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Reserveoffizier nach 12 Jahren als UmP und anschließendem Studium?

Begonnen von thaddel, 22. Oktober 2013, 07:36:48

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thaddel

Moin,

ich habe einmal eine Frage zum Thema ResOffz:

Ich war Soldat auf Zeit 12 und habe im Rahmen meiner Berufsförderung ein Studium der Wirtschaftsinformatik mit Abschluss B.Sc. absolviert.

Gerne würde ich Wehrübungen als Offizier im Führungsgrundgebiet 6 abhalten und habe mich bereits beim neu aufgestellten "Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr" Abt. VI 1.2.1 beworben.

Offenbar konnte aber in den Verhandlungen mit den Verbänden kein Dienstposten für mich gefunden werden, also wurde ich nicht berücksichtigt.
-> Keine Ernennung zum Reserveoffizier und Beorderung als solcher.

Gleichzeitig hat mich das Kreiswehrersatzamt (heute "Karrierecenter der Bundeswehr") von meiner S6 Feldwebel Stelle gesetzt, "aus organisatorischen Gründen".

Gibt es für mich noch andere Möglichkeiten Reserveoffizier zu werden und als solcher zu üben?

Vielleicht gibt es hier jemanden, der mir helfen kann, sonst ist es mit der Bundeswehr für mich wohl an dieser Stelle vorbei.

Viele Grüße

Hendrik
Dumm ist der, der Dummes tut.

corinna behrens

mein bruder war saz 4 (stuffz) und wurde wegen guter persöhnlicher kontakte des öfteren zu übungen eingeladen. nach seinem jurastudium ging das so weiter, in gewissen abständen. dann kam ´ne einladung nach, ich glaube ort, hahn, mit fahrkarte 1. klasse ice. dort wurde er zum major befördert. folge ist: er braucht nun keine helme und ähnliches verteilen. nicht nur weil er major ist, sondern auch weil er zu keiner übung mehr eingeladen wird. ob dieser beitrag hilfreich war weiss ich nicht, er entspricht jedenfalls der wahrheit. ich denke du hasr deine pflicht erfüllt und das war´s wohl. gruss

wolverine

Wollten Sie gleich mit höherem Dienstgrad rein oder die ResOffz Ausbildung a. d. W. Durchführen?

Wenn Sie nicht eingeplant werden können, war es das wohl. Aber ein Versuch ist es wert. Allerdings kenne ich mih im FGG 6 nicht aus und weiß nicht was dort gefordert wird und wie Angebot und Nachfrage zueinander stehen.
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thaddel

Hallo zusammen,

vielen Dank erst mal für die schnellen Antworten.

Jeder ernstgemeinte  Beitrag ist hilfreich.  ;)

Ich für meinen Teil würde gerne Wehrübungen in meine persönliche Jahresplanung mit aufnehmen, eine feste Stelle ist hier natürlich von Vorteil, weil man Kontakt zur Truppe halten kann.
Im FGG 6 sind meines Kenntnisstandes nach immer Vakanzen - zumindest in der aktiven Truppe.
Aber zum Affen mache ich mich auch nicht.

Ich habe ein paar Kontakte zum Landeskommando, und hier werde ich es noch einmal direkt versuchen - wenn es nicht sein soll, dann ist es halt so.

Für weitere Hinweise oder Tipps bin ich allerdings immer dankbar.

Mit den besten Grüßen

Hendrik
Dumm ist der, der Dummes tut.

schwarzbunt

Zitat von: wolverine am 22. Oktober 2013, 08:15:47
Wollten Sie gleich mit höherem Dienstgrad rein oder die ResOffz Ausbildung a. d. W. Durchführen?
Das klang nach §43.3, Beorderung mit. vorläufigem höherem Dienstgrad direkt als ResOffz. Diese Stellen können bekanntlich je nach Fachgebiet des Bewerbers vergleichsweise rar sein (außer vielleicht bei Juristen und Medizinern).

