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Grauton Dienstanzug

Begonnen von Kamerad, 04. Juni 2013, 19:15:30

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miguhamburg1

Dies ließe sich ziemlich einfach darstellen:

1)  Das BMVg müsste seinem Unternehmen LHD schlicht vorgeben, zukünftig ausschließlich gem. TL gefertigte Uniformjacken für Heeresuniformträger zu beschaffen und zum Abverkauf bereitzustellen. Dies erfordert sicher eine angemessene Frist, damit regulariengerecht ausgeschrieben und eingekauft werden kann. Sicher müsste die LHD auch für die noch bevorrateten und bereits gekauften, nicht mehr zum Abverkauf genehmigten Uniformjacken eine Entschädigung zahlen.

2)  Will das BMVg eine scnelle Lösung, so müsste jeder HUT Selbst-/Teilselbsteinkleider einen gesonderten Zuschuss für die Neubeschaffung zumindest einer Uniformjacke erhalten und verpflichtet werden, diese dann auch bei der LHD zu kaufen (oder eben selbst draufzahlen/von seinem Zuschussguthaben abbuchen lassen, wenn er sie bei Kuhnert oder anderen schneidern herstellen lässt).

3)  Will das BMVg eine "organische" Lösung, so müsste sie ihren (Teil-) Sebsteinkleidern HUT eine Übergangsfrist von zwei bis drei Jahren einräumen, innerhalb der die gem. TL gerertige Uniformjacke gekauft werden muss, Hierfür würde dann ja die monatliche Abnutzungsentschädigung genügend Mittel ansammeln.

Es ginge also schon - es müsste nur gewollt und durchgesetzt werden.

Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 04. März 2014, 16:45:47
1)  Das BMVg müsste seinem Unternehmen LHD schlicht vorgeben, zukünftig ausschließlich gem. TL gefertigte Uniformjacken für Heeresuniformträger zu beschaffen und zum Abverkauf bereitzustellen.

Also zumindest für die Bekleidungsstücke nach Vorschrift würde ich genau so einen Passus im bisherigen Vertragswerk eigentlich erwarten - ansonsten hat derjenige, der den Vertrag ausgearbeitet hat bzw. bundeswehrseits unterschrieben hat schlicht seine Hausaufgaben nicht gemacht oder wohl vielmehr ein straf- oder disziplinarwürdiges Verhalten an den Tag gelegt. Denn das die Bekleidung für die Bundeswehr seit Jahr und Tag gemäß TL erfolgt ist ja nun nichts neues.

Ich würde eher vermuten, dass hier seitens der Bundeswehr schlicht keine oder unzureichende Kontrolle stattfindet. Denn das, was die LHD da seit Jahren abzieht grenzt ja schon an Volksverarschung.

Gruß Andi
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miguhamburg1

Lieber Andi,

ich bin in beiden Punkten vollkommen Ihrer Meinung. Dennoch ist der Status quo, dass die LHD für Heeresuniformträger keinerlei gem. TL gefertigte Dienstanzugsjacken bereithält. Ob es diese Weisung nie gab oder ob deren Umsetzung niemand kontrolierte ist zunächst einmal für den Tatbestand "nicht vorhanden" gegenüber uns Kunden unerheblich. Deshalb schrieb ich ja auch, dass es eine solche Weisung geben müsste, in der dann auch vorgegeben werden müsste, was mit den nicht mehr verkaufsfähigen Lagerbeständen an diesen Artikeln zu geschehen hat. Schließlich müsste auch noch die Kompensation für diesen wirtschaftlich eintretenden Verlust beschrieben werden.

Dass die falschen Formen und Farben niemandem im Ministerium aufgefalen wäre, halte ich für definitiv unzutreffend. Sämtliche Verantwortlichen im Ministerium haben das Muster, wie es auszusehen hat, andauernd vor sich im Hof stehen, wenn das Wachbataillon antritt. Sich darauf zu berufen, man wüsste es nicht besser, ist also nicht mehr als eine bilige Ausrede für Desinteresse oder Faulheit.

Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 04. März 2014, 17:16:22
Dennoch ist der Status quo, dass die LHD für Heeresuniformträger keinerlei gem. TL gefertigte Dienstanzugsjacken bereithält. Ob es diese Weisung nie gab oder ob deren Umsetzung niemand kontrolierte ist zunächst einmal für den Tatbestand "nicht vorhanden" gegenüber uns Kunden unerheblich.

Ja, das hatten wir ja vor einiger Zeit schon festgestellt mit der Feststellung, dass es sich bei der "neuen Uniformqualität" nicht mal mehr um Tuchjacken/Herrenrock, sondern um Jacketts handelt.

