Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

FWDL Aga nicht bestanden, wo/wann nachholen, wer entscheidet?

Begonnen von Crusaderab, 13. Dezember 2016, 14:01:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Getulio

Zitat von: Crusaderab am 13. Dezember 2016, 22:32:29
Daher mache ich mir doch einen ziemlichen Kopf, da er mir unmissverständlich zu verstehen gab, AGA wiederholen.

Mein Plan sieht derzeit wie folgt aus:

Morgen Rücksprache mit Rechtsabteilung DBWV, Bundeswehrbrauftragter ( wenn ich ihn erreiche )
Nächste Woche Gruppenführer -> Gespräch KpChef , fragen nach Versetzungsverfügung.
Wenn das Gespräch nicht fruchtet zum Personalführer.

Schlechte/Gute Idee?

Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, das Thema "Wiederholen oder nicht" entscheidet Ihr jetziger Chef, wenn überhaupt, jedenfalls nicht allein. DBwV meinetwegen; wenn Sie mit "Bundeswehrbrauftragter" den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags" meinen, können Sie sich die Idee, mal eben da anzurufen und mit Herrn Bartels zu sprechen, abschminken. Wenn, dann schreiben Sie eine Eingabe (vorzugsweise NACHDEM die folgenden Punkte abgearbeitet sind).

KlausP

Wer, bitte, ist denn der "Bundeswehrbeauftragte" oder der "Wehrdienstbeauftrage"? Jetzt sagen Sie ja nicht, dass Sie den "Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages" meinen, dann sollten Sie die GA auf jeden Fall wiederholen.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Crusaderab

Zitat von: ulli76 am 13. Dezember 2016, 22:35:31
Schlechte Idee. Du eskalierst viel zu hoch in die völlig falsche Richtung.
Der Weg zum Zugführer über den Gruppenführer ist der Schritt in die richtige Richtung.

Okay. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass der Zugführer diejenige Person ist, die z.B das mit der HiBa zu verantworten hat.  Als unsere VPs das Gespräch deswegen daraufhin gesucht hatten, haben wir einen auf den Deckel bekommen, weil sich die Ausbilder etc so viel Mühe geben und wie respektlos wir sind.

Werde den Dienstweg einhalten, aber für den ziemlich sicheren Fall dass das Gespräch mit dem Zugführer nichts bringt, wie gehe ich dann vor? Spieß? ( Einer der wenigen teilweisen normalen Leute)

Crusaderab

Zitat von: KlausP am 13. Dezember 2016, 22:54:24
Wer, bitte, ist denn der "Bundeswehrbeauftragte" oder der "Wehrdienstbeauftrage"? Jetzt sagen Sie ja nicht, dass Sie den "Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages" meinen, dann sollten Sie die GA auf jeden Fall wiederholen.  ::)

Entschuldigung wegen der Begrifflichkeiten/Rechtschreibfehler, schreibe vom Mobiltelefon aus und bin krankheitsbedingt leicht neben der Spur.

funker07

Zitat von: Crusaderab am 13. Dezember 2016, 22:32:29
Und dass ist einer, der ganz alten Sorte. Selbst unsere Ausbilder meinten, wenn er zurück ist, gibts gar nichts mehr zu lachen.
Da gibts so einige. Als ich aufm BCE-Lehrgang (LKW-Führerschein) war, hat auch erstmal der Spieß präventiv 10min Generalanschiss verteilt und danach der Chef (Offz Fachdienst, ehermaliger Fw, also auch lebensälter). Man solle sich Mühe geben, denn irgendwann braucht man den Führerschein, weil man sonst nichts hat um die Familie zu ernähren....Dabei haben die beiden quasi allen unterstellt, eigentlich kein Interesse zu haben und das mit dem treuen dienen auch nicht so ernst zu nehmen.

Da gibts nen gut passenden Spruch: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Der Wehrbeauftragte des Bundestages soll nach oben hin Fehler im System aufzeigen und hat keine Möglichkeit, dir direkt zu helfen. Richtig wäre eine Beschwerde nach WBO an den Chef (ja, die muss er bearbeiten bzw weiterleiten) bzw Kdr.
Allerdings ist eine Absichtserklärung nach meinem Laienwissen noch nicht beschwerdefähig.

