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Hochprozentiger Alkohol bei privater Kameradenfeier auf Stube erlaubt?

Begonnen von Wilhemshaven, 04. Dezember 2019, 10:44:51

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Wilhemshaven

Zitat von: OFwNick am 04. Dezember 2019, 17:13:31
Im selbstverschuldeten Suff, den Mund aufgemacht.

Entschuldigen Sie bitte, das ist leider nicht die Wahrheit! Mir ist das viele Trinken im Imperativ auferlegt worden, deswegen fasse ich es im Nachhinein als Nötigung auf.

KlausP

Zitat... Warum haben mir einzelne Kameraden am Abend immer wie gesagt, dass ich mehr trinken solle und größere Schlücke nehmen müsse? ...

Sowas hat mich persönlich noch nie interessiert. In 66 Jahren ist es niemandem gelungen, mich zu mehr Alkoholkonsum zu überreden als ich vertragen konnte, keine Verwandten, keine Kumpels, keine Kameraden, keine Unterstellten und auch keine Vorgesetzten.

Wenn Sie nach 55(5) entlassen wurden hat mindestens 1 Rechtsberater geprüft und dem BAPersBw Ihre Entlassung empfohlen. Das das rechtlich gesichert abgelaufen ist zeigt ja, dass weder der DBwV noch Ihr Rechtsanwalt den Erfolg einer Klage sehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Nachfrage zum Sachverhalt:

Bist Du körperlich mit Gewalt angegangen worden?
Mit welchem Übel würde gedroht?
Hat es einen Befehl dazu gegeben?

bayern bazi

#33
du wirst bestimmt a ned wegen trunkenheit entlassen

sondern wegen

den Sprüchen die du im nicht ganz nüchternen umstand (vornnehm ausgedrückt) von dir gegeben hast
(und egal ob die Rechts - Antisimetisch - Aussländerfeindlich oder sonst was waren)

- gesagt ist gesagt und bestimmt von etlichen Zeugen bestätigt

die Veranstalter sind bei so Besäufnissen NICHT mit zur Rechnschaft zu ziehen - jeder Einzelne ist für seine Taten und Reden selber verantwortlich

(und nur mal so als kleiner Hinweis an alle - sollte der Fred hier wider ausarten ist er schneller geschlossen wie man schauen kann ;) )

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

wolverine

Nötigung also; und die "Gewalt" war wo?  ???
Ich sehe in Ihrer Geschichte nichts, was Ihnen weiterhelfen würde. Sie haben getrunken, Sie haben bestimmte Aussagen getätigt, die anscheinend problematisch sind. Sie sind vernommen worden und ein Disziplinarvorgesetzter hat hierzu eine Entscheidung getroffen. Diese wurde von einem Rechtsberater überprüft und anscheinend haben Sie das noch durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Klar, kann man die Frage nach dem Umtrunk an sich stellen und der Anwesenheit des Unteroffiziers. Das könnte für weitere Beteiligte Konsequenzen zeitigen, jedoch ändert dies Ihre Situation nicht. Und ich gehe davon aus, dass doch die Gesamtsituation in Ihren Aussagen geschildert wurde?! Also, wenn wir jetzt alles wissen und Sie den Bescheid bekommen haben, stehen dort die möglichen Rechtsmittel darauf. Diese können Sie einlegen oder eben nicht.
Was soll dann hier noch für Sie tun? So hart es klingt, aber viele Leuten bauen im Suff Mist und müssen dann mit den Konsequenzen leben.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Erdmann

Zitat von: Wilhemshaven am 04. Dezember 2019, 17:11:07
Was ist mit dem Stabsunteroffizier? Hätte er nicht auf meinen Alkoholkonsum achten müssen?

Da ich nicht weiß in welcher Beziehung zu dem Soldaten stehen (gleiche Einheit? GrpFhr?) kann ich mir hier kein genaues Bild machen. Sollte die Feier in der Kaserne stattgefunden haben, ist Ihnen der Stabsunteroffizier aber zumindest nach §4 (3) VorgV vorgesetzt. In Zuge dessen kann ich mir höchstens vorstellen, dass der StUffz hier gegen den §10 (3) SG verstoßen hat - korrigiert mich bitte falls dies hier nicht der Fall ist. Wäre das einzige was mir zum Thema StUffz hier einfiele.

Aber selbst wenn dem so ist: SIE haben eine Äußerung getätigt, die ein schweres Dienstvergehen zur Folge hat. Also tragen SIE auch die entsprechenden Konsequenzen - selbst wenn noch ein StUffz dafür ein einfaches Disziplinarverfahren bekommen würde - das ändert ja nichts an der Tatsache, dass Sie scheinbar ihre Grenzen nicht kennen und (ich sags mal plakativ) im Vollsuff irgendwelche rechten Parolen schwingen. Mutti sagte früher immer "Wenn die anderen von der Brücke springen, springst du ja auch nicht hinterher".

