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Austritt aufgrund Politischer Lage

Begonnen von Bell-UH1, 02. Dezember 2021, 18:25:20

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Bell-UH1

Hallo zusammen,
Ich bin SaZ 8 und aktuell HG.
Es geht nun darum das ich schon länger drüber nachdenke die BW zu verlassen. Grund ist das ich extreme Diffferenzen zwischen unserer Regierung und dem aktuellen GG sehe. Es geht mir nicht ums Impfen, allerdings halte ich viele Dinge die grade in unserem Land passieren für absolut falsch . Ich bin für mich zudem Schluss gekommen das ich nichtmehr bereit bin entscheidungen dieser Regierung zu unterstützen. Da diese sich in meinen Augen nicht ans GG hält . Auch wenn das Verfassungsgericht anders entschieden hat ,was soll man auch von einem Richter erwarten der selbst zur Regierungspartei gehört . Auch ist es vorgekommen das mir offen durch höhere Dienstgradgruppen gesagt wird ich müsse aufpassen mich so zu äußern wenn ich ohne Beleidigend zuwerden und sachlich Politische entscheidungen infrage gestellte habe und dies auch außgesprochen habe.
Nun ist die frage kann ich die BW aus diesen Gründen verlassen ?
Ein KDV kommt denke ich nicht infrage da ich Jäger mit eigenem Revier und Sportschütze bin ,und daher denke ich nicht sagen kann das ich ein Problem im umgang mit Waffen habe . Ich hoffe es gibt hilfreiche antworten .
Mit kameradschaftlichen Grüßen

Dave9272

Ich bin zwar noch Ungedient, aber mein Gott wie kann man nur als rationale Person unsere Regierung so schlimm sehen? Schießt die Polizei mit scharfen Schuss auf Protestierende? Was ist denn Ihrer Meinung nach soooooooo schlimm? Alles was zurzeit passiert geschieht nach unserer rechtlichen Verfassung, diese gilt immer noch und es gibt ein Verfassungsgericht, dass diese Dinge überprüft. Sie haben als SaZ darauf einen Eid abgelegt. Also unterstützten Sie die Verfassung nicht mehr und wollen Ihren Eid brechen und sind Sie der Meinung, dass unsere Gewaltenteilung nicht mehr läuft und unsere Regierung die Verfassung missachtet? Denn das kann ich beim besten Willen nicht verstehen, vielleicht mal mehr rausgehen und sehen wie die Welt läuft und nicht nur die Bild lesen.....

KlausP

,,Austreten" können Sie aus Ihrem heimatlichen Karnickelzüchterverein in Hinterposemuckel.

Stellen Sie einen Antrag auf Entlassung und schreiben Sie den Kram genau so rein wie hier (am besten auch gleich mit den Rechtschreib- und Grammatikfehlern) und warten Sie den Bescheid des BAPersBw ab.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SolSim

Rufen Sie beim MAD an, nennen Name, Vorname, Dienstgrad und Pk. Dann erklären Sie, nicht mehr für die FDGO eintreten zu wollen. Fertig...

Col bleu

Wenn schon Vorgesetzte Sie darauf aufmerksam gemacht haben, dass Ihre politische Gesinnung nicht mit dem Werten unserer Republik und der FDGO übereinstimmen, dann sollten Sie tatsächlich von sich aus die Bw verlassen, bevor andere das für Sie erledigen.
Ich halte das am Besten, und zwar für unsere Streitkräfte und unsere Republik!

F_K

.. und für die Mitmenschen und Tiere ...

Ralf

Vor 2 Jahren war noch alles o.k., Offizier werden wollen, hat aber nicht geklappt und jetzt ist alles unvereinbar?
Naja, kann man glauben oder auch nicht. Das sollen andere bewerten.

Dem Disziplinarvorgesetzten mitteilen, dass Sie sich nicht mehr an die FDGO gebunden sehen und diese nicht mehr unterstützen. Alles weitere wird dann von Amts wegen eingeleitet.
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Helft mit, dass es so bleibt.

justice005

@ Bell, sind Sie denn bereit, sich von einem Juristen, der sich mit dem Grundgesetz auskennt, ein paar Fragen beantworten zu lassen oder nicht?

Falls ja, was genau halten Sie denn für verfassungswidrig?

Ich bin gerne bereit, sachlich alle Fragen zu beantworten, auch wenn es von vorne herein durchaus merkwürdig ist, wenn ein HG meint, das Grundgesetz besser interpretieren zu können, als Juristen und Gerichte. Aber trotzdem: ich bin gerne bereit dazu.


wolverine

Zitat von: Bell-UH1 am 02. Dezember 2021, 18:25:20
da ich Jäger mit eigenem Revier und Sportschütze bin
Wenn Sie das tatsächlich ernst meinen, ggfs. nicht mehr lange. Ok, Beizjagd vielleicht noch.
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stclv

Packt mal alle die schweren Juristen- und Profikeulen wieder ein. Er hat höflich gefragt und hofft auf hilfreiche Antworten. Er grüßt mit kameradschaftlichen Grüßen und ihr tretet ihm vollwuchtig vors Schienenbein.

Da es in den letzten Tagen die Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Lockdowns vor dem Verfassungsgericht gab, vermute ich wage dass es darum geht. Sie müssen nicht mit allem einverstanden sein was die Gerichte beschließen. Oftmals sind es Richter selbst nicht.

