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Bart kürzen wegen der Farbe?

Begonnen von Diesel1887, 05. April 2016, 08:43:27

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KlausP

Zitat... Zum Erlass selber: Stand in der vorherigen Version nicht auch was zur Rasur und 3 Tagebärten oder habe ich das falsch in Erinnerung ...

Im Erlass "Die Haar- und Barttracht der Soldaten" (ZDv 10/5, Anlage 1) stand eigentlich dazu nichts Anderes als in dem neuen erlass.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

In der alten Version hieß es noch, dass ein Bart als ordentlicher Bart erkennbar sein musste und dass Dreitagebärte nicht gestattet waren.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Zitat203. Bärte sind gepflegt und gestutzt zu halten. Will sich der Soldat einen Bart wachsen lassen,
muss er dies während seines Urlaubs tun. Disziplinarvorgesetzte können Ausnahmen genehmigen.

Aus meiner Sicht (meiner Auslegung nach) ist das Eindeutig.

Alles von "einem Tag nicht rasiert" bis zum "Bartwuchs nach zwei / drei Wochen" ist nicht zulässig, es sei denn, es wäre durch den DV eine Ausnahme genehmigt worden.

Ich sehe da auch keinen Unterschied zu "früher".

FoxtrotUniform

Zitat von: ulli76 am 06. April 2016, 10:47:57
In der alten Version hieß es noch, dass ein Bart als ordentlicher Bart erkennbar sein musste und dass Dreitagebärte nicht gestattet waren.

So habe ich es in Erinnerung.

Zitat von: F_K am 06. April 2016, 10:51:50

Aus meiner Sicht (meiner Auslegung nach) ist das Eindeutig.

Alles von "einem Tag nicht rasiert" bis zum "Bartwuchs nach einer zwei / drei Wochen" ist nicht zulässig, es sei denn, es wäre durch den DV eine Ausnahme genehmigt worden.

Gut, dass du nicht mein DV bist  ;)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

IdZ

Mal davon abgesehen, dass es Leute gibt, die sich über das Wochenende, also grob drei Tage, einen Vollbart wachsen lassen können, wo andere Wochen brauchen  ;D

Damole

Also bedeutet das, dass man in der GA einen gepflegten Bart haben kann?  Ein 3 Tage bart muss aufjedenfall ab?

jochenschweisser

Zitat von: Damole am 06. April 2016, 13:17:45
Also bedeutet das, dass man in der GA einen gepflegten Bart haben kann?  Ein 3 Tage bart muss aufjedenfall ab?
Ja.

LwPersFw

Ich verstehe nicht... wie immer wieder Mücken zu Elefanten gemacht werden... als wenn es in der Bw nicht viel größere und vor allem wichtigere Probleme als Bartlängen gibt...

Einfach auf beiden Seiten... Vorgesetzter und Untergebener...
dieses außergewöhnlich Teil zwischen den Ohren benutzen...
...und Vieles könnte so einfach sein...  ;) ;D

Hier ein Beispiel für "gepflegt und gestutzt"  ;D


http://www.sueddeutsche.de/politik/verteidigungsministerium-mehr-soldaten-fuer-die-bundeswehr-1.2904403
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Jetzt haste den TE auch noch "enttarnt" ...  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IdZ

Was hier aber wohl nicht beachtet wird: "gepflegt und gestutzt" zählt nicht mehr, denn im neuen Erlass heißt es ja sinngemäß "der Bart muss kurz geschnitten sein". Und das zählt doch, da dies der neueste Erlass ist.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Jens79

Und wir drehen uns lustig im Kreis.......
 

IdZ

Zitat von: Jens79 am 06. April 2016, 19:37:13
Und wir drehen uns lustig im Kreis.......

Es geht mir ja nicht um's diskutieren.
Ich denke den Fall vom TE haben wir geklärt. Ich beziehe mich nur auf die letzten beiden Posts, weil ich das einfach mal sicher wissen möchte und muss.

Getulio

Nun, solange im Erlass keine cm stehen, wird es eher nichts mit "sicher wissen", weil eben sowohl "kurz" als auch "gepflegt und gestutzt" auslegungsfähig und -bedürftig sind. Und diese Auslegung nimmt eben erstmal der Vorgesetzte vor.

F_K

Eben. In Verbindung mit Haar- und Bartlänge sollen stimmig sein und Haare berühren nicht den Kragen ist für mich die Sache klar.

LwPersFw

Zitat von: IdZ am 06. April 2016, 19:33:56
Was hier aber wohl nicht beachtet wird: "gepflegt und gestutzt" zählt nicht mehr, denn im neuen Erlass heißt es ja sinngemäß "der Bart muss kurz geschnitten sein". Und das zählt doch, da dies der neueste Erlass ist.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


Dies ist der Wortlaut aus der aktuellen Version in DV-Online:


"Bärte sind gepflegt und gestutzt zu halten.
Will sich der Soldat einen Bart wachsen lassen, muss er dies während seines Urlaubs tun.
Die Barttracht der Soldaten darf die Funktionalität der militärischen Ausrüstung nicht behindern."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen