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Hochprozentiger Alkohol bei privater Kameradenfeier auf Stube erlaubt?

Begonnen von Wilhemshaven, 04. Dezember 2019, 10:44:51

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Wilhemshaven

Liebes Bundeswehrforum,

darf man ca. 7 Vodkaflaschen plus Bier auf seine Kasernen-Stube bringen und im Rahmen einer kleinen, privaten Feier seinen Kameraden in Form eines Trinkspiels verabreichen?

Gruß
WHV

RefüPerser d.R.

Generell ja, so lange Sie am nächsten Tag dienstfähig sind. Sollte jedoch Ihr Disziplinarvorgesetzer ein generelles "Hartgas"-Verbot ausgesprochen haben, haben sie Pech gehabt.

Im Übrigen ist so eine Frage als erster Beitrag in diesem Forum ein Supereinstieg. Was wollen Sie damit bezwecken ? "Mir doch egal Herr (hier einen beliebigen DstGrd des Disziplinarvorgesetzten einsetzen) was sie sagen , im Bundeswehrforum steht ich darf das.

Da bekomme ich ja Nackenschmerzen vom Kopfschütteln.

Ralf

Nie vergessen: das ist ein Beruf, den ihr gewählt habt. Und wenn irgend ein Mist passiert, schadet dass eurer Zukunft.
Und je weiter man sich in Grauzonen bewegt, desto größer das Risiko.
Müssen es 7 (!) Flaschen Vodka sein, oder reicht vielleicht auch Bier? Diese Leichtsinnigkeit ist nervig.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Sind Sie Soldat? Dann kennen Sie doch die aktuelle Befehlslage in Ihrer Einheit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sempai

Und nicht zu vergessen, auch auf die Lautstärke und die anderen Kameraden achten. Das gibt auch gerne mal Ärger.

Aber  7 Flachen ist schon eine Hausnummer, aber jeder wie er meint. Meist findet sich dann oft was von solchen Feiern im Bericht des Wehrbeauftragten wieder.
01.10.2003 - 19.12.2003 - 2/VAZ473

19.12.2003 - 30.06.2004 4/LogBtl472

Wilhemshaven

Ich bin als frischer Obergefreiter spontan zu der oben genannten Feierlichkeit auf einer Frauenstube eingeladen worden. Natürlich ohne vorher Genaueres zu wissen. Mir wurde nur gesagt, dass eine Feier stattfindet. Ich bin dann zur Feier hin und habe ein Glas mit einem Mischgetränk angeboten bekommen. Anschließend ging es mit einem Trinkspiel los, das ich vorher noch nie gespielt habe, weil ich generell keinen hochprozentigen Alkohol trinke. Wahrheit oder Pflicht hieß es. Dabei ist mir aufgefallen, dass neben Bier auch mehrere Wodkaflaschen in die Stube geschleppt wurden. Ich habe 7 Stück gezählt.

Ist das, was ich bis jetzt berichtet habe, noch akzeptabel oder haben die Veranstalter der Feier damit bereits eine Grenze überschritten?

RefüPerser d.R.

Feier hat also statt gefunden und Sie waren nicht Initiator. Dann ziehe ich meine Bemerkungen von oben zurück.

Aber jetzt verstehe ich ihr Problem nicht, da es anscheinend zu keinen Zwischenfällen gekommen ist.

Wilhemshaven

Doch, es ist leider zu einem Zwischenfall gekommen. Ich habe mehr von diesen Mischgetränken getrunken, als ich tatsächlich vertragen habe und dann ist es zu Aussagesätzen gekommen, die mein Disziplinarvorgesetzter zum Anlass genommen hat, meine fristlose Entlassung zu beantragen.

Leider will mir niemand helfen. Dass diese Feier stattgefunden hat, interessiert niemanden. Für alle Beteiligten ist es scheinbar nur von Interesse, dass es zu den Aussagesätzen gekommen ist. Wie kann ich mich jetzt wehren bzw. die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen? Soll ich bei der Polizei Anzeige erstatten?

Gast999

Jetzt mal ganz langsam.

Bitte mal die ganze Geschichte schildern und nicht so eine Salami Taktik fahren.

SGBunny

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Du wurdest sicherlich nicht gezwungen Alkohol zu trinken. Ist mir zumindest nie passiert.
Und es scheint ja nicht um die Feier zu gehen sondern um Deine "Aussagesätze".

