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Erneut auf 21-monatige ZAW - Möglichkeit Wachwirt oder OA+Studium?

Begonnen von 19Ramada88, 06. Februar 2021, 22:26:12

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Ralf

Bildung ist kein Selbstzweck, sondern Teil der Ausbildung.
Werde dir erst einmal klar, von welcher Laufbahn du sprichst, du wirst als FA nicht studieren und auch keinen Fachwirt machen. Sortiere also erst einmal alles in deinem Kopf und dann können wir weiter reden, das ist schon recht wirr, was du schreibst.
Letzter Versuch:
Fachwirt=OffzMilFD
Studium OffzTrD (nicht nach §29)
Ansonsten machst du eine Gesellenausbildung passend zur Verwendung (die du bist jetzt noch nicht beschrieben hast, weder die alte als UA noch die neue als FA) als ZAW.
Das sind die Regelausbildungen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Andi8111

Die Feldwebel sind aber alle Meister. Und keine Gesellen. Die Arzthelferinnen machen den Fachwirt zB. Wie das bei den Kaufmannsgehilfen genannt wird, weiß ich nicht.

KlausP

Zitat von: KlausP am 07. Februar 2021, 19:12:52
Zitat... Welche Voraussetzungen müsste ich haben um den Fachwirt machen zu dürfen? Muss ich dafür Fw sein? ...

Das ist doch Bestandteil der Weiterbildung in der Laufbahn Fw allgFD nach der Ausbildung zum Feldwebel.

Okay, ich glaube, ich muss mich korrigieren. Feldwebel erwerben eine Meisterqualifikation. Im kaufmännischen Bereich dürfte das der Fachkaufmann sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Die machen bspw. den Personalfachkaufmann, je nach Verwendung; den staatl. gepr. Fachwirt erst als OffzMilFD.
Aber das ist alles ohne Relevanz, weil der TE ja nun erst einmal eine andere ZAW Geselle machen soll. Und später wird darauf aufbaend eine Meisterausbildung gemacht.
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DeltaEcho

ZitatMit meinen Verwendungen und Ausbildung (auch schulisch) habe ich 15 Jahre Erfahrung im kaufmännischen Bereich und in der Verwaltung.
FHR Wirtschaft/Verwaltung, ZAW Fachkraft Lagerlogistik (auch kaufmännisch), Versorger, Stabsdienst. - Jetzige ZAW Kaufleute Büromanagement."

Also bist du über 30 Jahre alt und damit ist ein Wechsel in die Laufbahn OffzTrDst ausgeschlossen, außer nach § 29 SLV. Dieser findet aber erst Anwendung, sobald die Feldwebel bist.

ZitatIch möchte die Möglichkeit haben, dass ich z.B. Soziologie, Politikwissenschaften oder Pädagogik studieren kann, und dies geht nur auf den Unis der Bw.
Sozologie wird nach meiner Kenntnis gar nicht angeboten, Politikwissenschaften und Bildungs- und Erziehungswissenschaften (vormalig Päd) in Hamburg. Dies ist aber eine Universität.

19Ramada88

#20
Zitat von: Ralf am 07. Februar 2021, 06:20:59
Hast du denn einen schriftlichen Antrag gestellt, in dem du das, was du hier schreibst beantragt hast?
Und der Wille OffzTrD zu werden hat ja erst einmal nichts mit einer ZAW/Studium/Fachschule o.ä. zu tun. Dann sind ja dann alles Folgeschritte.

Unser Perser und mein Spieß haben Monate vorher in Köln angerufen mit der Antwort: Ich solle froh sein, dass ich nochmal eine Ausbildung erhalte. Es sei nicht deren Problem...
Ich bin seit Monaten dabei, mir Hilfe zu suchen. Aber mein "Fall" sei ziemlich speziell. ^^

Zitat von: Ralf am 07. Februar 2021, 19:02:49
Da du ja ansch. schon alles weißt, brauchst du auch keine Hilfe mehr. Wieso fragst du dann eigentlich?
Leute gibts.
Na dann ist ja alles gut, such dir eine Uni und lass dir das als ZAW anrechnen.
Ich weiß leider nicht, ob es bei der Bundeswehr auch möglich ist. Ich weiß auch nicht, ob ich stattdessen auf einer zivilen Uni während der Dienstzeit gehen kann.

Zitat von: Ralf am 07. Februar 2021, 19:19:18
Bildung ist kein Selbstzweck, sondern Teil der Ausbildung.
Werde dir erst einmal klar, von welcher Laufbahn du sprichst, du wirst als FA nicht studieren und auch keinen Fachwirt machen. Sortiere also erst einmal alles in deinem Kopf und dann können wir weiter reden, das ist schon recht wirr, was du schreibst.
Letzter Versuch:
Fachwirt=OffzMilFD
Studium OffzTrD (nicht nach §29)
Ansonsten machst du eine Gesellenausbildung passend zur Verwendung (die du bist jetzt noch nicht beschrieben hast, weder die alte als UA noch die neue als FA) als ZAW.
Das sind die Regelausbildungen.