Lass die Sache mit der vereisten HiBa auf sich beruhen, mach dir wegen der Versetzung nicht zu viele Gedanken und freu dich drauf, dass du bald einen neuen Chef hast.

Crusaderab

Zitat von: funker07 am 13. Dezember 2016, 23:47:42
Zitat von: Crusaderab am 13. Dezember 2016, 22:32:29
Und dass ist einer, der ganz alten Sorte. Selbst unsere Ausbilder meinten, wenn er zurück ist, gibts gar nichts mehr zu lachen.
Da gibts so einige. Als ich aufm BCE-Lehrgang (LKW-Führerschein) war, hat auch erstmal der Spieß präventiv 10min Generalanschiss verteilt und danach der Chef (Offz Fachdienst, ehermaliger Fw, also auch lebensälter). Man solle sich Mühe geben, denn irgendwann braucht man den Führerschein, weil man sonst nichts hat um die Familie zu ernähren....Dabei haben die beiden quasi allen unterstellt, eigentlich kein Interesse zu haben und das mit dem treuen dienen auch nicht so ernst zu nehmen.

Da gibts nen gut passenden Spruch: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Der Wehrbeauftragte des Bundestages soll nach oben hin Fehler im System aufzeigen und hat keine Möglichkeit, dir direkt zu helfen. Richtig wäre eine Beschwerde nach WBO an den Chef (ja, die muss er bearbeiten bzw weiterleiten) bzw Kdr.
Allerdings ist eine Absichtserklärung nach meinem Laienwissen noch nicht beschwerdefähig.

Lass die Sache mit der vereisten HiBa auf sich beruhen, mach dir wegen der Versetzung nicht zu viele Gedanken und freu dich drauf, dass du bald einen neuen Chef hast.

Oh Mann. Bin zwar anfangs mit leichtem Schubladendenken zur Bundeswehr gegangen, habe aber viele tolle Menschen dort kennen gelernt. Schade, dass es immer wieder ein paar Querschläger gibt und dann ausgerechnet in Vorgesetztenpositionen!

Alles klar, dachte mir zwar, dass der Wehrbeauftragte des Bundestages sich nur um große Sachen kümmert, aber in Verzweiflung macht man vieles, wovon man nachher denkt bzw weiß wie bescheuert es war.

.ch hoffe ich darf zumindest die Abschlussünung kommende Woche mitmachen. Sonst wird mir daraus am Ende noch ein Strick gedreht.
Rücksprache mit dem DBWv werd ich morgen trotzdem mal halten.

Ansonsten danke schonmal an alle! Werde spätestens Ende nächster Woche dann hier schreiben, wies für mich weitergegangen ist (falls es jemanden interessieren sollte)

Mit freundlichen Grüßen :)

funker07

Zitat von: Crusaderab am 14. Dezember 2016, 00:37:15
Oh Mann. Bin zwar anfangs mit leichtem Schubladendenken zur Bundeswehr gegangen, habe aber viele tolle Menschen dort kennen gelernt. Schade, dass es immer wieder ein paar Querschläger gibt und dann ausgerechnet in Vorgesetztenpositionen!
Du glaubst, das ist im Zivilen nicht so? Sowas kann dir überall passieren.
Der Unterschied ist: Die Bundeswehr ist ne Behörde, selbst wenn der Chef sich scheiße verhält, gibt es fast immer noch ne Instanz drüber und dazu (halbwegs) klare Vorschriften/Regelungen und Gesetze, an die auch der KpChef sich halten muss.

Zitat von: Crusaderab am 14. Dezember 2016, 00:37:15
Ansonsten danke schonmal an alle! Werde spätestens Ende nächster Woche dann hier schreiben, wies für mich weitergegangen ist (falls es jemanden interessieren sollte)
Bitte mach das. Gibt es leider zu selten.

LwPersFw

Um das Thema SAZV und GA einmal gerade zu rücken...

Es ist schlicht FALSCH , dass in der GA nicht das tägliche zeitliche Limit überschritten werden darf...

"Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf 13 Stunden, einschließlich der Ruhepausen, nicht überschreiten. Abweichungen können aus dienstlichen Gründen zugelassen werden.13

13 Wenn erforderlich, kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 24 Stunden ausgedehnt werden. Dies kann, unter Beachtung des Gesundheitsschutzes (z.B. Verschiebung der Ruhezeiten und Ruhepausen), auch an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen."


