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KSK Kommandeur stellt "Ultimatum" an alle rechtsextremen Kameraden

Begonnen von FoxtrotUniform, 13. Mai 2020, 20:22:07

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F_K

Selbstverständlich - so sind z. B. Jugendsachen grundsätzlich nicht öffentlich - der hier in Haft genommene ist für diese Ausnahme der Regel etwas zuvalt.

wolverine

Aber auch Staats- und Geheimschutzsachen können nicht öffentlich verhandelt werden oder müssen dies sogar. Und genau hierum ging es FU wohl.
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F_K

Schiess- und Sprengvorhaben der BW unterliegen keinem besonderen Schutzbedürfnis - und Straftaten am Wohnort eines Soldaten ebenfalls nicht.

Nur weil viele Dinge dieses besonderen Verbandes schutzbedürftig sind kann ich hier keinen Grund des Ausschlusses der Öffentlichkeit erkennen.

(Staatsanwaltschaft und Richter im konkreten Verfahren scheinen das ähnlich zu sehen ... )

2Cent

Naja Schieß und Sprengvorhaben in geheimen Einsätzen unterliegen jedoch der Geheimhaltung.
Wenn er erzählt wo er was abgezwackt hat könnte es durchaus Geheimnisvoll werden.

Aber grundsätzlich sehe ich ansonsten auch keine Grund ihn anders zu behandeln wie jeden anderen auch.

F_K

Ja.

Wahrscheinlich wurde die Munition / Sprengstoff im Rahmen der Ausbildung entwendet - z. B. bei einer "scharfen" Zugangssprengung zu wenig Sprengstoff zu verwenden ist wirklich gefährlich und gefährdet den Erfolg des Einsatzes - halte ich für wenig wahrscheinlich (plus Probleme Transport aus Einsatzland zurück ...)

F_K

Natürlich kann das Gericht im Einzelfall dann auch zeitweise die Öffentlichkeit ausschließen.

LwPersFw

Zerbrecht Euch doch nicht den Kopf über Sachverhalte, die klar geregelt sind.

Denn zu einem rechtsstaatlichen Verfahren gehört natürlich auch, dass alle Beteiligten die Vorgaben beachten, wenn es um Sachverhalte geht, die dem Geheimschutz unterliegen.

Bsp aus dem Beamtenrecht

Auch  in  einem  gerichtlichen  Verfahren,  gleichgültig  welcher  Art  (z.  B.  Zivil- oder  Verwaltungsrechtsstreit,  Strafverfahren oder  Disziplinarverfahren)  und  unabhängig von  der  Beteiligung  (Partei,  Zeugin  oder  Zeuge,  Sachverständige  oder  Sachverständiger,  Beschuldigte  oder  Beschuldigter),  darf  die Beamtin  oder  der  Beamte ohne Genehmigung  ihrer  oder  seiner Dienstbehörde  über  Vorgänge,  die  unter  die  Amtsverschwiegenheit  fallen,  keine  Aussagen  machen  oder  Erklärungen abgeben;  dasselbe  gilt  im  außergerichtlichen Verfahren  (Verschwiegenheitspflicht  besteht  also  ebenso  gegenüber Rechtsbeiständen  oder  Prozessvertretungen)  - vgl. §  37  Absatz  3  Satz  1  BeamtStG.



Bsp aus der Bw

Bereichsdienstvorschrift C-1463/ 2
"Verfahren der Sachverhaltsermittlungen bei Betroffenen mit Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitsverpflichtung"

Zweck der Regelung: Verfahrenshinweise bei der Ermittlung von schädigenden Ereignissen, die der Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen


Alles was diesen Vorgaben unterliegt ... bleibt geheim.

Alles was diesen Vorgaben nicht unterliegt ... kann, darf und soll zugänglich sein...

... im Rahmen der sonstigen Vorgaben ... z.B. Datenschutz
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Kurz ... knapp ... und mehr gibt es dazu im Moment ja auch nicht zu sagen...

