Hallo U. Kaiser:
STRAFRECHTLICH hast Du mit Deiner Argumentation Recht, das, FALLS es sich nicht um eine Uniform handelt, kein Strafttatbestand vorliegt.
Die Frage, ob ein solcher Anzug (auch abhängig von der Verwendung) eine Uniform darstellt, geht so nicht EINDEUTIG aus dem Gesetz bzw. der Kommentierung hervor.
Da DIESE Strafttat eh beim ersten Mal eingestellt werden wird (WENN nichts sonst "dazukommt" ....), ist das FÜR MICH nicht erheblich, es WÄRE eh von einem Richter zu entscheiden.
ICH halte so ein Verhalten, unabhängig von Straftrecht, eh für FALSCH.
Anekdote am Rande: Vor ein paar Tage wurde ein Jugendlicher in einer Düsseldorfer U-Bahn mit einem "Einsatzkombi" der Polizei, mit zwei grünen Sternen, hinten Aufschrift Kommissar aufgegriffen. Er war einem BW Angestellten aufgefallen, der die Uniform aufgrund der Abzeichen "Komisch" fand.
(NEIN, ich war das nicht
). Mann hat dann noch Waffen gefunden, über die Absicht ist nichts bekannt.
Der Jugentliche hat nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten Tragens von Uniformen und illegalem Waffenbesitz "am Hals" ....
Soviel zum Straftrecht.
Nun eine Abhandlung zum DIENSTRECHT.
Gegen wir nun davon aus, das ein Reservist mit einer "FastUniform" rumläuft, aber alles privat beschafft ist.
DANN wird der Disziplinarvorgesetzte eine VERLETZUNG des § 17 SG (Verhalten in und außer Dienst) sehen können, die zumindest für Unteroffiziere und Offiziere auch NACH dem Dienstverhältnis nachwirkt.
Da es nun mal GENUG Reservisten gibt, nehme ich (und die BW) dann lieber jemanden, der sich bemüht, an das SG zu halten, damit AUSPLANUNG.
UND DAS IST GUT SO ....
(ich meinte eher einen Fall, wo ein OTL rechtsradikale Lieder gesungen hat, da finde ich es voll in Ordnung, wenn da ein Wehrstrafgericht den Dienstgrad ABERKENNT und diesen Soldaten ENTFERNT).
NOCHMAL: Das Strafrecht stellt MAXIMALGRENZEN dar, die nicht überschritten werden dürfen (also dies "NICHT machen", aber nicht jedes Verhalten, das keine strafrechtsrlevanz hat, ist "gut")
Von einem Soldaten ist NICHT NUR zu erwarten, das er diese Grenzen NICHT überschreiten, NEIN: Ein Soldat soll nach BESTEN WISSEN UND GEWISSEN seinen Auftrag erfüllen (also POSITIVES tun ... er muss "gutes" tun, wenn nicht, dann ist das schon "schlecht").
Dies ist gesetztlich im SG abgesichert. Es gibt viele Verhaltensweisen, die keine Strafrechtliche Relevanz haben, aber DIENSTRECHTLICH relevant sein können.
Also kurz: Ein Verhalten, wo jemand versucht, so gerade am Strafrecht "vorbeizukommen" ist SICHERLICH UNSOLDATISCH, und ich werde mich bemühen, so einem Kameraden richtig was ans Zeug zu "flicken".
Noch Fragen ?