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Graues Barrett?

Begonnen von Whiskey, 17. Januar 2017, 16:00:10

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miguhamburg1

Marineuniformträger dürfen nach wie vor zum Dienstanzug nur die Schirmmütze oder als Abwandlung das Schiffchen, blau, tragen .... Und nach Auskunft von VAdm Krause wird das auch so bleiben :)

12345678

Zitat von: Netri am 05. April 2017, 05:06:14
gibts hier eigentlich jetzt was neues? Wer das neue Barett tragen wird/trägt und wie was genau befohlen wurde?

Der Sachstand ist wohl im Wesentlichen unverändert zu dem, wie er hier bislang berichtet wurde, wobei entsprechende Regelungen ab dem 01.07.2017 noch "zeitgerecht" festgelegt werden sollen.

CIRK

Alle, also auch die Marineuniformträger, tragen das blaue Barett. Ist im OrgBereich Cyber so angeordnet.

miguhamburg1

@ CIRK, ist ja nett, aber nicht die Marineuniformträger zum Dienstanzug. Denn dazu hätte es eine vom Bundespräsidenten genehmigte Uniformänderung geben müssen - und die gab es nicht.

benba

Live und in Farbe - General Leinhos mit neuem Barett sowie Abzeichen bei der Indienststellung...

http://www.tagesschau.de/inland/cyber-kommando-101.html

holla_die_waldfee



Zitat von: miguhamburg1 am 05. April 2017, 23:49:22
aber nicht die Marineuniformträger zum Dienstanzug.

Das sieht im Beitrag der Tagesschau, zum Appell gestern, aber anders aus...
Da wird wohl die ein oder andere erzieherische Maßnahme fällig

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk


Ralf

Die CIR-Kameraden, die ich gestern getroffen habe, haben auch davon berichtet, dass die MUT mit Barett zum DA rumlaufen (müssen?).
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12345678

Zitat von: miguhamburg1 am 05. April 2017, 23:49:22
@ CIRK, ist ja nett, aber nicht die Marineuniformträger zum Dienstanzug. Denn dazu hätte es eine vom Bundespräsidenten genehmigte Uniformänderung geben müssen - und die gab es nicht.

Mit seiner Uniformanordnung hat der Bundespräsident die Befugnis zur Bestimmung der Uniform mit Ausnahme der in Art. 2 Abs. 1 BPräsUnifAno benannten Details dem BMVg übertragen. Art. 2 Abs. 1 BPräsUnifAno enthält jedoch keine Bestimmung, wonach es Marineuniformträgern verboten wäre, ein Barett zum Dienstanzug zu tragen.
Zwar sieht die Anzugordnung in der Tat nicht vor, dass Marineuniformträger ein Barett zum Dienstanzug tragen, eine entsprechende Änderung müsste vom Bundespräsidenten allerdings nicht genehmigt, sondern lediglich zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Zudem können die Inspekteure der OrgBereiche für ihren Zuständigkeitsbereich Einzelregelungen erlassen, wobei allerdings teilstreitkrafteigentümliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Ob es eine teilstreitkrafteigentümliche Besonderheit ist, dass Marineuniformträger unter keinen Umständen ein Barett zum Dienstanzug tragen dürfen, wäre wohl Auslegungssache.
Darüber hinausgehend können Disziplinarvorgesetzte oder den Dienst anordnende Vorgesetzte situationsbedingt, zeitlich und/oder räumlich befristet, Abweichungen von der Anzugordnung anordnen. Dies verstehe ich so, dass der InspCIR das Recht hätte, entweder mit allgemeiner Gültigkeit die Regelung zu erlassen, dass Marineunformträger seines OrgBereichs das Barett zum Dienstanzug tragen (wobei allerdings das MarKdo zu beteiligen wäre und TSK-übliche Besonderheiten zu berücksichtigen wären), oder aber räumlich befristet auf seinen Zuständigkeitsbereich anzuordnen, dass Marineuniformträger ein Barett zum Dienstanzug tragen, auch wenn dies nicht TSK-üblich sein sollte. Ein Problem hierbei könnte allerdings ggf. derzeit noch sein, dass gemäß der UnifAnoBPräs hierbei das Barettabzeichen der jeweiligen Waffengattung (sic! Tatsächlich gemeint ist hierbei sicherlich die Truppengattung bzw. die Verwendungsreihe  ;) ) zu tragen ist, wobei abschliessende Regelungen zum Barettabzeichen des OrgBereichs CIR meines Wissens noch ausstehen.

