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Autor Thema: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.  (Gelesen 21046 mal)

sgt h.

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Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« am: 23. Mai 2007, 22:00:53 »

hallo,

bin neu im forum und habe eine frage: wie kann ich zum fw d.r. befördert werden? ich habe den alten uffz-lg.(5 mon.)

und bin auch auf einer ofw/hfw beordert. muss diese beorderung meiner damaligen verwendung entsprechen?

lt. aussage eines forum-kameraden soll in der sonderausgabe loyal-50 jahre bw- genau dieser umstand erläutert sein.

leider habe ich diese ausgabe nicht mehr und konnte im netz nichts finden. ich möchte das ganze ohne lehrgang

erreichen(hab ich ja schon-s.o.),ggf über ausnahmegenehmigung oder aap?

habe schon mit bmvg,ha,kwea,diversen s1-offizieren und marco seliger gesprochen. alles o.e. bisher.

es muss doch eine möglichkeit geben, als angestellter fw d.r. werden zu können, ohne 4-6 wochen einen

legrgang besuchen zu müssen.bitte dringend um feedback.

mkg

sgt h.
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Pioneer

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #1 am: 27. Mai 2007, 14:54:58 »

Klar, wenn Du die Stelle bereits hast, mache nen Handwerksmeisterbrief.

Im Ernst, um den Res.Fw-Lehrgang wirst Du nicht rumkommen. Ich bin momentan auch noch am suchen, die einen sagen ich kann als Handwerksmeister gleich auf eine Fw-Stelle, die anderen sagen, ich brauche erst ne Fw-Stelle und dann die Lehrgänge, mit nem FwRes hab ich neulich telefoniert, der gab mir als Auskunft, daß ich für die beorderte Stelle während einer WÜ dann Fw bin, nach der WÜ wäre ich jedoch wieder HG, und ganz andere sagen mir lapidar ich solle das gar nicht erst versuchen.

Im Klartext: im Großen und Ganzen kennt sich keiner, den ich gefragt habe so 100%ig aus, jedoch meint jeder, er ist im Recht...

Ich guck jetzt erst mal, was sich entwickelt und was mein TrT dazu meint...
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Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

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II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

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StUffzalt

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #2 am: 09. Juni 2007, 16:45:34 »

Wir sind einfach vergessen worden! Ich StUffz alt, bin auch auf einer Fw Stelle und übe auch auf dieser.
Im Moment versuche ich die Ausbildungsstufe 6 anerkannt zu bekommen, da es ja den Uffz Lehrgang heute nicht mehr in der art gibt. Die Fw Ausbildung ist vergleichbar mit der alten Uffz Ausbildung.
 ???

Ich habe einen Handwerksmeisterbrief, der nützt dir in der Truppe nichts und FD nein Danke!!
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Piet

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #3 am: 09. Juni 2007, 21:47:17 »

Das ist in der Tat das Dilemma: Der alte ULRes entspricht in seiner Zielsetzung (GrpFhr der kleinen Kampfgemeinschaft) im Großen und Ganzen dem derzeitigen FwRes-Lehrgang, aber für die Alt-StUffze (zähle mich selbst auch dazu) sind AAP oder andere Möglichkeiten (FD mal außen vor)nicht zu bewerkstelligen.

Soweit ich weiß, hat Fitsch das aber über AAP hinbekommen.  ???
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Fitsch

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #4 am: 10. Juni 2007, 09:53:57 »

nee, Fitsch hat seinen Feldwebel in einem Lehrgang gemacht. Nur hat diesen Lehrgang ein Heimatschutzbataillon veranstaltet.

Der Inhalt war der ehemalige ResUffz-Inhalt.

Dafür wars schön heiß im Juli 2005 in Hammelburg im Lager Felschental ...
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wolf9320

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #5 am: 10. Juni 2007, 11:58:32 »

Man kann aber den ULRes (alt) mit dem Fw-Lehrgang Res (neu) nicht ganz vergleichen. Der Anteil der grünen Ausbildung war früher auf dem ULRes bestimmt größer als heute auf dem UL FD. Aber: Beide Lehrgänge schliessen, bzw. schlossen mit ATN SichUffz ab, nicht mit GrpFhr ATN. Wer also früher (vor 2003) den ULRes besucht hat, hat die selbe ATN wie ein Uffz neuer Art. Der Unterschied: Man konnte (sollte) damals danach noch eine AAP zum Gruppenführer machen, und wurde dann als Uffz oder StUffz auch als Gruppenführer eingesetzt. Dies geschieht heute erst als Feldwebel nach dem Fw Lehrgang (auf welchem man die GrpFhrATN erhält).