Gleiches gilt für das wöchentliche Limit von 41 h.

Wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist - z.B. 48 h - Biwak - , ist dies erlaubt, es muss nur der zeitliche Ausgleich sichergestellt werden.
Wenn möglich in den GA-Einheiten, wenn nicht, dann in den Stammeinheiten.

Hinzu kommt dabei die Definition von "Arbeitszeit"...

"In Abgrenzung zur Arbeitszeit stellen Zeiten der persönlichen Dienstvorbereitung (z.B. Körperpflege, Stubenreinigen, etc.) keine Arbeitszeit dar."


Und dies gilt auch für die Dienstnachbereitung.



Und mein Kommentar zum Thema:

Sollten aus Ihrer Sicht wirklich Verstöße gegen z.B. Sicherheitsbestimmungen erfolgt sein ( Punkt HiBa )...
Sie hatten Unterrichte in der GA, wie ein Soldat Missstände melden, bzw. seine Rechte einfordern kann.


Ansonsten, Sie wollten bis zum Studium einen gut bezahlten Job.

Dafür haben Sie sich die Bw ausgesucht.

Das Sie mit dort geltenden Regeln nicht klarkommen - Ihr Problem...


Beispiel:

Zitat von: Crusaderab am 13. Dezember 2016, 21:41:31
Zitat von: KlausP am 13. Dezember 2016, 21:31:40
Stuben- und Revierreinigen und Esseneinnahmen rechnen meiner Meinung nach nicht in die tägliche Arbeitszeit rein - die SAZV ist mir aber nicht so geläufig. Bei. Waffenreinigen und diesen ominösen Unterrichten in den Abendstunden sieht das anders aus.

Stubenabnahme durch den UVD ist übrigens 21:45, ab 10 darf man dann die Stube ( außer für den Toilettengang ) nicht mehr verlassen.


Aus der entsprechenden Vorschrift der Bw:

"Nachtruhe ist der Zeitraum, in dem auf bereits schlafende Kameradinnen und Kameraden besonders Rücksicht zu nehmen ist. Lautes Verhalten und Störungen jeglicher Art haben zu unterbleiben. Die Nachtruhe in der Einheit beginnt um 22.00 Uhr und endet mit dem im Tagesdienstplan des Folgetages festgelegten allgemeinen Wecken."


Und auch das Thema Wiederholung ist so zu betrachten.

Wenn der KpChef diese Entscheidung trifft, muss er auch das "Warum" schriftlich dokumentieren.
Sie können ... das haben Sie ja gelernt, dann formale Beschwerde einlegen und um Überprüfung der Entscheidung bitten.

Folgt man Ihrer Beschwerde ... wiederholen Sie nicht.

Gibt man Ihnen nicht recht ... wiederholen Sie ... (bzw. können natürlich noch weitere rechtliche Schritte gehen...)

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

JohnnyThunders

Alles gut und schön. Sofern allerdings tatsächlich nicht nur gelegentlich, sondern über die gesamte GA Dienst von morgens fünf bis abends neun Uhr sein, denke ich, dass das kaum mit der SAZV zu vereinbaren ist.

Crusaderab

Zitat von: LwPersFw am 14. Dezember 2016, 10:54:45
Um das Thema SAZV und GA einmal gerade zu rücken...

Es ist schlicht FALSCH , dass in der GA nicht das tägliche zeitliche Limit überschritten werden darf...

"Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf 13 Stunden, einschließlich der Ruhepausen, nicht überschreiten. Abweichungen können aus dienstlichen Gründen zugelassen werden.13

13 Wenn erforderlich, kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 24 Stunden ausgedehnt werden. Dies kann, unter Beachtung des Gesundheitsschutzes (z.B. Verschiebung der Ruhezeiten und Ruhepausen), auch an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen."


Gleiches gilt für das wöchentliche Limit von 41 h.

Wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist - z.B. 48 h - Biwak - , ist dies erlaubt, es muss nur der zeitliche Ausgleich sichergestellt werden.
Wenn möglich in den GA-Einheiten, wenn nicht, dann in den Stammeinheiten.

Hinzu kommt dabei die Definition von "Arbeitszeit"...

"In Abgrenzung zur Arbeitszeit stellen Zeiten der persönlichen Dienstvorbereitung (z.B. Körperpflege, Stubenreinigen, etc.) keine Arbeitszeit dar."


