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Führerschein abgenommen bekommen !?!

Begonnen von stexx, 14. Mai 2013, 20:40:03

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stexx

Servus habe jetzt keinen passenden Thread hierzu gefunden.

Also folgendes habe letzte Woche Mittwoch meine Bewerbung für 23 Monate FWD angegeben, sooo und am selben Abend habe ich mit paar Freunden bisschen was getrunken da nächste Tag frei war. Am Abend nochmal zu MC´s was essen und auf der heim Fahrt in eine Polizei Kontrolle gekommen , dort musste ich dann Pusten *1,13* Promille :/ obwohl ich eig. relativ Fit wahr  noch grade stehen konnte und normal reden konnte  ... nun gut hin und her wurde ich mit auf die Wache genommen zur Blutabnahme und noch weiter Test wie 5 mal im kreis drehen und dann dem Finger vollgen bla bla bla :D alles supper hin bekommen ^^ (sagten Sorgar die Bulle )

so und nun würde ich gerne wissen ob sich das jetzt auf meinen Weg zum Bund irgendwie hintern könnte , da es mit sicherheit zu einer anzeigen Führen wird..

ps bin vorher noch nie bei der polizei aufgefallen !!!


mfg

Tommie

Na ja, Sie sollten das schon dem Karrierecenter melden und so lange gegen Sie ein Strafverfahren läuft, werden Sie garantiert nicht eingestellt! Danach, also nach Abschluss des Verfahrens, entscheidet dann der Rechtsberater, wie und vor allen Dingen, ob es für Sie weiter geht! Derzeit sieht es so aus, dass Sie RAUS sind ;) !

wolverine

Zitat von: stexx am 14. Mai 2013, 20:40:03
1,13* Promille :/ obwohl ich eig. relativ Fit wahr  noch grade stehen konnte und normal reden konnte  ... nun gut hin und her wurde ich mit auf die Wache genommen zur Blutabnahme und noch weiter Test wie 5 mal im kreis drehen und dann dem Finger vollgen bla bla bla :D alles supper hin bekommen ^^ (sagten Sorgar die Bulle )
Dass das in dieser Situation das schlechteste Ergebnis war, ist Ihnen offensichtlich nicht klar.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

reppesiz

Ich weise nochmal auf die Rechtschreibung hin, damit Klaus es diesmal nicht tun muss. Das haut mich sogar als den Socken. >:(

Falk93

Ach man reppesiz :D das wollte gerade ich übernehmen ! Aber könnte ja sein, dass der TE noch Restalkohol inne hat.


KlausP

Zitatso und nun würde ich gerne wissen ob sich das jetzt auf meinen Weg zum Bund irgendwie hintern könnte

Sie könnten versuchen, sich in Selbigen zu beissen. Das wird zwar nichts ändern, aber vielleicht ist es Ihnen eine Lehre ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


ulli76

Ganz einfach: So lange ein Verfahren läuft, gibt es keine Einstellung. Und danach wird man sehen müssen.

Und ich stimme Wolve zu: In der Situation war es wirklich das schlechteste Ergebnis.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Elvis

Hab als Taxifahrer öfter mal Leute von der Wache abgeholt, denen scheinbar völlig neu war, dass sich Alkohol und Autofahren nicht so gut vertragen. Kann ich nicht nachvollziehen.

Über 1,1 Promille herrscht absolute Fahruntüchtigkeit, das wird wohl ´ne größere Nummer und die Bundeswehr wäre noch meine kleinere Sorge.

Ab 1,1 Promille:

7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperre für Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (siehe auch §§ 316, 315 c StGB).


http://www.rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de/service/strafrecht/strafen-bei-alkohol-am-steuer/index.html

JaPhRi

Also mpu ist Pflicht und da sie mit über 1.1 Promille noch alle Test machen konnten und anscheinend keine Artikulationsschwierigkeiten hatten ist mindestens 1 Jahr Abstinenz erforderlich! Das wird in Fachkreisen auch Alkoholismus genannt! Ich gebe ihnen den Tipp sofort das Trinken von Alkohol einzustellen und ein Abstinenzprogramm zu absolvieren und einen Verkehrspsychologen aufzusuchen!

Lumpy

Mal unabhängig von der moralischen Wertung:

Könnte es sich nicht "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handeln wenn die Blutprobe weniger als 1,1 ergibt?

Bei der Atemalkoholbestimmung gibt es ja auch gewisse Messschwankungen. 

Tommie

Hier sollten ein paar Leute Offiziere werden ;) ! Sicheres Auftreten bei vollkommener Ahnungslosigkeit beherrschen Sie ja schon alle nahezu perfekt ;D !

Wenn der Blutalkoholwert über 1,1 Promille liegt, herrscht absolute Fahruntüchtigkeit, das ist Fakt! Allerdings lese ich im Ausgangsposting, dass der TE einen Atemalkoholwert von 1,13 Promille hatte ;) ! Und wie wir alle wissen muss der Atemalkoholgehalt nicht zwingend gleich dem Blutalkoholgehalt sein, oder?

Daher kann der richtige rat nur lauten: Abwarten, was bei der Blutprobe raus kommt, fort ist der Führerschein sowieso erst einmal! Und dann dem KarrC melden und damit rechnen, dass man nicht eingestellt wird, so lange das Verfahren läuft!

Hagbard

Wenn ich das schon lese

Zitat von: stexx am 14. Mai 2013, 20:40:03
  ... nun gut hin und her wurde ich mit auf die Wache genommen zur Blutabnahme und noch weiter Test wie 5 mal im kreis drehen und dann dem Finger vollgen bla bla bla :D alles supper hin bekommen ^^ (sagten Sorgar die Bulle )

glaube ich nicht, dass der TE das tun wird. Vermutlich fande er seine Tat nicht einmal schlimm und sich selber noch toll, weil er so viel verträgt.
Naja, ich denke, Karriere ist bei der BW zuende, bevor sie angefangen hat.

Tommie

Danke, Lumpy, dass Sie wenigstens auch erkannt haben, was wirklich Sache ist! Und schneller als ich waren Sie auch noch ... ;) !

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