Nur frage ich mich warum Sie die Bundeswehr mit reinziehen. So könnten Sie genauso das SteuerSystem, geförderte Sportvereine und Sozialwohnungen ebenfalls zu den Entscheidungen zählen die die Regierung traf aber sie nicht mehr tragen wollen.

Ich glaube Sie haben sich da in etwas verrannt und brauchen nun ein Ergebnis um die Sinnhaftigkeit zu belegen. Und ja ihre dienstgradhöheren Kameraden haben da absolut Recht, dass Sie aufpassen müssen was sie sagen. Das war auch schon immer so. Wir müssen uns ordentlich benehmen, und wenn Ihnen was nicht passt dann können Sie das völlig frei für sich behalten, oder zuHause mit ihren Liebsten besprechen. Wenn Sie diesen Schritt gehen, verspreche ich Ihnen, werden Sie sich danach nicht als Held fühlen der nun wieder mit erhobenen Haupt durchs Leben geht und es dem Staat so richtig gezeigt hat.

Und zum Schluss. Lassen Sie sich nicht auf den Quatsch mit dem Grundgesetz ein. Es wird und wurde nicht ausgehebelt, gefälscht oder ignoriert. Wir haben tatsächlich fantastische Gesetze die unsere Freiheiten und Selbstbestimmung schützen. Wenn Sie allerdings schon zu tief im Schwurbelwirbel drinstecken dann stellen Sie einen Antrag auf Entlassung aus ihren besagten Gründen.

Viel Glück und Kopf hoch.

InstUffzSEAKlima

Wenn ein Soldat im Dienstbetrieb den Vorgesetzten bereits mit Äußerungen und Verhaltensweisen auffällt, die mit dem Dienen konform zur FDGO nicht vereinbar sind, sollte der DV prüfen, ob ein weiteres Verbleiben im Dienstbetrieb vertretbar ist. Meist intensiviert sich ja ein solches Verhalten in Häufigkeit und Umfang über die Zeit auch.

Rekrut84

Zitat von: Bell-UH1 am 02. Dezember 2021, 18:25:20
Auch wenn das Verfassungsgericht anders entschieden hat ,was soll man auch von einem Richter erwarten der selbst zur Regierungspartei gehört .

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Unserer Verfassung ist eine besten der Welt, wofür uns andere Staaten beneiden. Wie funktioniert auch weiterhin wunderbar, was man schon daran sieht, dass das BVerfG arbeitet und urteilt.
Hierzu möchte ich Sie korrigieren: das BVerfG ist in mehrere Senate unterteilt. Jeder Senat urteilt zu den ihm zugewiesenen Verfahren und jeder Senat besteht aus 8 Richtern. Es sind mindestens 6 Richter nötig um beschlussfähig zu sein.
Die von ihnen aufgeschnappte These einer Verschwörung weil ein richter Mitglied einer Regierungspartei ist, verkennt also gänzlich die Realität. Es fällt also nicht 1 Richter das Urteil, sondern mehrere. Im jüngsten Urteil zur Bundesnotbremse haben alle 8 Richter des Senates einstimmig geurteilt. Auch das zeigt, dass hier Einigkeit zu dieser Entscheidung herrscht. Das schöne an unserem Rechtsstaat ist, dass solche wichtigen Urteile öffentlich einsehbar sind. Wenn Sie sich also fragen warum die Richter zu dieser Entscheidung gekommen sind, dann dürfen Sie sich die Erläuterungen hierzu im Detail durchlesen. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/11/rs20211119_1bvr078121.html

Ja es lief nicht alles gut ab in dieser Pandemie, deshalb aber zu denken die FDGO funktioniere nicht mehr, oder anderes Geschwurbel, ist haltlos. Glauben Sie nicht den ganzen Quatsch im Netz sondern hinterfragen sie genau diese Dinge so sehr, sogar noch stärker, wie sie die politischen Entscheidungen hinterfragen. Dann werden Sie auch erkennen was Geschwurbel und Hetze ist und was nicht.

MikeEchoGolf

Einfach ihren Vorgesetzten mitteilen, das Sie sich nicht mehr für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.

Ihnen wird dann geholfen.

doc.

...weil hier wieder so viele gleich mit der FDGO-Keule kommen - FDGO heißt letztlich "nur" Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde. Und ja, wer damit ein Problem hat, sollte nicht in unseren Streitkräften dienen. Aber ich sehe die Kritik des Kameraden durchaus als legitim an, gerade im Moment muß man als Vorgesetzter (und auch hier im Forum) doch den Dialog suchen und nicht abkanzeln. Für mich gibt es soviel für das es sich lohnt auch wehrhaft einzutreten, vor allem unsere FDGO, aber keinesfalls jede einzelne politische Entscheidung und ich darf auch jedes Urteil des BVerfG falsch finden - und gerade beim Urteil zu den Coronamaßnahmen gibt es vor allem in der Begründung einige problematische Stellen für die Zukunft.

Letztlich kann ich aber den Schluß, deswegen die SK zu verlassen, nicht nachvollziehen und ich hielte die Begründung auch nicht für ausreichend um das gegenseitige Treueverhältnis aufzulösen. Aber letzteres ist nur meine laienhafte Meinung, ich weiß nicht ob die Verwaltung oder Gerichte das anders sähen.

MikeEchoGolf

@doc.

Ja, man darf alles "Scheiße" finden, wenn das Ganze allerdings so weit führt, dass keine Befehle mehr ausgeführt werden, dann stellt sich die Frage über den Verbleib in der Bw.