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Korporal Stabskorporal

Begonnen von Panzermann GüZ, 14. November 2019, 17:37:00

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OMLT

Zitat von: JensMP79 am 19. August 2020, 16:53:23
Danke, gleichfalls ;-)

Wenn wir von 20 Dienstposten Korporal reden und du dann mit 2% 1000 Dienstposten kommst.... , merkste selber, oder?  ;)

Aber ist nicht schlimm.

Lieber Jens, die Ausgangsfrage von @SolSim war doch ob 20 Spitzendienstposten nicht zu viel für ein Btl sind.

Also setze ich diese Zahl ins Verhältnis zur Stärke des gesamten Btl um eine Einordnung zu ermöglichen.
Ist mir aber auch zu müßig das jetzt noch weiter in die Länge zu ziehen.
Horrido

Mitleser

Wow, auf der verlinkten Seite ist doch tatsächlich von verpflichten lassen die Rede:

ZitatFür den Dienstposten Korporal und Stabskorporal ist vorgesehen, dass man sich bis zu 15 Jahren als Soldatin oder Soldat auf Zeit verpflichten lassen kann.

SK4

Wow - und danach? Mir fehlt da irgendwie einen Anreiz drin sich so lang verpflichten zu lassen nur um dann beim DZE nichts vorweisen zu können.

KlausP

Mancher baut auf dem BFD-Anspruch von 5 Jahren. Übrigens geht es einem Feldwebel im Truppendienst, der ohne Berufsausbildung eingestiegen ist, auch nicht anders. Das muss aber eben jeder für sich selber entscheiden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Und wenn man zivil in einer Firma eine ungelernte Tätigkeit ausübt, geht es einem auch nicht anders. Trotzdem machen es welche.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Tommie

Zitat von: Mitleser am 26. August 2020, 07:39:44Wow, auf der verlinkten Seite ist doch tatsächlich von verpflichten lassen die Rede:

ZitatFür den Dienstposten Korporal und Stabskorporal ist vorgesehen, dass man sich bis zu 15 Jahren als Soldatin oder Soldat auf Zeit verpflichten lassen kann.

Wenn ich so etwas auf eine Bundeswehrseite lese, da krieg ich Plaque auf den Zähnen! Die lassen sich wahrscheinlich auch noch in die Hosen ... !

Zitat von: SK4 am 26. August 2020, 08:49:36...  Mir fehlt da irgendwie einen Anreiz drin sich so lang verpflichten zu lassen nur um dann beim DZE nichts vorweisen zu können.

Zu unrecht, SK4, vollkommen zu unrecht! Wer sich auf mindestens 12 Jahre verpflichtet, sofern er sich nicht verpflichten lässt, wie dies die ... tun ;) , der hat Anspruch auf 60 Monate Berufsförderung durch die Bundeswehr! Wer vorher eine Ausbildung gemacht hat, ist in der Regel nach so langer Zeit auch aus seinem Beruf und den dortigen Neuerungen komplett "raus"! Und wer keinen Beruf vorher hatte, kann dann auf Kosten der Bundeswehr einen beruf lernen oder studieren, je nachdem, welche Bildungsvoraussetzungen man hat, und ist dann zwar Berufsanfänger, aber mit der Lebenserfahrung oft den Mitbewerbern voraus!

LwPersFw

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage...

Neue Dienstgrade der Mannschaften bei der Bundeswehr


https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922889.pdf
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

SolSim

Da hat sich die anfragende Fraktion ganz schön lächerlich gemacht. Immerhin saßen die schon im Bundestag, als das Bundesbesoldungsgesetz das letzte Mal geändert und die neuen Dienstgrade einsortiert wurden 😉

Barko

ich wundere mich echt, wie lange die genehmigung dauert das aussehen der neuen schulterklappen....es bleibt spannend

KlausP

Zitat von: Barko am 10. Oktober 2020, 10:35:35
ich wundere mich echt, wie lange die genehmigung dauert das aussehen der neuen schulterklappen....es bleibt spannend

Der Bundespräsident hat ja auch nichts anderes zu tun als nur auf einen Vorschlag des B!Vg zu warten ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JensMP79

Zitat von: Barko am 10. Oktober 2020, 10:35:35
ich wundere mich echt, wie lange die genehmigung dauert das aussehen der neuen schulterklappen....es bleibt spannend

;D ;D ;D Noch nicht sooo lange in der Truppe, wa?  ;)

Ich glaube hier kann wirklich jeder eine Geschichte zu "Wie lange kann das denn dauern" erzählen.  ;D ;D ;D

HubschrauBär

Zitat von: JensMP79 am 10. Oktober 2020, 12:07:15
Zitat von: Barko am 10. Oktober 2020, 10:35:35
ich wundere mich echt, wie lange die genehmigung dauert das aussehen der neuen schulterklappen....es bleibt spannend

;D ;D ;D Noch nicht sooo lange in der Truppe, wa?  ;)

Ich glaube hier kann wirklich jeder eine Geschichte zu "Wie lange kann das denn dauern" erzählen.  ;D ;D ;D
Ich mach mich auf meine letzten 17 Jahre nicht mehr verrückt [emoji28]

Löwe von Eutin

Wenn der Korporal oder Stabskorporal gemäß A6 oder A6Z besoldet werden soll, dann wäre für solche Dienstgrade später ein Wechsel in die Unteroffizierslaufbahn (o.P.) bei Beförderung zum Unteroffizier (A5) oder zum Stabsunteroffizier (A6/später vlt. A7) Besoldungstechnisch ein Rückgang. (Unabhängig davon wie selten so ein Fall eintreten sollte)

Tommie

Sie sind mir aber ein Schlaumeier ;D ! Schon mal was von "Besitzstandswahrung" gehört? Oder glauben Sie, dass der Oberstabsfeldwebel, der für die Laufbahn der Offz MilFD zugelassen wird, nach erfolgreicher Offiziersausbildung und Beförderung zum Leutnant von A9MZ auf A9G "gedeckelt" wird? Nein, er behält A9MZ bis zu seiner Beförderung zum Oberleutnant, dann bekommt er A10G!

Löwe von Eutin


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