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Drogentest bei Dienstantritt

Begonnen von Goldfield, 27. September 2012, 23:34:08

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christoph1972

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

KlausP

ZitatIch kann die ablehnende Haltung ggü. "weichen" Drogen (worüber man bei dem potenten Zeug heute wirklich nicht mehr von weich sprechen kann) hier nicht nachvollziehen.

Was Sie nachvollziehen können und was nicht interessiert hier nicht die Bohne. Der Dienstherr setzt klare Grenzen und wem das nicht ppasst, soll sich eine andere Tätigkeit suchen. Basta ,,, aus die Maus ... Ende der Veranstaltung. Und wer hier im Forum illegalen Drogenkosum toleriert oder verharmlost, sollte sich auch ein anderes Betätigungefeld suchen. Ende meiner Meinungsäußerung dazu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ich empfehle den Anhängern der angeblich so weichen Drogen eine Bewerbung bei den ANSF. 1. Sehen die das da nicht so eng und 2. kann man sich dann live anschauen wie gut Waffen, feindliche Umgebung und Drogen zusammen passen.
Allerdings muss man dann einige Einschränkungen gegenüber dem Dienst bei der Bundeswehr hinnehmen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Zitat von: Procuris am 27. August 2013, 22:24:30
Ich kenne die Eigenbedarfsgrenzen nicht für jedes BL, generell zeichnet sich ein Nord-Süd Gefälle ab. Wenn mich nicht alles täuscht wird sie derzeit in Niedersachsen angehoben und hat sich vorher bei ca. 6g bewegt.
Bei diesen "Eigenbedarfsgrenzen" geht es lediglich um die Möglichkeit ein Strafverfahren einzustellen; das wissen Sie? Die Strafbarkeit des Besitzes von BTM bleibt bestehen und ein Verfahren wird auch dann eröffnet.

Und die Bw sieht das wegen des regelmäßigen Umgangs mit Waffen, Munition und schwerem Kriegsgerät sowie der Vorbildfunktion in der Gesellschaft als Amtsträger eben etwas strenger. Darum wird jeder Soldat zur Einstellung noch einmal gesondert belehrt, über die Besonderheiten in der Bw und auch die Folgen bei Missachtung. Der Soldat quittiert dies mit seiner Unterschrift.
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Procuris

Zitat von: KlausP am 28. August 2013, 08:59:50
ZitatIch kann die ablehnende Haltung ggü. "weichen" Drogen (worüber man bei dem potenten Zeug heute wirklich nicht mehr von weich sprechen kann) hier nicht nachvollziehen.

Was Sie nachvollziehen können und was nicht interessiert hier nicht die Bohne. Der Dienstherr setzt klare Grenzen und wem das nicht ppasst, soll sich eine andere Tätigkeit suchen. Basta ,,, aus die Maus ... Ende der Veranstaltung. Und wer hier im Forum illegalen Drogenkosum toleriert oder verharmlost, sollte sich auch ein anderes Betätigungefeld suchen. Ende meiner Meinungsäußerung dazu.

Der Konsum ist nicht illegal, der Besitz ist es. Zweitens habe ich in keiner Art und Weise gesagt, das ich Konsum von Drogen in bzw. während der Dienstzeit befürworte. Ich habe mich lediglich gewundert, wie engstirnig und absolut der junge Mann angegangen wird, bei so einem harmlosen SV, es wurde schließlich nicht beschrieben das er abhängig oder permanent am kiffen ist.

Ferner wird, abgesehen von iwelchen Begleitumständen die aus gewissen Gründen doch vorliegen können, ein Verfahren zwar erföffnet, jedoch idR wie gesagt eingestellt wird. Und denjenigen der mit mehr als 6g rumrennt (glaube jetzt unter Rot-Grün hier sogar 10g) müssen Sie mir mal zeigen. Was ich damit auch eigtl. sagen wollte ist, das somit der politische Wille belegt ist, das es sich bei Mindergrenzen um so wenig Unrecht handelt, das von Strafverfolgung abgesehen wird. Man kann sich zwar nicht auf die legalisierung einigen, damit wird aber de facto eine vollzogen.

wolverine

Zitat von: Procuris am 28. August 2013, 11:29:45
Man kann sich zwar nicht auf die legalisierung einigen, damit wird aber de facto eine vollzogen.
Das halte ich für ein grobes Missverständnis der Rechtslage.
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Andi

Zitat von: Procuris am 28. August 2013, 11:29:45
Der Konsum ist nicht illegal, der Besitz ist es.