Natürlich. Ich sehe jedoch nicht ein, dass ich weitere Jahre in einer Ausbildung verschwende, die ich in einer anderen Form bereits erhalten habe.
Das geht auf meine Zeit und meinem BFD-Topf.

Darüber hinaus ist nichts Verwerfliches daran, dass man sich über mehrere Ausbildungswege informiert, da es ja sein kann, dass man doch die Möglichkeit hat mit seinem Werdegang etwas Besseres zu machen als wieder nur einen kaufm. Gesellenbrief mit ähnlichem Inhalt.
Außerdem hat sich in den sieben Jahren im Ausland sehr viel geändert. Wir haben keine Möglichkeit gehabt uns zu Informieren.



Edit: Zitate kenntlich gemacht!

Ralf

ZitatIch bin seit Monaten dabei, mir Hilfe zu suchen. Aber mein "Fall" sei ziemlich speziell. ^^
Eigentlich ist da gar nichts speziell, allerdings so wie du antwortest bzw. was du wünscht, wird es speziell.

Irgendwie verstehst du es nicht wirklich: die Ausbildung ist von der entsprechenden Laufbahn abhängig. Also, solange du in der Fw-Lfb bist, machst du erst eine entsprechende Gesellenausbildung und anschließend den dazugehörigen Meister. Da du meine Fragen nach den Verwendungen wiederholt nicht beantwortest, bin ich ich hier raus.
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LwPersFw

Jetzt sind Sie FA ... da stellt sich die Frage Offz und/oder Studium nicht.

Was war :

Ihre Fachtätigkeit in Ihrer 1. Dienstzeit ?
ZAW dafür Fachkraft Lagerlogistik ?

Was ist :

Ihre geplante Fachtätigkeit als Fw ?
ZAW dafür ZAW Kaufmann Büromanagement ?

Ausschließlich daraus ergibt sich die Bewertung, was ggf. an Anträgen Sinn machen könnte und zum Ziel führt... in Ihrer aktuellen Laufbahn.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Zitat... ZAW Fachkraft Lagerlogistik (auch kaufmännisch), Versorger, Stabsdienst. - Jetzige ZAW Kaufleute Büromanagement.  ...

Da mag Einiges zwar gleich sein aber gleiches ist nun mal noch längst nicht das selbe.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

19Ramada88

Zitat von: Ralf am 07. Februar 2021, 19:23:59
Die machen bspw. den Personalfachkaufmann, je nach Verwendung; den staatl. gepr. Fachwirt erst als OffzMilFD.
Aber das ist alles ohne Relevanz, weil der TE ja nun erst einmal eine andere ZAW Geselle machen soll. Und später wird darauf aufbaend eine Meisterausbildung gemacht.

Mit meiner bereits erworbenen Ausbildung (Fachkraft Lagerlogistik) kann ich denselben Fachwirt machen, wie mit Kauffrau/-mann Büromanagement.

Zitat von: DeltaEcho am 07. Februar 2021, 19:48:39
ZitatMit meinen Verwendungen und Ausbildung (auch schulisch) habe ich 15 Jahre Erfahrung im kaufmännischen Bereich und in der Verwaltung.
FHR Wirtschaft/Verwaltung, ZAW Fachkraft Lagerlogistik (auch kaufmännisch), Versorger, Stabsdienst. - Jetzige ZAW Kaufleute Büromanagement."

Also bist du über 30 Jahre alt und damit ist ein Wechsel in die Laufbahn OffzTrDst ausgeschlossen, außer nach § 29 SLV. Dieser findet aber erst Anwendung, sobald die Feldwebel bist.

ZitatIch möchte die Möglichkeit haben, dass ich z.B. Soziologie, Politikwissenschaften oder Pädagogik studieren kann, und dies geht nur auf den Unis der Bw.
Sozologie wird nach meiner Kenntnis gar nicht angeboten, Politikwissenschaften und Bildungs- und Erziehungswissenschaften (vormalig Päd) in Hamburg. Dies ist aber eine Universität.

Ich kenne Jugendoffiziere, die einen Bewerber begleitet haben, der mit 36 Jahren als OA+Studium bei der Bundeswehr angefangen haben.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

19Ramada88

Nun Fachkra
Zitat von: LwPersFw am 07. Februar 2021, 20:06:05
Jetzt sind Sie FA ... da stellt sich die Frage Offz und/oder Studium nicht.

