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Stellungnahme zum Versetzungsgesuch

Begonnen von Sascha_S, 08. Februar 2016, 07:56:19

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wolverine

Und irgendwann muss man mit seinen eigenen Entscheidungen leben.
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Andi8111

Aber als Materialbewirtschaftungsunteroffizier kann man doch gut leben. Das hat oft auch mehr mit Bürokram als mit Material zu tun.
Man muss manchmal auch die guten Seiten seiner Tätigkeit sehen.

Im Grunde verstehe ich den Kameraden sehr gut. Ich war damals als SanFw auch unzufrieden. Deswegen habe ich den Dienst quittiert und mein Heil im Studium gesucht. Abgesehen von den ganzen finanziellen Nachteilen bin ich jetzt natürlich zufriedener.

Aber sei es, wie es sei.

Ich wünsche ihm dennoch Glück.

Sascha_S

Zitat von: Andi8111 am 08. Februar 2016, 11:02:22
Aber als Materialbewirtschaftungsunteroffizier kann man doch gut leben. Das hat oft auch mehr mit Bürokram als mit Material zu tun.
Man muss manchmal auch die guten Seiten seiner Tätigkeit sehen.

Im Grunde verstehe ich den Kameraden sehr gut. Ich war damals als SanFw auch unzufrieden. Deswegen habe ich den Dienst quittiert und mein Heil im Studium gesucht. Abgesehen von den ganzen finanziellen Nachteilen bin ich jetzt natürlich zufriedener.

Aber sei es, wie es sei.

Ich wünsche ihm dennoch Glück.

Danke !

Stimmt schon. Als MatBew kann man theoretisch gut leben (wenn es einem spaß macht), aber bin ja (vermutlich) nicht ewig bei der Bundeswehr.
Möchte danach in die Richtung Bilanzbuchhalter und da wird eine kaufmännische Ausbildung verlangt und 2 Jahre Berufspraxis. Ich weiß nicht, ob sich die S4-Schiene da anrechnen lässt. Der BFD konnte nur sagen, dass es in der Personalschiene einfacher wird die Zeit anrechnen zu lassen. :)

Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe soeben meine Stellungnahme abgegeben und werde es weiter probieren ! :)

turbotyp

Der Bürokaufmann ist doch nur eine zweijährige Ausbildung. Das reicht mWn nicht für die IHK-Fortbildung Bilanzbuchhalter (evtl. nur über das Hintertürchen einer sechsjährige Berufserfahrung). Da erkundige dich besser nochmal direkt bei der IHK.

Und warum ist die "Personlaschiene" mehr kaufmännisch als die "S4-Schiene"?


Andi8111

Das dachte ich mir eben auch... Bilanzbuchhalter geht doch nur mit dreijährigen Berufsausbildungen...
Na, ich hoffe, dass der junge Kamerad nicht auf dem Holzweg baden geht....

Nakamoto

Zumal man für den Bilanzbuchhalter auch gewisse Jahre im Steuerrecht braucht, die man auch nachweisen muss. Die Jahre für das Steuerrecht wirst du weder im Persbereich noch im Matbereich anerkannt bekommen. Und wenn, dann viel Spaß bei der Prüfung.

Da sollte man sich mal besser informieren.


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Remote 2016

Guten Morgen Kameraden,

nachdem ich die Unterhaltung hier ein wenig verfolgen konnte, habe ich mich ein wenig schlau gemacht  ???

Die Zugangsvoraussetzung zum geprüften Bilanzbuchhalter IHK sind folgende (gem. Quelle: http://www.bilanzbuchhalter-weiterbildung.de/bilanzbuchhalter-pruefung):

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK Bilanzbuchhalterprüfung

Zur IHK Bilanzbuchhalter Prüfung wird zugelassen, wer ...
✔eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von 3 Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder
✔ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
✔eine mindestens sechsjährige Berufspraxis

... nachweisen kann.


Sicherlich gibt es bestimmt Institutionen, welche diese Anforderungen s.o. umschiffen und man trotzdem zugelassen wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt hat er jedenfalls nicht die nötigen Zugangsvoraussetzungen. Diese wird er allerdings, im Laufe seiner BW-Karriere, erlangen sofern er in einem kaufmännischen Bereich eingesetzt wird. Ohne Frage, der Pers-Bereich ist eine kaufmännischer Zweig aber, buchhalterisch gesehen Fachfremd. Der Mat-Bereich dient da schon eher, denn da werden Mat-Zu- und Abgänge entsprechend gebucht und verwaltet.

