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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beförderung zum Leutnant d.R.  (Gelesen 38223 mal)

Großer Leviathan

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Beförderung zum Leutnant d.R.
« am: 18. November 2009, 11:47:35 »

Hallo zusammen,

kurz zu mir, ich bin am 30.09.2009 als Fähnrich ausgeschieden (SaZ 2, ROA i.W.).
Werde ich nun am 01.10.2010 automatisch Leutnant, oder brauch ich da noch eine Wehrübung?

Danke und Gruß an alle
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Holgi33

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #1 am: 18. November 2009, 12:00:45 »

JA!

ZDv 20/7:

214. Für die Beförderung von ROA, die sich nicht im Grundwehrdienst, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst oder einem Dienstverhältnis als
Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit befinden, gilt unter Beachtung der Nrn. 205 und 212:

Beförderung zum   Wehrübungsdauer im bis-             Zeit seit Eintritt in die
                         herigen Dienstgrad (Tage)            Bundeswehr (Monate)
-------------------------------------------------------------------------------
Leutnant d. R.                24                                          36
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Großer Leviathan

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #2 am: 18. November 2009, 13:33:38 »

Ok, mal angenommen ich habe bis um 01.10. dann meine 24 WÜ Tage, muss/darf ich zur Beförderung in meine Einheit, oder werde ich per Brief vom Postboten  ;) befördert?
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Holgi33

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #3 am: 18. November 2009, 14:13:25 »

Per Post wird niemand befördert, außer vielleicht die Kameraden die einen vorläufigen Dienstgrad erhalten.

Bei Dir wird es sich der Chef nicht nehmen lassen Dich selber zu befördern. Wenn die Beförderung nicht in einer WÜ liegt sollte Dir der S1 eine DVag zusenden.
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miguhamburg1

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #4 am: 18. November 2009, 15:10:27 »

Die Beförderung zum Leutnant wird sich wohl, Holgi, der zuständge Kommandeur oder DV eines vergleichbaren TrTl, nicht nehmen lassen. Wahrscheinlich wird dies dann im Rahmen eines BtlAppells oder einer Veranstaltung des OffzKorps stattfinden...
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wolverine

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #5 am: 18. November 2009, 15:32:01 »

Ich bekomme - wenn es nicht im Rahmen einer WÜ oder Veranstaltung stattfindet - immer eine Zuziehung zu einer DVag und werde dann befördert.
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Holgi33

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #6 am: 18. November 2009, 15:32:56 »

Stimmt, Leutnant geht über den Chef hinaus. Ein Kamerad von mir wurde auch zum Leutnant d.R. vor unserem gesamtem Btl, vom Btl-Kommandeur, befördert.
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miguhamburg1

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #7 am: 18. November 2009, 15:41:44 »

@ wolverine: Ja, das wird insbesondere dann gemacht, wenn der mobBeorderte nicht mal eben so zu einer Veranstaltung vorbeikommen kann, weil die Entfernung zwischen Wohn-/Arbeitsort und TrTl zu groß ist.

Wir haben hier den Vorteil, dass viele Reservisten in der egion beheimatet sind, und so brauchen wir bei vielen keine extra DVa anzusetzen. Gerade vorgestern habe ich auch einen Spiegel-Dienstposten zum OTL der Reserve befördert...
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Großer Leviathan

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #8 am: 19. November 2009, 12:45:24 »

Da bin ich aber froh, habe schon befürchtet, dass das Ganze ganz still und leise vor sich geht. Aber ein Btl-Appell nur wegen einer Person?
Wohne übrigens auch nur 20 km von meinem Mob-Truppenteil entfernt.

Ich habe aber auch schon erlebt, dass ein Fähnrich d. R. im kleinen Inspektionsrahmen (höchstens 50 Mann) von einem Hauptmann zum Leutnant d. R. befördert wurde. Das war irgendwie auch nicht so das Wahre.
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AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

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miguhamburg1

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #9 am: 25. November 2009, 09:23:23 »

Lieber TE,

BtlAppelle finden in der regel einmal im Quartal, auf jeden Fall mehrmals im Jahr statt. Dies hängt damit zusammen, dass immer irgendwelche Chefs und Spieße oder andere Funktioner mit höherem Dienstgrad versetzt werden/neu in die Funktion kommen und insofern verabschiedet und begrüßt werden. Außerdem werden verdiente Soldaten ausgezeichnet und die Kommandeure lassen es sich nicht nehmen, der Truppe für erbrachte Leistungen zu danken und sie auf kommende Ereignisse einzustimmen. Schließlich werden diese Gelegenheiten auch dafür genutzt, Feldwebel und Offiziere (auch der Reserve) zu befördern. Mit anderen Worten: Damit Sie zum Leutnant der reserve befördert werden können, wird sicher nicht extra ein Btl Appell angesetzt. Sollte in vertretbarer Zeit nach Eintreffen der Urkunde kein solcher Appell stattfinden oder wären Sie verhindert, daran teilzunehmen, würde man sie sicher zu einem gemeinsamen Mittagessen des OffzKorps bitten, so dass Sie bei dieser gelegenheit befördert werden können.

