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GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung

Begonnen von Nachtmensch, 06. Dezember 2022, 08:32:51

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Anonymous0815

Die Bundeswehr spart eben. Das wird die Trendwende Personal nicht vorantreiben. Ich kenne so einige BS-Mitstreiter, die ernsthaft überlegen ihre Entlassung schriftlich zu beantragen.
Ich mache mir ernsthafte Gedanken.


Ralf

Zitat von: Anonymous0815 am 04. Februar 2025, 07:06:14
Die Bundeswehr spart eben. Das wird die Trendwende Personal nicht vorantreiben. Ich kenne so einige BS-Mitstreiter, die ernsthaft überlegen ihre Entlassung schriftlich zu beantragen.
Ich mache mir ernsthafte Gedanken.
Ich frage mich nur, was das mit "die Bundeswehr spart eben" zu tun hat. Unsachlich und falsch.
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Anonymous0815

Unsachlich? Wenn gutes Personal abwandert in die zivile Wirtschaft bei besseren Konditionen, da der Bundesbesoldungsgesetzgeber es nicht schafft, seine Bediensteten nach dem Alimentationsprinzip zu alimentieren, dann sehe ich doch ein deutliches Problem auf uns zu rollen.

Aber wenn ich in diesem Forum etwas gelernt habe, werden Meinungen, die nicht Meistbeantwortern entsprechen, bzw. nicht genau so vertreten werden, als falsch empfunden und unsachlich.

Ich will hier auch keinen Streit oder ähnliches, sondern nur meine begründeten Berfüchtungen erläutern.

F_K

@ Anonymous:

Das Alimentationsprinzip (notwendige Höhe) betrifft eher wenige Beamte / Soldaten, eher in niedrigeren Gehaltsklassen mit Familie / vielen Kindern - dementsprechend hat es NICHTS mit der Konkurrenzfähigkeit mit der freien Wirtschaft zu tun, da "die Wirtschaft" weder diese Kriterien (Familie / Kinder), noch das Alimentationsprinzip kennt.

Im Gegenteil: Dort wo es Herausforderungen gibt, ist das Einkommen der Beamten deutlich BESSER als in der freien Wirtschaft, da "wandert" niemand ab.

Ralf

ZitatDie Bundeswehr spart eben.
Es ist unsachlich und falsch, weil es keine "Bundeswehrregelung" ist, sondern ein Bundesgesetz.
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Nachtmensch

Zitat von: F_K am 04. Februar 2025, 08:47:15
@ Anonymous:

Das Alimentationsprinzip (notwendige Höhe) betrifft eher wenige Beamte / Soldaten, eher in niedrigeren Gehaltsklassen mit Familie / vielen Kindern - dementsprechend hat es NICHTS mit der Konkurrenzfähigkeit mit der freien Wirtschaft zu tun, da "die Wirtschaft" weder diese Kriterien (Familie / Kinder), noch das Alimentationsprinzip kennt.

Im Gegenteil: Dort wo es Herausforderungen gibt, ist das Einkommen der Beamten deutlich BESSER als in der freien Wirtschaft, da "wandert" niemand ab.
Das ist nicht korrekt. Erstmal gibt es keine Gehaltsklassen sondern Besoldungsgruppen für Richter, Beamte und Soldaten. Des Weiteren hat das VG Hamburg bereits die Besoldung für A15 für verfassungswidrig festgestellt und dieses über eine Richtervorlage nach Karlsruhe zum BVerfG geschickt.

ZitatIm Mai 2019 hat das Verwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht ein erstes Musterverfahren zur W2-Besoldung im Jahr 2012 mit der Frage vorgelegt, ob die Besoldung in Hamburg mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Andere Klagen zu der W2-Besoldung in den Jahren 2012 bis 2019 sind ohne Erfolg geblieben. Im September 2020 hat das Verwaltungsgericht mehrere Musterverfahren zu den Besoldungsgruppen A9 bis A15 für die Jahre 2011 bis 2019 und im Mai 2024 insgesamt 5 Verfahren zu den Besoldungsgruppen A7 bis A9, A12, A15 sowie R1 für die Jahre 2020 bis 2021 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (siehe Pressemitteilung vom 8.5.2024 https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/aktuellepresseerklaerungen). Das Bundesverfassungsgericht hat in diesen Verfahren bisher keine Entscheidungen getroffen.
Quelle: https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/verwaltungsgericht-hamburg-erklaert-beamtenalimentation-auch-in-weiteren-musterverfahren-fuer-verfassungswidrig-1

Wenn die Besoldung für den einfachen oder mittleren Dienst bereits verfassungswidrig ist, zieht sich das aufgrund der gemachten Vorgaben des BVerfG auch in den gehobenen bzw. höheren Dienst durch. Ich habe jetzt grade keine Zahlen zur Hand, aber ich meine laut Berechnungen geht die Unteralimentation bis nach A11 hoch. Um die zwei Drittel der Besoldungsfelder sind davon betroffen.

F_K

@ Nachmensch:

ich habe ja ein gewisses Verständnis für empörte, zugespitzte Berichterstattung - aber hier sollten wir bei den Fakten bleiben.

Ein Verwaltungsgericht ist nicht befugt, eine "Verfassungswidrigkeit festzustellen".

Wenn es Bedenken hat, kann es Fälle zur Überprüfung an das zuständige Gericht weiterreichen. Dies ist hier passiert.

Das zuständige Gericht wird dann entscheiden - und da kann auch als Ergebnis herauskommen, dass das Gesetz eben doch verfassungsgemäß ist.
Bis dahin kann man also behaupten, dass es ggf. Bedenken bezüglich des Gesetzes gibt - aber bis zum rechtskräftigem Urteil ist dies halt nicht geklärt.

Nachtmensch

Du hast  natürlich Recht, das ein VG nur die Überzeugung annehmen kann, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Entschieden wird es vom BVerfG. Interessant daran ist, dass es dieses sogar für A15 annimmt. Das kommt nicht von ungefähr. Folglich hat das BVerfG viel zu tun, das angerichtete Chaos oder wie es Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Battis sagte, den konzertierten Verfassungsbruch zu beenden.
Vielleicht ist es dieses Jahr soweit und die Entscheidung über Berlin wird endlich kommen.

Anonymous0815

Und ich meine wirklich, wenn unser DBwV schon seinen Mitgliedern dazu rät, WS gegen seine Besoldung einzulegen, dann sprechen wir hier ja nicht über eine Nichtigkeit, hier geht es nicht um AEZ(Kinder+Mietstufe) sondern um die Besoldung als solches komplett. Und wenn (wie @Nachtmensch) richtig aufgeführt hat, die unteren Besoldungsgruppen bis in den mtl Dst hinein davon betroffen sind, dann muss das gesamte Besoldungsgefüge nach oben korrigiert werden -> Stichwort: Ämterwertigkeit)

Und ja @Ralf die Formulierung die Bundeswehr spart eben ist so nicht korrekt. Setze: Der Bundesbesoldungsgesetzgeber spart eben. Falsches Wording, gleicher Sachverhalt.

LwPersFw

Zitat von: Nachtmensch am 04. Februar 2025, 14:56:20

Vielleicht ist es dieses Jahr soweit und die Entscheidung über Berlin wird endlich kommen.


Ich bezweifle das es unter einer CDU-geführten Regierung noch gravierende Änderungen am Gesetzentwurf geben wird.

Wir reden über ca. 370.000 Personen die unter das BBesG fallen.

Wenn wir mal annehmen das das Gesetz für jeden durchschnittlich 200 € mehr bringen würde...

... braucht der neue Finanzminister in 2025

370.000 × 200 €/Monat × 12 Monate = 888 Millionen

Hinzu tritt der kommende Abschluss aus den Tarifverhandlungen 2025...

Auch dafür muss der Neue mit ca. 1 Milliarde kalkulieren.

Macht also einen zusätzlichen Finanzbedarf von ca. 2 Milliarden nur für Personalkosten Bund.

Ich lasse mich gern überraschen von der CDU... trauen tue ich ihr vor diesem Hintergrund nicht...  ;D

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Nachtmensch

@LwPersFw
Du hast absolut Recht mit dem was Du schreibst. Ohne Zwang wird die nächste Regierung auch nur so einen katastrophalen wie der jetzt nicht umgesetzte verabschieden. Diesem wird nur irgendwann in ferner Zukunft das BVerfG einem Riegel vorschieben können. Wie gesagt, warten wir die hoffentlich dieses Jahr kommende Entscheidung zu Berlin ab. Danach sollten wir alle schlauer sein und die anderen Besoldungsgesetzgeber können abschätzen was auf sie zukommen wird.
Es wird meiner Meinung nach ein Beben mit einem Tsunami gewaltigen Ausmaßes werden.

F_K

Beben, Zunami?

Aufgrund welcher Lageeinschätzung?

Es gibt neue Gesetze - also muss neu bewertet werden - das wird Zeit dauern, weitere Änderungen werden kommen ...

LwPersFw

Zitat von: F_K am 04. Februar 2025, 19:39:16

Es gibt neue Gesetze - also muss neu bewertet werden - das wird Zeit dauern, weitere Änderungen werden kommen ...


Fachlich fundierte Bewertungen liegen bereits vor.

Beispiel

"Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG)

Auszüge:

Vier Jahre nachdem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten einen Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren hat, legt das Bundesministerium des Innern endlich einen entsprechenden Referentenentwurf vor. Allerdings widerspricht dieser in wesentlichen Teilen dem Grundgesetz, erfüllt die Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung nicht und ist auch personalwirtschaftlich fragwürdig. Darauf hatte der DRB bereits mit der Stellungnahme #5/2023 zu dem vorangegangenen Referentenentwurf des BMI vom Januar 2023 ausführlich hingewiesen. Die erforderliche Überarbeitung des Entwurfs ist jedoch unterblieben.

Die Besoldung muss dem jeweiligen Amt angemessen sein, nicht dem Familienstand, der Kinderzahl oder dem Wohnort. Dieses grundlegende Prinzip der Besoldung wird durch den Entwurf außer Kraft gesetzt. Der vorliegende Entwurf verschleiert zudem das gravierende Ausmaß der aktuellen Unterbesoldung

Angesichts dieses Befundes ist gesetzgeberisch und politisch das veranlasst, worauf das Bundesverfassungsgericht bereits in den Entscheidungen zum Mindestabstand der Besoldung von der Grundsicherung und zum Streikverbot für Beamte klar hingewiesen hat: Es braucht eine signifikante Erhöhung der (Tabellen-)Besoldung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Deutschland!"


Quelle: https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/19-2024


Und die Volljuristen sollten wissen wovon sie schreiben...  ;)


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

2 Juristen, 3 Meinungen - der Richterbund ist eien Vertretung, mit eigener politischer Agenda.

However - inhaltlich bin ich ja nicht so weit von der Beurteilung  weg - gehe aber davon aus, dass das Gericht dem Gesetzgeber halt wieder Vorgaben macht - und nicht selber gestaltet.

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