@ thaddel:
War das so, oder hatten Sie sich auch als ROA a.d.W. beworben?  In letzterem Fall ist eine Zulassung nicht unmittelbar abhängig von freien Vakanzen im FGG6, allerdings werden Sie dann auch nicht schon direkt mit höherem Dienstgrad in der Verwendung beordert, sondern durchlaufen erst die ROA a.d.W. Ausbildung.


thaddel

Zitat von: schwarzbunt am 22. Oktober 2013, 10:02:12
Zitat von: wolverine am 22. Oktober 2013, 08:15:47
Wollten Sie gleich mit höherem Dienstgrad rein oder die ResOffz Ausbildung a. d. W. Durchführen?
Das klang nach §43.3, Beorderung mit. vorläufigem höherem Dienstgrad direkt als ResOffz. Diese Stellen können bekanntlich je nach Fachgebiet des Bewerbers vergleichsweise rar sein (außer vielleicht bei Juristen und Medizinern).

@ thaddel:
War das so, oder hatten Sie sich auch als ROA a.d.W. beworben?  In letzterem Fall ist eine Zulassung nicht unmittelbar abhängig von freien Vakanzen im FGG6, allerdings werden Sie dann auch nicht schon direkt mit höherem Dienstgrad in der Verwendung beordert, sondern durchlaufen erst die ROA a.d.W. Ausbildung.
Tatsächlich ging es um eine direkte Beorderung nach §43(3).
Eine normale ROA Bewerbung habe ich noch nicht laufen, aber diese Option schließe ich nicht aus.
Dumm ist der, der Dummes tut.

schwarzbunt

Zitat von: thaddel am 22. Oktober 2013, 12:48:23
Tatsächlich ging es um eine direkte Beorderung nach §43(3).
Eine normale ROA Bewerbung habe ich noch nicht laufen, aber diese Option schließe ich nicht aus.
Für ROA a.d.W. sind die Stellen zwar auch knapp, dazu gibt es hier im Forum verschiedene Zahlen. Aber zumindest könnten die Chancen größer sein als bei §43(3), da handelt es sich bei manchen Studiengängen teilweise um einzelne Stellen bundesweit (z.B. Dipl.-Phys.: 1 Stelle, Quelle: damaliges Personalamt, vor ein paar Jahren). Versuch macht kluch, ich wünsche viel Glück!

Aber da fällt mir grad ein, soweit ich weiß, gilt die Altersgrenze 30 Jahre bei Bewerbung zum ROA a.d.W. noch; die relevante Internetseite der BW scheint gerade offline.

Der Reservist

Zitat
Aber da fällt mir grad ein, soweit ich weiß, gilt die Altersgrenze 30 Jahre bei Bewerbung zum ROA a.d.W. noch; die relevante Internetseite der BW scheint gerade offline.

Da der Treadersteller ja min. den DG Fw aufweisen muss, folgender Hinweis: Bei meinem ROL1 (adW) befand sich ebenfalls ein Fw, der 32 oder 32 Jahre alt war und dann gleich zum Fähnrich befördert wurde. Ich weiß aber nicht , ob es da bei FW generell oder für diesen eine Ausnahmebestimmung gab oder ob die 30er Grenze gar nicht existiert.

MkG

F_K

Die Altersgrenze (Beförderung zum Lt bis zum 30. Lebensjahr möglich) existiert meines Wissens immer noch - anders ist ein altersgerechter Verwendungsaufbau auch nicht möglich.

Wie schon oft geschrieben ist eine 43(3) Verwendung für Res die absolute Ausnahme (Handvoll Res pro Jahr).

Ein Studium der Wirtschaftsinformatik ist eben KEINE ATN / ATB für den S6 Bereich - für die entsprechende ATB ist ein sehr langer Lehrgang notwendig - deshalb wird es schon (unabhängig von der Stelle) sachlich nicht funktionieren.

schwarzbunt

Zitat von: F_K am 23. Oktober 2013, 08:58:26
Die Altersgrenze (Beförderung zum Lt bis zum 30. Lebensjahr möglich) existiert meines Wissens immer noch
Ich kenne diese Altersgrenze auch von verschiedenen Quellen, jedoch scheint diese nicht unumgänglich zu sein bzw. Ausnahmen sind zulässig, wobei mir unklar ist, wer diese entscheidet und auf welcher Grundlage.

