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Fachabitur bei den Sanitätern machen

Begonnen von JohnFS, 30. August 2018, 14:38:04

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Razzon

Zitat von: KlausP am 31. August 2018, 12:56:48
Sie haben das immer noch nicht verstanden, oder?

Offensichtlich nicht. Die Bedeutung zu dem Verb "anerkennen":
BEDEUTUNGSÜBERSICHT   ℹ
gutheißen, billigen, akzeptieren, (einer Sache) zustimmen
würdigen, loben, respektieren, achten
(als jemanden, etwas) öffentlich bestätigen, für gültig erklären, legitimieren

Somit frage ich mich warum laut diesem Beitrag etwas als Einstellungsvoraussetzung gefordert wird aber nicht anerkannt ist.
Vorne einstellen, hinten auch.

Pericranium

Zitat von: Razzon am 31. August 2018, 12:58:55
Zitat von: KlausP am 31. August 2018, 12:56:48
Sie haben das immer noch nicht verstanden, oder?

Offensichtlich nicht. Die Bedeutung zu dem Verb "anerkennen":
BEDEUTUNGSÜBERSICHT   ℹ
gutheißen, billigen, akzeptieren, (einer Sache) zustimmen
würdigen, loben, respektieren, achten
(als jemanden, etwas) öffentlich bestätigen, für gültig erklären, legitimieren

Somit frage ich mich warum laut diesem Beitrag etwas als Einstellungsvoraussetzung gefordert wird aber nicht anerkannt ist.

Es ist eine Einstellungsvoraussetzung , aber die Bundeswehr ist nicht dafür zuständig, dass Sie Ihr Fachabitur bekommen, sondern Ihre zuständige Schulbehörde. Sie müssen die zuständige Behörde Fragen ob es möglich ist, dass  der FWD als praktischer Teil anerkannt wird. Die Bundeswehr hat nichts damit zu tun, dass Sie Ihr Fachabitur erlangen.

KlausP

Ich bin raus hier, das wird mir zu doof. Immerhin hab ich ja kein Abitur sondern "nur" 35 Dienstjahre als Soldat ... ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Razzon

Zitat von: Pericranium am 31. August 2018, 13:03:03
Zitat von: Razzon am 31. August 2018, 12:58:55
Zitat von: KlausP am 31. August 2018, 12:56:48
Sie haben das immer noch nicht verstanden, oder?

Offensichtlich nicht. Die Bedeutung zu dem Verb "anerkennen":
BEDEUTUNGSÜBERSICHT   ℹ
gutheißen, billigen, akzeptieren, (einer Sache) zustimmen
würdigen, loben, respektieren, achten
(als jemanden, etwas) öffentlich bestätigen, für gültig erklären, legitimieren

Somit frage ich mich warum laut diesem Beitrag etwas als Einstellungsvoraussetzung gefordert wird aber nicht anerkannt ist.

Es ist eine Einstellungsvoraussetzung , aber die Bundeswehr ist nicht dafür zuständig, dass Sie Ihr Fachabitur bekommen, sondern Ihre zuständige Schulbehörde. Sie müssen die zuständige Behörde Fragen ob es möglich ist, dass  der FWD als praktischer Teil anerkannt wird. Die Bundeswehr hat nichts damit zu tun, dass Sie Ihr Fachabitur erlangen.

Das ist mir klar, dies war auch nicht meine Fragestellung.

Ich wiederhole mich nochmals. In dem von mir kommentierten Beitrag wird gesagt die BW fordere min. ein Fachabitur würde dies aber nicht "anerkennen". Gemäß der Definition des Verbs "anerkennen" würde dies bedeuten "sinngemäß" ich fordere etwas an was dennoch nicht ausreicht.

Und jetzt freue ich mich nochmals auf Ihren Hinweis "lesen und verstehen". Desweiteren bin ich weder der Fragesteller noch ein Bewerber. Die Zeit meines Dienstes ist zwanzig Jahre her.

Ich hoffe nun - mich zum wiederholten Male - verständlich ausgedrückt zu haben.
Vorne einstellen, hinten auch.

Pericranium

Zitat von: Razzon am 31. August 2018, 13:09:00


Das ist mir klar, dies war auch nicht meine Fragestellung.

Ich wiederhole mich nochmals. In dem von mir kommentierten Beitrag wird gesagt die BW fordere min. ein Fachabitur würde dies aber nicht "anerkennen". Gemäß der Definition des Verbs "anerkennen" würde dies bedeuten "sinngemäß" ich fordere etwas an was dennoch nicht ausreicht.

