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Neuer Haar- und Barterlass: Regenschirm ja, Tunnel nein

Begonnen von Ralf, 20. Januar 2014, 20:29:19

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Ralf

Zitat von: F_K am 24. Januar 2014, 21:50:38
Ralf,
Jetzt wirst Du komisch. 
Uniform - darum geht es. Wir sprechen nicht von Gesundheitsziffern.

... Und Lacke muss man erst garnicht auftragen.
Ja, müssen tut man garnichts. Aber tun tun es viele auch.
Es widerspricht auch m.E. nicht dem Uniform-Gedanken. Es hat ja auch nicht jeder die gleiche Haarfarbe. Und ob es dem "Uniform-Gedanken" näher kommt, wenn der eine mit Langarm rumläuft, der nächste gepflastert ist und der übernächste voller Theaterschminke ist, wir man sehen.
Und ob das Tragen von dezentem Schmuck bei Frauen einem Uniformgedanken stärkt, aber einen dezenten Nagellack per se verbietet, halte ich auch für diskussionswürdig.

Das ist ein Thema, über das man trefflich diskutieren muss. Und wer ab und an hier auch meine Kommentare bei Tätowierungen gelesen hat weiß, dass ich dem wirklich nicht offen und positiv gegenüber stehe. Aber es hilft ja nichts, sich da auf stur zu stellen und diesen gesellschaftlichen Wandel zu ignorieren. So ist m.E. keinem geholfen, weder dem Dienstherren, noch dem Bewerber/Soldaten.

Ich weiß, dass wir nicht übe GZ sprechen, aber das wäre ein geeignetes Instrument gewesen, hier zu differenzieren. Führungsverwendungen und Verwendungen mit besonderer Außenwirkungen kann man damit kennzeichnen. Auf meinem SOL hatten wir einen Hptm (BS), der hatte so nen Zackenmuster über den Hals, zum Ohr bis hin zum Haaransatz und die Armen sahen aus wie ein Märchenbuch. Tut mir leid, aber hier wäre eine GZ ein geeignetes Instrument gewesen, ihn von gewissen Verwendungen auszuschließen und das in meinen Augen zu recht.
Dagegen kann ich mir bei Msch durchaus vorstellen, dass sie Tätowierungen am Arm haben.
Das schadet weder dem Ansehen der Bw, noch beeinträchtigt es den täglichen Dienst.

Es soll auch Frauen geben, die besser Nagellack (oder künstl. Nägel) tragen als ihre verunstalteten Fingernägel so zu präsentieren.

Früher trug man auch keinen Schirm, jetzt ist es erlaubt. Man geht mit der Zeit, aber bei anderen Dingen verweigert man sich dem.

Nur die jetzige Regelung ist zwar für Vorgesetzte dankbar weil eindeutig, aber auch damit nimmt man ihn aus der Verantwortung, sachgerecht zu entscheiden, was er erlaubt und was nicht.
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F_K

... Ich könnte zusätzlich zur Anzugsordnung mit Gesundheitsziffern leben - bekomme aber "Augenkrebs" wenn ich in einem InfVerband Fingernägel mit Motiven sehe - und da lasse ich auch kein GeziArgument gelten.

miguhamburg1

Tja, das ist halt das Problem mit dem Augenkrebs: Es gibt keine eindeutige Ursache, an ihm zu erkranken.

Ich finde, diese Vorschrift war allein deshalb überfällig, weil ihre Vorgängerin eine eindeutige Grenze für vielen "Modeschnickschnack", der sich in der Bw über viele Jahre hinweg hier und dort etabliert hatte, nicht zog. Entsprechend verunsichert reagierten auch viele DV bei Tatoos und sonstigem Körperschmuck. Zum Teil gab es diese Unterschiede im Erlaubten auch in den verschiedenen Einheiten eines Verbandes.

