Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Kosten Verpflegung ISAF

Begonnen von Gast0815, 19. Oktober 2012, 16:25:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tommie

Zitat von: Gast0815 am 19. Oktober 2012, 16:52:35Es gibt doch nur noch einen AVZ-Satz. Es wir doch nicht mehr unterschieden zwischen den Gefährdungsstufen.

-- oder habe ich was verpasst ?  :o

Na ja, verpasst würde ich nicht sagen, ich würde es deutlicher formulieren ;) : "Sie haben wohl den Schuss nicht gehört!" :D

Da wiederlegen wir Ihnen die erste Latrinenparole, schon kommt die nächste hoch, oder wie? Die Auslandsverwendungszuschlagsverordung (AuslVerwZschlV) gilt anch wie vor und es gibt immer noch sechs Gefährdungsstufen, die mit einem AVZ von (pro Einsatztag!) bis zu € 30,-- (Stufe 1) bis € 110,-- (Stufe 6) bezahlt werden. Wer etwas anderes behauptet, hat den Schuss nicht gehört oder ist auf Drogen ;) !

Gast0815

Ich habe mich aber die ganze Zeit auf den ISAF Einsatz bezogen. Sprich MeS / Kunduz. Nicht KFOR oder sonstige Einsatzgebiete.

ulli76

Ich denke, ich ahne was er meint- innerhalb des Landes und auch im zeitlichen Ablauf ändern sich häufig die Gefährdungsstufen. Kurzzeitig ändert das nichts am AVZ. Das wird erst relevant, wenn sich die Gefährdungsstufe längerfristig ändert.

In der Regel gilt auch der gleiche AVZ für das ganze Einsatzgebiet eines Einsatzes- also in Afghanistan gibt es das gleiche Geld, egal, ob man in Mazar oder in Kunduz ist, auch wenn die unterschiedliche Gefährdungsstufen haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Gast0815

Darum ging es mir ja.

Ein Spieß bekommt in Mazar genau das selbe AVZ wie der RettTrp.

Mir ging es hier nicht um KFOR oder sonstiges. Entschuldigung wenn ich mich falsch ausgedrückt habe.

Tommie

OK, dann entschuldige ich mich dafür, dass ich das falsch verstanden habe ;) ! Und behaupte natürlich sofort das Gegenteil von dem, was ich oben geschrieben habe :D !

Innerhalb eines Einsatzlandes gibt es immer den gleichen AVZ, also in Afghanistan immer € 110,-- am Tag, egal ob man in Kabul, MeS oder Kunduz eingesetzt ist! Ist man allerdings in Termez eingesetzt, was ja auch zu ISAF gehört, gibt es am Tag nur den Satz von € 62,-- also Stufe 3 des AVZ!

Tommie

Ich chatte gerade auf Facebook mit einem aktiven BS, der sich zufälligerweise gerade in MeS befindet! Er sagt, er hat noch nie Verpflegungsgeld im Einsatz bezahlt, das wird irgendwie gegen gerechnet mit irgendwas, so dass sich ein Nullsummenspiel ergibt!

MMG

Ok Gast0815, dann auch von mir Entschuldigung, aber diese AVZ-ich habe-ich denke-Geschichten sind immer sehr abenteuerlich.

MMG

Zitat, das wird irgendwie gegen gerechnet mit irgendwas, so dass sich ein Nullsummenspiel ergibt!
Wird mich aber nebenbei interessieren, mit was da gegen gerechnet wird.

Gast0815

@ Tommie --- ich habe schon verstanden was du gemeint hast :) Ich denke wir haben aneinander vorbei geschrieben. Natürlich hast du recht, und Termez gehört natürlich mit zu ISAF, aber ich hatte halt die ganze Zeit von MeS gesprochen, deswegen ging es mir nur um das AVZ 110€ egal welcher Dienstposten.


Das ist ja super. Danke für die Top Aktuelle Info Tommie :)

@MMG --- Danke, ich kenne das, mit "ich habe aber das gehört" usw. :)

VC93


turbotyp

Zitat von: MMG am 19. Oktober 2012, 17:17:35
Zitat von: Gast0815 am 19. Oktober 2012, 16:52:35
Zitat
Autor: Tommie
« am: Heute um 16:42:52 »

Ach ja, 30 bis 35 € am Tag :D ? Ich weiss ja nicht, wer Ihnen diesen Müll erzählt hat, aber er hat Ihnen einen großen Bären aufgebunden! Da würde man ja bei den niedrigsten AVZ-Sätzen schon ein wenig drauflegen ;) !