Ja, und an den Schulen wird die gesamte Inspektion antreten, wenn es sich um einzelne Soldaten handelt, die befördert werden. Und wenn der InChef ein Hauptman ist, wird er es als DV tun. Wenn viele Soldaten gleichzeitig befördert werden, wird sicher die gesamte Lehrgruppe antreten und der Lehrgruppenkommandeur wird die Beförderung aussprechen.
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Tobi

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #10 am: 14. Januar 2010, 11:40:08 »

ich bin am 30.09.2009 als Fähnrich ausgeschieden (SaZ 2, ROA i.W.).
Werde ich nun am 01.10.2010 automatisch Leutnant, oder brauch ich da noch eine Wehrübung?

JA!

ZDv 20/7:

214. Für die Beförderung von ROA, die sich nicht im Grundwehrdienst, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst oder einem Dienstverhältnis als
Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit befinden, gilt unter Beachtung der Nrn. 205 und 212:

Beförderung zum   Wehrübungsdauer im bis-             Zeit seit Eintritt in die
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Also mein ZDV-Auszug ist schon älter, aber früher (März 2002) gab es die Nr. 217, die besagte, dass ROA mit bestandener Offz-Prüfung im Dienstgrad Fähnrich, die bei Beendigung des Wehrdienstverhältnisses in diesem Dienstgrad mindestens 24 Tage Wehrdienst geleistet haben, 36 Monate nach erstmaligem Diensteintritt zum Lt. d.R. befördert werden können.

Und so war es auch Praxis, dass ROA SaZ2, bei denen diese Voraussetzungen in der Regel vorliegen, nach den 2 Jahren keine weitere Wehrübung zwingend leisten müssen, um zum Leutnant d.R. befördert zu werden, da sie ihre 24 Tage als Fähnrich bereits am Ende der zweijährigen Dienstzeit mehr als erfüllt haben.
Ziel der ROA-SaZ2-Ausbildung ist es ja auch, die Voraussetzungen eben in dieser Zeit zu erwerben und so weit ich weiß wurde die Beförderung ganz früher sogar zum ersten Tag nach den zwei Jahren vorgenommen, jedoch später zusätzlich die 36-Monats-Grenze eingeführt, damit ROA eines Jahrgangs nicht eher zum Leutnant befördert werden können als die OA des gleichlaufenden OAJs.


Würde mich sehr wundern, wenn heutzutage eine weitere Wehrübung 24 Tage als Fähnrich notwendig wäre.
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Chef_6/451

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #11 am: 14. Januar 2010, 13:23:02 »

Genau so ist es.
Der Kamerad wird als ROA i.W. nach Ablauf der 36 Monate, ohne weiteres zutun zum Leutnant befördert.

Und was Stil und Form bei Beförderungen (bei Reservisten) angeht.

Von der Beförderung am Telefon (ein Kamerad zum OLt) über die Beförderung im Wohnzimmer des Kdrs, die Beförderung in der OHG beim gemeinsamen Mittagessen der Offiziere oder beim Befehlshaber im kleinen Kreis habe ich alles schon erlebt.
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Großer Leviathan

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #12 am: 15. Januar 2010, 14:22:20 »

Ganz ehrlich, jetzt bin ich ein bisschen verwirrt.  ??? Werd ich jetzt am 01.10. diesen Jahres (das wäre meine 3 Jahresfrist) Leutnant oder brauch ich noch 24 WÜ Tage?

Noch mal zu Erinnerung ich bin/war ROA i.W.

Die Frage ist vor allem an Leute gerichtet, die Ahnung haben (nicht bös gemeint, aber mir hilft es nichts, wenn Leute Vermutungen anstellen oder berichten wie es früher war)
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AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #13 am: 15. Januar 2010, 14:28:02 »

Da du als ROA i.W. bereits wesentlich mehr als die 24 Tage haben dürftest, erübrigt sich die Frage. Wenn keine Beurteilung oder Disziplinarmaßnahme dagegen spricht, dann wirst du "fast" automatisch Leutnant.
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Großer Leviathan

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Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
« Antwort #14 am: 15. Januar 2010, 14:31:38 »

Danke für eine Antwort, die endlich mal klar ist.  :)

Meine Beurteilungen sprechen nichts was gegen eine Beförderung stünde, Diszi habe/hatte ich auch noch keine und im DG Fähnrich war ich noch 3 Monate aktiv. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich zum 01.10.2010 zum Leutnant befördert werde? (Bitte nur ein Wort als Antwort geben  ;))
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