In Bezug hierauf ist die neue Vorschrift, die entlastet, weil sie klare Vorgaben macht und Grenzen zieht. Persönlich empfinde ich gepflegte, farblich mit Normaltönen lackierte Fingernägel Fingernägel bei Soldatinnen, die an Schreibtischen kämpfen, überhaupt nicht als störend. Die hiergegen teilweise angeführten Argumente empfand ich schon als ziemlich bemüht und nicht wirklich überzeugend. Wenn dann aber Kameradinnen mit langen, grell lackierten oder strass-geschmückten Kunstfingernägeln im Übungs-/Gefechtsdienst oder im Einsatz unbehelligt herumlaufen gelassen wurden, dann darf man sich nicht wundern, wenn so eine Frage abschließend als Verbot geregelt wird.

wolverine

Und auch mit der neuen Vorschrift MUSS kein Soldat in Uniform einen Regenschirm tragen!
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Papperlapap

Da ist mir heute eine Frage eingefallen:


Zählt der Sportanzug und die Badehose als Uniform? Denn dann müssten ja beim Sport und Schwimmen die Tattoos auch abdeckt sein, oder bezieht sich die neue ZDV nur auf den Feldanzug, Großen/Kleinen Diener?

Aliki

Ich habe die Vorschrift nicht zur Hand, Wiki sagt folgendes:

Das Kapitel 2 der ZDv 37/10 untergliedert die Uniformen der Bundeswehr teilstreitkraftübergreifend generell in Dienstanzug (Abschn. III) und Kampfanzug (Abschn. IV) sowie Gesellschaftsanzug (Abschn. V) und Sportanzug (Abschn. VI).

Der Sportanzug besteht in der Grundform aus einer kurzen blauen Sporthose und einem blauen Trikot sowie einer Trainingshose und einer Trainingsjacke.[4] Je nach Art des auszuübenden Sports befiehlt der Disziplinarvorgesetzte die Zusammensetzung des jeweiligen Sportanzuges. Der dienstlich bereitgestellte Sportanzug setzt sich insgesamt zusammen aus Trainingsanzug, Badehose/Badeanzug, Sporttrikot, Sporthose, Sportsocken, Sportschuhe für Halle und kunststoffbeschichtete Sportanlagen sowie Sportschuhe fürs Gelände. Der Disziplinarvorgesetzte kann witterungsbedingte Ergänzungen und das Tragen privater Sportbekleidung genehmigen.

Rollo83

Da hab ich wieder einer nette aktuelle Story von der OSH an der ich mich ja grad befinde.
Dies ist nicht mir selber passiert sondern wurde uns (also dem Hörsaal) während dem Rechtsunterricht von der Rechtslehrerin mitgeteilt.

Jeder kennt ja nun den neuen Erlass und wie mit sichtbaren Tattoos umzugehen ist.

Jetzt war wohl der Schulkommandeur während dem Dienst im Hallenbad bei der Schwimmausbildung zur Dienstaufsicht und hat die ganzen Tattoowierten Soldaten gesehen. Das hat ihm wohl nicht gefallen.
Er hatte wohl angemerkt das man diese doch beim Schwimmen abkleben soll. Ich war wie gesagt nicht dabei und kann den genauen Wortlaut nicht wieder geben.
Ich muss erlich sagen das mir da auch einfach nichts mehr zu ein fällt und ich werde nicht meinen kompletten Körper mit Panzertape oder was auch immer abkleben.

F_K

@ Rollo83:

... ohne genauen Sachverhalt und Befehl kann man das nicht beurteilen.

Wie von mir aber schon oft geschrieben:

Ich rate jedem Soldaten dringend davon ab, sich neue Tattoos stehen zu lassen - die Befehlslage ist da relativ klar und er hat eher mit Nachteilen zu rechnen.

wolverine

Irgendwann suche ich mal raus wann ich hier zum ersten Mal die Meinung des RB, bei welchem ich damals eingesetzt war,  gepostet habe.
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Rollo83

Also dies war ja auch keine Beurteilung des Sachverhaltes des Rechtsberaters, nur eine Wiedergabe eines Geschehnisses, also ganz ohne Wertung.

