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DZE nach Privat Unfall - Dringend

Begonnen von Micha296, 05. Mai 2014, 19:24:04

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Micha296

Hallo Kameraden,

ich bin SaZ8 mit der Verwendung des Panzergrenadiers. Mein Diensteintritt war am 1.7.13 und endet somit als SaZ8 am 30.06.2021.
Nun hatte ich vor 3 Monaten einen Privaten Unfall (Bin mit dem Fahrrad gefahren, Autofahrerin hat mir die Vorfahrt genommen und wie wir das als Grennis so machen, Dran an das Auto, drauf auf das Auto, und drüber das Auto ...)
Unfall ereignete sich am 2.2.14, operiert wurde am 11.2.14. (Kahnbeinbruch Rechts, mit Schraube fixiert)
2 Monate KzH mit Gips, 2 Wochen MSG mit Bandage.
Handgelenk schmerzt sogut wie Permanent, gerade beim Schießen und im Gefechtsdienst. Aber auch die alltäglichen Dinge sind ohne Ibu 400 kaum noch ohne schmerzen zu bewältigen.

Werde in Knapp 2 Wochen wieder aufgeschnitten, dann kommt die Schraube raus. Danach Kranken Gymnastik.
Heute wurde auf Wunsch von mir und meines Zugführers hin ein 90/5 er durchgeführt mit dem Ziel des Feststellung der Tauglichkeit als PnzGren.

So nun zu meiner Frage:
Was soll ich machen?

Ich weiß, dass ich nie wieder die Hand zu 1ßß% einsetzen kann. Alleine schon von den Schmerzen und der Bewegungsfähigkeit her (Stark eingeschränkt, tippe mal auf 50%)
Wenn ich nun nicht mehr tauglich bin, und ich entlassen werde, wie sieht das mit der Bezahlung aus?
Bin extra in die Nähe der Kaserne gezogen, 220KM weit entfernt von der Heimat.
An wen muss ich mich am besten wenden? Ich denke mal, PersFw ist da eine gute Anlauf stelle ...?
An wen noch im Zivilen Leben?

Mein Zugführer meinte, es gäbe eine Jahren Frist um den vertrag zu Widerrufen?! Aber dann bin ich ja "Freiwillig" aus der Armee raus, dann bekomme ich keinen Schadens bzw. Verdienstaufalls Ersatz, oder?

Danke für eure Antworten, weiß echt nicht weiter momenta ...

Gruß

wolverine

#1
Sollte es tatsächlich zu einer Dienstunfähigkeit kommen - und es besteht ja auch noch die Möglichkeit einer Versetzung - dann würde ich mich einmal vordringlich an den Unfallverursacher und dessen Versicherung wenden.
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Firli

Zitat von: wolverine am 05. Mai 2014, 19:38:29
Sollte es tatsächlich zu einerDienstunfähigkeit kommen - und es besteht ja auch noch die Möglichkeit einer Versetzung - dann würde ich mich einmal vordringlich an den Unfallverursacher und dessen Versicherung wenden.

Puh, sehe das also nicht alleine so. Hab mich jetzt 5min gefragt wieso die Bundeswehr im Falle einer Dienstunfähigkeit hinterher zahlen sollt wenn es ein privater Unfall war.


An Ihrer Stelle würde ich aber mal die Krankengymnastik etc. abwarten bevor ich mir da jetzt Gedanken drüber mache. Werden Sie erst mal wieder gesund. :)


SanFw/RettAss

Micha296

Naja aber Versetzung hin oder her, die Tauglichkeit bleibt ja bestehen.
Und etwas anderes möchte ich nicht machen, und habe auch für nix anderes unterschrieben.

Naja ich denke das wird mein Anwalt klären, aber es würde mich mal interessieren was es für Möglichkeiten gibt, Zivil gesehen?

Danke schonmal !

Gruß

wolverine

Naja,die Frage nach dem "machen wollen" stellt sich nur bedingt. Lassen Sie sich neben den Ansprüchen auch das Wort "Schadenminderungspflicht" erklären. Wenn die Bw Sie für die Verpflichtungszeit behält - und sei es an einem anderen Ort in einer anderen Verwendung - mindert das den Schaden.

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KlausP

Zitat... Heute wurde auf Wunsch von mir und meines Zugführers hin ein 90/5 er durchgeführt mit dem Ziel des Feststellung der Tauglichkeit als PnzGren. ...

Was hat der ZgFhr damit eigentlich zu tun? Das 90/5 veranlasst nur einer: der KpChef.

ZitatMein Zugführer meinte, es gäbe eine Jahren Frist um den vertrag zu Widerrufen?!

Als ehemaliger Spieß (in einer PzGrenKp) behaupte ich mal ganz kühn, dass Ihr Zugführer keine Ahnung vom Personalgeschäft hat und er sollte sich mit seinen "Ratschlägen" deutlich zurückhalten. Wäre er in meiner Kompanie, würde ich ihm das auch in's Gesicht sagen.

ZitatAn wen muss ich mich am besten wenden? Ich denke mal, PersFw ist da eine gute Anlauf stelle ...?

Nein, der Mann mit der gelben Schnur. Das ist genau seine Kanne Bier.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Mein Tip: Sieh erstmal zu, dass du dich jetzt auf die Behandlung konzentrierst. Noch weiss man ja eh noch nicht, was langfristig aus deiner Hand wird.

Man wird einfach sehen müssen, wie das mit den Schmerzen und der Belastbarkeit ist, wenn die Schraube raus ist, die Krankengymnastik gelaufen ist und ggf. muss man noch die Schmerztherapie optimieren.
bis dahin hast du ja den Riesenvorteil, dass die Bundeswehr sich 1. um deine Behandlung kümmert- auch wenn jemand anders der Verursacher war, mit Versicherungen brauchst dich ja nicht wegen Behandlungskosten kloppen und du 2. jeden Monat dein Gehalt bekommst.