Statement der Ministerin zur polizeilichen Durchsuchung bei einem KSK-Soldaten

https://www.bmvg.de/de/mediathek/akk-durchsuchung-ksk-257230



passt zu https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67854.0.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Janoo

Ich hoffe nur die allgemeinheit bekommt sowas mit, das Bild der Bundeswehr ist nicht gerade ein gutes bei diesem Thema...
Ob jemand wirklich freiwillig geht? Ich bezweifle es, aber es kann schon sein das im Kommando so einiges ins Rollen kommt von dem wir nichts mitkriegen werden

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rechtsextremismus-beim-ksk-ein-kommandeur-sieht-rot-16787433.html

LwPersFw

Zitat von: Janoo am 27. Mai 2020, 18:08:42
Ich hoffe nur die allgemeinheit bekommt sowas mit, das Bild der Bundeswehr ist nicht gerade ein gutes bei diesem Thema...
Ob jemand wirklich freiwillig geht? Ich bezweifle es, aber es kann schon sein das im Kommando so einiges ins Rollen kommt von dem wir nichts mitkriegen werden

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rechtsextremismus-beim-ksk-ein-kommandeur-sieht-rot-16787433.html

Offener Brief des Kdr KSK ... nachzulesen hier

https://augengeradeaus.net/2020/05/brandbrief-des-ksk-kommandeurs-gegen-rechtsextremisten-sie-gehoeren-nicht-zu-uns-neufassung/comment-page-1/

https://augengeradeaus.net/wp-content/uploads/2020/05/20200518_KSK-Brief_Kreitmayr-1.pdf

Auszug:

"Wir müssen uns dieser Realität stellen, denn unser aller Ruf, die Reputation unseres Verbands und das Ansehen der Bundeswehr stehen auf dem Spiel. Gerade an uns, als dem Kern der Spezialkräfte der Bundeswehr, müssen die höchsten Ansprüche an Haltung, Pflichterfüllung und treues Dienen gestellt werden. Ein tadelloser Charakter, eine gereifte und stabile Persönlichkeit sowie ein unerschütterliches Wertefundament, basierend auf den Werten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, müssen der Anspruch an uns selbst, also an jede und jeden in unserem Team, sein. Denn die Werte unseres Grundgesetztes verleihen unserem Dienen erst Sinn, Wirkung und damit Wert. (...)
Wir haben geschworen, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Das heißt, Verfassungstreue ist unsere Pflicht und Mäßigungsgebot sowie Wohlverhaltenspflicht gehören untrennbar dazu. So haben wir unsere Verfassung nicht nur anzuerkennen, sondern müssen aus innerer Überzeugung und Pflichtbewusstsein innerhalb und außerhalb des Dienstes, ob in oder ohne Uniform, aktiv für sie eintreten und sie verteidigen. Der Präsident des BAMAD [Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst] bringt es in seinem Vorwort zum MAD-Report 2019 auf den Punkt:
,,Verfassungspatriotismus ist unser Beruf"

Damit rufe ich all diejenigen, die sich möglicherweise noch in unseren Reihen befinden und genau wissen, dass sie diesen verbindlichen Ansprüchen und Anforderungen nicht gerecht werden oder gar mit dem rechten Spektrum sympathisieren, klar, unmissverständlich und entschlossen zu:

Sie verdienen unsere Kameradschaft nicht!           
Sie gehören nicht zu uns!
Sie sollten aus eigenem Antrieb unseren Verband und die Bundeswehr verlassen!


Tun Sie es nicht, werden Sie feststellen, dass wir Sie finden und entfernen werden!"
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Angemon84

Frage: Wenn man den Austritt aus der Bundeswehr auf diesen Wege vollziehen möchte, recht da ein formloser Antrag an das BAPersBw mit Verweis auf die mangelnde Verfassungstreue?

Ralf

Die Entlassungs- und Dienstzeitverkürzungsmöglichkeiten regelt das Soldatengesetz.
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BSG1966

Wenn ich ganz ehrlich bin halte ich - bei allem Respekt - den offenen Brief des Kdr für ne ziemliche Luftnummer. Ich glaube persönlich nicht wirklich daran, dass "Kameraden" mit entsprechendem Gedankengut konsequent aus dem KSK genommen werden.

SolSim

Zitat von: BSG1966 am 31. Mai 2020, 09:26:16
Wenn ich ganz ehrlich bin halte ich - bei allem Respekt - den offenen Brief des Kdr für ne ziemliche Luftnummer. Ich glaube persönlich nicht wirklich daran, dass "Kameraden" mit entsprechendem Gedankengut konsequent aus dem KSK genommen werden.

,,Kameraden" mit mangelnder Verfassungstreue werden konsequent aus dem Verband herausgenommen, sofern sie erkannt werden. Dies handhabt der Verband schon länger so.

Holgi33

Zitat von: BSG1966 am 31. Mai 2020, 09:26:16
Wenn ich ganz ehrlich bin halte ich - bei allem Respekt - den offenen Brief des Kdr für ne ziemliche Luftnummer. Ich glaube persönlich nicht wirklich daran, dass "Kameraden" mit entsprechendem Gedankengut konsequent aus dem KSK genommen werden.
Oh doch, das werden sie ganz sicher.

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