Ich persönlich würde mich auch als loyalen und Soldaten gegenüber allen Vorgesetzten und des Dienstherrn einschätzen und ich will da nicht mal über eine Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit sprechen falls solch ein Befehl (ankleben aller Tattoos beim Schwimmen) folgen sollte.

Ich hab ja nun auch nur rudimentäre Kenntnisse in Wehrrecht und würde den Befehl bei einer Kurzprüfung sogar erst mal als Rechtmäßig einschätzen.

Aber irgendwo und irgendwann ist bei mir auch mal eine Grenze erreicht. Ich hatte diese Tattoos vor der Einstellung und seit ich Soldat bin ist keins mehr dazu gekommen.

Wir wissen aber auch alle das zB ein Pflaster oder auch Panzertape nicht unbedingt total toll kleben unter Wasser.
Meiner bescheidenen Meinung nach ist das so einfach erst mal gar nicht durchführbar aber das spielt ja auch erst mal gar keine Rolle.
Man sollte einfach mal die Kirche im Dorf lassen. Ich seh jetzt auch nicht das Ansehen der Bundeswehr beschädigt wenn sich der Schwimmunterricht in der Kaserne im Hallenbad befindet und sich dort sowieso nur Soldaten aufhalten.

Ich geh wirklich sehr gerne schwimmen und freu mich natürlich wenn ich dies während meiner Dienstzeit erledigen kann, aber wenn dieser Befehl wirklich folgen sollte werd ich mich wohl für die 1-2 Schwimmausbildungen die ich noch haben werde kameradschaftlich abmelden müssen.

Aber noch gibt es da eh nichts schwarz auf weiss und wer weiss was da überhaupt dran ist. Ich wüsste zwar nicht wieso ein RB da Käse berichten sollte aber man weiss ja nie.

Kormoran

#85
Zwar ein wenig OT, aber ein Blick über den großen Teich kann sich auch immer lohnen:
http://soldiersystems.net/blog1/wp-content/uploads/2014/03/New-US-Army-Uniform-and-Appearance-Policy.pdf

Interessante Lektüre, nach der nicht mehr allzu viele Fragen offen bleiben wie unser Verbündeter das handhabt...

miguhamburg1

Wofür interessant? Für den persönlichen Wissenszuwachs oder mit Relevanz für die Bundeswehr?

Rabbit

Muss auch sagen, dass man mal die Kirche im Dorf lassen sollte... Die Bundeswehr muss auch lernen mit der zeit zu gehen. Habe auch 2 tattoos im innenarm die dezent sind. Bin ich etwa ein schlechtere Soldat weil ich ein tattoo trage? Oder weniger kompetent?? Das man es nicht übertreiben soll ist zwar klar aber manchmal kann man sich auch anstellen

Ralf

Achso. Nunja so in 10cm Tunnel im Ohr, Knochen durch die Nase, giftgrüne Haare, Zivilkleidung im Dienst, nicht Grüßen, keine Kopfbedeckung tragen macht auch keinen schlechten Soldaten.

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Rollo83

@ Ralf

Jetzt schießt du aber ein wenig zu scharf.

Wir oder bzw. ich rede ja nicht von Körpermodifikationen die man nicht mit der uniform bedecken kann wie bunte Haare oder ein Knochen durch die Nase (was auch immer das ist). Es geht um Tattoos die unter normalen Bedingungen nicht sichtbar sind.

Ich will auch gar nichts gegen den neuen Erlass sagen, denn dieser gibt endlich ein ziemlich klare Richtlinie vor.
Auch wenn ich selbst davon betroffen bin durch mein Tattoo am Unterarm, stellt es für mich kein Problem dar immer Ärmel lang zu tragen.


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