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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Antw:Hallo Kameraden, ich würde mich gerne vorstellen  (Gelesen 3452 mal)

Danny Dyer

  • Gast
Antw:Hallo Kameraden, ich würde mich gerne vorstellen
« am: 30. Oktober 2016, 02:13:46 »

Hallo ,

Ich würde mich auch kurz Vorstellen, und zwar werde ich bald SaZ für 8 Jahre. Bin 24 Jahre und habe mein Glück schon gefunden bin verheiratet und habe ein Kind. Nun möchte ich mich im Frühjahr auch in das Bundeswehrleben stürzen und habe aber zu viele Fragen wo ich nicht weiß wohin damit . Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Frage 1. 

Was könnt ihr mir empfehlen wenn ich mein Dienst antrete ( was muss mit , was ist schwachsinn ) ?

Frage 2.

Wie sieht das mit den ganzen Geldern aus, wo muss ich was beantragen ( Trennungsgeld ?, fürs Kind gibt es auch was ? )

Frage 3.

ist es denn erlaubt die Kaserne sich im Vorfeld schon mal anzuschauen ?


für positive Rückantworten wäre ich euch sehr dankbar :)


liebe grüße
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Ryuuma

  • ***
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  • Beiträge: 413
Antw:Antw:Hallo Kameraden, ich würde mich gerne vorstellen
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2016, 05:44:50 »

Hallo Danny Dyer,

willkommen hier im Forum.

1: Hier ist 'ne Menge aufgelistet, was man mitnehmen kann.
Hier sind ein paar Anhaltspunkte.
Meistens ist es so, dass du etwa 4-6 Wochen vor Dienstantritt Post bekommst, in der alles ausführlich erläutert ist.

2: In der Regel wurde bei der Bewerbung etc. alles angegeben wegen Kind/Verheiratet oder sehe ich das falsch?
Das wird normal miteinberechnet. Sprechen Sie ihren Einplaner mal auf das Trennungsgeld an. Dafür musst du bei ihm deine Wohnung/eigenen Hausstand anerkennen lassen und anschließend nach Dienstantritt am Standort die UKV nicht zugesagt bekommen. (Denn es gibt immer entweder nur Trennungsgeld ODER UKV)

3: Sie können ja mal ihren Einplaner auf ein Praktikum ansprechen. Allerdings bezweifle ich, dass so einfach ihrem Wunsch nachgegangen wird.
Daher eher nein. Einfach abwarten, ggf. im Internet nachfragen, falls bestimmte Fragen zum Standort bestehen.

Viel Erfolg :)
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Helft mit, dass es so bleibt.

Papierberg

  • Gast
Antw:Antw:Hallo Kameraden, ich würde mich gerne vorstellen
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2016, 08:24:33 »

Ihren ehemaligen Kameraden fehlt es definitiv an geistiger Reife. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Verwirklichung Ihrer Pläne und freue mich auf konstruktive Beiträge und Ihre Sichtweise zu den diversen Themen hier.
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BulleMölders

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Antw:Antw:Hallo Kameraden, ich würde mich gerne vorstellen
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2016, 09:04:45 »

Da es nicht nett ist den Vorstellungsbeitrag eines anderen Mitgliedes zu kapern habe ich das ganze mal getrennt.
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Tommie

  • Gast
Antw:Hallo Kameraden, ich würde mich gerne vorstellen
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2016, 11:06:39 »

Zum Trennungsgeld:

1. Richtig ist, dass schon mit der Anerkennung des eigenen Hausstandes durch das KarrCBw, die bei verheirateten Soldaten selbstverständlich ist, der Grundstein für den Bezug von Trennungsgeld gelegt wird!

