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Hoffentlich ein positiver Erfahrungsbericht einer Wiedereinstellung mit 42 J. ..

Begonnen von Lehre- und Ausbildung, 31. Januar 2017, 00:01:44

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Ralf

BOA und BO Einstellungen gibt es schon, jedoch wird man da auch als SaZ eingestellt und erst nach Erreichen einer bestimmten Schwelle kann man diese BS-Zusage einlösen.
Für manche Verwendungen ist es Pflicht (Jet, WSO) für einige wenige wird sie direkt bei der Einstellung ausgesprochen (bei OA recht geringe Vorgaben und bei Seiteneinsteigern nach §28 SLV).
Jedoch gehen da alle mit recht langen Zähnen ran, denn ein 2-3 Tage Assessment ist halt nicht immer ein Indiz, ob jemand auch wirklich sich in der Leistungsspitze platzieren wird. Das zeigt sich leider auch öfters, dass BOA sich nicht in der entsprechenden Konferenz durchgesetzt hätten.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Karl_78

Ich möchte das Thema Wiedereinstellung noch mal aufgreifen.

Gibt es tatsächlich keine Altersgrenze?

Ist der erste Ansprechpartner das BAPersBw oder das Karrierecenter für eine Bewerbung als Wiedereinsteller?

Ist die Teilnahme an einem AC erforderlich, oder erfolgt lediglich eine ärztliche Einstellungsuntersuchung?

Kann man sich direkt für 25 Jahre als SaZ verpflichten?

Vordienstzeit (12 Jahre) wird nicht mit den 25 Jahren verrechnet?

Vielen Dank für Eure Mühe!




KlausP

Zitat... Gibt es tatsächlich keine Altersgrenze? ...

Bei berufsnaher Verwendung als Uffz/Fw allgFD nein. Wie das im Truppendienst bei gleicher Laufbahn und Verwendung aussieht ist mir momentan nicht geläufig.

Zitat... Ist der erste Ansprechpartner das BAPersBw oder das Karrierecenter für eine Bewerbung als Wiedereinsteller? ...

In jedem Fall der KB.

Zitat... Kann man sich direkt für 25 Jahre als SaZ verpflichten? ...

Verpflichten kann man sich für Alles. Entscheidend ist, wie die Stellen ausgeschrieben sind, die der Einplaner letztendlich im Angebot hat.

Zitat... Vordienstzeit (12 Jahre) wird nicht mit den 25 Jahren verrechnet? ...

Doch. 25 Jahre ist die höchstmögliche Gesamtverpflichtungszeit für SaZ.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


F_K

Sogesehen:

Mit 65 Jahren ist für alle Arten von Wehrdienst "schluss" - bei aktiven Soldaten gelten (frühere) Zuruhestandgrenzen - die Maximalzeit als SaZ muss VOR diesen Grenzen abgeleistet sein.

Tommie

Zitat von: F_K am 14. November 2018, 11:19:11Mit 65 Jahren ist für alle Arten von Wehrdienst "schluss" - bei aktiven Soldaten gelten (frühere) Zuruhestandgrenzen - die Maximalzeit als SaZ muss VOR diesen Grenzen abgeleistet sein.

Nicht ganz, "F_K", nicht ganz ;) !

Ich zitiere mal den § 40, Absatz 1, Satz 1, des Soldatengesetzes ;) :

ZitatDie Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus.

Und damit sollte jetzt alles klar sein! Die 65 Jahre gelten für Reservisten! darüber hinaus ist weder eine Beorderung, noch eine RDL zulässig!

Tommie

OK, habe es jetzt auch verstanden ;D ! Dann nehmen wir mein obiges Posting nur als Präzisierung der Angaben für aktive Soldaten, zu denen ja bekanntlich auch die SaZ zählen! Sorry, aber das musste ich erst zweimal lesen, um es richtig zu verstehen! Scheint aber heute eher ein "Leitungsproblem" bei mir zu sein ...

neuer-ITler

Wiedereinstellung im FD gibt es keine Altersgrenzen mehr.

Auch wenn du eine Vordienst-zeit von 12 Jahre hast, kannst du dich für max. 13 Jahre Verpflichten, da die Vordienst-zeit mit Angerechnet wird.

Tommie

Das ist prinzipiell richtig, aber diese erwähnten maximal 13 Jahre weiterer Dienstzeit bei einem ehemaligen SaZ 12 werden durch den³ 40, Abs. 1. Satz 1, des Soldatengesetz "gedeckelt"! Er wird also spätestens am Ende des Monats, in dem er 62 Jahre alt wird, die Bundeswehr verlassen! Und zwar vollkommen egal, ob die 13 Jahre dann schon um sind, oder nicht!

TomTom2017

Zitat von: Tommie am 14. November 2018, 14:16:21
Das ist prinzipiell richtig, aber diese erwähnten maximal 13 Jahre weiterer Dienstzeit bei einem ehemaligen SaZ 12 werden durch den³ 40, Abs. 1. Satz 1, des Soldatengesetz "gedeckelt"!
Nicht ganz, siehe § 40 Abs. 1 S. 3 SG. Liegen dringende dienstliche Gründe vor, dann kann es auch bis 65 gehen.

Karl_78

Im Soldatengesetz und in der Soldatenlaufbahnverordnung habe ich nichts gelesen, dass bei Wiedereinstellung und Verpflichtung auf 25 Jahre die Vordienstzeit (z.B. 12 Jahre) angerechnet wird.

SolSim

Zitat von: Karl_78 am 14. November 2018, 20:43:21
Im Soldatengesetz und in der Soldatenlaufbahnverordnung habe ich nichts gelesen, dass bei Wiedereinstellung und Verpflichtung auf 25 Jahre die Vordienstzeit (z.B. 12 Jahre) angerechnet wird.

Hat Tommy doch oben schon erklärt.

§ 40, Absatz 1, Satz 1 Soldatengesetz ist eindeutig. Wenn da steht "Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus" bedeutet längstens 25 Jahre auch längstens 25 Jahre.

Gesetzte sollte man schon verstehen. ;)

LwPersFw

Zitat von: SolSim am 14. November 2018, 21:02:30
Zitat von: Karl_78 am 14. November 2018, 20:43:21
Im Soldatengesetz und in der Soldatenlaufbahnverordnung habe ich nichts gelesen, dass bei Wiedereinstellung und Verpflichtung auf 25 Jahre die Vordienstzeit (z.B. 12 Jahre) angerechnet wird.

Hat Tommy doch oben schon erklärt.

§ 40, Absatz 1, Satz 1 Soldatengesetz ist eindeutig. Wenn da steht "Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus" bedeutet längstens 25 Jahre auch längstens 25 Jahre.

Gesetzte sollte man schon verstehen. ;)

Der Abs 1 ist hier nur indirekt die Antwort.
Konkret geregelt ist es in Abs 6.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

neuer-ITler

Ich bin auch Wiedereinsteller, hatte ein Vordienst-zeit von 12 Jahre und habe mich nun für 24 Jahre Verpflichten lassen.
bei mir wurden sogar die 3 Jahre Übergangszeit als Dienstzeit angerechnet, daher habe ich in Summe nur 9J ahre neue Dienstzeit zur Verfügung, wovon ich nun schon ein paar Jahre weg habe.
Nachteil ist es für mich nur, das ich kein BFD und Übergangszeit mehr zur Verfügung habe, d.h. bei Entlassung muss ich am nächsten Werktag schon ein neuen Job haben, aber das wusste ich schon vorher.

Tommie

Zitat von: neuer-ITler am 15. November 2018, 06:58:32... und habe mich nun für 24 Jahre Verpflichten lassen.

Sie haben sich verpflichtet, nicht "verpflichten lassen"!


Edit:
Rest gelöscht. Ich kann es einfach nicht mehr ertragen  ::).

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