Ja, jetzt, wo Sie es sagen, habe ich meinen Fehler auch bemerkt
! Entschuldigung schon mal vorab, wenn ich Sie desillusioniert haben sollte, aber die von mir in meinem großen Posting aufgemachte Rechnung kommt so von der Abteilung Personal Grundsätze im BMVg und ist beileibe nicht auf meinem Mist gewachsen!
So hart wie es klingt, aber von einer Reservisten-Beurteilung im Dienstgrad Hauptmann können Sie sich in Ihrem Falle (Wiedereinstellung als SaZ!) nichts kaufen. Die ist quasi das Papier nicht wert, auf dem Sie gedruckt ist und wenn das Papier nicht fußelt, dann können Sie sich damit …
!
Mit Ihrem Personalführer bzw. Personalbearbeiter bei BAPersBw sollten Sie zügig nach Wiedereinstellung folgende "Baustellen" angehen:
1. Ihre Wehrübungstage im Dienstgrad Hauptmann weisen Sie nach durch die Vorlage der entsprechenden Wehrdienstzeitbescheinigungen. Bestehen Sie auf Anrechnung bzw. "Abzug" von dem Beförderungstermin, der sich aus Einstellung plus drei Jahre errechnet! Lassen Sie sich Ihren frühestmöglichen Beförderungstermin (bei Vorliegen aller Voraussetzungen!) schriftlich geben!
2. Ihre Teilnahme am Basislehrgang für Stabsoffiziere: Notwendig oder nicht für die Beförderung? Wenn zwingend erforderlich, dann einen Zeitrahmen für Ihre Teilnahme an dieser Ausbildung!
3. Beurteilung: Wann und in welcher Form? Regulärer Turnus, Anlass-Beurteilung oder von BAPersBw angeforderte Sonderbeurteilung, wobei letzteres für den Vorgesetzten einfacher zu handhaben ist!
Wenn diese Punkte geklärt sind, haben Sie quasi Ihre To-Do-Liste generiert, an der Sie sich entlang hangeln können
!