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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Uniform  (Gelesen 5193 mal)

U. Kaiser

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Uniform
« am: 28. April 2004, 13:56:27 »

Gilt folgende Zusammenstellung als Uniform im Sinne von ZDv 37/10

- Feldhose, Tarndruck

- Unterhemd, oliv

- Trageausrüstung, (Taschen; Tarndruck)

- Kampfschuh, Standard

- Kampfrucksack, Tarndruck
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Fitsch

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Re:Uniform
« Antwort #1 am: 28. April 2004, 14:02:41 »

Auf gut Deutsch den Feldanzug
OHNE
-Feldbluse
-Feldmütze
- und Socken

Zu sehen bei den Kameraden während den Hochwassereinsätzen
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U. Kaiser

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Re:Uniform
« Antwort #2 am: 28. April 2004, 14:08:41 »

Schon mit Socken! (Barfuß in Stiefeln zu marschieren ist nicht so gut für die Füße  ;).

Ansonsten stimmt's! Also, wie lautet die Antwort, oder müssen wir wieder einmal auf F_K warten?
« Letzte Änderung: 28. Januar 2008, 22:36:43 von Timid »
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schlammtreiber

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Re:Uniform
« Antwort #3 am: 28. April 2004, 15:10:06 »

Ist m.M. nach Unifrom mit Anzugserleichterung in dem Sinne, daß es durchaus "geeignet ist den Eindruck zu erwecken" etc etc etc
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dj3k

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Re:Uniform
« Antwort #4 am: 28. April 2004, 17:19:18 »

Moinsens
habe heute nun endlich meine restliche Ausrüstung bekommen (mein Dienstanzug :D). Wurde nach 7 Monaten auch endlich Zeit :D
Was ich fragen wollte, ich habe ein Identitätsabezichen bekommen, das ich beim Sanidienst bin. Eine kleine runde Brosche mit der Schlange drauf
Auf welche Kragenseite kommt die nochmal?
Rechts oder links?
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F_K

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Re:Uniform
« Antwort #5 am: 28. April 2004, 17:29:03 »

Hallo Kameraden,

UNABHÄNGIG von der Frage, ob ein solcher Anzug eine Uniform ist, sollte man sich die anderen Folgen (die SCHNELLER und wahrscheinlicher eintreten) vor Augen führen.

Ein Disziplinarvorgesetzter KANN und DARF ggf. Anzugerleichterungen BEFEHLEN, wie z. B. im Hochwassereinsatz für alle Soldaten die Feldbluse / jacke / Hemd wegzulassen.

Trägt nun ein ZIVILIST den oben beschriebenen Anzug, wird vermutlich der Staatsanwalt ein Verfahren EINSTELLEN, genau wie er es einstellen würde, wenn die Jacke mit Dienstgradabzeichen getragen worden wäre.

Was passiert aber, wenn der Disziplinarvorgesetzte der Mobeinheit bzw. der FwRes das "mitbekommen" und nicht so "toll" finden  ???   ???

Die können "einfach so" den Kameraden AUSPLANEN bzw. nicht mehr zu DVag zuziehen  8)  8) ,

und dageben gibt es dann nicht mal mehr ein RECHTSMITTEL .... das ist der Weg des "Kaltstellens", ... und die Bekleidung, sofern BW Eigentum, ist dann abzugeben  :P  :P

(und falls es sich um einen MARSCH handelt, dort gibt es DIENSTAUFSICHT, und ggf. sogar Feldjäger, auch im Ausland ... muss zwar nicht passieren, aber KANN passieren ... )
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Kobold

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Re:Uniform
« Antwort #6 am: 28. April 2004, 17:50:24 »

Die kleine scheiss Ansteckspange mit dem Äskulapstab kommt auf die rechte Kragenecke (von Dir aus gesehen).

Wer sich das bloß hat einfallen lassen...
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U. Kaiser

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Re:Uniform
« Antwort #7 am: 28. April 2004, 17:59:09 »

Wenn es sich aber, wie du ja andeutest, NICHT UM EINE UNIFORM IM RECHTLICHEN SINNE (dass das für dich keine besonders große Rolle zu spielen scheint, ist ein äußerst interessanter Umstand!) handelt, dann ist  logischerweise das geschilderte Verhalten z.B. eines Fw Res ein WILLKÜRAKT und KEINE ENTSCHEIDUNG, DIE SICH AUF IRGENDEINE RECHTLICHE GRUNDLAGE BERUFEN KANN, und somit SEHR WOHL ANFECHTBAR!
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schlammtreiber

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Re:Uniform
« Antwort #8 am: 28. April 2004, 18:08:59 »

Schlagt´s euch doch.