Und dies gilt auch für die Dienstnachbereitung.



Und mein Kommentar zum Thema:

Sollten aus Ihrer Sicht wirklich Verstöße gegen z.B. Sicherheitsbestimmungen erfolgt sein ( Punkt HiBa )...
Sie hatten Unterrichte in der GA, wie ein Soldat Missstände melden, bzw. seine Rechte einfordern kann.


Ansonsten, Sie wollten bis zum Studium einen gut bezahlten Job.

Dafür haben Sie sich die Bw ausgesucht.

Das Sie mit dort geltenden Regeln nicht klarkommen - Ihr Problem...


Beispiel:

Zitat von: Crusaderab am 13. Dezember 2016, 21:41:31
Zitat von: KlausP am 13. Dezember 2016, 21:31:40
Stuben- und Revierreinigen und Esseneinnahmen rechnen meiner Meinung nach nicht in die tägliche Arbeitszeit rein - die SAZV ist mir aber nicht so geläufig. Bei. Waffenreinigen und diesen ominösen Unterrichten in den Abendstunden sieht das anders aus.

Stubenabnahme durch den UVD ist übrigens 21:45, ab 10 darf man dann die Stube ( außer für den Toilettengang ) nicht mehr verlassen.


Aus der entsprechenden Vorschrift der Bw:

"Nachtruhe ist der Zeitraum, in dem auf bereits schlafende Kameradinnen und Kameraden besonders Rücksicht zu nehmen ist. Lautes Verhalten und Störungen jeglicher Art haben zu unterbleiben. Die Nachtruhe in der Einheit beginnt um 22.00 Uhr und endet mit dem im Tagesdienstplan des Folgetages festgelegten allgemeinen Wecken."


Und auch das Thema Wiederholung ist so zu betrachten.

Wenn der KpChef diese Entscheidung trifft, muss er auch das "Warum" schriftlich dokumentieren.
Sie können ... das haben Sie ja gelernt, dann formale Beschwerde einlegen und um Überprüfung der Entscheidung bitten.

Folgt man Ihrer Beschwerde ... wiederholen Sie nicht.

Gibt man Ihnen nicht recht ... wiederholen Sie ... (bzw. können natürlich noch weitere rechtliche Schritte gehen...)

Danke erstmal für ihre ausführliche Antwort.
In einem Punkt muss ich allerdings wiedersprechen -

"Ansonsten, Sie wollten bis zum Studium einen gut bezahlten Job.

Dafür haben Sie sich die Bw ausgesucht.

Das Sie mit dort geltenden Regeln nicht klarkommen - Ihr Problem..."

Nein, ich wollte keinen gut bezahlten Job. Das ist die Bundeswehr als FWDLer auch nicht. Ich muss kein Geheimnis daraus machen, da man es überall nachlesen kann, ich 773€, als Gefreiter 800€ verdiene.

Hinzu kommt die Verpflegung , ca 210€. Die Stube wird gestellt, wäre ich aber prinzipiell nicht drauf angewiesen. Meine Miete wird nicht übernommen, d.h. das wars dann soweit auch. Für jemanden, der noch nie vorher gearbeitet hat vielleicht eine Menge Geld, ich habe vorher allerdings mehr verdient.

Was mir wichtig war und ist, ist die Erfahrung und der Punkt Lebenslauf.
Daher haben mich bisher die Arbeits bzw Tageszeiten wenig gestört, da ich wusste, es ist hauptsächlich in den ersten 3 Monaten so. Allerdings gehört mein Sport und lernen in eigener Sache ( Fremdsprache, Vereinstechnische Dinge und der Besuch dessen ) fest zu meinem Leben dazu. 

Wie erwähnt, von der Kondi habe ich mich bereits verschlechtert, da die Zeit fehlt. Auch zum lernen anderer Dinge, die nichts mit der Bundeswehr zu tun haben, wurde stark eingeschränkt. Das ist der Grund, warum ich die AGA nicht am selben Standort wiederholen möchte, da die Zugführung im nächsten Quartal gleich ist und wenn man den Worten der Stamm glauben schenken kann, so wird auch diese AGA wieder exakt gleich. Für mich und für die Bundeswehr sind 50% Grundausbildung nicht sinnvoll.