2. Das Trennungsgeld selbst ist für jeden Monat individuell zu beantragen und der Antrag darf vom BwDLZ, selbst wenn er am letzten Arbeitstag des Vormonats eingereicht wird, erst im Folgemonat bearbeitet werden. Individuell ist das ganze deshalb, weil es einen bestimmten Betrag gibt, der für jeden Tag, an dem man am Dienstort anwesend war, gezahlt wird. Beispiel: Wer am Freitag nach Hause fährt und am Sonntag an den Dienstort zurück kommt, so wie z. B. ich, der bekommt diesen Betrag eben nicht für den Samstag gezahlt. Urlaubstage, Krankheitstage, Freistellung vom Dienst etc. werden selbstverständlich nicht vergütet!

3. Weiterhin bekommt ein verheirateter Soldat für jeden Zeitraum von 15 Tagen eine Familienheimfahrt erstattet. Hierfür gibt es wieder bestimmte Regeln: Die Fahrt wird nach dem Bahn-Tarif bezahlt und es findet eine Kostenrechnung statt, ob sich ggf. eine (virtuelle = nur als Einmalbetrag ausgezahlte!) BahnCard für die Bundeswehr rechnet. Beispiel: Sie haben 150 km mit dem Pkw nach Hause. Die Bahnfahrkarte kostet € 50,-- für die einfache Strecke. Als Verheirateter stehen Ihnen alle 15 Tage eine Heimfahrt zu, macht also ca. 25 Heimfahrten im Jahr. Diese kosten dann (hin und zurück!) ohne BahnCard 25 x € 100,--, also € 2.500,--, mit BahnCard50 dagegen nur € 1.250,-- plus einmalig € 255,-- für die BahnCard, was dann zusammen € 1.505,-- macht! Somit bekommen Sie mit der ersten Abrechnung die (virtuelle!) BahnCard50 erstattet mit € 255,--. Dafür erhalten Sie dann für jede weitere Heimfahrt nur noch € 50,--, weil das ja der Preis für die Bahnfahrt mit BahnCard wäre!

4. Ich war z. B. am letzten Freitag, den 28.10.2016, im Oktober 2016 das letzte Mal im Dienst. Am Montag, den 31.10.2016, der ein Brückentag ist, habe ich frei, am 01.11.2016 ist in Bayern Feiertag. Somit habe ich letzten Freitag, meinen Trennungsgeldantrag für den Monat Oktober an die für meinen Standort zuständige Abrechnungsstelle des BAIUDBw KompZ TM Bw geschickt. Dieser Antrag wird dann ab Mittwoch, den 02.11.2016, bearbeitet werden und ich erhalte im Laufe des Monats November 2016 eine Abrechnung und anschließend die Auszahlung des Trennungsgeldes und der Familienheimfahrten auf mein Konto. Die Versteuerung des Trennungsgeldes, die Familienheimfahrten sind steuerfrei, erfolgt dann mit der nächsten Bezügeabrechnung durch das BVA nach Eingang der Steuerdaten vom BAIUDBw!
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Gbj-Jo

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Antw:Hallo Kameraden, ich würde mich gerne vorstellen
« Antwort #5 am: 30. Oktober 2016, 11:08:27 »

Ja wird alles angegeben. Wegen Wohnungsgeld und weiteren Geldern die der Bund zur Verfügung stellt, gibt es Unterrichte in der GA. Wenn da dann noch Fragen offen bleiben einfach zum Spieß gehen.
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Tommie

  • Gast
Antw:Hallo Kameraden, ich würde mich gerne vorstellen
« Antwort #6 am: 30. Oktober 2016, 11:27:25 »

Wegen Wohnungsgeld und weiteren Geldern die der Bund zur Verfügung stellt, gibt es Unterrichte in der GA.

Ich weiß ja nicht, worüber Sie da schreiben, aber das einzige, was mich nur im entfernsten an "Wohnungsgeld" erinnern könnte, betrifft den TE überhaupt nicht, weil er als SaZ 8 keine Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erhält! Die gibt es nämlich nur für FWDL und Reservisten! Und ansonsten stellt sich schon die berechtigte Frage, wofür SaZ denn ihre Bezüge bekommen? Richtig !!! Um damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, wie alle "normalen" Arbeitnehmer auch.
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