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Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV

Begonnen von LwPersFw, 04. Juni 2021, 12:28:07

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Glenfiddich

Hat jemand weitere Information bzgl. des Veröffentlichungstermin der neuen 1340/49?

Ich hatte in den Tiefes des Intranet eine Präsentation des BAPersBw gefunden, hier wurde die Veröffentlichung der Neufassung auf den 01.01.2022 datiert. Das scheint jetzt, 6 Wochen nach dem geplanten Termin, irgendwie nicht hingehauen zu haben.

Ralf

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bro74

Zitat von: Ralf am 11. Februar 2022, 10:51:50
Ist noch in der Mitzeichnung.

Hat sich zwischenzeitlich schon etwas getan, bezüglich der Veröffentlichung der neuen Version?

Ralf

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Ralf

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Ralf

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Ethereum

Hmmm... Grundlegende Änderungen konnte ich nicht erkennen! Wobei ich allerdings auch nicht dezidiert in alle Nummern und Absätze schaute.

Nach wie vor 10 Offz-Jahre zum Major und 16 Fw-Jahre zum StFw.

Ralf

Diese Regelung setzt ja auch nur das um, was die SLV als Rahmen vorgibt.
Die von dir genannten Mindestdienstzeiten müssten eher erhöht werden, um einer Dienstgrad - Entwertung vorzubeugen.

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Ethereum

Das war meinerseits ohne Wertung.
Dennoch sind es diese beiden Punkte, bei denen einige Soldaten auf eine Verkürzung spekulierten.

Diese Entwertung wurde doch aber über die sog. Attraktivitätsoffensive herbeigeführt und ist gewollt! So wie SE, die ab dem ersten Tag bereits als Hptm, oder gar höher einsteigen, aber von der Truppe und Menschenführung keinen Dunst haben. Aber das ist ein anderes Thema.

Ralf

Ich weiß nicht, wer sagt, dass bei den beiden Punkten eine Verkürzung gewollt ist: die Interessenverbände zumindest nicht (im Gegenteil, der StFw sollte verlängert werden, um ihn wieder als Herausgehoben zu sehen) und die sind das offizielle Sprachrohr aller Mitarbeitenden.

ZitatSo wie SE, die ab dem ersten Tag bereits als Hptm, oder gar höher einsteigen,
Das ist doch ein völlig anderes Thema und das gibt es doch schon ewig. Was und wo bitte hat es mit welcher Attraktivitätsoffensive zu tun?
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SolSim

Zitat von: Ralf am 11. September 2022, 20:18:43
Ich weiß nicht, wer sagt, dass bei den beiden Punkten eine Verkürzung gewollt ist: die Interessenverbände zumindest nicht (im Gegenteil, der StFw sollte verlängert werden, um ihn wieder als Herausgehoben zu sehen) und die sind das offizielle Sprachrohr aller Mitarbeitenden.

Hatten wir doch hier zu genüge. Junge HptFw, die darauf spekuliert haben nach einem unendlich langen Jahr im Dienstgrad endlich StFw werden zu können🤷‍♂️.

LwPersFw

Und wem das nicht gefällt... was der Dienstherr bzgl. der Beförderungszeiten tut ...

Kann ja für sich selbst einstehen...

... und den Klageweg beschreiten ...


BVerwG 2 C 23.03 v. 28.10.2004

https://www.bverwg.de/281004U2C23.03.0

"Leitsätze:

Für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn gilt ausschließlich der Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG.

Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen.

Die exekutive Organisationsgewalt entfaltet sich regelmäßig im Rahmen der Vorgaben von Art. 33 Abs. 2 GG."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

Zwei Anmerkungen zu dem Urteil:

Meiner Ansicht nach widerspricht das Urteil nicht der SLV, da hier mit "Amt" die Besoldungsstufe gemeint ist und ein Feldwebel mehrere Besoldungsstufen "durchläuft", und damit nicht (zwangsweise) länger als 10 Jahre in einer Besoldungsstufe verbleiben muss.

Auch wenn es inzwischen eine Dienstpostenbündelung gibt, so nimmt in aller Regel (oder kann zumindest) ein OStFw / StFw doch andere Aufgaben wahrnehmen als ein junger Fw - insoweit gibt es da schon deutliche Unterschiede zum mittleren Dienst bei der Polizei (den es in vielen Polizeibehörden ja nicht mehr gibt).

Insoweit ist das Urteil mMn schon in sich schlüssig, auf die hier diskutierten Fälle (10 Jahre vom Lt zum Major bzw. 16 Jahre vom Fw zum StFw) aus genannten Gründen aber nicht übertragbar.

(Dritte Anmerkung: Das Leistungsprinzip, wenn es noch stärker gewichtet wird, führt dann dazu, dass wenn jemand "früher" befördert wird, ein anderer (deutlich) später oder eben NICHT mehr befördert wird - dies sollte man immer mitdenken).

LwPersFw

F_K

Ich erkenne das Problem für den Dienstherrn.

Aber auch die Bundeswehr steht nicht über dem Grundgesetz...  ;)

Das kann man gut finden, dass kann man in der praktischen Umsetzung problematisch erachten...

... ändert aber nichts an diesem Grundsatz:

"Für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn gilt ausschließlich der Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG"

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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