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AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Die Letzte Chance zu Kündigen

Begonnen von Staff Sergeant, 06. November 2018, 11:26:56

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iLu

Zitat von: Rollo83 am 06. November 2018, 13:15:52
Dann sollten sie zeitnah nach Dienstantritt zum SAZ ernannt werden.
SAZ8 im Truppendienst ist aber auch selten.

Vom KarrB wurde auch der SaZ25 angesprochen.. konnte dem ganzen aber nicht folgen.
Danke für die schnelle Antwort Rollo83 :P

KlausP

Zitat von: iLu am 06. November 2018, 13:24:37
Zitat von: Rollo83 am 06. November 2018, 13:15:52
Dann sollten sie zeitnah nach Dienstantritt zum SAZ ernannt werden.
SAZ8 im Truppendienst ist aber auch selten.

Vom KarrB wurde auch der SaZ25 angesprochen.. konnte dem ganzen aber nicht folgen.
Danke für die schnelle Antwort Rollo83 :P

Hier geht jetzt aber einiges durcheinander im Thread. In welcher Laufbahn werden Sie eingestellt?

- In der Mannschaftslaufbahn gibt es keine Unterscheidung zwischen Fach- und Truppendienst.
- Die Verpflichtungszeit von 8 Jahren wird bei Mannschaften zunehmend die Regel und nicht wie früher die Ausnahme.
- Bei allen SaZ egal welcher Laufbahn besteht die Möglichkeit der (Weiter)Verpflichtung auf bis zu 25 Jahre Gesamtdienstzeit - dienstliches Interesse vorausgesetzt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 13:02:56

Der hintergrund ist folgender.  ich will auf jeden Fall zur Bundeswehr. Das war schon immer mein Traum und ich glaube es wird mir auch sehr viel Spaß dort machen.
Andererseits war es auch ein Traum von mir und meiner Frau in die USA auszuwandern. Am 7. Mai wird mir und meiner Frau bescheid gegeben ob wir die Greencard bekomme oder nicht. Die viermonatige eignungsübung endet leider am 2. Mai :-\. Deshalb bräuchte ich eigentlich nur ein zwei Wochen mehr Zeit um zu entscheiden. Weil wenn ich die Green Karte nicht bekomme will ich auf jeden Fall in der Bundeswehr weiter machen wenn aber doch will ich mit meiner Frau auswandern.



"7.2.  Verlängerung auf eigenen Antrag

Gemäß Bezug 5. Nr. 601 kann die EÜ auf Antrag der Eignungsübenden um wenigstens einen, höchstens vier Monate verlängert werden.
Dem Verlängerungsantrag kann auch bei bereits festgestellter Eignung stattgegeben werden, wenn die Eignungsübenden aus besonderen Gründen eine Übernahme als SaZ noch verschieben wollen (vgl. Bezug 5. Nr. 602)."

"601. Die Personal bearbeitende Stelle kann die Eignungsübung auf Antrag oder mit Zustimmung
der Bewerberin bzw. des Bewerbers um wenigstens einen, höchstens vier Monate verlängern, wenn
die Eignung in den ersten vier Monaten nicht hinreichend festgestellt werden konnte und Aussicht auf
eine positive Beurteilung besteht.

602. Einem Verlängerungsantrag kann im Einzelfall auch bei bereits festgestellter Eignung
stattgegeben werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber aus nachvollziehbaren Gründen eine
Übernahme als BS oder SaZ noch verschieben will und dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

603. Die Bewerberin oder der Bewerber erhält eine Mitteilung über die Gesamtdauer der Eignungsübung.

604. Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist bei Verlängerung der Eignungsübung über die Dauer
von vier Monaten hinaus aktenkundig über die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Arbeitsplatzschutzes
entsprechend Kapitel 5 dieser Vorschrift zu belehren. Insbesondere ist darüber zu
belehren, dass das Arbeits-, Dienst- oder Richterverhältnis bereits nach Ablauf der ersten vier Monate
endet, wenn die Verlängerung aus anderen als Krankheitsgründen (Nr. 503, 506) erfolgt."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Staff Sergeant

Ja das ist wirklich eine schwierige Entscheidung. Wenn ich denn die Zusage für die Greencard bekomme am 7.Mai kann ich die Bundeswehr nicht mehr kündigen wenn ich aber jetzt nicht gehe und dann die Green Karte nicht bekomme werde ich mich ärgern dass ich nicht zur Bundeswehr gegangen bin. Am liebsten wäre es mir wenn ich jetzt schon schriftlich eine Bestätigung hätte wo drin steht dass die eignungsübung bis zum 7. Mai verlängert wird

Rollo83

ich versteh ihr Problem nicht.
Sie treten den Dienst an, nach 3 Monaten bekunden sie das sie ihre EÜ um einen Monat verlängern wollen.
LwPersFw hat alles dazu aufgeführt.
Danach wird die EÜ verlängert und gut ist. Wird die EÜ nicht verlängert aus welchem Grund auch immer kann man sich immer noch Gedanken machen.
Wie gesagt, ich kenne keinen Soldaten dem dieser Antrag nicht genehmigt wurde.

