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ZMS-Natur-Katastrophen

Begonnen von Allgeier, 02. Juli 2019, 01:27:39

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MMG-2.0

Das Land kann gepanzerte Fahrzeuge von der Industrie kaufen - die Bw macht dies ja auch. Fahrzuge in Depots sind so auch nicht mehr vorhanden.

Allgeier


KlausP

Vielleicht stehen ja in Rockensußra oder in Peterslahr noch so'n paar Panzerbataillone sinnlos rum.  ;D
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WirdMaHellImHals

Zitat von: Allgeier am 17. Juli 2019, 10:30:32
Eine kleine Taskforce mit 5-10 Panzer (mit Lösch-Optionen müsste doch möglich sein.
Haben Sie sich mal Gedanken gemacht, was nur EIN so ein "kleiner" Panzer kosten würde? Natürlich kann der Landrat da ganz viel fordern, selber bezahlen will er ihn aber auch nicht. Auch die Bundeswehr hat nirgendwo Großgerät rumstehen, von dem sie hoffen, dass sie es bald für einen symbolischen Euro verscherbeln können.

BSG1966

@Allgeier - was wollen Sie denn die ganze Zeit von der Bundeswehr? Sie kommen daher, regen dieses und jenes an, Ihnen wird sachlich dargelegt, warum es so wie Sie es sich vorstellen nicht funktioniert, schwupps kommen Sie mit der nächsten (vor dem Hintergrund der Rechtslage) abstrusen Idee um die Ecke. Wie einer meiner Vorschreiber schon gesagt hat, lesen Sie soch doch bitte einfach mal grundlegend in die Sachlage ein.

Alles andere ist im Übrigen vor dem Hintergrund der Kamerad*innen, die Ihnen ein ums andere mal mühevoll erklären, wie die Realität aussieht, schlichtweg respektlos!

DANN schreiben Sie doch einfach in den Foren von THW und Feuerwehr, deren vorrangige Aufgabe der Katastrophenschutz ist, weiter. Sie wollen, dass die Bundeswehr "Löschpanzer" anschafft, WOZU?? Die primäre Aufgabe der Bundeswehr ist immernoch eine andere als Feuer zu löschen!

Regen Sie gern eine bessere Ausstattung von THW und Feuerwehr an aber - bitte nicht hier.

StOPfr

Sie können nicht allen Eventualitäten trotzen, selbst wenn sie einmalig einen Betrag von 20 Millionen in die Waagschale werfen und dann angebliche Vorteile der Materialbevorratung gegenrechnen.

Ich verweise auf den Beitrag von BSG1966:

Zitat von: BSG1966 am 17. Juli 2019, 14:22:31
DANN schreiben Sie doch einfach in den Foren von THW und Feuerwehr, deren vorrangige Aufgabe der Katastrophenschutz ist, weiter. Sie wollen, dass die Bundeswehr "Löschpanzer" anschafft, WOZU?? Die primäre Aufgabe der Bundeswehr ist immernoch eine andere als Feuer zu löschen!

Regen Sie gern eine bessere Ausstattung von THW und Feuerwehr an aber - bitte nicht hier.
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Allgeier

@StOPfr

Ich fordere gar nichts. Auch nicht dass Bw Löschpanzer anschafft. Es ging konkret immer um die Forderung des Landrates der seit 2013 fordert der Landrat des Kreises Ludwigslust-Parchim und Chef des Einsatzstabes, Stefan Sternberg (SPD) eine Lösung für das Problem – mit stationärer gepanzerter Feuerwehr fordert mit Bundeshilfe wegen der Gefahr die von Lübteen TrübPl ausgeht.

Das war immer der Tenor - also bitte bei den Fakten und Wahrheit bleiben. Meine Fragen bezogen sich auf ZMZ und wie man gesehen hat war der Einsatz der Bw sehr hocheffektiv mit den gepanzerten Fahrzeugen. Demzufolge wäre die Forderung mit stationärer gepanzerter Feuerwehr fordert mit Bundeshilfe mehr als gerechtfertigt.

Andi

Nur wird keine einzige Feuerwehr entsprechende Panzer bekommen, da diese auf Grund ihrer Panzerung bereits dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen.
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KlausP

Die schon mehrfach eingesetzten Löschpanzer auf T55-Fahrgestell gehören einer Privatfirma. Die muss ja irgendwie auch eine Genehmigung bekommen haben, nachdem die Dinger demilitarisiert wurden.