Bsp. ich selbst: Bewerbung zur Laufbahn mit 29 - Eigungsübung & Zulassung 30, Beförderung zum Lt 32. In meinem ROAJ waren von ca. 40-50 Leuten, die ich kenne, noch ein paar andere mit vergleichbarem Alter, die frühestens mit 32 Lt wurden und teilweise auch schon 30 bei der Zulassung waren. Das ist natürlich keine belastbare Quelle,  Ausnahmen bestätigen die Regel, außerdem könnte sich das inzwischen geändert haben.

Zitat von: F_K am 23. Oktober 2013, 08:58:26
- anders ist ein altersgerechter Verwendungsaufbau auch nicht möglich.
Da ist was dran - wenn man schon so alt bei der Zulassung ist, sollte man danach bei den Lehrgängen und Truppenpraktika schon Gas geben, damit die Laufbahn noch Sinn macht - das gleiche gilt für die Zeit nach Abschluß der Ausbildung.

schwarzbunt

Ich merke gerade, dass ich meinem eigenen Beitrag von gestern widerspreche.

Gemeint habe ich: Irgendwo in den Zulassungsvoraussetzungen zum ROA a.d.W. steht oder stand mal eine Altersgrenze von 30, aber es gibt oder gab offenbar auch Ausnahmen, siehe auch Beitrag von Der Reservist.

Belastbare Aussagen kann wohl ausschließlich das Bundesamt Personalmanagement treffen.

Terek

Zitat von: F_K am 23. Oktober 2013, 08:58:26
Die Altersgrenze (Beförderung zum Lt bis zum 30. Lebensjahr möglich) existiert meines Wissens immer noch

Die Grenze war und (m.W.) ist die Zulassung als ROA bis zum 30. Lebensjahr. Allerdings die entsprechende Personalverfügung, wohl üblicherweise zum Zeitpunkt des ROL I, nicht die "Annahme" in den Ausbildungsgang.

Die Beförderung zum Lt. hat damit nach meinem Kenntnisstand nichts zu tun.

F_K

Jungs,

Quellen kann ich jetzt nicht nennen - aktive Soldaten / Anwärter Feldwebel TrDienst / und OA werden aber auch nur bis zum 30 Lebensjahr in diesen Laufbahnen eingestellt. Warum sollte das in einer a. d. W. Laufbahn anders sein?

Sicherlich gibt und gab es Ausnahmen im Bereich der ROA a. d. W. - hier kann aber nur das Personalamt im Rahmen einer Bewerbung Auskunft geben.

Viel Erfolg.

Blindflug

@F_K: 30 Jahre bezieht sich bei ROA adW definitiv auf die Zulassung und selbst da sind Ausnahmen bzgl. der späteren Zulassung möglich. Quelle: am eigenen Leib erfahren (mit 30,5 zugelassen, Beförderung zum Lt. mit 35 und trotzdem anschliessend noch beordert worden)

TheScientist

Haben Sie sich speziell auf eine FGG6 Beorderungstelle im Rahmen ihrer §43.3 beworben oder auf jede freie Beorderungstelle auf der ihr B.Sc. verwertet werden könnte?

Normalerweise kann man aber davon ausgehen, dass ihr PersFhr genügend Eigeninitiative an den Tag legt, um das für Sie zu explorieren.

Falls nicht, eventuell nachfragen.

Eventuell auch fragen, ob ein M.Sc zielführender sein könnte, falls Sie vorhaben diesen Abschluss noch anzustreben.

Generell gilt, dass der §43.3 mehr gedacht ist für einen bestimmten Personenkreis mit bestimmten Fähigkeiten, um diese an die Bw zu binden, falls Bedarf besteht.

Vermutlich gibt es genügend ausgeschiedene Offiziere, die Wirtschaftsinformatik an der Bw Uni studiert haben, die nun beordert sind. Sie treten dann selbstverständlich in Konkurrenz zu diesen ehemaligen Kameraden.

Trotzdem, viel Glück!

TheScientist

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