Das mit der Beschwerde und wie man vorgeht, ist so eine Sache. Wie erwähnt suchten beispielsweise die VPs nach der HiBa Aktion schon das Gespräch auf Dienstwegen - und dafür haben wir richtig einen drauf bekommen. Danach ist es nur noch schlimmer geworden, Grußabnahme wurde zurückgenommen, man sagte uns nur noch das aller nötigste. Man traute/traut sich schon kaum noch nach nötigen Anträgen etc zu fragen, weil wir sehr genervt aufgenommen werden.

Aber ja, Beschwerde bzw vorheriges Gespräch ist normalerweise der richtige Weg, nur fehlt dafür einerseits die Zeit, andererseits habe ich hier auf diese Weise eine Argumentationsgrundlage gesucht, damit die Beschwerde Gewicht hat ( und ob sie denn in meinem Fall sinnvoll ist )

Crusaderab

Zitat von: JohnnyThunders am 14. Dezember 2016, 12:05:17
Alles gut und schön. Sofern allerdings tatsächlich nicht nur gelegentlich, sondern über die gesamte GA Dienst von morgens fünf bis abends neun Uhr sein, denke ich, dass das kaum mit der SAZV zu vereinbaren ist.

Es gab/gibt Ausnahmen. Freitags zwischen 1-4, am Zugabend hatten wir dann mal um 18 Uhr Schluss ( und wurden um 00:14 dann per Alarm wieder geweckt...:D) und vor dem Tag der Zwischenprüfung hatten wir auch un 18:30 Schluss.
Ansonsten ist bei uns 8-9 normal.

tank1911

Geschichten gibt es.

Ich persönlich finde es erfrischend, dass die GA wieder mehr Disziplin erfordert. Ich schließe mich der Aussage von LwPersFw an.

Da ich dienstlich viel mit Ausbildungsplanung und dementsprechend mit der SAZV zu tun habe, kann ich Ihnen vergewissern, dass es vollkommen legitim ist, wenn Sie jeden Tag länger Dienst leisten. Die GA ist sogar explizit als Ausnahme erwähnt. Der Fairness halber empfehle ich Ihnen die Dienstpläne mit zu plotten und sich die Dienstzeiten zu notieren. Ihnen steht definitiv ein Ausgleich der Mehrarbeit zu, der gemäß der Verordnung wenn möglich auch in der Einheit abgebaut werden sollte, in der er aufgebaut wurde. Die GA-Einheiten haben nun mal eine Menge Stoff in kurzer Zeit zu vermitteln.

Zu der Hindernisbahn:
Gemäß der entsprechenden Zentralrichtlinie A2-226/0-0-4710 "Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)", Kapitel 7.2.2. gilt nach wie vor:

"Sind die Hindernisse nass oder glitschig und ist der Boden gefroren oder glatt, entscheidet der bzw. die Leitende, welche Hindernisse auszusparen sind oder ob die Ausbildung abgebrochen werden muss." Dementsprechend ist der Führer vor Ort verantwortlich. Passiert nichts, hat er/sie alles richtig gemacht. Passiert was, kommt das in der Unfallmeldung zum Tragen und dann wird dem nachgegangen.

Mit Verlaub, das Ganze scheint mir die typische "Ich kenn da wen, der sagt das geht so nicht, deshalb beschwere ich mich!" Geschichte zu sein! Ich selbst habe einen Bruder der am 01.10. mit der Nummer angefangen hat. Toll fand er das auch nicht. Ich habe ihm gesagt, dass er das durchzuhalten hat und gut ist. Es gibt Momente im Leben, da muss man einfach mal "machen"!

Crusaderab

Zitat von: tank1911 am 14. Dezember 2016, 12:39:01
Geschichten gibt es.

Ich persönlich finde es erfrischend, dass die GA wieder mehr Disziplin erfordert. Ich schließe mich der Aussage von LwPersFw an.

Da ich dienstlich viel mit Ausbildungsplanung und dementsprechend mit der SAZV zu tun habe, kann ich Ihnen vergewissern, dass es vollkommen legitim ist, wenn Sie jeden Tag länger Dienst leisten. Die GA ist sogar explizit als Ausnahme erwähnt. Der Fairness halber empfehle ich Ihnen die Dienstpläne mit zu plotten und sich die Dienstzeiten zu notieren. Ihnen steht definitiv ein Ausgleich der Mehrarbeit zu, der gemäß der Verordnung wenn möglich auch in der Einheit abgebaut werden sollte, in der er aufgebaut wurde. Die GA-Einheiten haben nun mal eine Menge Stoff in kurzer Zeit zu vermitteln.

