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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing  (Gelesen 308256 mal)

Andi8111

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #285 am: 26. Januar 2022, 16:45:08 »

Tja keiner, aber Sie sind auch kein Betroffener und daher lässt es sich auch gut reden.

Das wissen Sie also?
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P3C-Orion

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #286 am: 26. Januar 2022, 16:48:51 »

Wer will, wird gesund, wer nicht will, wird es nicht.

Kamerad, solche Sprüche dulde ich hier nicht - schon gar nicht von einem Arzt.

Diese pauschale Unterstellung gegenüber allen betroffenen Kameraden ist unangebracht und verletzend.

Ihre persönliche Meinung ist mir dabei vollkommen egal. Zumal dies nicht das erste Mal ist, dass Sie sich im Ton vergreifen.

Ab jetzt werde ich solche Texte von Ihnen kommentarlos löschen und werde darüber auch nicht diskutieren. Punkt.

Danke für Ihre Reaktion!!!
Ganz ehrlich genau diese Art und Weise eines Arztes und Kameraden sorgen doch genau dafür, dass sich Soldaten jahrelang nicht getrauen über ihre gesundheitlichen, seelischen Probleme und Ängste zu sprechen, noch einen Arzt aufzusuchen. Zu groß ist die Angst vor Stigmatisierung. Lieber verschleppt man die Erkrankung ohne sich die Hilfe zu suchen welche man benötigt.
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Andi8111

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #287 am: 26. Januar 2022, 16:56:26 »

Also jetzt mal im Ernst: Mir anhand von ein Paar Kommentaren in einem Forum abzusprechen, dass ich mich um meine Patienten sehr gut kümmere, ist frech.
Ich habe doch mit keinem Wort gesagt, dass alle Simulanten etc. sind. Ich habe lediglich auf anerkannte Phänomene im Rahmen der Krankheitsbewältigung und Krankheitsentstehung hingewiesen; sowie auf den Umstand, dass diejenigen, die adhärent sind und es geschafft haben, sich davon zu überzeugen, dass sie gesund werden, auch idR. gesünder werden.
Ich stigmatisiere niemanden, ich lehne niemanden ab und ich habe große Erfolge bei vielen Patienten verzeichnet, die andere TrÄrzte bereits aufgegeben haben.

Und das meine ich mit Pathos. Bei dieser Erkrankung geht es nie mit einer nüchternen Betrachtung alleine, es wird immer alles überdramatisiert. Und das hilft, finde ich, niemandem.
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F_K

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #288 am: 26. Januar 2022, 17:41:31 »

Eigene, persönliche Erfahrung aus einer Reha Massnahme - wo ich eher wegen einer anderen Sache war.

War eine Herz- / Kreislaufreha, die Masse der Patienten also mit / nach Herzkasper oder ähnlich.

Hauptrisiko ist natürlich Rauchen, Übergewicht und fehlender Sport.

Jetzt darf geraden werden, wie hoch dort der Anteil der Raucher, der Übergewichtigen und derjenigen war, die mit wenig Spass am tollen Sportangebot vor Ort war.

Alle Therapeuten vor Ort wussten (und teilten dies auch auf nachfrage mit), dass die Patienten sicherlich ein zweites Mal Gast sein werden - wenn sie es den erleben ...

Merke, und nur das wollte Andi sagen, ohne Mitarbeit des Patienten lassen sich gewisse Dinge NICHT erfolgreich behandeln.

Es gab wenige Ausnahmen - z. B. der Rennradfahrer, der in einer Kurve einen Baum mitgenommen hat, 30 % Lunge verloren hat - kein Übergewicht, kein Raucher und mit Herz beim Sport dabei.
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F_K

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #289 am: 26. Januar 2022, 18:01:54 »

Ergänzung:

Ich hatte dann angeregt, doch keine Raucher mehr aufzunehmen - war wohl schon diskutiert worden - geht aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht - sprich: Dort ist belegt, dass die Mehrzahl der Patienten ein Verhalten an den Tag legt, dass die Ziele der Reha verhindert und danach zu einem Rückfall führt - oft mit tödlichen Folgen.
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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #290 am: 27. Januar 2022, 03:55:30 »


… zur Sache/ Frage des TEs …

Meiner Kenntnis nach werden aktuell und insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, vermehrt Nachuntersuchungen aktenbasierend durchgeführt. Voraussetzung hierfür ist mit Sicherheit eine valide und umfängliche Dokumentation/ Historie.