LwPersFw

Zitat von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 13:37:32
Ja das ist wirklich eine schwierige Entscheidung. Wenn ich denn die Zusage für die Greencard bekomme am 7.Mai kann ich die Bundeswehr nicht mehr kündigen wenn ich aber jetzt nicht gehe und dann die Green Karte nicht bekomme werde ich mich ärgern dass ich nicht zur Bundeswehr gegangen bin. Am liebsten wäre es mir wenn ich jetzt schon schriftlich eine Bestätigung hätte wo drin steht dass die eignungsübung bis zum 7. Mai verlängert wird

Es bleibt nur ... Dienst antreten ... und dann frühzeitig (spätestens Ende 1. Dienstmonat) den o.g. Antrag auf 1 Monat Verlängerung stellen.

Dann wird dieser rechtzeitig beschieden ... und Sie können entscheiden ... falls er abgelehnt wird ... ob Sie die Ernennungsurkunde annehmen ... oder lieber den 07.05. abwarten...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Staff Sergeant

Zitat von: Rollo83 am 06. November 2018, 13:41:14
ich versteh ihr Problem nicht.
Sie treten den Dienst an, nach 3 Monaten bekunden sie das sie ihre EÜ um einen Monat verlängern wollen.
LwPersFw hat alles dazu aufgeführt.
Danach wird die EÜ verlängert und gut ist. Wird die EÜ nicht verlängert aus welchem Grund auch immer kann man sich immer noch Gedanken machen.
Wie gesagt, ich kenne keinen Soldaten dem dieser Antrag nicht genehmigt wurde.

Gut wenn das wirklich so läuft, ist das ja super. Entstehen da irgendwelche Nachteile für mich wenn ich die EÜ um einen Monat verlängere oder läuft die Ausbildung ganz normal weiter?

Staff Sergeant

Zitat von: LwPersFw am 06. November 2018, 13:42:27

Es bleibt nur ... Dienst antreten ... und dann frühzeitig (spätestens Ende 1. Dienstmonat) den o.g. Antrag auf 1 Monat Verlängerung stellen.

Dann wird dieser rechtzeitig beschieden ... und Sie können entscheiden ... falls er abgelehnt wird ... ob Sie die Ernennungsurkunde annehmen ... oder lieber den 07.05. abwarten...

Ok, Sie sagen bis spätestens Ende des 1. Dienstmonat, Rollo 83 sagt nach 3 Monaten?!?!

Janno

Wiedereinsteller haben keine Probezeit, hab ich das richtig verstanden?
Wenn ich also zum SaZ ernannt wurde gibt es also kein zurück mehr?
Hätte da noch eine Frage die etwa zum Thema passt, wie verhält sich das mit der Verpflichtungsprämie wann wird die den ausgezahlt?

KlausP

Was hat das nun wieder mit dem Thema zu tun? Oder werden Sie als Eignungsübender mit höherem Dienstgrad eingestellt?  >:(
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Sie können das auch nach dem 1. Monat machen, ist zeitlich vielleicht auch angenehmer als nach dem 3. Monat.
Sprechen sie nach dem 1. Monat einfach ihren Kompaniefeldwebel an.

Nachteile, ja, während der EÜ gehen sie auf keine Lehrgänge. Aber der Nachteil sollte gering sein.


@ Janno

Das haben sie richtig verstanden.
Es gibt aber Wiedereinsteller die eine EÜ absolvieren, diese wird auch gerne mal als Probezeit beschrieben.
Der Wiedereinsteller Mannschafter hat keine Probezeit.

Janno

Tut mir Leid, ich bin dumm hätte die SuFu nutzen können kommt nicht wieder vor.
Werde mi alten DG eingestellt quasi HG.

Staff Sergeant

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Also kann ich beruhigt meinen Dienst antreten und einfach eine Verlängerung beantragen. Eines habe ich jedoch noch nicht ganz Verstanden. Was soll ich nochmal als Grund für meine 1-monatige Verlängerung angeben?

Rollo83


Staff Sergeant

Zitat von: Rollo83 am 06. November 2018, 14:38:18
Ich finde immer die Wahrheit ganz cool.

Sehr gut, ich nämlich auch.  8) dann werde ich das so machen ;D
Eine letzte Frage noch: Wie viel Urlaubsanspruch habe ich mit 34 Jahren als Stabsunteroffizier? Bekomme ich da gleich 30 Tage??

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