 ::)
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F_K

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Re:Uniform
« Antwort #9 am: 28. April 2004, 18:29:25 »

hallo U. Kaiser:

nochmal von Vorne:

- Das Tragen von UNIFORMEN (durch Zivilpersonen) ist STRAFBAR, deswegen immer "böse"; darum sollte man sowas NICHT machen ...

- Dies ist aber letztlich unabhänig von der Frage, ob dieses STRAFBARE Verhalten angezeigt bzw. vom Staatsanwalt verfolgt wird.

- Über die Frage, ob den nun eine Uniform vorliegt oder nicht, läßt sich trefflich streiten, dies geht aus der Kommentierung NICHT EINDEUTIG hervor, müßte also im Einzelfall gerichtlich entschieden werden. ICH halte so ein Verhalten zumindest für FALSCH, ob es den strafrechtlich relevant ist, ist eine andere Frage.

Zum Thema Mobausplanung / Nichteinberufung:

- Wird so ein Verhalten (wie oben beschrieben) FESTGESTELLT, kann der Disziplinarvorgesetzte SEHR WOHL feststellen, das es sich hier um ein falsches (nicht unbedingt strafbares Verhalten, ließ einfach mal das SG) gehandelt hat.

Viele Dinge, die KEINE strafrechtliche Bewandnis haben, sind DIENSTRECHTLICH sehr wohl relevant. Einfach mal ins Disziplinarrecht einarbeiten ...

Damit ist eine Mobausplanung RECHTLICH einwandfrei, im übrigen besteht KEIN Rechtsanspruch auf eine Mobeiplanung.
(damit wäre eine solche Entscheidung auch nicht wegen Willkür angreifbar ... ich kann Dir einige Fälle anführen, wo FwRes Dinge nach "ihrem Kusto" machen, das ist kaum angreifbar ...)

- Ebenso kann der FwRes feststellen, das dort nicht im Sinne der BW gehandelt worden ist, und dann ist das nicht willkührlich, sondern immer machbar ...

(da hat es doch sogar einen General gegeben, der hat wegen strafrechtlich NICHT relevanter Äußerungen seinen Rock ausgezogen, ich kenne Fälle von Reservisten, die Fehler begangen haben und dann RUCKZUCK wieder "Schütze" waren und keine Mobstelle mehr hatten ... vorher StOffz  :P )
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U. Kaiser

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Re:Uniform
« Antwort #10 am: 28. April 2004, 19:28:12 »

1. Wenn das Tragen von Uniformen durch Zivilisten strafbar ist, dann ist es sehr wohl relevant, ob das "Corpus Delicti" eine Uniform im strengen Sinne darstellt oder nicht (wenn nicht, wie bei dem von mir geschilderten "Aufzug", dann kann auch KEIN STRAFTATBESTAND vorliegen).

2. Der Rest von dem, was du sagst, bestätigt ziemlich genau meinen Verdacht, dass im "Zweifelsfalle" bundeswehrseitig mit der Bundaxt "Recht" gesprochen wird.

Aus meiner Tätigkeit im Reservistenverband sind mir in der Tat Entscheidungen bekannt (u.a. Ausplanung eines Reservisten, der sich zu einem KFOR Einsatz gemeldet hatte,  nachdem bekannt wurde, dass er vor längerer Zeit auf der Liste für eine Lokalwahl bei einer Partei kandidiert hatte, die nicht im Bundestag vertreten, aber auch nicht verboten war. Dass er zwischenzeitlich aus dieser Partei ausgetreten war und sich von ihren Zielen distanziert hatte, spielte bei der Entscheidungsfindung keinerlei Rolle; ebensowenig wurde ihm die Chance eingeräumt, sich zu dieser ihn betreffenden Entscheidung auch nur zu äußern. Verbandsseitig durfte dann diese Entscheidung noch abgenickt werden; ja man setzte noch eins drauf: man legte ihm nahe, "freiwillig" den Vorsitz seiner RK niederzulegen und den Verband zu verlassen, oder...) die jeder rechtsstaatlichen Gepflogenheit Hohn sprechen. (v.a. wenn man bedenkt, dass der VdRBw als e.V. zivilem Vereinsrecht unterliegt!)
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Kurtz

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Re:Uniform
« Antwort #11 am: 28. April 2004, 21:04:09 »

@kaiser
das interressiert mi jetz aber auch langsam hier,was war den das für eine Partei??(ich kanns mir ja eigentlich denken) ::)
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Die Ebbe und die Flut des weiten Atlantiks,die Drift der Kontinente,die verschiedenen Positionen der Sonne auf ihrer täglichen Bahn;dies sind nur einige von den Dingen die ich in meiner Welt kontrolliere.