- Trennung -

… Ein fremdverschuldeter Unfall – und Einsatzunfälle zählen für mich ausdrücklich dazu – versetzt den Betroffenen in eine schicksalhafte und oft sehr tragische Lebenssituation. Meiner persönlichen Meinung nach sollte dies den Betroffenen das Recht verleihen, autark über den Umgang mit ihrer Lebenslage und vielmals schwer Krankheit zu entscheiden – natürlich alles im Rahmen unserer FDGO und Rechtsstaatlichkeit. Auf gut deutsch: Wer sich tapfer und aktiv seiner Krankheit stellen will, sollte dies unbedingt tun und entsprechend intensiv unterstützt werden. Wer sich jedoch nicht behandeln, therapieren, etc. lassen will, den sollte man auch gewähren lassen und dies respektvoll akzeptieren. Jedoch sollte man keinesfalls diesen Betroffenenkreis schlechter, sondern analog schadlos stellen.
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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #291 am: 27. Januar 2022, 06:27:46 »


Ich habe doch mit keinem Wort gesagt, dass alle Simulanten etc. sind.


Gut. Dann formulieren Sie Ihre Aussagen in Zukunft auch entsprechend sachlich. Danke.

Es geht auch ohne verletzend zu werden. Und das ist die von mir bemängelte Äußerung - egal was Sie "gemeint" haben. Entscheidend ist die Wirkung.

In diesem Unterthema werde ich dies jedenfalls nicht mehr durchgehen lassen, da es um kranke Menschen geht. Egal wie Sie persönlich den Einzelfall für sich bewerten.

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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #292 am: 27. Januar 2022, 06:33:42 »

Und zur eigentlichen Frage des TE hat der Dienstherr festgelegt:

Bereichserlass C-1463/14  "Nachuntersuchung bei anerkannter Wehrdienstbeschädigung" , V2 v. 29.03.2021

"1 Grundsätze

1.1 Zweck

101. In den Fällen, in denen ein Ausgleich nach § 85 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder eine
Grundrente nach § 80 SVG in Verbindung mit § 31 Bundesversorgungsgesetz gewährt wird und
versorgungsmedizinisch eine Nachuntersuchung innerhalb der ersten beiden Jahre nach
Bescheiderteilung empfohlen wird, ist die Nachuntersuchung so rechtzeitig vorzunehmen, dass der
Verwaltungsakt ggf. noch gem. § 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch zurückgenommen werden kann.

102. Ausgenommen sind solche Versorgungsfälle, in denen das Wehrdienstverhältnis spätestens
innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung des Bescheides über die Gewährung des laufenden
Ausgleichs endet.

103. In allen übrigen Fällen, in denen die empfohlene Nachuntersuchungsfrist kürzer oder länger
als 2 Jahre ist, ist die Nachuntersuchung ebenfalls rechtzeitig vor dem in der versorgungsmedizinischen
Bewertung empfohlenen Zeitpunkt zu veranlassen.

104. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass eine ärztliche Nachuntersuchung von Amts
wegen
im Allgemeinen unterbleiben soll, wenn der Gesamtbefund feststeht und mit einer wesentlichen
Änderung der Schädigungsfolgen nach ihrer Art und dem bisherigen Verlauf nicht mehr zu rechnen ist."



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P3C-Orion

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #293 am: 27. Januar 2022, 10:54:37 »


… Ein fremdverschuldeter Unfall – und Einsatzunfälle zählen für mich ausdrücklich dazu – versetzt den Betroffenen in eine schicksalhafte und oft sehr tragische Lebenssituation. Meiner persönlichen Meinung nach sollte dies den Betroffenen das Recht verleihen, autark über den Umgang mit ihrer Lebenslage und vielmals schwer Krankheit zu entscheiden – natürlich alles im Rahmen unserer FDGO und Rechtsstaatlichkeit. Auf gut deutsch: Wer sich tapfer und aktiv seiner Krankheit stellen will, sollte dies unbedingt tun und entsprechend intensiv unterstützt werden. Wer sich jedoch nicht behandeln, therapieren, etc. lassen will, den sollte man auch gewähren lassen und dies respektvoll akzeptieren. Jedoch sollte man keinesfalls diesen Betroffenenkreis schlechter, sondern analog schadlos stellen.