Was war :

Ihre Fachtätigkeit in Ihrer 1. Dienstzeit ?
ZAW dafür Fachkraft Lagerlogistik ?

Was ist :

Ihre geplante Fachtätigkeit als Fw ?
ZAW dafür ZAW Kaufmann Büromanagement ?

Ausschließlich daraus ergibt sich die Bewertung, was ggf. an Anträgen Sinn machen könnte und zum Ziel führt... in Ihrer aktuellen Laufbahn.

1. ZAW Fachkraft Lagerlogistik
VersMaat Marine, dann StabsdienstMaat im Ausland (GeZi),

2. ZAW Büromanagement
in Zukunft EloKaFw Sprachen

DeltaEcho

ZitatIch kenne Jugendoffiziere, die einen Bewerber begleitet haben, der mit 36 Jahren als OA+Studium bei der Bundeswehr angefangen haben.

Das halte ich aus mehrenen Gründen für ein Gerücht.

- Die Altersgrenze die gesetzlich verankert ist
- Jugendoffiziere haben nichts mit Nachwuchsgewinnung zu tun und die Jugendoffiziere die ich kenne, halten sich an diese klar vorgegebene Trennung

Sie sind zu alt für die Laufbahn OffzTrDst (ohne die Möglichkeit nach § 29 SLV).

Jeder hatte die Möglichkeit in diese Laufbahn zu gehen, aber ab einem gewissen Alter ist der Zug halt abgefahren und dabei ist die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen schon sehr hoch.

Fw => OffzMilFD
Fw => OffzTrDst (bis 30. Jahre oder § 29 SLV)
OffzMilFD => OffzTrDst (Einzelfälle)

19Ramada88

Zitat von: DeltaEcho am 07. Februar 2021, 20:40:17
ZitatIch kenne Jugendoffiziere, die einen Bewerber begleitet haben, der mit 36 Jahren als OA+Studium bei der Bundeswehr angefangen haben.

Das halte ich aus mehrenen Gründen für ein Gerücht.

- Die Altersgrenze die gesetzlich verankert ist
- Jugendoffiziere haben nichts mit Nachwuchsgewinnung zu tun und die Jugendoffiziere die ich kenne, halten sich an diese klar vorgegebene Trennung

Sie sind zu alt für die Laufbahn OffzTrDst (ohne die Möglichkeit nach § 29 SLV).

Jeder hatte die Möglichkeit in diese Laufbahn zu gehen, aber ab einem gewissen Alter ist der Zug halt abgefahren und dabei ist die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen schon sehr hoch.

Fw => OffzMilFD
Fw => OffzTrDst (bis 30. Jahre oder § 29 SLV)
OffzMilFD => OffzTrDst (Einzelfälle)

Ich verstehe es so, dass es bei Einstellung mit der Altersgrenze ist und nur bei SanOA und MilMusikOA... zu den anderen. Bei §29 Steht nichts davon.
https://www.anwalt.de/gesetze/slv_2002/29
https://www.anwalt.de/gesetze/slv_2002/30
https://www.anwalt.de/gesetze/slv_2002/34

Mein Router ist defekt und braucht etwas, sorry.

19Ramada88

Zitat von: 19Ramada88 am 07. Februar 2021, 21:05:12
Zitat von: DeltaEcho am 07. Februar 2021, 20:40:17
ZitatIch kenne Jugendoffiziere, die einen Bewerber begleitet haben, der mit 36 Jahren als OA+Studium bei der Bundeswehr angefangen haben.

Das halte ich aus mehrenen Gründen für ein Gerücht.

- Die Altersgrenze die gesetzlich verankert ist
- Jugendoffiziere haben nichts mit Nachwuchsgewinnung zu tun und die Jugendoffiziere die ich kenne, halten sich an diese klar vorgegebene Trennung

Sie sind zu alt für die Laufbahn OffzTrDst (ohne die Möglichkeit nach § 29 SLV).

Jeder hatte die Möglichkeit in diese Laufbahn zu gehen, aber ab einem gewissen Alter ist der Zug halt abgefahren und dabei ist die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen schon sehr hoch.

Fw => OffzMilFD
Fw => OffzTrDst (bis 30. Jahre oder § 29 SLV)
OffzMilFD => OffzTrDst (Einzelfälle)

Ich verstehe es so, dass es bei Einstellung mit der Altersgrenze ist und nur bei SanOA und MilMusikOA... zu den anderen. Bei §29 Steht nichts davon.
https://www.anwalt.de/gesetze/slv_2002/29
https://www.anwalt.de/gesetze/slv_2002/30
https://www.anwalt.de/gesetze/slv_2002/34

Mein Router ist defekt und braucht etwas, sorry.

" zu den anderen. Bei §29 Steht nichts davon." Und das sollte weg ^^

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