F_K : Ja, dass ich so eine Frage meinem Angehörigen stellen könnte, wurde mir ja erst durch Deine Antworten bewusst . Danke hierfür.
Wenn ich Deine Aussage
"Wenn der "Vorfall" Dienstbezug hatte, wird sicherlich ermittelt worden sein" richtig interpretiere, wird nicht mit weiteren Ermittlungen durch Wehrdienstdisziplinaranwalt und/oder "DV" zu rechnen sein, da der Vorfall m.E. keinen Dienstbezug hatte , da
1.) der Vorfall sich ereignete, als mein Angehöriger gerade kzH war
2.) die geschädigte Person keine Bundeswehrangehörige ist
Auch die Antwort von Slider verstehe ich jetzt so, als dass in diesem Fall mit einem Eingreifen des Truppendienstgerichtes nicht zu rechnen ist.
Ralf: die Formulierung "knapp" in Zusammenhang mit der Angabe einer zeitlichen Dauer bedeutet eine geringe Unterschreitung, also "nach knapp 6 Monaten" bedeutet, dass 6 Monate fast - und eben nicht vollständig - verstrichen sind. Für die Bedeutung, welche Du verstanden hast, hätte ich z.B. das Adjektiv "gut" verwendet, welches auf eine geringe Überschreitung des angegebenen Zeitraumes hinweist. "Nach gut 6 Monaten" hätte hier also bedeutet, dass 6 Monate zzgl. eines unwesentlich längeren Zeitraumes verstrichen sind, also bspw. 6 Monate und wenige Tage mehr.
Sicherlich nur ein kleines Missverständnis Deinerseits. Meine Formulierung war offenbar für Dich irritierend, dies bedaure ich. Aber weshalb Du daraus schlussfolgerst, dass
alle Schilderungen mit Vorsicht zu genießen (sind) , erschließt sich mir nicht.
Wie dem auch sei: vielen Dank an alle Antwortenden . "Again what learned"