Hier bin ich ganz Ihrer Meinung. Nicht jeder hat die Kraft und Stärke an jahrelangen Therapien festzuhalten. Zu unterschiedlich sind die Ursachen und der Ist-Zustand. Teilweise tragen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen zum Aufflammen der Krankheit bei. Therapien laufen seit Corona anders oder garnicht.
Nicht jeder Facharzt und Therapeut findet die richtige Lösung und trägt somit eventuell zu einer Verschlimmerung der Beschwerden bei. Keiner ist an bestimmte Behandlungskonzpte gebunden und probiert sich vielleicht am Patienten aus. Es fehlt auch die Erfahrung des zivilen Arztes am Erlebten. Schulmedizin ist das eine, die Realität das andere. Und als DU entlassener Soldat steht einem mit roten Behandlungsschein eben nur der zivile Sektor zur Verfügung.
Daher will der eine einfach nur in Ruhe gelassen werden und das wenige Leben was im übrig geblieben ist leben. Sicherlich mit Vermeidung. Aber wenn es ihm hilft…
Keiner der Betroffenen hat sich seine Krankheit einfach so ausgesucht. 
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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #294 am: 27. Januar 2022, 20:57:47 »


… der TE führte sinngemäß aus, dass alle 2 Jahre eine Nachuntersuchung stattfände.

Nach meiner Lesart des o.g. Erlasses und anderer Vorschriften/ Richtlinien, ist stets nur die Rede von der Einen Nachuntersuchung und das hieran ohnehin strenge Maßstäbe anzulegen sind (aus bekannten Gründen).

Nun kann ich mir kaum vorstellen, allein schon aus Kapazitätsgründen, dass die Bw einen großen Teil der Betroffenen – insbesondere der psychisch Erkrankten – alle 2 Jahre zur Nachuntersuchung bittet bzw. eine solche durchführt.

Gibt es hierzu eurerseits Erfahrungen?
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Andi8111

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #295 am: 27. Januar 2022, 21:33:41 »


… der TE führte sinngemäß aus, dass alle 2 Jahre eine Nachuntersuchung stattfände.

Nach meiner Lesart des o.g. Erlasses und anderer Vorschriften/ Richtlinien, ist stets nur die Rede von der Einen Nachuntersuchung und das hieran ohnehin strenge Maßstäbe anzulegen sind (aus bekannten Gründen).

Nun kann ich mir kaum vorstellen, allein schon aus Kapazitätsgründen, dass die Bw einen großen Teil der Betroffenen – insbesondere der psychisch Erkrankten – alle 2 Jahre zur Nachuntersuchung bittet bzw. eine solche durchführt.

Gibt es hierzu eurerseits Erfahrungen?

Ja. Je nachdem, womit der letzte Gutachter schließt:
zB mit "Eine Besserung ist innerhalb von xxx Jahren nicht zu erwarten, Nachbegutachtung frühestens nach xxx Jahren".
oder mit "Eine Verschlechterung im Verlauf ist nicht auszuschließen, um unbillige Härten zu vermeiden, empfehle ich eine Nachbegutachtung nach Ablauf von xx Jahren".

Uswusf.
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Anna1980

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #296 am: 27. Januar 2022, 22:23:12 »


… der TE führte sinngemäß aus, dass alle 2 Jahre eine Nachuntersuchung stattfände.

Nach meiner Lesart des o.g. Erlasses und anderer Vorschriften/ Richtlinien, ist stets nur die Rede von der Einen Nachuntersuchung und das hieran ohnehin strenge Maßstäbe anzulegen sind (aus bekannten Gründen).

Nun kann ich mir kaum vorstellen, allein schon aus Kapazitätsgründen, dass die Bw einen großen Teil der Betroffenen – insbesondere der psychisch Erkrankten – alle 2 Jahre zur Nachuntersuchung bittet bzw. eine solche durchführt.

Gibt es hierzu eurerseits Erfahrungen?