Zitat von: miguhamburg1 am 04. März 2014, 17:16:22
Dass die falschen Formen und Farben niemandem im Ministerium aufgefalen wäre, halte ich für definitiv unzutreffend. Sämtliche Verantwortlichen im Ministerium haben das Muster, wie es auszusehen hat, andauernd vor sich im Hof stehen, wenn das Wachbataillon antritt. Sich darauf zu berufen, man wüsste es nicht besser, ist also nicht mehr als eine bilige Ausrede für Desinteresse oder Faulheit.

Ich vermute aber mal, dass bisher noch nichtmal eine billige Ausrede von Nöten war, schlicht weil bestimmte Fragen nicht gestellt wurden. Wobei ich mich da an den Altminister Jung erinnere, der ja nach seiner Teilnahme als Ehrengast an der jährlichen Parade in Paris mal ein paar Fragen gestellt hat. Irgendjemand muss ihm damals ja irgendwas gesagt haben. Geändert hat sich aber ja offenbar nichts.

Gruß Andi
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bayern bazi

#64
gerade bei farben - wieso wird da nicht einfach eine RAL vorgeschrieben und fertig

bei allen anderen teilen wird ja auch  gesagt welcher RAL  ton verlangt wird  (früher NATO gelboliv 6014 - heute grün 6031)

UND

man kann doch befehlen - ab  x.x.20xx - ist nur noch dieser ton genehmigt - weil JEDER weiß doch welches Grau bei den Anzügen der  "normalen"  Soldaten befohlen ist


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Andi

Die TL gibt die Farben vor, also ist an sich alles unmissverständlich geregelt.
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miguhamburg1

Lieber Bazi, es wäre sinnlos, einen Befehl, wie Sie vorschlagen, zu erteilen, wenn denn die davon Betroffenen die befohlene Uniformjacke mangels Vorhandensein nicht kaufen könnten!

DerTommy86

Zitat von: Andi am 04. März 2014, 17:35:20
Ja, das hatten wir ja vor einiger Zeit schon festgestellt mit der Feststellung, dass es sich bei der "neuen Uniformqualität" nicht mal mehr um Tuchjacken/Herrenrock, sondern um Jacketts handelt.

Ich hab diese Diskussion leider nicht mitverfolgt. In welchem Thread hat die denn stattgefunden? Würde mir das gerne rein interessehalber durchlesen.
(bin von der "neuen Uniformqualität" ehrlich gesagt ziemlich begeistert  ::) )

Zitat
man kann doch befehlen - ab  x.x.20xx - ist nur noch dieser ton genehmigt - weil JEDER weiß doch welches Grau bei den Anzügen der  "normalen"  Soldaten befohlen ist

Das kann man runterbrechen auf die untersten Ebenen, dann hat man beispielhaft den Inspektionschef an der OSH oder den Fachbereichsgruppenleiter an einer UniBw. Ich erinnere mich daran, dass während meiner Studienzeit der Befehl, "bei Antreten ist eine dunkelgraue Jacke zu tragen, Sie sind als Selbsteinkleider dazu verpflichtet, eine solche Jacke vorrätig zu haben", mehrmals gegeben wurde.
Allerdings waren die Vorgesetzten dann wohl doch nicht so erpicht darauf, die Umsetzung des Befehls zu kontrollieren. Wenn dann mal einer mit der hellgrauen Jacke ankam, dann wurde der einfach in die dritte Reihe gestellt, damit er nicht so auffällt.
Nachgefragt oder gar ermittelt hat da keiner. Geschweigedenn kontrolliert, ob jemand nach mehrwöchiger Zeit bis zum nächsten Antreten den Mangel nicht abgestellt hat.

"Man kann doch befehlen" ist also relativ. Für mich persönlich ist es halt unverständlich, wie man sich als vorschriftenerlassende Stelle und als Armee als Ganzes so schwer mit diesem Thema tun kann.

Btw: Ist da jetzt eigentlich etwas dran, dass die 37/10 - gerade hinsichtlich DA Heer - überarbeitet wird?

Gruß!

Andi

Zitat von: DerTommy86 am 05. März 2014, 02:40:42
Ich hab diese Diskussion leider nicht mitverfolgt. In welchem Thread hat die denn stattgefunden? Würde mir das gerne rein interessehalber durchlesen.
(bin von der "neuen Uniformqualität" ehrlich gesagt ziemlich begeistert  ::) )

Such mal nach "neue Uniformqualität".