Mein Vorschlag wäre, wenn der Buchhalter mein ziviles Ziel ist, mich zu bemühen in die ReFü-Schiene zu gelangen. Denn nichts ist näher am Buchhalter als der ReFü.

Sofern ich auch auf dem Holzweg bin, korrigiert mich bitte...

MFG

BulleMölders

Ich würde weder die Tätigkeit der Buchung von Material Zu- und Abgängen noch die Tätigkeit eines Refü auch nur in entferntester weise mit der Tätigkeit eines Bilanzbuchhalters oder auch nur eines "einfachen" Buchhalters gleichsetzen.

Sascha_S

Ich habe auf der IHK Seite nachgeschaut und da steht beispielsweise, dass man eine sechsjährige Berufspraxis in dem Bereich haben muss. Nicht einfach irgendwo.
Zudem steht die kaufmännische Tätigkeit nach der Ausbildung im Vordergrund und die Voraussetzung wird in der S1 Schiene abgedeckt. So habe ich es verstanden und wurde mir vom BFD bestätigt. Der sagte mir aber auch, dass es am Ende Auslegungssache ist, ich im Persbereich die besten Chancen hätte, dass es angerechnet wird.

Dazu kommt aber natürlich weiterhin, dass ich noch 6-7 Jahre in meiner aktuellen Verwendung arbeiten soll und es einfach nichts für mich ist. Auch, wenn beide die Voraussetzungen abdecken würden, muss man bedenken, dass 6-7 Jahre eine lange Zeit ist und dann lieber etwas, dass einem liegt und spaß macht.

Ich habe meine Entscheidung getroffen und werde am Ball bleiben und weiterhin versuchen die S4-Schiene zu verlassen. Mir ist es "egal", ob es negativ aufgenommen wird, dass ich nicht zu dem Stehe, für das ich mich damals entschieden habe. Es ist mein Leben und versuchen Fehler zu korrigieren halte ich für nicht falsch. Man lebt nur einmal. :)

Remote 2016

Dann viel Erfolg bei deinem Vorhaben... Kannst ja dann mal zwischendurch bekannt geben wie sich die Sache so entwickelt...

MfG

funker07

Zitat von: Sascha_S am 09. Februar 2016, 10:33:20
Zudem steht die kaufmännische Tätigkeit nach der Ausbildung im Vordergrund und die Voraussetzung wird in der S1 Schiene abgedeckt. So habe ich es verstanden und wurde mir vom BFD bestätigt. Der sagte mir aber auch, dass es am Ende Auslegungssache ist, ich im Persbereich die besten Chancen hätte, dass es angerechnet wird.
Dann druck doch mal aus ISOG die Stellenbeschreibung eines S1Uffz aus und leg diese der IHK vor.
Dann hast du zumindest halbwegs Gewissheit, dass das klappen wird, falls(!) du in den S1-Bereich kommen solltest.

Insgesamt würde ich aber kaum Chancen sehen, vom jetzigen Dienstposten weg zu kommen.

Cally

Ob du die Voraussetzungen zur Zulassung erfüllst, entscheidet deine jeweilige IHK. Damit ist das ganze nicht nur länderabhängig, sondern auch von der Person die deinen Antrag bearbeitet. Allgemein wird eine kaufmännische Beschäftigung gefordert. Dafür muss man nicht unbedingt im Personalwesen eingesetzt sein. Meiner Meinung nach werden die Anforderungen in der Logistik besser als im Personalwesen erfüllt. Wenn du aber nun tot unglücklich bist, dann versuch dein Glück. Viele Wege führen nach Rom.

Zitat von: BulleMölders am 09. Februar 2016, 10:29:08
Ich würde weder die Tätigkeit der Buchung von Material Zu- und Abgängen noch die Tätigkeit eines Refü auch nur in entferntester weise mit der Tätigkeit eines Bilanzbuchhalters oder auch nur eines "einfachen" Buchhalters gleichsetzen.


Wenn dem so wäre, würde es in den etlichen Vorbereitungskursen keinen eigenen Bereich Logistik geben.

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