Wenn ein DV diese zum Anlass nimmt eine fristlose Kündigung zu beantragen muss das schon heftiger Tobak gewesen sein.
Da sehe ich nicht den "Veranstalter" in der Pflicht, aber meine Meinung zählt da ja nicht wirklich

F_K

Bleiben wir doch sachlich:

ZitatLeider will mir niemand helfen.

Vermutlich nur eine Meinungsäußerung - keine Tatsachenbehauptung.

ZitatDass diese Feier stattgefunden hat, interessiert niemanden.

Soldaten dürfen während einer privaten Feier Alkohol als legale Droge konsumieren - dies kann der Dienstherr im Regelbetrieb auch nicht verbieten. Insoweit braucht da niemand "interessiert zu sein".

ZitatFür alle Beteiligten ist es scheinbar nur von Interesse, dass es zu den Aussagesätzen gekommen ist.

Offensichtlich gab es da einen Inhalt, der sehr wohl disziplinaren Inhalt hatte - hier MUSS der DV ermitteln, wenn es ihm bekannt wird.

ZitatWie kann ich mich jetzt wehren bzw. die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen?

Welche "Verantwortlichen"? Hat Dich jemand gezwungen, den Alkohol zu trinken? Lediglich eine Einladung / Angebot ist völlig legal und auch sozial angemessen ...

ZitatSoll ich bei der Polizei Anzeige erstatten?

Wegen welchen Sachverhaltes?

Hier können wir nur eine Einschätzung abgeben, wenn Du den "Aussagesatz" mal erläuterst.

Wilhemshaven

Anfangs habe ich von nichts gewusst. Mir war nur bekannt, dass ich zu der Feier eingeladen wurde.

Während des Trinkspiels, dass ich vorher noch nie gespielt hatte, wurde mir andauernd an den Kopf geworfen, ich solle "größere Schlücke" nehmen, was ich dann auch tat. Irgendwann war ich dann besoffen, ohne es wirklich zu merken.

Dann hat man mich in seltsame Diskussionen verwickelt, die u.a. das Thema Flüchtlinge, Migration etc. angeschnitten haben. Hier ist es dann passiert, ich habe anscheinend zu diskriminierend gekontert. Und genau daraus hat man einen Rechtsfall gedreht. Für den Rest der Geschichte interessiert sich leider niemand bzw. hält es nicht für relevant.

Captain Kugelfang

Zitat von: Wilhemshaven am 04. Dezember 2019, 14:46:18
Doch, es ist leider zu einem Zwischenfall gekommen. Ich habe mehr von diesen Mischgetränken getrunken, als ich tatsächlich vertragen habe und dann ist es zu Aussagesätzen gekommen, die mein Disziplinarvorgesetzter zum Anlass genommen hat, meine fristlose Entlassung zu beantragen.

Leider will mir niemand helfen. Dass diese Feier stattgefunden hat, interessiert niemanden. Für alle Beteiligten ist es scheinbar nur von Interesse, dass es zu den Aussagesätzen gekommen ist. Wie kann ich mich jetzt wehren bzw. die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen? Soll ich bei der Polizei Anzeige erstatten?

Wenn man nichts verträgt, dann sollte man eben Alkohol bewusst konsumieren! Sie wurden eingeladen und niemand hat Sie gezwungen Alkohol zu konsumieren.

Sie sollten also den Fehler bei sich selber suchen und die Kündigung hinnehmen da Se selbst verschuldet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Captain Kugelfang

F_K

Da die Vernehmung anscheinend schon "gelaufen" ist, und Du auch zu dem Antrag gehört wurdest, bleiben Dir nur die Rechtsmittel nach Entscheidung des Antrages, den Dein DV gestellt hat.

Viel Erfolg.

(Von "echtem" Zwang zu dem Alkoholkonsum lese ich immer noch nichts - auch scheint es ja keine Vorgesetztenverhältnisse gegeben zu haben ... - daher nochmal: Daher gibt es keine "andere Geschichte" die relevant wäre).

@ Kugelfang:

In unserem Rechtsstaat hat man schon den Anspruch auf gerichtliche Überprüfung einer solchen Maßnahme - diese ist immerhin extrem einschneidend.

KlausP

Einen "Rechtsfall gedreht"? Nein, der Disziplinarvorgesetzte wirft Ihnen vor, dass Sie ein so schweres Dienstvergehen begangen haben, dass Sie fristlos entlassen werden sollen (nach § 55(5) SG). Merke: Hoher Alkoholkonsum entschuldigt in der Regel nichts und schützt nicht vor Strafe.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen