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TVöD-Tarifverhandlungen 2023

Begonnen von LwPersFw, 14. September 2022, 12:45:16

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SolSim

Zitat von: Leistungssoldat am 13. Juni 2023, 14:05:07
Ich kann das alles nicht mehr hören. Mich stören diese ewigen Versprechen, woran man sich eh nicht hält, weil man die Leute einfach nur ruhig stellen möchte. Warum meldet man sich da überhaupt noch zu Wort, mit es kann sein, dass....???

Das ist halt allgemein Typisch Bund, nicht nur Bundeswehr. Da mahlen die Mühlen der Zeit nun mal sehr langsam.

Wäre toll fürn Urlaub gewesen...... kann man nicht ändern. Ich bin Enttäuschungen seit 2003 gewohnt....... Aber euch sei gesagt, draußen im zivilen ist es auch nciht anders.

Freuen wir uns, dass es überhaupt was gibt....

Der ,,Bund" hat doch bisher gar nichts versprochen.

Moin7

Weiß jemand, wann man die Inflationsprämie rückwirkend erhält, während man in Elternzeit ist? Wird das Geld einzeln als Einmalzahlung ausgezahlt, sobald alle anderen es mit ihrem normalen Sold erhalten, oder ,,ruht" die Prämie, bis man wieder normalen Sold erhält (im worst case, je nachdem wann die Zahlung kommt, knapp ein Jahr)? EZ ab vrs. September, somit stünde Zahlung Juni - September zu.

Marcel85

Zitat von: Moin7 am 13. Juni 2023, 17:04:41
Weiß jemand, wann man die Inflationsprämie rückwirkend erhält, während man in Elternzeit ist? Wird das Geld einzeln als Einmalzahlung ausgezahlt, sobald alle anderen es mit ihrem normalen Sold erhalten, oder ,,ruht" die Prämie, bis man wieder normalen Sold erhält (im worst case, je nachdem wann die Zahlung kommt, knapp ein Jahr)? EZ ab vrs. September, somit stünde Zahlung Juni - September zu.
Schau mal in Artikel 18 des Besoldungentwurfs. Dort sind die Vorraussetzungen aufgeführt. Das Dienstverhältnis muss immer am 1. des Monats bestanden haben,um Ansprüche zu haben.

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Marcel85

Zitat von: Moin7 am 13. Juni 2023, 17:04:41
Weiß jemand, wann man die Inflationsprämie rückwirkend erhält, während man in Elternzeit ist? Wird das Geld einzeln als Einmalzahlung ausgezahlt, sobald alle anderen es mit ihrem normalen Sold erhalten, oder ,,ruht" die Prämie, bis man wieder normalen Sold erhält (im worst case, je nachdem wann die Zahlung kommt, knapp ein Jahr)? EZ ab vrs. September, somit stünde Zahlung Juni - September zu.
Die Elternzeit ist in der Regel ein ruhendes Dienstverhältnis. Im Zweifelsfall das zuständige BVA kontaktieren,um Klarheit zu bekommen.

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didi62

Zitat von: Marcel85 am 14. Juni 2023, 05:48:59
Zitat von: Moin7 am 13. Juni 2023, 17:04:41
Weiß jemand, wann man die Inflationsprämie rückwirkend erhält, während man in Elternzeit ist? Wird das Geld einzeln als Einmalzahlung ausgezahlt, sobald alle anderen es mit ihrem normalen Sold erhalten, oder ,,ruht" die Prämie, bis man wieder normalen Sold erhält (im worst case, je nachdem wann die Zahlung kommt, knapp ein Jahr)? EZ ab vrs. September, somit stünde Zahlung Juni - September zu.
Die Elternzeit ist in der Regel ein ruhendes Dienstverhältnis. Im Zweifelsfall das zuständige BVA kontaktieren,um Klarheit zu bekommen.

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Seit wann erlässt das BVA Gesetze?

