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Wieder-Einführung der Wehrpflicht (auch für Frauen)

Begonnen von Unproomn, 20. März 2024, 11:56:51

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F_K

Noch gibt es kein FWDL 6 - aber wenn dieser FWDL eingeführt wird, ist er mit FWDL 7 vergleichbar.

Nach GA (3 Monate), ca. 15 Tagen Urlaub, Feiertagen und DA verbleiben weniger als 2 Monate in der Stammeinheit - es kann also "nur" eine kurze SGA erfolgen - z. B. Sicherungssoldat, HSch oder ähnliches.

Kosten- oder zeitintensive Lehrgänge sind aufgrund Restnutzungszeit nicht zulässig.

KlausP

Zitat von: wolverine am 14. Juni 2024, 09:10:23
Ein sechsmonatiger Wehrpflichtiger wird vermutlich keinen BCE-Führerschein bekommen.

Streiche: vermutlich

Setze: ganz sicher.

De fehlt es nämlich an der ,,Restnutzungsdauer".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StefanD

@wolverine und @KlausP

Richtig, die Pressmitteilung sagt hier: "Denjenigen, die sich über sechs Monate hinaus verpflichten, bietet die Bundeswehr Weiterqualifizierungsmöglichkeiten." (hier der Link: https://www.bmvg.de/de/aktuelles/minister-pistorius-stellt-neuen-wehrdienst-vor-5791920 )

Welche Art von Weiterqualifizierung wird nicht genannt.

@all

Meine Kommentar sollte nur ein Beispiel dafür sein, dass die geplanten 6 Monate recht kurz sind und mit SGA da nicht viel sein kann.

"Restnutzungsdauer" verstehe ich so, dass da ca. 1-2 Monate FWD übrig bleibt und dann in 6 Jahren z. B. 6 x 14 Tage RDL = 84 Tage "Restnutzungsdauer". Ich denke hier an den HSch wie er derzeit beworben wird. Das ganze aber nur sofern auch in diesem Rahmen geübt wird. Andere Einheiten werden da sicherlich andere Anforderungen stellen.

Wie sich das ganze dann gestaltet, werden wir sehen.

wolverine

Zitat von: StefanD am 14. Juni 2024, 11:42:04
"Restnutzungsdauer" verstehe ich so, dass da ca. 1-2 Monate FWD übrig bleibt und dann in 6 Jahren z. B. 6 x 14 Tage RDL = 84 Tage "Restnutzungsdauer".
Nur ist jeder Einsatz nach Ableistung des aktiven Dienstes weiterhin freiwillig. D. h.: wenn man danach oder auch nach ein oder zwei Jahren nicht mehr möchte, muss man auch nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Nochmal zur Erinnerung: Das jetzt vorgestellte ,,Modell" soll erstmal die Reserve stärken, nicht die aktive Truppe. Dabei sollen die Freiwilligen erstmal nur lernen, wo das gute und wo das böse Ende der Waffe ist und wie man bestimmte einfache (Sicherungs)Aufgaben wahrnimmt.

Mit dem alten GWD würde ich das nicht vergleichen wollen, obwohl da zuletzt auch nur noch 6 Monate abgeleistet wurden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Restdienstzeit ist aber bei viele Qualifikationen definiert, so dass Aufwand und Nutzen für den Dienstherren in einem gesunden Verhältnis stehen sollten.

doc.

Zitat von: KlausP am 14. Juni 2024, 10:52:38
De fehlt es nämlich an der ,,Restnutzungsdauer".

Vielleicht sollte man so langsam auch mal zur Einschätzung kommen, dass die "Restnutzungsdauer" eines OG der nach seinem GWD ausscheidet noch bis zu seinem 45. LJ andauert...

Soviel zum Thema "Reserve immer mitdenken".

F_K

@ Doc:

Grundsätzlich ist die Restnutzungsdauer die Zeit, die ein Soldat (!), nicht Reservist die Qualifikation noch im aktiven Dienst für die BW einsetzen kann - und wird oft in Monaten / Jahren gemessen.

Selbst in Zeiten von Truppenwehrübungen war die "Nutzungsdauer" eines OGefr während der 4 jährigen Beorderung, wenn er sich nicht entzogen hat, genau 6 Tage, dann erfolgte die Ausplanung - im Durchschnitt waren die geleisteten RDL Tage also noch niedriger als 6.

Noch Fragen?

KlausP

Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, als der GWD 9 Monate dauerte. Schon da waren fast unmöglich, den Soldaten in die Fahrschule BCE (und z.B. auch bei BF SOz) einzusteuern. Und bei GWDL 12 hatte man, wenn man denn gleich einen Fahrschulplatz bekam, den ausgebildeten MKF nur etwas mehr als 6 Monate ,,brutto" in der Kompanie. GWDL 6 wurden auf keinen Fahrschulplatz über ,,B fortgeschritten"mehr eingesteuert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

doc.

Zitat von: F_K am 14. Juni 2024, 16:06:48
Noch Fragen?

Viele - weil genau da mein Verständnis einer Verteidigungsarmee ein komplett anderes zu sein scheint. Was ist denn genau der "aktive" Dienst? Bis auf die Zeiten wo wir uns in mandatierten Einsätzen engagiert haben, ist das doch die Vorbereitung auf genau das Szenario LV/BV, zumindest ist das schon seit Gründung der Bw der grundgesetzliche Auftrag.

Für mich ist der aktive Dienst letztlich nichts anderes als die Vollzeitkomponente meiner Tätigkeit als Teil dieser Armee, ja letztlich als Bürger dieses Staates für den die Aufgabe der Verteidigung des Gemeinwesens Bürger-"Pflicht" ist - und die endet erst mit dem gesetzlichen Ende der Wehrüberwachung. Die Trennung zwischen einer professionellen militärischen Komponente und dem "Rest" der Bürger hat genau zu dieser Situation geführt, dass es eine Sicherheitsstrategie, einen OPLAN Deutschland usw. braucht um erstmal wieder Verteidigung gesamtgesellschaftlich zu denken.

Verstünde man den aktiven Dienst als a) die Zeit die man sinnvollerweise einsetzt um in Vollzeit die notwendigen Ausbildungen zu machen, die man dann später in RDL erhält, bzw. b) Konzentration auf die Fähigkeiten die notwendig sind um eine schnelle Reaktionsfähigkeit sicherzustellen und c) Bereitstellung der Fähigkeiten die a) ermöglichen, dann wären wir einen echten Schritt weiter.


LwPersFw

Das Hauptproblem ist und bleibt der große Unterschied zwischen den theoretischen Vorgaben/Wünschen/Planungen, etc. und der schlichten Realität... die in den Diskussionen auf allen Ebenen gern ausgeblendet wird (... erlebe ich im tagtäglichen Dienst regelmäßig ...).

Beispiel:

Warum will unser VM im 1. Schritt nur 5000 Personen über sein Wehrpflicht-Modell einziehen.

Doch nicht weil er nicht gern mehr einziehen würde...

Sondern schlicht aus Kapazitätsgrenzen der aktiven Truppe... bei baulichen Strukturen, personellen/materiellen  Ressourcen... und vor allem den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Die Politik gibt der Bundeswehr jährlich strikt einzuhaltende personelle Obergrenzen vor.

Nur dafür werden die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt.

Nur dafür sind die erforderlichen Ausbildungskapazitäten vorgehalten.

Und diese aktuellen Realitäten lassen nicht mehr als 5000 zu. Punkt.

Wenn die Politik deutlich mehr will... muss erst einmal die Grundlage dafür geschaffen werden... personell, materiell und haushalterisch.

Für alle 3 Punkte existieren aktuell nur theoretische Ansätze... Projekte deren Wirksamkeit erst einmal abgewartet werden muss ... und sehr viel Wunschdenken und Sonntgsreden...

Hier muss zuerst die Politik/Generalität ihre Ansprüche mit der Realität in Deckung bringen... siehe das Verhalten von Herrn Lindner ... erst DANN kann ich an das Mindset der jungen Menschen appellieren und mit Pflichten in deren Leben eingreifen.

ALLE angedachten Maßnahmen, egal ob unter der Maßgabe Freiwilligkeit oder Pflicht, kosten sehr viel Geld!

Solange die Politik dieses Geld nicht bereitstellen will... z.B
weil BMF/BMI sich wieder querstellen, braucht niemand auf die Jugend mit dem Finger zu zeigen...

Denn wo ist denn die Verantwortung der Verantwortlichen Politiker für die Verteidigung unseres Staates... wenn sie die dafür real erforderlichen Mittel nicht bereitstellen wollen ?!





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ Doc:

Dienst ist Soldat sein, als SaZ, FWDL, BS oder RDL - ist gesetzlich definiert.
Restnutzungszeit / Kosten sind entsprechend abzuwägen - auch für Res.

Ein Res kann einen BFo sicherlich machen, wenn abzusehen ist, dass er x Fach mehr an RD Tagen später leisten wird.

Bei einem FWDL 7 "passt" ein B Anfänger weder von der aktiven Restnutzungsdauer, noch praktisch von der Einplanung - Anzahl RD Tage ist im Durchschnitt eher mit "Null" anzunehmen.


doc.

Zitat von: F_K am 15. Juni 2024, 09:36:39
Dienst ist Soldat sein, als SaZ, FWDL, BS oder RDL - ist gesetzlich definiert.
Restnutzungszeit / Kosten sind entsprechend abzuwägen - auch für Res.

Sorry, aber auf der Basis ist es echt schwer zu diskutieren - natürlich muß statusrechtlich definiert sein, wann ich Soldat bin und wann nicht, das ist doch nicht das Thema!

Eine Armee ist doch letztlich nichts anderes als eine Versicherung gegen ein Schadensereignis das hoffentlich nie eintritt, aber *wenn* es eintritt, dann haben wir SHTF. Ich muss also kontinuierlich neu bewerten, wie hoch das Eintrittsrisiko ist, zwischen 1990 und 2014 war die herrschende Meinung, das Risiko ist vernachlässigbar gering, inzwischen ist es wesentlich höher. Damit steigt die Notwendigkeit der "risk mitigation" überproportional - und natürlich hat LwPersFw recht:

Zitat von: LwPersFw am 15. Juni 2024, 09:19:15
Die Politik gibt der Bundeswehr jährlich strikt einzuhaltende personelle Obergrenzen vor.

Nur dafür werden die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt.

Nur dafür sind die erforderlichen Ausbildungskapazitäten vorgehalten.

Und diese aktuellen Realitäten lassen nicht mehr als 5000 zu. Punkt.

Wenn die Politik deutlich mehr will... muss erst einmal die Grundlage dafür geschaffen werden... personell, materiell und haushalterisch.

Was ich nur nicht verstehe, ist die hier gezeigte Haltung, diese Weigerung der Politik geänderte Realitäten anzuerkennen auch noch zu unterstützen, indem man den Status Quo permanent verteidigt und damit perpetuiert.

Es muss sich etwas ändern - politisch, haushalterisch und definitiv bei vielen auch der Mindset.

F_K

@ Doc:

Die Notwendigkeit von "mehr" Verteidigung wird von vielen gesehen - auch von LwPersFw und mir - aber viele Politiker sind wohl nach dem Sondervermögen nicht zu mehr bereit.

thelastofus

ZitatEine Armee ist doch letztlich nichts anderes als eine Versicherung gegen ein Schadensereignis das hoffentlich nie eintritt, aber *wenn* es eintritt, dann haben wir SHTF


Letztendlich wie eine Feuerwehr, wobei es natürlich brennt egal ob man eine hat oder nicht. Und ja in Staaten wie D. ist die Armee zur Verteidigung da, während woanders diese ggf. auch zum Angriff dient.

Ich sehe das mit der Restnutzungszeit auch ähnlich. Ich war bei den "W9er" dabei.  AGA 3 Monate (schon damls sehr stark zussammengestrichen m.E.) Dann Versetzung in eine Logistikeinheit, wo nunmal die Masse der Fahrzeuge einen C(E) benötigt. Bekam man als GWDL mit 6 Monaten Restdienstzeit natürlich nicht, wäre auch Unsinn gewesen, weil ja danach noch Einweisungsfahrten usw. anstehen.

Von der "Nutzungsdauer" im Dienst verlieben genau 4 Monate (1 Monat Urlaub und Ausgleich und 1 Monat waren wir komplett zur US Bewachung kommandiert).  Hätte ich danach noch WÜ gemacht so hätte man mich da auch maximal 1 Monat einsetzen können.


Man wird sehen wo der Weg hin geht. Wenn es nur um reine Zahlen gehen soll so sind eine Menge kurzgediente vermutlich besser als nichts.

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