eine extreme Mehrbelastung wäre ist klar, aber formal wäre dies möglich.

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