Marcel85

Zitat von: didi62 am 14. Juni 2023, 12:59:17
Zitat von: Marcel85 am 14. Juni 2023, 05:48:59
Zitat von: Moin7 am 13. Juni 2023, 17:04:41
Weiß jemand, wann man die Inflationsprämie rückwirkend erhält, während man in Elternzeit ist? Wird das Geld einzeln als Einmalzahlung ausgezahlt, sobald alle anderen es mit ihrem normalen Sold erhalten, oder ,,ruht" die Prämie, bis man wieder normalen Sold erhält (im worst case, je nachdem wann die Zahlung kommt, knapp ein Jahr)? EZ ab vrs. September, somit stünde Zahlung Juni - September zu.
Die Elternzeit ist in der Regel ein ruhendes Dienstverhältnis. Im Zweifelsfall das zuständige BVA kontaktieren,um Klarheit zu bekommen.

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Seit wann erlässt das BVA Gesetze?
Wenn das Gesetz verabschiedet wurde und das BVA einen konkreten Fahrplan zur Auszahlung hat. Das BMI wird ihm wohl kaum seine Fragen beantworten,daher meine kurz gefasste Antwort.

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Ralf

Hier ein Überblich aus dem Referentenentwurf.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Phantomphlyer

Als Empfänger von Übergangsgebührnissen frag ich mich ja, ob das ganze dann für mich auch kommt? Wie war das in der Vergangenheit bei solchen Situationen?

didi62

Zitat von: Phantomphlyer am 16. Juni 2023, 07:03:17
Als Empfänger von Übergangsgebührnissen frag ich mich ja, ob das ganze dann für mich auch kommt? Wie war das in der Vergangenheit bei solchen Situationen?

Der Inflationsausgleich für Übergangsgebührnisempfänger (1.240,00 €/einm. + 220,00 €/mtl. vom 01.07.23 - 29.02.2024) wird in der gleichen Prozenthöhe wie die Übergangsgebührnisse gezahlt.
Wann die Zahlungen erfolgen steht bisher aber noch nicht fest.

Opa_Hagen

Zum Thema: Dauerresis, Langzeit RDL - kommen die auch in den "Genuss" des Ausgleichs? Hab davon noch nirgends gehört...

F_K

@ Opa_Hagen:

Erhalten "Dauerresis / Langzeit RDL / whatever" Bezüge? Nein.

... aber an den Bezug von Bezügen sind diese Zahlungen gekoppelt.

Die von Dir genannte Personengruppe erhält andere Zahlungen (z. B. Leistungen USG) - und der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Sonderzahlung (sofern vom AG überhaupt gezahlt) dann über USG erstattet wird.

Ansprechpartner

Hier noch einmal alles zusammengefasst:

https://oeffentlicher-dienst-news.de/besoldungstabellen-bundesbeamte-2024/

Ver.di kritisiert, dass die Inflationsausgleichzahlung voraussichtlich erst im Herbst bei den Bundesbeamten ankommen wird. Denn der Gesetzentwurf wird erst Mitte Juli im Kabinett behandelt, dann folgt der Gesetzgebungsprozess im Bundestag und Bundesrat. Bis die Auszahlung umgesetzt werden kann, gehen voraussichtlich noch einige Monate ins Land.




Darüber hinaus soll die Zulage für Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben (im weiteren Polizeizulage) wieder für ruhegehaltfähig erklärt werden.



Gruß


F_K

Anmerkung:

"Verdi kritisiert" - macht aber keinen Verbesserungsvorschlag - ist also Polemik.

Hier wird ein Gesetz benötigt - und das folgt halt einem Ablauf, der entsprechende Zeit benötigt - Rechtsstaat und so.

Zebra

In der Vergangenheit wurde aber durchaus schon von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Zahlungen unter Vorbehalt, in Erwartung der gesetzlichen Grundlage, zeitnah zum jeweiligen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zu tätigen.

Eine Zahlung im Herbst hat für mich persönlich nichts mit zeitnah zu tun, auch wenn es dann eine Nachzahlung gibt.

Hier hat insbesondere auch der DBwV mal wieder versagt.

MkG

Zebra

F_K

Bevor es durchs Kabinett war?

Ansonsten: Hat es schon jemals eine solche Sonderzahlung mit den damit verbundenen Herausforderungen gegeben?

Die Vorabzahlungen sind bei "normalen, einfachen" Tabellenerhöhungen erfolgt - hier also nicht als Beispiel geeignet.