Es gibt doch nur noch einen AVZ-Satz. Es wir doch nicht mehr unterschieden zwischen den Gefährdungsstufen.

-- oder habe ich was verpasst ?  :o
Vielleicht sollten Sie Ihre Informationen nicht an der Wand eines Urinals ablesen.

Was Tommie damit meint: Sie sollten nicht alles glauben was Sie irgendwo mal irgendwann als dämlich Latrinenparole gehört haben wollen.
Nicht jeder(Zigaretten-)Gesprächspartner ist als zuverlässige Informationsquelle geeignet. Manch Leute haben einfach keine Ahnung und sind zu dumm/faul sich einfach mal Wissen anzueignen.

Dazu wollen Sie doch wohl nicht gehören?
Also mal ein Schriftstück lesen, schadet nicht....

http://www.gesetze-im-internet.de/auslvzv_1995/BJNR122600995.html

Tommie

Zitat von: Gast0815 am 19. Oktober 2012, 17:55:04Danke für die Top Aktuelle Info Tommie :)

@ Gast0815:

Keine Ursache, Kamerad ;) ! Ich bin erst Ende September aus dem Einsatz zurück gekommen (KFOR), allerdings als Reservist, so dass ich nicht aus eigenener Erfahrung berichten kann, weil ich fürs Essen sowieso nichts zahlen muss ;) !

@ turbotyp:

Danke Dir auch nochmal! Allerdings haben wir unser Mißverständnis schon oben geklärt und ich habe mich auch schon entschuldigt dafür, dass ich seine Frage, die er hätte geschickter formulieren können, komplett falsch verstanden und ihn ein wenig "angeknurrt" habe!

LwPersFw

Zum ursprünglichen Thema "Verpflegungskosten im Einsatz" :

Im Einsatz bekommt der Soldat idR 3,60 € Aufwandsvergütung (das entspricht der Höhe des durch den Soldaten zu entrichtenden Verpflegungsgeldes).

Dies ergibt für den Soldaten also am Ende +/- Null ...

Unbenommen ist die Möglichkeit die Differenz zum Höchstanspruch gemäß EStG in der Steuererklärung geltend zu machen.

Bei einzelnen Verwendungen im Einsatz kann per Befehl geregelt sein, dass diese regelmäßig nicht an der GemVpfl teilnehmen können und daher auf Selbstverpflegung angewiesen sind (regelmäßig bei HUMINT, ELOKA (mob) und CIMIC der Fall). Diese bekommen dann u.U. bis zum Höchstsatz für das jeweilige Land gem. Auslandsreisekostenverordnung.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tommie

Zitat von: Tommie am 19. Oktober 2012, 16:39:30Also, ich habe von meinem SaZ/BS-Kameraden dazu bis jetzt nichts anderes gehört! Und der "ermäßigte Satz" wäre dann € 3,60 am Tag, genau wie bei den FWDL/Wehrübenden, was einer Wochensumme von € 25,20 entsprechen würde! Aber da war wohl irgendeine "stille Anrechnung" mit dem ehemaligen "Buschgeld", so dass zum Schluß wohl nichts dabei rum kommt, oder so ;) !

Also doch ;) ! Ich wußte doch, dass ich da mal was gehört habe! Danke Dir, LwPersFw, für die Bestätigung mit der exakten Bezeichnung! Alle aktiven kameraden wussten zwar, dass sie nichts zahlen müssen, weil da irgendetwas verrechnet wird, aber was das verrechnet wird, hatte keiner exakt auf dem Schirm!

VC93

#29
ZitatKeine Ursache, Kamerad ;) ! Ich bin erst Ende September aus dem Einsatz zurück gekommen (KFOR), allerdings als Reservist, so dass ich nicht aus eigenener Erfahrung berichten kann, weil ich fürs Essen sowieso nichts zahlen muss ;) !]

Ist auch für aktive Soldaten kostenfrei, ich vermisse die Sandwich-Bar.  ;D

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau