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Bin SaZ2 Mannschafter und möchte raus? Ausmustern möglich?

Begonnen von Dusdel, 21. November 2022, 20:34:04

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Dusdel

Guten Tag an alle,ich bin Saz2 im 8monat und möchte eigentlich nur noch raus,durch die Suche hab ich von "ulli76" immer wieder gelesen lass dich ausmustern.Ist das wirklich so einfach? Ein DU wird wegen meiner kurzen Dienstzeit nicht eingeleitet laut Chef,da ich auch eine Dienstzeitverkürzung eingereicht habe, wenn diese gestattet werden würde und ich im DU wäre dann würde meine Dienstzeit so lange wie das das DU gehen und nicht wie meine Verkürzung,also könnte dann länger gehen, Obwohl ich mit der verkürzung früher gehen könnte wenn die durch geht.Aber wenn parallel DU läuft würde das so kommen.Wollte eigentlich nur fragen was mit den Ausmustern gemeint ist?

KlausP

Damit kann bei Soldaten nur ein DU-Verfahren gemeint sein.

Ich frage mich nur, warum Sie nicht in den ersten 6 Monaten von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, wenn Sie sooo unbedingt raus wollen. Na ja, muss ich auch nicht verstehen...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K


dusdel

Ich dachte das wird alles noch,aber mittlerweile hab ich festgestellt,das ist überhaupt nix.


Zitat von: F_K am 21. November 2022, 21:02:33
Es gibt immer die Möglichkeit KDV ...

Ja,der muss aber erstmal durchgehen,ich glaub gerade in der jetzigen Situation ist das schwierig.
Und der Antrag dauert auch 6-10 Monate...

F_K

Hast Du eine Quelle für Dauer KDV Antrag 6 bis 10 Monate?

Der Antrag, den ich "damals" für meinen Bruder geschrieben habe, war eine kurze A4 Seite - und ist problemlos "durchgegangen" ...

Dusdel

War ihr Bruder in der Truppe? Oder als es Wehrpflicht gab,und die Auswahl zum Zivi ?
Weil ich hab gerade eingegeben,da gab es schon Fälle vor Gericht,die sind nicht anerkannt worden.
Ich hab mit der Dauer das aus dem Netz,oder wie lange dauert sowas?

F_K

Es gab nie eine "Auswahl" - es war immer ein Antragsverfahren.

Ein Antagsverfahren beginnt immer mit dem Stellen des Antrages.

.. wer nicht will, hat schon ...

stclv

Durchziehen ist keine Option? Die Hälfte haste ja fast. Danach wirds leichter. SAZ2 abgebrochen liest sich im nächsten Bewerbungsschreiben nicht so gut. KDV zu stellen obwohl man kein KDV ist halt ich für höchst bedenklich.

Pack dir doch ein Herz und red mit deinem KpChef und schau ob du nicht doch deine paar Monatchen noch fertigmachst.

Himmel!

Roughnecks

Nicht zu vergessen, dass deine Dienststelle idR eine Stellungnahme zu deinem Antrag abgeben muss.
Also musst du von deinen Gewissensgründen auch deine Vorgesetzten überzeugen.

Was immer ganz schlecht kommt, wenn man erst einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellt und nach der Ablehnung der Dienstzeitverkürzung dann einen KDV-Antrag hinterher schiebt.

Beuteberliner

Also, entweder ist der Threadstarter intellektuell völlig unbedarft unterwegs oder die ganze Angelegenheit stimmt nicht ganz so.

Wie @KlausP bereits erwähnte, kann es dem Fragensteller in den ersten sechs Monaten ja nicht so furchtbar schlecht gegangen sein, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hätte, um ein paar Tage später entlassen worden zu sein.
Dann reicht er anstelle dessen später einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung ein, über den noch nicht entschieden ist. Und anstelle, wenn schon nicht widerrufen zu haben, die Entscheidung hierüber abzuwarten, kommt er auf den Gedanken, über gesundheitliche Gründe entlassen zu werden. Das passt doch alles hinten und vorne nicht!

@ Dusdel, über "Ausmustern" meint, bei der ärztlichen Untersuchung im Karrierecenter als dauerhaft nicht wehrdienstfähig gemustert zu werden. Das ist für Sie als Soldat nicht mehr relevant, für Sie ist jetzt der Truppenarzt zuständig. Weshalb sollte der Sie denn ohne fachärztliche Begutachtung einfach so dienstunfähig schreiben? Wenn Sie krank wären, würde zunächst erst einmal ein Behandlungsverfahren anstehen, ggf. auch stationär im Bundeswehrkrankenhaus. Denn der Dienstherr ist zunächst einmal zur Fürsorge für seine Bediensteten verpflichtet. Und Sie als Soldat dazu, alles zu unternehmen, die Gesundung zu unterstützen!

Im übrigen hat auch der Antrag auf KDV seine Tücken, wie Ihnen @ Roughnecks bereits schrieb.

Frank1234

Ähm...Ich hatte beides neben einem DU lief auch der KDV,dieser war dann im laufenden DU bewilligt worden und ich bin währendessen raus.

Beuteberliner

Der Fragensteller hat vermutlich noch 13 Monate zu dienen. Er hat einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung gestellt, über den noch nicht entschieden wurde und fragt nach "Ausmusterung", nicht nach KDV.

Vielleicht sollten wir bei der Frage des Threadstarters bleiben und nicht bei einer Nebenlinie, die von einem anderen Nutzer erwähnt wurde.

Klassisches Ausmustern kommt für ihn als Soldat nicht infrage. Und bevor ein DU-Verfahren startet, müssten noch gar nicht gestartete Heilbehandlungen erfolglos bleiben und der Soldat auf keinem vorhandenen Dienstposten der Bundeswehr eingesetzt werden können. Das dauert alles definitiv länger, als die verbleibende Dienstzeit, ist also für den Fragensteller keine sinnvolle Option, da er zumindest keine Erkrankung erwähnte, die auch nur ansatzweise DU-verdächtig wäre.

KlausP

Doch, nach KDV hat er in einem Parallel-Thread gefragt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Beuteberliner

Ah ok, den hatte ich nicht gesehen. Nung gut, alles dennoch etwas wirr.

Frank1234

Zitat von: Beuteberliner am 25. November 2022, 18:19:10
Der Fragensteller hat vermutlich noch 13 Monate zu dienen. Er hat einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung gestellt, über den noch nicht entschieden wurde und fragt nach "Ausmusterung", nicht nach KDV.

Vielleicht sollten wir bei der Frage des Threadstarters bleiben und nicht bei einer Nebenlinie, die von einem anderen Nutzer erwähnt wurde.

Klassisches Ausmustern kommt für ihn als Soldat nicht infrage. Und bevor ein DU-Verfahren startet, müssten noch gar nicht gestartete Heilbehandlungen erfolglos bleiben und der Soldat auf keinem vorhandenen Dienstposten der Bundeswehr eingesetzt werden können. Das dauert alles definitiv länger, als die verbleibende Dienstzeit, ist also für den Fragensteller keine sinnvolle Option, da er zumindest keine Erkrankung erwähnte, die auch nur ansatzweise DU-verdächtig wäre.

Wenn er sagt das er mit dem Dienst etc. nicht klar kommt oder was auch immer,dann bekommt er auch ein DU.
Also auf der Kopfsache Nummer.