Wenn dein Truppenarzt halbwegs pfiffig ist, wird er das 90/5er auch entsprechend beantworten: Vorübergehend nicht verwendungsfähig, Neubegutachtung in x Monaten.

So und wenn du dann mal mit der Behandlung soweit durch bist, kann man noch schauen, was man mit dir macht. Ein DU-Verfahren gegen deinen Willen wird schwer durch zu bekommen sein- da müsste die Bundeswehr ja nachweisen, dass es in der gesamten Firma keinen angemessenen Dienstposten für dich gibt. Und DAS kann ich mir beim aktuellen Mannschaftermangel nicht vorstellen.
Wenn du raus willst, ist das was anderes- dann sprichst du mit deinem Chef und deinem Truppenarzt, dass das DU-Verfahren entsprechend gebahnt wird. Das Ganze dauert aber auch mal gut und gerne 6-12 Monate. Dann wirst du voraussichtlich irgendwann entlassen.
Wie es dann mit dir zivil weiter geht, müsstest du sinnigerweise unter Einschaltung des Sozialdienstes und eines Anwaltes mit deinem Unfallgegner klären. Damit hat die Bundeswehr aber nichts zu tun.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Wolverine hat schon Recht, eine weitere Verwendung in der Bundeswehr sichert das Einkommen in den nächsten Jahren UND BfD Ansprüche für eine Ausbildung, die sich trotz Schaden ausüben last.
Dies ist einige 100.000 Euro wert - und die Versicherung des Gegners wird das eiskalt nutzen - d. h. von sich aus ein DU Verfahren einleiten kann ein massiver Schuss ins Knie sein ....

wolverine

Zitat von: F_K am 05. Mai 2014, 20:33:28
Wolverine hat schon Recht,
Oh, Danke. Vielleicht mache ich einmal etwas in dieser Richtung beruflich .... ;D
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F_K

Lieber Wölfe,
Ich wollte lediglich deutlich machen, dass die Option, die die Medizinfrau mit angedeutet hat (DU auf eigenen Wunsch) u. U. Sehr gefährlich ist.
Dies soll und ist keine Rechtsberatung, da bin ich nicht qualifiziert (im Gegensatz zu anderen).

wolverine

Die Medizinfrau hat doch gar nichts angedeutet. Sie hat nur dem Wunsch des Patienten Raum gelassen. Zu Risiken und Nebenwirkungen muss er dann Fachleute befragen. ;)
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Micha296

Nunja ich muss ehrlich sein: Ich kann kaum noch was machen ohen schmerzen dabei zu haben. Ständig ist das gelenk Warm, wie es bei inneren Verletzungen oft ist.
Wie ich schon schrieb sind selbst alltäiche Dinge wie z.B. der stuhlgang schwer, da ich mein gelenk kaum knicken kann. Ich merke einfach IMMER das es weh tut.
Was bitte soll ich noch beim Bund machen? Selbst das Schreiben mit der Tastatur ist nicht gerade angenehm, aber gliche Ibuprofen macht es erträglich. Aber das für weitere 7Jahre ?! ....

Eine Rechtsfrage: Die Fahrerin ist Schuld. Wie also kann es sein, dass jemand wie Sie mir oder minder ungestaft davon kommt, und mein restliches Leben dafür immer dieser Schaden bleiben wird?
Kann doch nicht sein, dass ich da Finanziell nicht abgesichert bin, ich mein wozu ist eine Versicherung denn da?

Gruß

turbotyp

Zitat von: Micha296 am 06. Mai 2014, 17:47:56

Eine Rechtsfrage: Die Fahrerin ist Schuld. Wie also kann es sein, dass jemand wie Sie mir oder minder ungestaft davon kommt, und mein restliches Leben dafür immer dieser Schaden bleiben wird?
Kann doch nicht sein, dass ich da Finanziell nicht abgesichert bin, ich mein wozu ist eine Versicherung denn da?

Gruß

Was sagt denn dein Anwalt dazu?

wolverine

Noch sollte außer Heilbehandlung und evtl. Schmerzensgeld kein Schaden eingetreten sein. Sie bekommen ja weiter Ihre Dienstbezüge. Schaden ist immer der Unterschied zum Zeitpunkt vor dem Schadensereignis.
Erst wenn Sie dienstunfähig (entlassen) sind, kommen weitere Schadenspositionen hinzu (Dienstbezüge bis zur planmäßigen Entlassung; Differenz Entlassungsgeld und BFD-Ansprüche, evtl. noch eine Erwerbsminderungsrente).
Und noch etwas: Im Zivilrecht gilt der Antrags- und Beibringungsgrundsatz. Sie bekommen nur etwas, wenn Sie es einfordern. Schmerzensgeld wird nicht 2von Amts wegen" bezahlt. Das muss man schon einfordern.
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Micha296

Zitat von: wolverine am 06. Mai 2014, 18:39:32
kein Schaden eingetreten

Nunja, sicher ist ja das es für mein restliches Leben bleibt. Es wird nie wieder 100% Funktionsfähig sein.
Und das ist nicht mehr tauglich bin braucht mir kein Arzt sagen, dass weiß ich selber wenn ich selbst beim laufen schmerzen habe. bekomme nicht mal ein G36 gepackt / getragen, geschweige denn schießen... Und das im Kampfzug! Also das ich nicht mehr tauglich bin steht fest, ich soll halt nur die Operation und die KG abwarten. Wobei ich nicht denke das es was bringt, aber ok ich nehme mit was ich bekommen kann.