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OffzMilFD 2021 / Berufssoldat 2021 <== Nicht 2020 !!

Begonnen von LwPersFw, 18. August 2020, 11:58:33

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DerNeue148

Da geben ich Ihnen absolut recht.
Nur gibt es immer wieder welche die meinen sich nicht vorbereiten zu müssen und dann macht sowas einem viel kaputt, da können einem noch nichtmal mehr exorbitante Beurteilungen retten, wenn man sieht, dass die Person nicht das kleine 1x1 beherrscht.

Ralf


Zitat von: PerserBAP am 27. Dezember 2020, 19:19:13
Das ist das Resultat!
Wenn sich an den Fachschulen einige OFR tummeln, die nicht fehlerfrei bis 10 zählen können, musste man sich fragen, ob der PF nicht einen höheren Stellenwert bekommen sollte.
Entsprechend wurden die Anforderungen angepasst.
Zitat von: DerNeue148 am 28. Dezember 2020, 14:35:07
Da geben ich Ihnen absolut recht.
Nur gibt es immer wieder welche die meinen sich nicht vorbereiten zu müssen und dann macht sowas einem viel kaputt, da können einem noch nichtmal mehr exorbitante Beurteilungen retten, wenn man sieht, dass die Person nicht das kleine 1x1 beherrscht.
Die PF ist ja auch nicht dafür da, einen Wissensstand abzuprüfen, sondern eine Prognose über die Eignung der zukünftig angestrebten Laufbahn oder des Status abzugeben. Die Prüfung der Bildungsvoraussetzungen erfolgt durch die Hürde "mind. Realschulabschluss bei Zulassung".
Oftmals haben diese Fw sogar mind. einen gesellenberuf wenn nicht sogar eine Meisterausbildung, bis 10 zählen oder das kleine 1x1 werden sie somit können. Und wenn nicht, erfordert die weitere Ausbildung bspw. zum staatl. gepr. Betriebswirt oder Techniker eine hohe Lernbereitschaft, denn dort kommen Inhalte wie Intregral- oder Matrizenrechnung vor, also durchaus Abiturstoff, den mal erfolgreich absolvieren muss. Wers am Ende schafft, ist doch gut, wer nicht, wird zurückgeführt.

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SolSim


Ralf

Ja. Hauptgründe sind: eigener Antrag, Lehrgangsziel nicht erreicht oder disziplinare Gründe.
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Schwende

Guten Abend in die Runde,
als stiller Mitleser muss ich jetzt doch eine Frage in den Raum werfen bzgl. der geänderten Bedarfsträgerforderung.
Was machen denn Kameraden die leider noch eine ALTE PF haben und auf Grund von COVID-19 einfach keine Chance bekommen nach dem neuen Verfahren bewertet zu werden?
In meine Fall wurde ich im Januar 2019 zum 2.mal nach dem Altverfahren geprüft. Im Mai 2019 wurde das Verfahren ja bekanntermaßen geändert. Seit dem warte ich auf meine erneute Einladung zur PF.
Wie verhält sich das nun mit der Bedarfsträgerforderung. Fall ich komplett aus der Vorsortierung für die BS Auswahl raus, da ich ja lediglich die Alte PF habe (Indexwert 52)?

Alle anderen Auswahlkriterien sind erfüllt.

Über eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
Bleibt gesund und allen einen guten Start ins neue Jahr.

Ralf

Zitat von: DerNeue148 am 16. Dezember 2020, 01:17:49
Evtl. wird noch ein neuer Termin zugewiesen und sonst halt ohne PF betrachtet, da diese aktuell kein zwingendes Kriterium ist, aber inwiefern dies etwa ein Nachteil sein kann, wenn alle anderen eine haben kann dir vermutlich keiner sagen.
Erst wenn gleiche Voraussetzungen gewährleistet werden können, können diese auch einbezogen werden.
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Crazy85

Also kann ich laut den vorherigen Aussagen,das so verstehen.
Das ich nicht unbedingt zur PF muss und trotzdem BS werden kann?

Ralf

Erst wenn die PF wieder ein zwingendes Kriterium wird, ist es auch zwingende Voraussetzung.
Wenn du allerdings zur PF kommandierst wirst, dann musst du auch dahin. Ziel ist ja, dass es für alle ermöglicht wird. Und wenn das der Fall ist und du hast keine, dann wird es auch nichts mit dem BS.
Will damit sagen: nun versuchen, nicht an der PF teilzunehmen, weil derzeit kein zwingendes Kriterium, kann beim nächsten Aufruf in die Hose gehen.
Anyway, ich kann jedem nur empfehlen, die GAIP zu lesen, da steht alles drin.
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LwPersFw

Zitat von: Ralf am 01. Januar 2021, 13:49:22

Anyway, ich kann jedem nur empfehlen, die GAIP zu lesen, da steht alles drin.

Um Ralf zu ergänzen...

"Bezug:

1. A-1340/49 - 07.12.2015 "Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten"
2. A-1340/50 - 25.07.2017 "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr"
3. A-1340/78 - 15.07.2020 "Katalog bundeswehrgemeinsamer Bedarfsträgerforderungen für militärische Auswahl- und Verwendungsplanungsverfahren im Rahmen des Personalmanagements"
4. A-1340/2 – 30.06.2020 "Auswahlverfahren zur Umwandlung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder einer Berufssoldatin"
5. B1-1340/2-5000 – 19.01.2018 "Umwandlung des Dienstverhältnisses von Feldwebeln im Status von Soldaten/Soldatinnen auf Zeit in das Dienstverhältnis von Berufssoldatinnen/Berufssoldaten"
6. A-1340/27 - 07.03.2019 "Beobachter und Beobachterinnen in personellen Auswahl- und Perspektiveinschätzungskonferenzen"     
7. A-1420/1 - 01.09.2020 "Feststellung der körperlichen Eignung militärischer Angehöriger vor Berufung in ein Dienstverhältnis"
8. C1-1340/49-5000 – 01.01.2020 "Potenzialfeststellung für Unteroffiziere"
9. A1-224/0-1 - 02.11.2017 "Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit"
10. BMVg AL FüSK – Az 32-12-06 vom 16.10.2020 "Vorläufige Weisung für den verpflichtenden Nachweis der Erfüllung der IGF- und KLF-Mindestanforderung für die Jahre 2020 und 2021" 
11. A1-831/0-4000 - 19.07.2019 "Wehrmedizinische Begutachtung" 
12. A1-1300/38 - 14.12.2018 "Erarbeitung militärischer personeller Bedarfsträgerforderungen im Personalmanagement"
13. A-1322/12 Personalplanung für Soldatinnen und Soldaten 2021 (folgt)
14. C1-1340/0-3002 - 20.12.2017 "Verwendungsaufbau der Unteroffiziere der Marine"

Anlage:

1. GAIP BAPersBw - KeNr 50-01-01 B "Übernahme in das Dienstverhältnis BS, hier: Antrag/Vorschlag BS 2021"
2. GAIP BAPersBw - KeNr 50-01-02 B "Ausschreibung Auswahlverfahren 2021"
3. GAIP BAPersBw - KeNr 50-01-03 B "Informationen BAPersBw Abt II zur Potenzialfeststellung an den Karrierecentern der Bundeswehr"
4. GAIP BAPersBw - KeNr 50-01-04 B "Zeitlicher Ablauf BS- Auswahlverfahren 2021"
5. GAIP BAPersBw - KeNr 50-01-05 B "Beurteilungssystematik"
6. GAIP BAPersBw - KeNr 50-01-06 B "Quantifizierbare Auswahlkriterien"
7. GAIP BAPersBw - KeNr 50-01-07 B "Rücktritt vom Antrag/Vorschlag BS 2021, hier: Vordruck"
8. GAIP BAPersBw - KeNr 50-01-08 B "Detailplanung zum BS-Auswahlverfahren 2021" (folgt)
9. GAIP BAPersBw - KeNr 50-01-09 B "Muster Vorabmeldung Erfassung PF"
10. GAIP BAPersBw - KeNr 50-01-10 B "Übersicht prämienberechtigte Werdegänge nach § 43 (1) BBesG""

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BlackDecker

Ein gesundes neues Jahr wünsche ich den Mitlesern.

Ich habe ein paar Fragen zum Thema.
1. Werde ich im Auswahlverfahren als Oberfeldwebel und LVN Admin mit alle anderen Oberfeldwebel in einen Topf geworfen oder werden z.B. S6Fw, DSE, SATCOM, LVN, usw. getrennt ausgewertet?
2. Macht es Sinn/nicht Sinn mit der Aussage "gut geeignet" in der Laufbahnbeurteilung die Bewerbung zurückzuziehen?
3. Wie lange steht die Laufbahnbeurteilung in SAP? Nur für den Bearbeitungszeitraum des Antrages oder auch darüber hinaus?
4. Fallen Auslandseinsätze mit in die Wertung rein? Hat die Menge der Einsätze/Einsatztage eine Auswirkung?

Ich habe mich dazu überreden lassen einen BS-Antrag zu stellen.
Wegen der inflationellen Vergabe von Spitzenbeurteilungen, habe ich davon bisher abgesehen mit lediglichen "guten Beurteilungen" den Versuch zu starten.
Nun habe ich eine Laufbahnbeurteilung wegen meines Antrages erhalten. Der Text ist zwar durchweg positiv, enorme fachliche Kompetenz, absoluter Fachmann...., überdurchschnittliche Leistung im Einsatz...
jeddoch ist das wenig authentisch mit der angekreuzten Bewertung "gut geeignet".
Ich vermute mit der Bewertung "gut geeignet" liest den Text beim BaPers keiner mehr.
Nun habe ich noch das Gerücht gehört dass ich aktuell vll. nicht für die Pf eingeladen werde wegen der aktuellen Situation
und da ich in wenigen Wochen auch schon wieder im Flieger sitze, wird das auch schwer.

Nun habe ich die Befürchtung dass mir der Antrag nur eine weitere "gute" Beurteilung in SAP bescherrt und mir somit garnichts bringt.

Tommie

Zitat von: BlackDecker am 05. Januar 2021, 20:59:092. Macht es Sinn/nicht Sinn mit der Aussage "gut geeignet" in der Laufbahnbeurteilung die Bewerbung zurückzuziehen?

Ich sage Ihnen jetzt lieber nicht, was Sie ggf. "zurückziehen" können ;D !

Die Betrachtungen finden immer auf der Ebene der jeweiligen AVR statt! Wie das in Ihrer AVR aussieht, sagt Ihnen ggf. Ihr PersFw nach Rücksprache mit dem zuständigen BAV-Feldwebel bei BAPersBw. So handhabe ich das zumindest bei den AVRs, die sich über mich bewerben. Und die Pauschalaussage, dass ohne ein "außergewöhnlich gut geeignet" in der LBU sofort "Ende im Gelände" ist, trifft mit Sicherheit nicht für alle AVRs zu, sondern nur für die "Feld-, Wald- und Wiesen-AVRs", wie z. B. PersFw zu ;) !

Mein Fazit: Der Antrag ist gestellt, lassen Sie ihn weiter laufen! Es kann nicht schlimmer kommen, als dass Sie eine Absage erhalten! Also ... what shall´s ;) ?