Ergo: Ein Uffz alter Art der keine AAP zum Gruppenführer gemacht hat, hat zwar ein paar Tage "grüne Ausbildung" mehr genossen, besitzt aber die selbe ATN wie ein Uffz neuer Art. Also kein grosser Unterschied.
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wolf9320

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #6 am: 10. Juni 2007, 12:00:35 »

Achso, beinahe vergessen:

Es besteht auch die Möglichkeit die Laufbahnprüfung zum Feldwebel zu machen ohne GrpFhr ATN, sondern halt nur die SichFw ATN. Dauert dementsprechend nicht so lange, und ist daher evtl. für "Spezialisten" interessant.
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Piet

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #7 am: 10. Juni 2007, 15:42:56 »

Stimmt, so ist es richtig.
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OMT Rosy

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #8 am: 13. Juni 2007, 12:17:27 »

Moin Männers!
Bei mir läuft das im moment so ab:
Min.18 WÜ Tage in der Stammeinheit(MSK Eckernförde)
Dann 2Wochen PUO Lehrgang MUS Plön.PUO=FW Prtopee Unterof.
Beförderung zum Bootsmann d.R.
Hab ne Stelle als Hptbtsm in der 1 Kompanie.
Muß dafür aber noch mal 3 Wochen Hammelburg und 3 Wochen Ingolstadt abreißen.
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Msich76er

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #9 am: 26. Juli 2007, 09:56:50 »

Moin OMt Rosy, wann gehst Du denn auf diesen Lehrgang und weshalb mußt Du dann nochmal extra nach Hammelburg. Ich sitze in Plön auf einer Staberstelle in der 7./

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Wir waren da ohne das Ihr es bemerkt habt und wenn doch so sind wir nicht mehr da!

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #10 am: 27. Juli 2007, 15:03:59 »

Hallo zusammen,

habe mich neulich auch mit dem Thema Beförderung zum Fw d.R. auseinander gesetzt.
Lt. des von mir befragten S1 wird man um den berühmten 6 Wochen Lehrgang an einer TrpSchule im Bundesgebiet nicht drum rum kommen.
Ich selber bin SU d. R. und bin Ende 2002 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Da ich noch den "alten" UL1 (3 Monate HUS Münster) & UL2 gemacht habe, sollte ich die ATN zum GrpFhr / TrpFhr haben. Okay, eine passenden Mob Stelle sollte man ebenfalls noch besetzen.
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Käfermann81

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #11 am: 20. August 2008, 14:50:19 »

Ergo: Ein Uffz alter Art der keine AAP zum Gruppenführer gemacht hat, hat zwar ein paar Tage "grüne Ausbildung" mehr genossen, besitzt aber die selbe ATN wie ein Uffz neuer Art. Also kein grosser Unterschied.

Ich habe letztens von einem Kameraden gehört dass genau das NICHT der Fall sein soll, nämlich dass die Sicherungs Uffz ATN auf dem Fachdienst-Lehrgang nicht zuerkannt wird. Was stimmt denn nun?

Soweit ich weiß gibt es ja noch Dienstposten mit der ATB Sicherungs Uffz und der Soll-ATN 3002977. Irgendwo muss die ATN ja herkommen.

Wer weiß da genau bescheid???
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Holgi33

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #12 am: 20. August 2008, 18:05:29 »

Ich mache in Kürze den Uffz-Lehrgang (Fachunteroffizier) und bekomme die danach die Sicherungs Uffz ATN.

Sitze auf einer HFw-Stelle und muß dann in 2 Jahren den Fw-Lehrgang (6 Wochen) machen. Habe auch einen Meistertitel.
An den Fw-Lehrgang kommt niemand vorbei, außer er hat eine berufnahe Verwendung!

Ich muß mir aber eine neue Stelle suchen, da meine Stelle in 2 Jahren nicht mehr vorhanden ist.
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Käfermann81

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #13 am: 20. August 2008, 20:13:03 »

Ich habe nur gefragt weil besagter Kamerad die ATN nicht verliehen bekommen hat, obwohl (gut) bestanden. Kann natürlich auch ein Fehler in der Bürokratie aufgetreten sein.

Holgi, warum machst Du dann nicht gleich den Feldwebel-Lehrgang?
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Holgi33

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Re: Beförderung vom StUffz d.R. zum Fw. d.R.
« Antwort #14 am: 21. August 2008, 14:06:20 »

Das ist laut meinen Informationen nicht möglich. Hat was mit der ATN zu tun, wie ich gehört habe.
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