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Akademiker als Offizier - Einladung Köln

Begonnen von Rebis, 19. Mai 2024, 21:16:31

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unknown00

Ich bin sogar sicher, dass die DP nicht mit diesem Studiengang hinterlegt sind. Aber vielleicht ist es so, dass für einen dieser DP das Studium an sich passt und zusätzlich nur noch die Fachausbildung absolviert werden muss. Wäre das denkbar?

F_K

NEINNNNNN ...

Jeder Offizier benötigt eine Offz Ausbildung (Inhalte und Laufbahnprüfung), dazu kommt dann die Fachausbildung.

Nur in seltenen Ausnahmen ist ein bestimmtes Studium zwingend (Med für Arzt, ggf. Bau für Pi, der Chemiker für ABC (alle 2 Jahre Einer (!))

unknown00

Ok dann verstehe ich das so, dass ich mit höherem DG auf einen DP eingestellt werden kann (aufgrund vorhandenen Studiums), dann den Offz-Lehrgang mache und dann die Fachausbildung. Oder kann es auch sein, dass man mir OFhr mit Studium anbietet? Weil das wäre für mich uninteressant-

F_K

Offiziere (Anwärter) werden in Verwendungsreihen eingestellt, der konkrete (erste) DP wird dann zum Abschluss der Ausbildung "verhandelt".

Deshalb sollte man eine Vorstellung haben, was man machen will  ... Panzer fahren, Züge führen, Kram durch die Gegend fahren ...

Ralf

Zitat von: unknown00 am 21. Mai 2024, 14:26:41
Ok dann verstehe ich das so, dass ich mit höherem DG auf einen DP eingestellt werden kann (aufgrund vorhandenen Studiums), dann den Offz-Lehrgang mache und dann die Fachausbildung. Oder kann es auch sein, dass man mir OFhr mit Studium anbietet? Weil das wäre für mich uninteressant-
Ich gehe davon aus, dass man dir den OFähnr anbietet, denn es gibt aktuell einen DP mit der Studiumvoraussetzung "Wirtschaft und Verwaltung" (falls das deinen Studiengang abdeckt).
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unknown00

Einen DP i.S.v. es gibt diesen Posten per se aber an mehrfacher Ausführung an unterschiedlichen Standorten oder es gibt genau einen DP?

F_K

Genau EINEN in der ganzen NW, und der ist ggf. besetzt - und Du hast nicht diesen Studiengang.

unknown00

Zusammenfassend bleibt dann nach euer Einschätzung lediglich die Einstellung als Oberfähnrich übrig?

Maybach

Zitat von: unknown00 am 22. Mai 2024, 07:17:18
Zusammenfassend bleibt dann nach euer Einschätzung lediglich die Einstellung als Oberfähnrich übrig?

Grundsätzlich immer gut, wenn man halbwegs Vernünftig die Tests besteht. Es ist ja kein großes Geheimnis, das jeder Personal sucht, der Arbeitnehmer hat derzeit extrem gute Karten auf dem Markt!

F_K

Wenn Du tauglich bist, eine OA Eignung bekommt UND Dich in der Eignungsreihenfolge durchsetzen kannst, ist dass die wahrscheinliche Möglichkeit.

Da hilft "fabulieren von Karten" wenig.

Rebis

Ich hätte nochmal 1-2 etwas nebensächliche Fragen zum Assessment Center, welches ich nächste Woche besuchen werde und zwar zum Thema Einplaner.

Wie lange hat man da Bedenkzeit, wenn man das/die Jobangebot/e bekommt? Ich gehe mal davon aus, dass man im Idealfall sofort unterschreiben kann und das dann fix ist.

Wenn ich mich mal zum Nachdenken für eine Stunde auf raus in den Flur setzen möchte, wird wahrscheinlich auch gehen, oder?

Wie lange ist so ein Jobangebot in etwa maximal gültig?



Und noch eine zum Thema Berufssoldat/SaZ 25. Ich war heute bei einem Karriereberater vor Ort. Der meinte, als 38jähriger Einsteiger sehen die Chancen in der Praxis eher schlecht aus mit einer längeren Dienstzeit. Fertig ausgebildet bin ich 41, dann sollte sich eine Bewerbung als BS/SaZ25 schon erledigt haben, sofern ich nicht ein absoluter Überflieger bin. Aber höchstwahrscheinlich steh ich dann mit 51 wieder auf der Straße (+der Zeit im BFD). Mit dieser Ü40-Sache hat er Recht, oder?

KaDaBu

ZitatWie lange hat man da Bedenkzeit, wenn man das/die Jobangebot/e bekommt? Ich gehe mal davon aus, dass man im Idealfall sofort unterschreiben kann und das dann fix ist.

Wenn ich mich mal zum Nachdenken für eine Stunde auf raus in den Flur setzen möchte, wird wahrscheinlich auch gehen, oder?

Wie lange ist so ein Jobangebot in etwa maximal gültig?

Ich war da auch vor ein paar Wochen. Mir wurden mit dem Angebot 2 Wochen Bedenkzeit gegeben, innerhalb derer ich dann den Einplanungsoffizier anrufen sollte. Musst dich also nicht sofort entscheiden - sofern du nicht schon zum 01.07. anfangen willst, wobei ich nicht weiß, ob das überhaupt noch möglich ist.

Ralf

ZitatUnd noch eine zum Thema Berufssoldat/SaZ 25. Ich war heute bei einem Karriereberater vor Ort. Der meinte, als 38jähriger Einsteiger sehen die Chancen in der Praxis eher schlecht aus mit einer längeren Dienstzeit. Fertig ausgebildet bin ich 41, dann sollte sich eine Bewerbung als BS/SaZ25 schon erledigt haben, sofern ich nicht ein absoluter Überflieger bin. Aber höchstwahrscheinlich steh ich dann mit 51 wieder auf der Straße (+der Zeit im BFD). Mit dieser Ü40-Sache hat er Recht, oder?
§48 der BHO (also keine Bundeswehr-Regelung) setzt hier den Rahmen und mögliche Grenzen. Ab 40 ist ein Mangel an jüngeren Bewerbern handlungsleitend, wobei hier dann auch bereits geleistete Dienstzeiten im ÖD zu einer günstiger-Rechnung hinsichtlich des Alters kommen können.

Die Verpflichtungszeit kann solange bis SaZ 25 verlängert werden, wie es auch einen dienstlichen Bedarf gibt. Ich selbst habe bei mir in meinem Bereich einen Wiedereinsteller und SE, der ist nun SaZ 19 und Major.
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Remus#!

@Ralf, interessanter Punkt bzgl. "bereits geleistete Dienstzeiten im ÖD zu einer günstiger-Rechnung hinsichtlich des Alters kommen können."

Gilt das auch für Anstellungszeiten im TVÖD VKA (Kommunen)? Kannst du mir, uns bitte diesen Punkt noch etwas genauer erläutern? Auf welchen Paragrafen bspw. im BHO verweist du?

Ralf

§ 48 BHO.
Ich hatte dazu mal was geschrieben, ist hoffentlich über die SuFu zu finden. Ob dann die Kommunen-Zeiten einzuberechnen sind, müsste man wohl besser schriftlich erfragen.
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