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Znwg Düsseldorf

Begonnen von Misahe, 03. September 2013, 20:00:06

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Misahe

Hey zusammen,

Ich wurde 2007 in Koblenz T2 gemustert, hatte danach aber ein Gespräch mim Paycholgen und hatte ihn gebeten mich auszumustern da ich bei meiner jetzigen Firma eine Chance auf Festanstellung hatte.
Jetzt meine Frage !!!!

Ich möchte jetzt gerne zur Bundeswehr wenn ich mich jetzt Bewerbe wird die Bundeswehr dann auf mein altes Psychologisches Gutachten zurück greifen oder wie läuft dass.

Schon mal vielen Dank

Firli

9. Die Zeichen des Herrn, das heilige Komma und den gesegneten Punkt, sollst Du wohl nutzen, denn der Herr hat sie uns geschenkt


Und zu Ihrer Frage: Ja das kann durchaus sein. Aber genaueres dazu weiß bestimmt unsere apollo :)


SanFw/RettAss

Misahe

Sorry wegen den Satzzeichen.  :P

Firli

Ist ja nicht so schlimm. Gibt durchaus Kandidaten wo man kurz überlegt ob man den Text mithilfe der Enigma entschlüsseln kann.

Wie gesagt. Es KANN angesprochen werden. Weiß allerdings nicht wie lange diese Sachen "erhalten" werden. Ist aber auch nicht so schlimm (meine Meinung). Eine Festanstellung als Grund ist nicht in etwa so verwerflich wie ein Widerruf während der Dienstzeit weil "man doch nicht soviel Grün hat wie man dachte", "man ja gar nicht nach der AGA direkt in den Auslandseinsatz geht" , "alle anderen sind gemein",... beliebig fortsetzen  :D

Ich Frage mich nur weshalb Sie den Beruf jetzt "aufgeben" wollen um doch Soldat zu werden. Und das auch noch zeitlich begrenzt. Die Frage könnte übrigens auch vom Psychologen kommen.


SanFw/RettAss

Ralf

Nunja, Fakt ist wohl erst einmal, dass ausgemustert wurde. Das kann nru in einem Bewerbungsverfahren rückgängig gemacht werden. Da hier die Vorgeschichte anzugeben ist, kommt das also aufs Tablett. Alles weitere wird bei der dann ggf. stattfindenden Nachmusterung entschieden.
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Lidius

Dieser Thread wird wohl aufgrund des Titels genau so schnell dicht sein wie dein letzter. http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=44638.msg444930

Dort hast du die gleiche Frage gestellt und sie wurde auch beantwortet.

StOPfr

Allein schon wegen des dieses unzulänglichen Betreffs ist hier dicht.

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