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Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen

Begonnen von miT, 27. April 2017, 10:30:39

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F_K

Schon lustig, oder?

Der Verdacht eines Putsches "wird gesehen", der Verdacht für falsche Verdächtigung nach erwiesener Unschuld "bekommt" nicht mal Anhaltspunkte.

Da scheinen unterschiedliche Beteiligte offensichtlich mit unterschiedlichen Maßstäben unterwegs zu sein.

@ Andi:

Wenn jemand deutlich kritisiert, und dann sagt "Kritik oder Putsch" - dann ist doch klar, welche Wahl er getroffen hat. Ich sehe da keine Dienstpflichtverletzung.

Müssen wir aber nicht "ausdiskutieren" - die Beurteilung ist durch den DV vorzunehmen (wie man so hört, sehen die auch kein Dienstvergehen).

schlammtreiber

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Andi

Zitat von: F_K am 07. Juli 2017, 15:17:39
Wenn jemand deutlich kritisiert, und dann sagt "Kritik oder Putsch" - dann ist doch klar, welche Wahl er getroffen hat. Ich sehe da keine Dienstpflichtverletzung.

Blöderweise handelt es sich mit einem Soldaten im Dienstgrad Oberstleutnant um einen "Repräsentanten der Bundeswehr", der als Vorgesetzter zudem in seinen Aussagen Zurückhaltung zu wahren hat. Weiterhin können sind diese Aussagen geeignet das Verhalten von Untergebenen - die vielleicht nicht so reflektionsfähig sind, wie er selber - nachhaltig zu beeinflussen (in Richtung Kritik, wie auch in Richtung Putsch).
Verschärfend kommt hinzu, dass das Verhalten des Oberstleutnants vermutlich jedem Soldaten der Bundeswehr zur Kenntnis gelangt ist und auch eine Außenwirkung hat. Bei dieser Konstellation kein Dienstvergehen festzustellen halte ich für unmöglich.

Beim Disziplinarmaß sehe ich aber an sich die Möglichkeit nur einen Verweis zu erteilen oder sogar - bei Berücksichtigung der bereits eingetretenen Folgen für den Soldaten - von einer Disziplinarmaßnahme abzusehen, sofern der Soldat sein Fehlverhalten denn einsieht.

Gruß Andi
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F_K

Lieber Andi:

Der Vorgesetzte dieses Oberstleutnant hat bei dieser "Versammlung" explizit nach Punkten gefragt, die er (der Vorgesetzte) zu einem Treffen (mit dessen Vorgesetzten) mitnehmen soll.

Insoweit ist der OberstLt nur einem BEFEHL gefolgt, seine Kritik entsprechend zu formulieren.

Nicht jede Kritik ist ein Dienstvergehen - sonst wären Rückmeldungen zu Lehrgängen (Lehrgangkritik) ja völlig unmöglich.

.. und was grundsätzlich an Kritik "zulässig" ist (sowohl Art als auch Schärfe), gibt ja wohl der Minister vor (was deutlich passiert ist).

Natürlich kann, nach wie vor, die Grenze der Zurückhaltung überschritten werden - aber dazu müsste man den genauen Wortlaut kennen.

Andi

Zitat von: F_K am 10. Juli 2017, 09:44:39
.. und was grundsätzlich an Kritik "zulässig" ist (sowohl Art als auch Schärfe), gibt ja wohl der Minister vor (was deutlich passiert ist).

Da müsste ich aber oft in Bonn anrufen, um mir die Meinung der IBUK einzuholen, die für meine Bewertung aber gar nicht maßgeblich ist...

Zitat von: F_K am 10. Juli 2017, 09:44:39
Natürlich kann, nach wie vor, die Grenze der Zurückhaltung überschritten werden - aber dazu müsste man den genauen Wortlaut kennen.

Der ist doch bekannt...
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F_K

Den bekannten Wortlaut sehe ich, wie schon dargestellt, völlig unkritisch.

justice005

Ich schließe mich Andi ausdrücklich an in der disziplinären Würdigung.

Dienstvergehen ja,
Disziplinarmaßnahme milder Ansatz.

Hinsichtlich der strafrechtlichen Bewertung bleibe ich dabei, dass keine Straftat ersichtlich ist.

F_K

@ justice:

Wenn wir in der Folge maximal "milder Ansatz" sehen, ist es wohl Zuständigkeit des DV.

Und da ist es eben so, dass unterschiedliche (ehemalige) DVs zu unterschiedliche Beurteilungen kommen können.

Schauen wir mal, ob die Entscheidung des Zuständigen öffentlich wird.

schlammtreiber

Als ich noch ein junger, hoffnungsfroher HG war, saßen wir mal in der Wache und haben uns so zu Tode gelangweilt (es war zwischen den Jahren, alle Kasernen Deutschlands waren völlig ausgestorben), dass wir zu nachtschlafener Zeit das Telefonbuch durchgegangen sind und die Wachen anderer Kasernen angerufen haben, ob sie nicht Bock auf Putsch hätten - die jauchzende Begeisterung war teilstreitkraftübergreifend, so langweilig war es allen.

Zum Glück waren das die 90er, wenn ich dran denke was man heutzutage daraus gemacht hätte  :o
Semper Communis
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Andi

Na ja, das Problem heute wäre, dass die Vermittlung wahrscheinlich mangels vollständigen Datenbestandes gar nicht in der Lage wäre dich durchzustellen... ;D
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F_K

Heute sind (fast?) alle Kasernen zivil bewacht, diese Wachen sind (per Definition) nicht in der Lage, einen Putsch zu verüben.

Andi

Na ja, sie gehören immerhin gemäß HVR zum zivilen Gefolge und sind zudem befugte Personen nach §1 UZwGBw, da geht schon was.  ;D
Das Problem dürfte eher darin bestehen, dass die wenigsten der Kollegen willens oder in der Lage sind sich wirklich mehr zu bewegen, als sie absolut müssen.
Da kommt eher wieder die Macht des Faktischen ins Spiel.

Gruß Andi
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F_K

Ja.

Je nach Definition wird unter Putsch eine Aktion von Soldaten unter Führung von "hohen" Offizieren gesehen - da sehe ich größere Chancen mit dem ResVerband zu putschen (da gibt es auch leistungsfähige Kameraden).

Nein - das ist ein Scherz - und kein Aufruf zum Putsch.

Wirklich.

Andi

Zitat von: F_K am 11. Juli 2017, 21:26:08
Nein - das ist ein Scherz - und kein Aufruf zum Putsch.

Das war hiernach:

Zitat von: F_K am 11. Juli 2017, 21:26:08
(da gibt es auch leistungsfähige Kameraden).

schon klar... :P ;D

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F_K

Andi,

die Betonung liegt auf dem "auch".

Die CIOR Wettkämpfer z. B. sind in der Regel auch Mitglieder im Verband - ich denke, ein sehr leistungsstarkes Regiment wäre schon realisierbar.

(Aber da dort auch die Masse in aktiven Strukturen eingebunden ist - und alle treu zur Verfassung stehen - bleibt es beim Scherz).

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