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Streichung Quartalstage rechtens?

Begonnen von Kampfnudel, 27. Juni 2012, 14:48:36

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RekrKp8

Grundlage für die Quartalstage waren die geringeren Wochenarbeitszeiten der Beamten im Gegensatz zu den Soldaten. Diese haben dafür dann einen Tag pro Quartal frei bekommen. Seit 2005 ist die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten aber wieder aufs gleiche Niveau gestiegen. Deshalb sollten damals (TM) bereits die Quartalstage wieder gestrichen werden. Der DBwV hat durchgesetzt, dass dies erst im Zuge einer kompletten Neuregelung des DZA kommt. Diese Neuregelung haben wir erst jetzt. Gut für uns also seit 7 Jahren...

Im Heer soll es wohl ein Schreiben vom Inspekteur geben, dass die ersten beiden Anrechnungsfälle freizugeben sind. Es wird in der Tat den DV nicht gerade leicht gemacht. Es sind ohnehin in vielen Einheiten zu wenige da, und dann sollen auch noch wenn möglich, mind. 2, die Anrechenfälle in Freizeit gewährt werden. Dann kann man quasi schauen, ob man nicht die letzten beiden Tage im Monat die Einheit zu macht.

InstUffzSEAKlima

Man muss aber auch bedenken, dass diese Anrechnungsfälle ja dadurch entstanden, dass die betreffenden Soldaten Mehrdienst geleistet haben und damit zusätzlich im Dienst waren. Die Abgeltung von Mehrarbeit im Zivilen führt auch regelmäßig zur Diskussion, warum xy schon wieder Stundes seines Zeitkontos abbaut und damit seine Arbeit scheinbar liegenbleibt...
Die Diskussion mit den Anrechnungsfällen und deren Abgeltung in Freizeit wird es noch solange geben, wie es Soldaten gibt.

Andi

Nein, die wird es nur solange geben, bis irgendwann der Erlass aufgehoben wird. ;)
Soldaten sind nämlich die einzige Berufsgruppe fie überhaupt gar keine gesetzliche Arbeitszeitvorgabe haben.  :o
the rest is silence...

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InstUffzSEAKlima

Die besonderen Umstände des Soldatenberufes lassen ja auch keine Anwendung solcher Regeln zu, wenn man vom Routinedienst im Standort und der Verwaltung/Stabsarbeit absieht. Man bekommt ja selbst im Innland bei Übungen(!) schon ab und an mit Lenk- und Ruhezeiten der MKF Probleme, also kann man nur erahnen, wie weitreichend die Anwendung gesetzlicher Arbeitszeitregeln für den allgemeinen Dienst wären. Es hätte letztendlich nur unzählige Ausnahmeregelungen zur Folge, so dass man höchstwahrscheinlich dann wieder auf dem derzeitigen Stand wäre, aber tonnenweise Papier beschrieben worden wäre.

Schamane

Also einmal eine Frage: zwei OStFw sagten zu den Quat.-Tagen, dass die Intention hinter der Einführung war, Überstunden abzugelten, welche durch den Dienstzeiterlass nicht abgegolten wurden und auch im neuen Dienstzeiterlass gibt es Stunden, welche nicht abgegolten werden. Wenn dies die Intention des Dienstherren bei der Einführung des Quat.-Tages war, dann dürfte der neue Dienstzeiterlass eigentlich keine Ausnahmen mehr enthalten.

wolverine

Zitat von: =TRG= am 11. Juli 2012, 17:41:42
Grundlage für die Quartalstage waren die geringeren Wochenarbeitszeiten der Beamten im Gegensatz zu den Soldaten. Diese haben dafür dann einen Tag pro Quartal frei bekommen. Seit 2005 ist die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten aber wieder aufs gleiche Niveau gestiegen. Deshalb sollten damals (TM) bereits die Quartalstage wieder gestrichen werden. Der DBwV hat durchgesetzt, dass dies erst im Zuge einer kompletten Neuregelung des DZA kommt. Diese Neuregelung haben wir erst jetzt. Gut für uns also seit 7 Jahren...
Haben Sie das einfach nicht oder überlesen oder fabulieren Sie gerade wieder einen völlig eigenen Sachverhalt weil Sie das hier diskutierte Thema nicht interessiert?
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Gast1234

@wolverine: ==TRG== hat recht. Die Quartalstage wurden eingeführt um eine Benachteiligung der Soldaten gegenüber der Beamten auszugleichen. Und 2005 sollten diese bereits einmal abgeschafft werden. Das wurde auf bestreben des DBWV bis zu einer Neuregelung des DZA-Erlasses verschoben. Diese Neuregelung ist bekanntlich seit 01.07.2012 in Kraft und damit sind die Quartalstage ab diesem Quartal abgeschafft.

RekrKp8

Ja, wolverine nutzt ja meinen Beitrag, um seinen Voropster darauf hinzuweisen.

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