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Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV

Begonnen von LwPersFw, 04. Juni 2021, 12:28:07

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Altgedienter298

Was heißt diese Änderung für die Auswahlverfahren weiterhin?
Bleibt das hinsichtlich Verfahren für die aktiven OA in Köln und für ROA in Erfurt so bestehen?

Ralf

Über Auswahlverfahren stand und steht nichts in der SLV, ist ja auch die SoldatenLAUFBAHNverordnung.
Diese waren und sind in den nachgeordneten Erlassen geregelt.
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Rxy_Mss

Hallo zusammen,

Ich beginne meinen Dienst am 01.07.21 als SU (FA). Laut der neuen Verordnung entfällt die EÜ und man wird sofort zum SaZ ernannt, doch was für Veränderungen beinhaltet dies noch. Was ändert sich somit für mich?

Vielen Dank schon einmal für die Antwort und schönes Wochenende

MkG

Ralf

Deine Widerrufsfrist beträgt 6 Monate und du bist über das Arbeitsplatzschutzgesetz und nicht über das Eignungsübungsgesetz abgesichert.
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Anubis03

Ich lese jetzt hier schon eine ganze Zeit rum und überlege gerade meine nächsten Schritte.

Fange am 04.10. im LogBtl. als SaZ13 (Mannschaftler) an.
Laut der änderung der SLV ist es mir jetzt also möglich die Laufbahn der Fachunteroffiziere einzuschlagen da ja keine Altergrenze mehr gilt.

Sollte man das jetzt schon vor mal bewerben oder später aus der Truppe heraus?

Ralf

Die Frag eist, ob es noch einen DP für dich so zeitnah gibt und ob du die fachUffz-Eignung hast:
Meine Empfehlung: ein Schreiben an dein KarrC Bw mit der Bitte um Prüfung einer Einstellung als FachUffz unter Hinweis auf Wegfall der Altersgrenze gem. SLV.
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Anubis03

Zitat von: Ralf am 17. Juni 2021, 17:52:29
Die Frag eist, ob es noch einen DP für dich so zeitnah gibt und ob du die fachUffz-Eignung hast:
Meine Empfehlung: ein Schreiben an dein KarrC Bw mit der Bitte um Prüfung einer Einstellung als FachUffz unter Hinweis auf Wegfall der Altersgrenze gem. SLV.

Vielen Dank für die Info, ich habe meinem Einplaner geschrieben.

sk

Hallo allerseits,

ich habe vorletzte Woche aufgrund der neuen SLV eine neue Verpflichtungserklärung erhalten und zurückgeschickt. Ich hätte theoretisch am 1.7. Dienstantritt - behält mein Einberufungsbescheid denn seine Gültigkeit oder hätte ich einen neuen bekommen müssen? Denn darin steht noch, dass ich zu einer Eignungübung einberufen werde und das fällt ja nun weg.

Ich werde morgen früh mal beim KarrC anrufen, aber gerade bin ich leicht panisch und dachte, ich frage mal kurz hier nach 🙈

Vielen Dank im Voraus und habt einen schönen Sonntag.

Ralf

Der behält weiterhin Bestand, an der Einplanung ändert sich ja nichts.. Wahrscheinlich bekommst du nen neuen ohne das Wort Eignungsübung.
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Jul1234

Es tut mir leid, ich bin glaube ich gerade blind und finde den Passus nicht, dass die Eignungsübung weg fällt. Und google hat mir auch irgendwie nicht weitergeholfen. Entfällt jetzt die Eignungsübung für alle, die mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden und stattdessen gilt die 6-monatige Widerrufsfrist, oder gilt das nur für bestimmte Soldatengruppen?

Ralf

Ja das gilt für alle ausser Offiziere, bei denen gilt die Übergangsfrist und somit erst ab 2022.
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MRBK

Nun bekam ich auch ein Schrieb mit dem Vermerkt über Entfall der Eignungsübung und direkte Einstellung als SaZ.

Da ja nun bei EÜ die GA ein Unteroffizierslehrgang ist, und man nach 2 Monaten aus der "GA" erst mal in die Stammeinheit kommen sollte, wäre die Frage wie das nun gehandhabt wird.
Werde ich nun meine "GA" die vollen 3 Monate am Stück durchziehen, oder bleiben solche Themen davon unberührt?

Ralf

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KlausP

Zitat... Da ja nun bei EÜ die GA ein Unteroffizierslehrgang ist, und man nach 2 Monaten aus der "GA" erst mal in die Stammeinheit kommen sollte, wäre die Frage wie das nun gehandhabt wird. ...

Der Ablauf war vorher nicht anders.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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