1) Für Soldaten der Bundeswehr ist der Kosum nicht erlaubt.
2) Konsum setzt grundsätzlich - illegalen - Besitz voraus.

Zitat von: Procuris am 28. August 2013, 11:29:45
Ich habe mich lediglich gewundert, wie engstirnig und absolut der junge Mann angegangen wird

Weißt du, Waffen, die von vollgedröhnten Personen benutzt werden beenden auch engstirnig und absolut Leben. Deswegen neigen Profis dazu die Kombination Drogen und Bundeswehr irgendwie voll unhipp zu finden.
Aber bevor du hier weiter nervst und die Diskussion ein weiteres Mal in eine Desinformationsschleife führst mach doch einfach mal nen krassen Diskussionsabend in deiner Kommune. :)

Gruß Andi
the rest is silence...

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MMG

Mir ist es persönlich vollkommen egal, ob illegal oder legal, 3g, 6g oder 10g, Drogen haben nun mal eine sedierendende
Wirkung. Und wer hier meint diese Wirkung vorsätzlich oder als "mal probiert" bei sich hervorrufen zu müssen, der soll das
gefälligst bei sich im Keller machen oder der Bw fern bleiben.

MMG

Zitatbei sich im Keller machen oder und der Bw fern bleiben.

Procuris

Ha ! Also langsam wird es hanebüchen. Sie verschießen sich auf Teile, die ich so nicht vertreten habe. Ich denke das sie sich entweder den Beitrag vernünftig durchlesen oder im wahrsten Sinne dazu nichts weiter Beitragen. Aber nochmal langsam und in aller gebotenen Ruhe. Drogenkonsum als Angehöriger der BW steht selbstverständlich außer Frage. Meine Güte. Ferner... Die ursprüngliche Frage war ob ein Drogentest zu erwarten ist. Dumm von dem Jungen Mann, ich denke ein Post deswegen und ihm dies klar zu machen hätte gereicht. De nachfolgende Diskussion ist für mich nicht nachvollziehbar, unsachlich und schlicht verkehrt. Darauf habe ich Bezug genommen. Und in vielen Beiträgen wird die klischeehafte Denkweise sehr deutlich, etwa diskutiere das mal in der Kommune aus etc.


Das der Konsum nicht verboten ist bezog sich natürlich auf das zivile leben. Sie dürfen ja auch gerne Au Ihrem Standpunkt bleiben, denke die Diskussion hat sich somit tatsächlich rrschöpft

 

KlausP

Zitat... denke die Diskussion hat sich somit tatsächlich rrschöpft

Simmt. Im Allgemeinen zum Thema Drogen und Bundeswehr und im Speziellen mit Ihnen ...
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

christoph1972

Zitat von: Procuris am 28. August 2013, 12:20:28
Ha ! Also langsam wird es hanebüchen. Sie verschießen sich auf Teile, die ich so nicht vertreten habe. Ich denke das sie sich entweder den Beitrag vernünftig durchlesen oder im wahrsten Sinne dazu nichts weiter Beitragen. Aber nochmal langsam und in aller gebotenen Ruhe. Drogenkonsum als Angehöriger der BW steht selbstverständlich außer Frage. Meine Güte. Ferner... Die ursprüngliche Frage war ob ein Drogentest zu erwarten ist. Dumm von dem Jungen Mann, ich denke ein Post deswegen und ihm dies klar zu machen hätte gereicht. De nachfolgende Diskussion ist für mich nicht nachvollziehbar, unsachlich und schlicht verkehrt. Darauf habe ich Bezug genommen. Und in vielen Beiträgen wird die klischeehafte Denkweise sehr deutlich, etwa diskutiere das mal in der Kommune aus etc.