Siehe hier: https://www.feuerloeschpanzer.de/loeschpanzer-spot-55/
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Allgeier

https://www.kfv-herford.de/index.php/fahrzeug-des-monats/1002-fahrzeug-des-monats-september-2018-loeschpanzer

ZitatDas Brandenburger Innenministerium prüft jetzt die Anschaffung eigener Kettenfahrzeuge.

Strassenzulassung hat der Panzer keine.

Wie das Kriegswaffenkontrollgesetz da nun greift, weiss ich nicht.

Für ca. 20.000 Euro kann man solche Panzer kaufen.


Andi

Zitat von: KlausP am 19. Juli 2019, 12:30:17
Die schon mehrfach eingesetzten Löschpanzer auf T55-Fahrgestell gehören einer Privatfirma. Die muss ja irgendwie auch eine Genehmigung bekommen haben, nachdem die Dinger demilitarisiert wurden.

Siehe hier: https://www.feuerloeschpanzer.de/loeschpanzer-spot-55/

Ja, da ist die Panzerung komplett rausgeschweißt - sind also keine "Panzer" mehr und dementsprechend sind sie bei Sprengmittel- und Munitionsbelastung des Bodens auch nicht für den Einsatz im 1000 m Radius um den Brand geeignet. Mir ging es auch eher um tatsächliche Pionier-Panzer, die von der Bundeswehr eingesetzt wurden.

Gruß Andi
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F_K

Panzerung ist eine passive (Abwehr) Waffe und unterliegt daher (bei entsprechender Stärke) dem Kriegswaffenkontrollgesetz.

Der Besitz eines solchen Panzers ist also verboten - diese müssen VORHER demilitarisiert werden - d. h. zumindest ein Teil der Panzerung muss entfernt werden.
(Das Ding wird also "Löschpanzer" genannt, aber ist im Sinne KWKG eben kein Panzer mehr .... )

Die genannten Löschpanzer sind FERNSTEUERBAR und können dann, eben ohne Besatzung, auch in munitionsbelastetem Gebiet eingesetzt werden.

Andi

Korrekter wäre dann aber der Begriff "Löschraupe".
Panzer klingt aber natürlich martialischer. ;)

Gruß Andi
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Allgeier

KrWaffKontrG
Zitat§ 5 Befreiungen(1) Einer Genehmigung nach den §§ 2 bis 4a bedarf nicht, wer unter der Aufsicht oder als Beschäftigter einesanderen tätig wird. In diesen Fällen bedarf nur der andere der Genehmigung nach den §§ 2 bis 4a.(2) Wer Kriegswaffen auf Grund einer Genehmigung nach § 3 Abs. 1 § 3 Absatz 2 oder einer AllgemeinenGenehmigung nach § 3 Absatz 4 befördert, bedarf für den Erwerb der tatsächlichen Gewalt überdiese Kriegswaffen von dem Absender und die Überlassung der tatsächlichen Gewalt an den in derGenehmigungsurkunde genannten oder von einer Allgemeinen Genehmigung umfassten Empfänger keinerGenehmigung nach § 2 Abs. 2.(3) Einer Genehmigung nach § 2 Absatz 2 bedarf ferner nicht, wer die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen1.   demjenigen, der Kriegswaffen auf Grund einer Genehmigung nach § 3 Absatz 1, 2 oder einer AllgemeinenGenehmigung nach § 3 Absatz 4 befördert, überlassen oder von ihm erwerben will, sofern der Absender undder Empfänger in der Genehmigungsurkunde genannt oder von einer Allgemeinen Genehmigung nach § 3Absatz 4 umfasst sind,2.   der Bundeswehr überlassen oder von ihr erwerben will oder3.   dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, den Polizeien des Bundes, der Zollverwaltung,einer für die Aufrecherhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörde oder Dienststelle, einemBeschussamt oder einer Behörde des Strafvollzugs überlassen oder von diesen zur Instandsetzung, zurErprobung oder zur Beförderung erwerben will.

einer für die Aufrecherhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörde oder Dienststelle

Wäre ist der Landrat eine Behörde zur Aufrecherhaltung der öffentlichen Sicherheit nach KrWaffKontrG?



F_K

Nein, eine Feuerwehr ist keine Sicherheitsbehörde.