Fitsch

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Re:Uniform
« Antwort #12 am: 28. April 2004, 21:19:54 »

lies Dir mal durch was Du unterschrieben hast als Du die BW-Kleidung empfangen hast.

Muß nicht mehr diskutiert werden, oder??

Dienstlich gelieferte Klamotten nur zu dienstlichen Zwecken benützen.

Horrido

PS: Das mit den Socken war Ironie (für die, die es nicht gemerkt haben)
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U. Kaiser

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Re:Uniform
« Antwort #13 am: 29. April 2004, 06:41:49 »

@ Fitsch

Was dienstlich gelieferte Bekleidung angeht, könnte man das Unterschriebene so interpretieren.

Dagegen ist der Einwand nicht zutreffend, wenn es sich um privat beschaffte Teile handelt, die somit Privateigentum sind.
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F_K

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Re:Uniform
« Antwort #14 am: 29. April 2004, 07:30:10 »

Hallo U. Kaiser:

STRAFRECHTLICH hast Du mit Deiner Argumentation Recht, das, FALLS es sich nicht um eine Uniform handelt, kein Strafttatbestand vorliegt.

Die Frage, ob ein solcher Anzug (auch abhängig von der Verwendung) eine Uniform darstellt, geht so nicht EINDEUTIG aus dem Gesetz bzw. der Kommentierung hervor.

Da DIESE Strafttat eh beim ersten Mal eingestellt werden wird (WENN nichts sonst "dazukommt" ....), ist das FÜR MICH nicht erheblich, es WÄRE eh von einem Richter zu entscheiden.

ICH halte so ein Verhalten, unabhängig von Straftrecht, eh für FALSCH.

Anekdote am Rande: Vor ein paar Tage wurde ein Jugendlicher in einer Düsseldorfer U-Bahn mit einem "Einsatzkombi" der Polizei, mit zwei grünen Sternen, hinten Aufschrift Kommissar aufgegriffen. Er war einem BW Angestellten aufgefallen, der die Uniform aufgrund der Abzeichen "Komisch" fand.
(NEIN, ich war das nicht  ;D ). Mann hat dann noch Waffen gefunden, über die Absicht ist nichts bekannt.
Der Jugentliche hat nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten Tragens von Uniformen und illegalem Waffenbesitz "am Hals" ....

Soviel zum Straftrecht.

Nun eine Abhandlung zum DIENSTRECHT.

Gegen wir nun davon aus, das ein Reservist mit einer "FastUniform" rumläuft, aber alles privat beschafft ist.

DANN wird der Disziplinarvorgesetzte eine VERLETZUNG des § 17 SG (Verhalten in und außer Dienst) sehen können, die zumindest für Unteroffiziere und Offiziere auch NACH dem Dienstverhältnis nachwirkt.

Da es nun mal GENUG Reservisten gibt, nehme ich (und die BW) dann lieber jemanden, der sich bemüht, an das SG zu halten, damit AUSPLANUNG.

UND DAS IST GUT SO ....

(ich meinte eher einen Fall, wo ein OTL rechtsradikale Lieder gesungen hat, da finde ich es voll in Ordnung, wenn da ein Wehrstrafgericht den Dienstgrad ABERKENNT und diesen Soldaten ENTFERNT).

NOCHMAL: Das Strafrecht stellt MAXIMALGRENZEN dar, die nicht überschritten werden dürfen (also dies "NICHT machen", aber nicht jedes Verhalten, das keine strafrechtsrlevanz hat, ist "gut")

Von einem Soldaten ist NICHT NUR zu erwarten, das er diese Grenzen NICHT überschreiten, NEIN: Ein Soldat soll nach BESTEN WISSEN UND GEWISSEN seinen Auftrag erfüllen (also POSITIVES tun ... er muss "gutes" tun, wenn nicht, dann ist das schon "schlecht").
Dies ist gesetztlich im SG abgesichert. Es gibt viele Verhaltensweisen, die keine Strafrechtliche Relevanz haben, aber DIENSTRECHTLICH relevant sein können.

Also kurz: Ein Verhalten, wo jemand versucht, so gerade am Strafrecht "vorbeizukommen" ist SICHERLICH UNSOLDATISCH, und ich werde mich bemühen, so einem Kameraden richtig was ans Zeug zu "flicken".  ;D   ;D

Noch Fragen ?
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