Das der Konsum nicht verboten ist bezog sich natürlich auf das zivile leben. Sie dürfen ja auch gerne Au Ihrem Standpunkt bleiben, denke die Diskussion hat sich somit tatsächlich rrschöpft



Der Konsum soll erlaubt sein, wenn der Konsum jedoch den strafbewehrten Besitz von BTM voraussetzt? Ich bin ja manchmal etwas abwegig in meinen Gedanken, aber das ist doch eine sehr abenteuerliche Rechtsansicht.
Wegen nachgewiesenen Konsum wird niemand verurteilt, wohl aber wegen des Besitzes. Aber die Eignung ist eben nicht gegeben, wenn nachweislich konsumiert wurde, denn das setzt nunmal unstreitig illegalen Besitz von BTM voraus bzw. wenn der Besitz im Ausnahmefall legal ist, dann dürfte die gesundheitliche Eignung aus anderen Gründen nicht gegeben sein.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Procuris

Zitat von: christoph1972 am 28. August 2013, 14:23:00
Zitat von: Procuris am 28. August 2013, 12:20:28
Ha ! Also langsam wird es hanebüchen. Sie verschießen sich auf Teile, die ich so nicht vertreten habe. Ich denke das sie sich entweder den Beitrag vernünftig durchlesen oder im wahrsten Sinne dazu nichts weiter Beitragen. Aber nochmal langsam und in aller gebotenen Ruhe. Drogenkonsum als Angehöriger der BW steht selbstverständlich außer Frage. Meine Güte. Ferner... Die ursprüngliche Frage war ob ein Drogentest zu erwarten ist. Dumm von dem Jungen Mann, ich denke ein Post deswegen und ihm dies klar zu machen hätte gereicht. De nachfolgende Diskussion ist für mich nicht nachvollziehbar, unsachlich und schlicht verkehrt. Darauf habe ich Bezug genommen. Und in vielen Beiträgen wird die klischeehafte Denkweise sehr deutlich, etwa diskutiere das mal in der Kommune aus etc.


Das der Konsum nicht verboten ist bezog sich natürlich auf das zivile leben. Sie dürfen ja auch gerne Au Ihrem Standpunkt bleiben, denke die Diskussion hat sich somit tatsächlich rrschöpft



Der Konsum soll erlaubt sein, wenn der Konsum jedoch den strafbewehrten Besitz von BTM voraussetzt? Ich bin ja manchmal etwas abwegig in meinen Gedanken, aber das ist doch eine sehr abenteuerliche Rechtsansicht.
Wegen nachgewiesenen Konsum wird niemand verurteilt, wohl aber wegen des Besitzes. Aber die Eignung ist eben nicht gegeben, wenn nachweislich konsumiert wurde, denn das setzt nunmal unstreitig illegalen Besitz von BTM voraus bzw. wenn der Besitz im Ausnahmefall legal ist, dann dürfte die gesundheitliche Eignung aus anderen Gründen nicht gegeben sein.

Das ist ein Beweisproblem des Konsumenten, hat aber nichts mit dem Fakt zu tun, das rein rechtlich, der Konsum nicht strafbewehrt ist. Keine Frage ist das ein Zirkelschluss, kenne aber m.E. keinen Fall, außer im Straßenverkehr oder anderer besonder Umstände, wo jmd. unter Einfluss und ohne z.Zp. der stattfindenden Maßnahme im Besitz war, ein BTM Verfahren eingeleitet worden wäre.

F_K

Zitatkenne aber m.E. keinen Fall, außer im Straßenverkehr oder anderer besonder Umstände, wo jmd. unter Einfluss und ohne z.Zp. der stattfindenden Maßnahme im Besitz war, ein BTM Verfahren eingeleitet worden wäre.

@ Procuris:

Was Du kennst, ist voellig wumpe.

Im Strassenverkehr gibt es Straftatbestaende, die dann vorrangig verfolgt werden (und den schwerer zu belegenden Besitz quasi verdraengen) - aber die Deppen werden halt bestraft.

Procuris

Zitat von: F_K am 28. August 2013, 16:59:05
Zitatkenne aber m.E. keinen Fall, außer im Straßenverkehr oder anderer besonder Umstände, wo jmd. unter Einfluss und ohne z.Zp. der stattfindenden Maßnahme im Besitz war, ein BTM Verfahren eingeleitet worden wäre.

@ Procuris:

Was Du kennst, ist voellig wumpe.

Im Strassenverkehr gibt es Straftatbestaende, die dann vorrangig verfolgt werden (und den schwerer zu belegenden Besitz quasi verdraengen) - aber die Deppen werden halt bestraft.

Seit wann sind wir per Du ? Und es macht im Kontext einen verdammt wichtigen Unterschied, da ich im Gegensatz zu dir mich auf den Vorkommentar bezogen habe ! Da ging es um Konsum. Und kein Polizist, noch StA leitet OHNE Besitz bei schlichten Rausch ein Verfahren ein, AUSSER, du sitzt breit im Auto oder aus anderen Gründen, die im öfftl. Interesse liegen könnten. Man man man.

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