Ralf

Die Frage ist recht leicht generisch zu beantworten:
Dr NwAdminFw LVNBw SK ist keine Einstiegsverwendung, sondern eine Zusatzqualifizierung. Also auch ken eigenständiger Werdegang. Die Basisqualifizierung ist der ITFw InfoÜtr WV Bw und der ist der AVR  25030, dem Werdegang 13AA04 etc zugeordnet. Hier erfolgt also auch die Betrachtung in der BS-Konferenz
.
Ist das nun gut oder nicht? Lässt sich so nicht beantworten. Beispiel (Zahlen völlig fiktiv):
Der NwAdminFw LVNBw SK hat einen geringen DP-Umfang, dementsprechend liegt der strukturelle Übernahmebedarf an BS bei 0,33 BS, also alle 3 Jahre eine Übernahme zum BS. Schon mal suboptimal. Nun muss im Jahr nach der Übernahme erneut ein Antragsteller übernommen werden, weil er unter die Erstbewerberregelung fällt und gut platziert ist. Damit erfolgt die nächste Übernahme erst in 5 Jahren, anstatt in 3.
Bei Mitbetrachtung mit allen anderen ITFw InfoÜtr WV ergeben sich jährliche Übernahmequoten von bspw. 20. Dafür natürlich auch mehr Konkurrenz.

Davon ab, es ist ja auch nicht gesagt, dass du als NwAdmin als BS weiter verwendet wirst, da es nur eine Spezialisierung ist und mit rd. 4 Monaten Ausbildungsdauer überschaubar. Man kann also auch jeden ITFw hierzu ausbilden und ihn auf den NwAdmin-DP einsetzen. Bei Restnutzungszeiten von 25-30 Jahre rechtfertigt so eine geringfügige Spezialisierung keine eigenständige Betrachtung.
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BlackDecker

Vielen Dank für die Antworten und guten Beispiele.

Mein Chef hat überraschend das Kreuz positiv korrigiert.

Gerne Ergänze ich die Aussage zum NwAdmin LVN. Um die ATN zu erhalten müssen 6 Lehrgänge mit Leistungsnachweis absolviert werden (mit Zusatzqualifikation 7).
Bei einer lückenlosen Ausbildung kommt man damit auf mindestens 1 Jahr Ausbildungszeit.
Es kann gut möglich sein dass trotzdem ein RBM Admin und LVN Admin gleichwertig verglichen werden.
Die Anforderungsprofile unterscheiden sich aber erheblich, was sich auch in den Durchfallquoten und Abbruchquoten widerspiegelt.

Ralf

Glückwunsch zum Kreuz.
Gem. ISOrg sind es 4 Lehrgänge mit 81 Ausbildungstagen.
  1001491   NwAdminFw LVNBw SK Mod:R&S
  und  1001492   NwAdminFw LVNBw SK Mod:Srv&Dst
  und  1001493   NwAdminFw LVNBw SK Mod:VoIP
  und  1001490   NwAdminFw LVNBw SK Mod:EK&NwMgmt
das führt -aufbauend auf dem ITFw- zur Qualifikation NwAdminFw LVNBw SK.
Aber darum geht es nicht, es geht um die Grundqualifikation ITFw WV, alles andere ist nachschulbar.
Deswegen führt man ja auch verschiedene Verwendungen zu Werdegängen zusammen, ansonsten würdest du wahrscheinlich auch keine adäuquate OSF-Chance haben
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Tommie

Zitat von: BlackDecker am 05. Januar 2021, 20:59:093. Wie lange steht die Laufbahnbeurteilung in SAP? Nur für den Bearbeitungszeitraum des Antrages oder auch darüber hinaus?

Dazu habe ich auch noch etwas ;) : Im neuen Beurteilungssystem, dass Mitte 2021 ins Rennen gehen soll, gibt es gar keine Laufbahnbeurteilung mehr! Daher wird die LBU, die Sie jetzt erhalten haben, recht schnell in die Rubrik "Beurteilungen nach dem letzten Beurteilungssystem" abrutschen, dort aber noch ein wenig herum oxidieren ;) !

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