Wilhemshaven

@Erdmann

Genau das Argument habe ich dem Disziplinarvorgesetzten auch genannt. Denn ja, der Stabsunteroffizier kam zum Tatzeitpunkt von der selben Einheit wie ich. Es hat niemanden gejuckt! Ich habe es in meinem schriftlichen Bericht mit aufgeführt, es hat wirklich niemanden interessiert. Nicht mal einen Feldjäger! Ist da wohl etwas schief gelaufen?

@wolverine

Ich möchte einfach nur, dass es fair ist. Wenn ich für Fehlverhalten bestraft werde, verlange ich auch, dass die anderen Beteiligten ebenfalls bestraft werden. Ich glaube nicht, dass die Veranstaltung einhundert Prozent legitim abgelaufen ist.


@bayern bazi

Ich stehe ganz auf Dein Motto: "wer nicht kämpft  - hat bereits verloren", deswegen habe ich mich hier überhaupt erst angemeldet und den Thread gestartet.


@F_K

Warum kann es keine Form von mündlicher Nötigung gegeben haben? Nur weil es keine Fausthiebe gehagelt hat, heißt es nicht, dass ich mich nicht unter Druck gesetzt gefühlt habe.

Erdmann

Sie schrieben allerdings in einem vorherigen Posting auch, dass Sie selbst gar nicht so richtig gemerkt haben, wie betrunken Sie wirklich sind. Dann kann man auch davon ausgehen, dass der Stabsunteroffizier es auch nicht merken konnte. Deshalb lehne ich mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass man ihm hinsichtlich Ihres Zustandes keinen Vorwurf machen kann.

F_K

Wie sagte ich neulich zu einem Polizisten: "Der Beschuldigte drohte mir unter Beleidigungen an, mir die Brille von Kopf zu schlagen ... Ich fühlte mich bedroht"
Der Polizist: "Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne ist es aber nicht"

Warum nicht? Weil eben mit einem Verbrechen gedroht werden muss - eine einfache KV "reicht da nicht!

Wenn ich jemanden aufforderte, doch noch einen zu trinken, meine ich das NIE als Befehl - und Gruppendruck ist nicht strafbar.... Und als Vorgesetzter nehme ich es hin, wenn Untergebene in der Freizeit trinken.
(Ausnahmen ggf. Im Einsatz, bei MKF usw.)


Wilhemshaven

Zitat von: Erdmann am 04. Dezember 2019, 18:00:06
Sie schrieben allerdings in einem vorherigen Posting auch, dass Sie selbst gar nicht so richtig gemerkt haben, wie betrunken Sie wirklich sind. Dann kann man auch davon ausgehen, dass der Stabsunteroffizier es auch nicht merken konnte. Deshalb lehne ich mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass man ihm hinsichtlich Ihres Zustandes keinen Vorwurf machen kann.

Aber der Stabsunteroffizier hätte doch bemerkt haben müssen, dass ich mehrfach im Imperativ dazu aufgefordert worden bin, "richtig zu trinken" und "größere Schlücke zu nehmen". Auch hätte er sehen müssen, wie viel Alkohol auf Stube gebracht, ausgeschenkt und getrunken wurde.

@F_K

Gruppendruck ist nicht strafbar? Würden Sie das auch bei Sprüchen wie "Zieh Dich aus!" etc. genauso bewerten?

KlausP

Zitat... Genau das Argument habe ich dem Disziplinarvorgesetzten auch genannt. Denn ja, der Stabsunteroffizier kam zum Tatzeitpunkt von der selben Einheit wie ich. Es hat niemanden gejuckt! Ich habe es in meinem schriftlichen Bericht mit aufgeführt, es hat wirklich niemanden interessiert. Nicht mal einen Feldjäger! Ist da wohl etwas schief gelaufen? ...

Woher wollen Sie wissen, dass der DV nicht auch gegen die anderen Soldaten ermittelt hat? Das wird er Ihnen allerdings kaum auf die Nase binden. Und was hat der Feldjäger (welcher Dienstgrad überhaupt?) mit der Sache zu tun?

Haben Sie ein Diszi erhalten? Wenn ja, haben Sie dich dagegen beschwert?

Sie haben die Entlassungsverfügung erhalten? Haben Sie sich dagegen beschwert?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Wilhemshaven

Ja, ich habe eine Entlassungsverfügung erhalten. Dagegen habe ich mich selbstverständlich beschwert. Trotzdem bin ich von der Bundeswehr suspendiert worden. Wer kann mir helfen? Der Wehrbeauftragte? Die Bundesministerin der Verteidigung?

Erdmann


KlausP

Kann hier mal einer schließen? Mir gehen die Taschentücher aus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

Herr. Dein Wille geschehe  :D

Ich denke, alle wichtigen Hinweise wurden gegeben.
Wenn noch jemand was sachliches (!) zur Diskussion beizutragen hat, darf sich gerne ans Team wenden dann machen wir wieder auf.

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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