Gruß Andi
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Schamane

Also leider muss ich Miguhamburg1 beipflichten versuchen sie einmal bei der LHD eine ZDV 37/10 konforme Uniform zu erhalten. Ich kann sagen in Hamburg an der LHD neben der FüAk nicht möglich, in München nicht möglich und Koblenz muss ich jetzt einmal schauen.
Ich finde es schon erschreckend, dass seitens des BMVG's nicht dezidiert im Vertragswerk festgelegt wurde wie die Uniform auszusehen und geschnitten zu sein hat und was mich noch stört ist das die LHD kontinuierlich irgendwelche Uniformteile selber einfallen läßt. Nun Gut die LHD ist ein Privatunternehmen und will Umsatz machen und mit 2 Hosen zu je 80 € und 2 x 2 Hemden zu je 30 € im Jahr bei jemanden im Stab bzw. einer Ausstattung als Oberfähnrich und dann alle 3 - 4 Jahre eine Hose plus ein Hemd kann man nicht leben.
Jetzt ist aber das Problem die Uniformen sind so verkauft worden und die Soldaten haben in "treu und glauben" eingekauft und jetzt wäre es unbillig von jedem zu verlangen, dass er mit Paspel und allem etwa 250 € auf den Tisch legt vorausgesetzt es gebe die richtige Uniform bei der LHD.
Ansonsten sich die Uniform schneidern zu lassen würde je nach Hersteller zwischen 600 und 1800 € kosten.

Andi

Zitat von: Schamane am 05. März 2014, 20:16:02
und Koblenz muss ich jetzt einmal schauen.

Das Ergebnis wird überall das selbe sein, denn die greifen ja auf den selben Bestand zu. ;)
Und wenn die nicht noch irgendwo ein paar seltene Größen der "alten Uniformqualität" aus Kleiderkassenzeiten herumliegen haben kann man über die LHD nirgendwo einen TL-gemäßen Dienstanzug bekommen.

Gruß Andi
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Schamane

Andi so etwas habe ich vermutet. Nur dann wird es problematisch innerhalb der nächsten 5 - 10 Jahre ein einheitliches Bild bei den Heeresuniformträgern zu erreichen, wenn nicht die Bundeswehr alle Altbestände aufkauft und die LHD somit entschädigt. Denn einen Bestand von einigen 100 bis wenigen 1000 Uniformjacken vermute ich schon noch in den Beständen der LHD und zwar wären es gemessen an anderen Ausgaben "Peanuts" aber halt völlig unnötige "Peanuts", wenn die Bundeswehr die Jacken aufkaufen würde und als Bundesrechnunghof würde das in jedem Fall angekreidet.

miguhamburg1

Na, dieser Anmerkung des BRH dürfte man vollkommen gelassen entgegen sehen.

Nein, Andi hat doch vollkommen richtig analysiert, dass es sich um ein disziplinarisch relevantes Thema ist. Folglich müsste gegen die Verantwortlichen ermittelt werden: gegen die für die Dienstaufsicht über die LHD Zuständigen im Ministerium und dessen nachgeordneten Dienststellen sowie gegen den InspH, der die vorhandene Befehlslage nicht durchsetzt, sondern Verstöße gegen sie duldet (was dann zweckmäßigerweise gleich auf die regelmäßigen Verstöße gegen die Bestimmung, bei öffentlichkeitswirksamen Appellen den großen Dienstanzug zu tragen, ausgeweitet werden sollte). Und wenn Dienstpflichtverletzungen festgestellt werden, müssten diese Personen dann auch konsequent und angemessen belangt werden.

diodon-IV

Mal abgesehen davon, dass hier ja überwiegend Konsens besteht. Fakt ist doch, dass der Dienstherr anscheinend KEIN Interesse daran hat, diese Dinge abzustellen und seine Soldaten und vertraglich verbundenen Unternehmen zur Einhaltung von Vorschriften und Vorgaben zu bewegen. Das zieht sich doch wie ein Rattenschwanz durch die gesamte Bundeswehr.

Ich hab gestern wieder ein weiteres Beispiel erlebt, was an anderer Stelle bereits ausführlich diskutiert wurde - Stichwort "Zustimmung des Arbeitgebers zur RDL", siehe auch meinen Post in entsprechendem Thread.

Ich bin bestimmt keiner, der wider besseres Wissen gegen Vorschriften verstößt, aber mittlerweile setzt da auch eine gewisse Resignation ein und ich habe keine Lust mehr Don-Quixote-gleich gegen Windmühlen anzurennen.

Solange das so ist - und ich vermute, dass es dabei noch länger als 5-10 Jahre dauert - werde ich unauffällig in der Masse untertauchen und mich an die örtlich vorherrschenden Auslegungen halten.

Nachdem ich selbst (Feldjäger) während einer RDL von meinem Chef darauf angesprochen wurde, ob ich die getragenen zulässigen und genehmigten O.u.E. sowie Sonderabzeichen überhaupt tragen dürfte, er selbst aber mindestens 3 Abzeichen in unzulässiger Weise trug und er auch nach meinem Hinweis darauf nichts änderte (und den Kram immer noch so trägt - 2 Jahre später!) habe ich mir auch abgewöhnt hier noch was zu sagen. Ich gehe seitdem lieber mit einem stillen Lachen durch meine RDL und bin auch viel relaxter. :)

F_K

@ Diodon-IV:

Lachen ist doch auch gesund -

... und Ja, Dienstaufsicht ist ANSTRENGEND und MÜHSAM - und oft sieht sich Derjenige, der den Mangel abstellt, auch noch Anfeindungen ausgesetzt ...

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