Und jetzt freue ich mich nochmals auf Ihren Hinweis "lesen und verstehen". Desweiteren bin ich weder der Fragesteller noch ein Bewerber. Die Zeit meines Dienstes ist zwanzig Jahre her.

Ich hoffe nun - mich zum wiederholten Male - verständlich ausgedrückt zu haben.

Nochmal: Die Bundeswehr verlangt mindestens ein Fachabitur mit theoretischem und praktischem Teil, also ein volles Fachabitur. Aber darum, ob ein FWD als praktischer Teil anerkannt wird, kümmert sich nicht die Bundeswehr, ergo erkennt sie es nicht an, sondern die zuständige Schulbehörde. Das meinte FK mit "nicht anerkennen".
Da geht es darum, das Fachabitur zu bestätigen/anzuerkennen.

Die Bundeswehr sieht die Einstellungsvoraussetzungen natürlich als erkannt an, wenn man ein vollwertiges Fachabitur mitbringt, aber die Bundeswehr ist halt nicht dafür zuständig, dass ein Schüler sein vollwertiges Abi bekommt, sondern die Schulbehörde.

Razzon

Zitat von: KlausP am 31. August 2018, 13:07:00
Ich bin raus hier, das wird mir zu doof. Immerhin hab ich ja kein Abitur sondern "nur" 35 Dienstjahre als Soldat ... ::)

Und ich nur vier Jahre - was an meiner Frage nichts ändert. Verstehe auch den Zusammenhang nicht.
Vorne einstellen, hinten auch.

Razzon

Zitat von: Pericranium am 31. August 2018, 13:17:23
Zitat von: Razzon am 31. August 2018, 13:09:00


Das ist mir klar, dies war auch nicht meine Fragestellung.

Ich wiederhole mich nochmals. In dem von mir kommentierten Beitrag wird gesagt die BW fordere min. ein Fachabitur würde dies aber nicht "anerkennen". Gemäß der Definition des Verbs "anerkennen" würde dies bedeuten "sinngemäß" ich fordere etwas an was dennoch nicht ausreicht.

Und jetzt freue ich mich nochmals auf Ihren Hinweis "lesen und verstehen". Desweiteren bin ich weder der Fragesteller noch ein Bewerber. Die Zeit meines Dienstes ist zwanzig Jahre her.

Ich hoffe nun - mich zum wiederholten Male - verständlich ausgedrückt zu haben.

Nochmal: Die Bundeswehr verlangt mindestens ein Fachabitur mit theoretischem und praktischem Teil, also ein volles Fachabitur. Aber darum, ob ein FWD als praktischer Teil anerkannt wird, kümmert sich nicht die Bundeswehr, ergo erkennt sie es nicht an, sondern die zuständige Schulbehörde. Das meinte FK mit "nicht anerkennen".
Da geht es darum, das Fachabitur zu bestätigen/anzuerkennen.

Die Bundeswehr sieht die Einstellungsvoraussetzungen natürlich als erkannt an, wenn man ein vollwertiges Fachabitur mitbringt, aber die Bundeswehr ist halt nicht dafür zuständig, dass ein Schüler sein vollwertiges Abi bekommt, sondern die Schulbehörde.

Danke. Das meinte ich. Somit wäre hier nicht anerkennen richtig sondern zuerkennen. Amen
Vorne einstellen, hinten auch.

Andi8111

Nö. Zwei komplett unterschiedliche Begriffe. Und was die Behörden damit meinen, weicht vom sinnfrei kopierten Dudeneintrag gehörig ab. Die Schulbehörde erkennt zuerst einen Ausbildungsabschnitt an (Da steckt "anerkennen" drin) und erkennt dann die fachgebundene Hochschulreife zu (da steckt zuerkennen drin). Da beide Amtshandlungen bzw. Verwaltungsakte im landesrechtlichen Schulrecht verankert sind, KANN DIE BUNDESWEHR WEDER AUSBILDUNGSABSCHNITTE ANERKENNEN, NOCH ABSCHLÜSSE ZUERKENNEN. Und damit dürfte auch der letzte Idiot verstanden haben, was gemeint ist.
Die Bundeswehr wird höchstens ein Dienstzeugnis und eine Wehrdienstzeitbescheinigung ausstellen und in Amtshilfe für die an- und zuerkennende Behörde ggf. ein besonderes Formblatt ausfüllen. Aber das wars. Punkt und Ende.

Razzon

Das habe ich auch nicht gesagt. Meinen Sie mit Idiot mich?
Vorne einstellen, hinten auch.

dunstig

Kann das mal ein Moderator zu machen. So langsam kommt man sich ja vor wie in dem Abitur-G8-Thread. ::)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

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