Zu der Hindernisbahn:
Gemäß der entsprechenden Zentralrichtlinie A2-226/0-0-4710 "Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)", Kapitel 7.2.2. gilt nach wie vor:

"Sind die Hindernisse nass oder glitschig und ist der Boden gefroren oder glatt, entscheidet der bzw. die Leitende, welche Hindernisse auszusparen sind oder ob die Ausbildung abgebrochen werden muss." Dementsprechend ist der Führer vor Ort verantwortlich. Passiert nichts, hat er/sie alles richtig gemacht. Passiert was, kommt das in der Unfallmeldung zum Tragen und dann wird dem nachgegangen.

Mit Verlaub, das Ganze scheint mir die typische "Ich kenn da wen, der sagt das geht so nicht, deshalb beschwere ich mich!" Geschichte zu sein! Ich selbst habe einen Bruder der am 01.10. mit der Nummer angefangen hat. Toll fand er das auch nicht. Ich habe ihm gesagt, dass er das durchzuhalten hat und gut ist. Es gibt Momente im Leben, da muss man einfach mal "machen"!


Da gebe ich ihnen Recht. Ich finde eine forderne Grundausbildung ebenso besser. Allerdings sind wir zumindest in unserer Gegend da die Ausnahme. Die Rekruten der beiden Nachbar-Kasernen die wir kennen haben es komplett anders. Da könnte der Dienstplan auch zum Chillplan abgeändert werden.

Aber besser eine harte GA und gut vorbereitet als andersrum. Bei der HiBa Aktion gab es verletzte, einer durfte dann auf Krücken zu seiner Hochzeit.

Ist mir aber relativ, wie erwähnt war ich bei allem dabei. Nur ich sehe es nicht ein, wegen dem GT2 und Biwak die komplette AGA zu wiederholen. Da würde ich auch ein Wochenende opfern und mit einer Jägerkompanie das ganze nachholen.

Ihr Wissen ist fundiert. Können Sie mir bezüglich der Komplett Wiederholung fachliche Auskunft geben?

tank1911

Dieses nach links und nach rechts schauen macht keinen Sinn. Ich weiß auch, dass es Unterschiede gibt. Das die GA zur Herstellung einer Grunddisziplin genutzt werden sollte, oder wie die Umgangsformen detailliert auszusehen haben, finden Sie in keiner Vorschrift. Die meisten Leute die ich kenne, waren am Ende stolz drauf. Vielleicht werden Sie das ähnlich sehen.

Zu der HiBa habe ich alles geschrieben. Es sollten Unfallmeldungen erstellt worden sein und ich bin mir sicher, dass ihr Einheitsführer ggf. ermittelt und den Ausbilder entsprechend mindestens belehrt hat. Das sind aber Dinge, die Ihnen nicht mitgeteilt werden müssen.

Zur Wdh. der AGA. Meine Stabsdienstsoldatin ist zufälligerweise auch FWDL, hat die GA nicht mit Zuerkennung "Sicherungs- und Wachsoldat SK" erfüllt und kam trotzdem ohne Wiederholung hier her in ihre Stammeinheit. Ich kenne keine aktuelle Weisung dazu, aber alle FWDL müssten mittlerweile über das Bundesamt für das Personalmanagement der Bw in Köln geführt werden. Von dort kommt Ihre Versetzungsverfügung zu Ihrer Stammeinheit. In Anbetracht der Zeit sollte diese schon in Ihrer Kompanie verfügbar sein. Ob Ihre jetzige Kompanie noch steuernden Einfluss darauf hat kann ich Ihnen nicht sagen.

jochenschweisser



Die Stube wird gestellt, wäre ich aber prinzipiell nicht drauf angewiesen. Meine Miete wird nicht übernommen, d.h. das wars dann soweit auch.
[/quote]

Man möge mich korrigieren, "damals" gab es doch die Unterhaltssicherungsbehörde, welche für diesen Teil zuständig war.
Ist die abgeschafft worden?