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Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Wiedereinstellung trotz Vorstrafe

Begonnen von postex, 01. März 2018, 17:58:27

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wolverine

Sagen Sie einfach, dass der Wolverine aus dem Bundeswehrforum Ihnen das ok gegeben hat.
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KlausP

Nochmal: Bewerben Sie sich und Sie erfahren es genau. Vorstrafen müssen Sie ja im Bewerbungsbogen wahrheitsgemäß angeben. Dann sieht sich die Einstellungsbehörde den Bogen an und fordert evtl. Unterlagen nach. Bewerber für die Mannschaftslaufbahn müssen ein "Führungszeugnis für Behörden" anfordern, alle anderen Bewerber müssen schriftlich ihr Einverständnis erklären, dass die Bundeswehr eine "unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister" anfordert. Und erst, wenn das alles vorliegt, wird entschieden, ob Sieceingestellt werden oder nicht. Was jemand hier im Forum dazu schreibt, ist rechtlich nicht von Relevanz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Und da möchten Sie trotzdem wieder hin? ???
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200/3

Ehrlich? Sie wundern sich, dass man jemandem der es mit Recht und Gesetz nicht so hat, nicht unbedingt eine Waffe in die Hand geben will?

Im Übrigen: Bewerber gibt es in nahezu ausreichender Zahl, da kommt es auf den einen Vorbestraften nicht wirklich an. Das Problem sind eher die Experten, die es nicht 5 Tage weiter als 10km weg von Mutti aushalten und nach 2 Wochen das Handtuch schmeißen.

Den Rest Ihrer unqualifizierten Auslassungen lasse ich mal lieber unkommentiert...

KlausP

Zitat... Dies kommt alles noch aus der Wehrpflicht Zeit. ...

Das ist sowas von falsch! In dem von Ihnen in's Spiel  gebrachten Paragraphen geht es ausschließlich um die Einstellung von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Grundwehrdienstleistende waren davon nie betroffen und die wurden auch mit Vorstrafen zum Pflichtwehrdienst einberufen.

Der Rest Ihres Beitrags ist purer Schwachsinn und keines weiteren Kommentars würdig. Das war es dann auch meinerseits mit der Kommunikation mit Ihnen.
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wolverine

Ich frage mich immer noch, warum Sie zu den Weicheiern zurückmöchten und etwas verteidigen, was Sie ofensichtlich ablehnen. :-\
Wenn zwei sich gegenseitig nicht möchten, ist doch auch alles gut.
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IcemanLw

Die Begründung kommt beim Gespräch sicherlich gut
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

KillBurn93

Mag Mal bitte jemand dicht macht und den Troll rauswerfen? ::)
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

ulli76

Bewirb dich doch einfach. Sag, dass der Anwalt (wolverine ist ja Rechtsverdreher) vom Bundeswehrforum gesagt hat, dass das klar geht und gibt auf die Frage, warum du zurück willst, genau DIE Antwort.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Wolfram

Zitat von: KlausP am 01. März 2018, 20:00:20
Nicht vergessen: Die Bundeswehr bekommt bei Feldwebelbewerbern eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
Bei der Mannschaftslaufbahn und FWDL nicht?

Schnolle

Ich glaube Martin und die Bundeswehr passen nicht so gut zusammen.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

wolverine

Noch einmal: warum möchten Sie dann unbedingt zurück zu diesem Hort von Weicheiern, Sesselfurzern, Offizieren und Unteroffizieren? Nur weil Sie Angst haben? Und die Weicheier passen beim Bund auf Sie auf?

Gehen Sie halt auf den Schulhof oder ins Gefängnis und beweisen sich dort. Vor wem auch immer. Oder suchen sich etwas anderes, was passt. Oder bewerben Sie sich einfach und tragen eine Ablehnung wie ein Mann. Oder vielleicht haben Sie sogar Glück und werden sogar genommen.
Aber hier einen Abend nur rumjammern und hahnebüchenen Blödsinn verzapfen ist doch nur noch peinlich.
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TomTom2017

Zitat von: Wolfram am 07. Mai 2018, 22:46:44
Zitat von: KlausP am 01. März 2018, 20:00:20
Nicht vergessen: Die Bundeswehr bekommt bei Feldwebelbewerbern eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
Bei der Mannschaftslaufbahn und FWDL nicht?

Doch, auch bei der Mannschaftslaufbahn und FWDL (für SaZ: § 37 Abs. 3 SG und für FWDL: § 58b Abs. 2 i.V.m. § 37 Abs. 3 SG)

KillBurn93

Eigentlich hat Deutschland nicht Mal eine Armee.
Darf ich vorstellen? Wir sind die 3. Kohorte der 9. Legion des heiligen römischen Reichs.
Es besteht auch noch die Ordnung des Kaiserreichs und wir werden nicht von Menschen sondern von Reptiloiden regiert.
*Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten*
Memento moriendum Esse

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LwPersFw

Zitat von: Martin Po. am 07. Mai 2018, 22:33:19

Man muss die Bundeswehr von den 90 % Offizieren "säubern"


Wenn Sie sich weiter beleidigend äußern... mache ich zu.

Bei mir hat Toleranz Grenzen denn... "gesäubert" wurde in der dt. Geschichte schon einmal...

Und wenn Sie eine rechtssichere Antwort haben wollen... gehen Sie zu einem Anwalt...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen