Zum Trennungsgeld:
1. Richtig ist, dass schon mit der Anerkennung des eigenen Hausstandes durch das KarrCBw, die bei verheirateten Soldaten selbstverständlich ist, der Grundstein für den Bezug von Trennungsgeld gelegt wird!
2. Das Trennungsgeld selbst ist für jeden Monat individuell zu beantragen und der Antrag darf vom BwDLZ, selbst wenn er am letzten Arbeitstag des Vormonats eingereicht wird, erst im Folgemonat bearbeitet werden. Individuell ist das ganze deshalb, weil es einen bestimmten Betrag gibt, der für jeden Tag, an dem man am Dienstort anwesend war, gezahlt wird. Beispiel: Wer am Freitag nach Hause fährt und am Sonntag an den Dienstort zurück kommt, so wie z. B. ich, der bekommt diesen Betrag eben nicht für den Samstag gezahlt. Urlaubstage, Krankheitstage, Freistellung vom Dienst etc. werden selbstverständlich nicht vergütet!
3. Weiterhin bekommt ein verheirateter Soldat für jeden Zeitraum von 15 Tagen eine Familienheimfahrt erstattet. Hierfür gibt es wieder bestimmte Regeln: Die Fahrt wird nach dem Bahn-Tarif bezahlt und es findet eine Kostenrechnung statt, ob sich ggf. eine (virtuelle = nur als Einmalbetrag ausgezahlte!) BahnCard für die Bundeswehr rechnet. Beispiel: Sie haben 150 km mit dem Pkw nach Hause. Die Bahnfahrkarte kostet € 50,-- für die einfache Strecke. Als Verheirateter stehen Ihnen alle 15 Tage eine Heimfahrt zu, macht also ca. 25 Heimfahrten im Jahr. Diese kosten dann (hin und zurück!) ohne BahnCard 25 x € 100,--, also € 2.500,--, mit BahnCard50 dagegen nur € 1.250,-- plus einmalig € 255,-- für die BahnCard, was dann zusammen € 1.505,-- macht! Somit bekommen Sie mit der ersten Abrechnung die (virtuelle!) BahnCard50 erstattet mit € 255,--. Dafür erhalten Sie dann für jede weitere Heimfahrt nur noch € 50,--, weil das ja der Preis für die Bahnfahrt mit BahnCard wäre!
4. Ich war z. B. am letzten Freitag, den 28.10.2016, im Oktober 2016 das letzte Mal im Dienst. Am Montag, den 31.10.2016, der ein Brückentag ist, habe ich frei, am 01.11.2016 ist in Bayern Feiertag. Somit habe ich letzten Freitag, meinen Trennungsgeldantrag für den Monat Oktober an die für meinen Standort zuständige Abrechnungsstelle des BAIUDBw KompZ TM Bw geschickt. Dieser Antrag wird dann ab Mittwoch, den 02.11.2016, bearbeitet werden und ich erhalte im Laufe des Monats November 2016 eine Abrechnung und anschließend die Auszahlung des Trennungsgeldes und der Familienheimfahrten auf mein Konto. Die Versteuerung des Trennungsgeldes, die Familienheimfahrten sind steuerfrei, erfolgt dann mit der nächsten Bezügeabrechnung durch das BVA nach Eingang der Steuerdaten vom BAIUDBw!