BSG1966

Beim "Dienstanzug mit Abwandlungen" darf das Seebataillon tatsächlich auch das Barett zum selbigen tragen. Verlässliche Grundlage liegt vor, allerdings auf dem Dienstrechner.

LwPersFw

Beim gestrigen Indienststellungsappell trugen alle Angehörigen des KdoCIR das Barett zum Dienstanzug.

Auch die MUT. Durch Augenzeugen vor Ort bestätigt.

So wie das FahnenKdo.

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

12345678

Zitat von: BSG1966 am 06. April 2017, 10:37:23
Beim "Dienstanzug mit Abwandlungen" darf das Seebataillon tatsächlich auch das Barett zum selbigen tragen. Verlässliche Grundlage liegt vor, allerdings auf dem Dienstrechner.

Das ist hinsichtlich der Frage, ob "kein Barett zum Dienstanzug" eine TSK-spezifische Besonderheit darstellt, interessant, denn wenn selbst bestimmte Marineuniformträger der TSK Marine das Barett zum Dienstanzug tragen dürfen, dann wäre es wohl eher keine TSK-spezifische Besonderheit. ;) Eine solche Regelung wäre auch in sich stimmig, weil Angehörige von SeeBtl und KSM gemäß A1-1000-0-7000 nicht mit dem Schiffchen ausgestattet werden und demnach den Befehl "Dienstanzug mit Abwandlung A1" nicht befolgen könnten.
Worauf beruht denn diese Regelung? Einen Erlass des InspM gibt es meines Wissens hierzu nicht, es käme ja aber eine räumlich (z. B. auf bestimmte Kasernenanlagen) begrenzte Anordnung des DiszVorg in Betracht?

BSG1966

Wie gesagt, ich habs grad nicht vorliegen. Es beruht auf einem Dokument gegenwärtig unbekannter Art und Weise sowie Herkunft. Klärung kann ich liefern wenn ich mal wieder an meinem Dienstrechner bin.

bayern bazi

#87
mal eine frage in die runde werf:

wer hat wem was zu befehlen / wer hat das eigentliche sagen

der Inspektuer der TSK (H -L -M ) seinem Uniformträgerbereich gegenüber ( auch wenn diese bei ZSan/SKB/Cyber) aufgehägt sind

oder

der jeweilige Kommandeur (ZSan/SKB/Cyber)

sternchenmäßig sind ja alle im 3er Bereich  :o  - also aufgrund des DG enfällt da schonmal ;)

und sweit ich weiß, sind die TSK über den Org Bereichen angesiedelt

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Ralf

Pauschal kann man das nicht sagen. Bsp: der Insp Kdo SKB bestimmt einem LUT, MUT, HUT, wie er seinen Dienst im Kdo versieht. Die Regeneration der Personalumfänge SKB erfolgt gem. Wolf-Erlass durch die UTB/ZSanDstBw. Somit ist dafür der InspL verantwortlich. Genauso gibt der InspL vor, wie der Verwendungsaufbau der OffzTrD zu erfolgen hat. Er gibt die BS-Quoten für seine UT in allen OrgBereichen vor. Für die Versetzung und Auswahlentscheidung anhand der BT-Vorgaben ist aber P zuständig usw usw. Noch Fragen?  8)
Da muss man zwischen trdstl. und fachdstl. trennen.
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CIRK

Zitat von: 12345678 am 06. April 2017, 08:40:51
... wobei abschliessende Regelungen zum Barettabzeichen des OrgBereichs CIR meines Wissens noch ausstehen.
Ist bereits geregelt, der Bundespräsident hat die Tragegenehmigung unterzeichnet. Barett zum Dienstanzug ist wie bereits geschrieben für alle, also auch die MUT, im OrgBer Cyber angewiesen, die Vorschrift wird im folgenden entsprechend geändert.

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