Guten Abend allerseits,

bisher fanden bei meinem Bekannten, Diagnose "chronische PTBS", zwei Nachuntersuchungen im Abstand von je zwei Jahren statt. Beide Nachuntersuchungen wurden nach Aktenlage durchgeführt. Bei dem letzten Schreiben, bei der die WDB bestätigt worden ist, wurde auch der Zeitpunkt der nächsten geplanten Überprüfung des Grades der Schädigung angekündigt.

Übrigens sind mir auch bereits wegen Dienstunfähigkeit ausgeschiedenen Soldaten bekannt, die regelmässig überprüft werden. Auf Nachfrage beim Büro General PTBS, hiess es, das Nachuntersuchungen bis zum Alter von 65 möglich sein sollen.


Grüße

Anna

 


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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #297 am: 28. Januar 2022, 01:57:09 »

… danke für Eure Antworten!

Gern hätte ich noch drei weitere Fragen in diesem Kontext gestellt:

1. Wie lange dauern durchschnittlich Nachuntersuchungen (insbesondere aktenbasierende) – müssen Betroffene hier, wie bei Erstbegutachtungen, mit häufig monate- und teils jahrelangen Wartezeiten rechnen?

2. Schließt eine Nachuntersuchung zwingend mit einer neuen Bescheidung ab bzw. muss dem Betroffenen immer das Ergebnis der Untersuchung eröffnet werden (auch bei aktenbasierender NU) – insbesondere wenn WDB/ GdS unverändert bleiben?

3. Müssen weitere beabsichtigte Nachuntersuchungen den Betroffenen stets erneut vorab angekündigt werden?

Dank  vorab!

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Anna1980

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #298 am: 28. Januar 2022, 06:59:51 »

… danke für Eure Antworten!

Gern hätte ich noch drei weitere Fragen in diesem Kontext gestellt:

1. Wie lange dauern durchschnittlich Nachuntersuchungen (insbesondere aktenbasierende) – müssen Betroffene hier, wie bei Erstbegutachtungen, mit häufig monate- und teils jahrelangen Wartezeiten rechnen?

2. Schließt eine Nachuntersuchung zwingend mit einer neuen Bescheidung ab bzw. muss dem Betroffenen immer das Ergebnis der Untersuchung eröffnet werden (auch bei aktenbasierender NU) – insbesondere wenn WDB/ GdS unverändert bleiben?

3. Müssen weitere beabsichtigte Nachuntersuchungen den Betroffenen stets erneut vorab angekündigt werden?

Dank  vorab!

Guten Morgen allerseits,

Vorbemerkung: die Fragen sind relativ allgemein gestellt und zielen auf statistische Erhebungen ab. Eventuell mal die Frage über die Plattform "Frag-den-Staat" einreichen.

Nun die eigenen Erfahrungen:

zu 1, die letzte aktenbasierte Nachuntersuchung dauerte ca. 2 Monate.

zu 2, Bei dem Soldaten den ich begleite, gab es keine Änderung. Das Schreiben verwies auf den Ursprungsbescheid und das es keine Änderung geben wird. Abschliessend wurde auf die nächste angepeilte Prüfung in ca. 4 Jahren verwiesen. Das Gutachten lag nicht bei, kann aber angefordert werden.

zu 3, Das ist mir nicht bekannt. Jedoch kam bei meinem Bekannten vorab eine Ankündigung, das eine Nachprüfung eingeleitet wird und die entsprechenden "Erklärungen zur Entbindung von der Schweigepflicht" vorzulegen sind.

Mal ganz allgemein: Jedes Schreiben hat einen Ansprechpartner, bzw. mindestens auf dem WDB Bescheid findet man Kontaktdaten. Ja, die Situation ist belastend, jedoch kann ich jedem einsatzgeschädigten Soldaten nur raten sich ein gutes psychosoziales Netzwerk aufzubauen, das ihn in diesen Zeiten unterstützt. Es bietet sich der Lotse, Sozialdienst und Militärseelsorge u.a. an. Verteilt die Last auf mehrere Schultern. Um mal bei der WDB Stelle anzurufen, falls man Fragen hat oder warum sich Dinge so lange verzögern, bietet sich der Sozialdienst an. Es gibt auch immer die Möglichkeit sich an das Büro des General PTBS oder die ZALK zu wenden. Bei Rechtsfragen gibt es für Mitglieder des DBWV die Möglichkeit dort rechtlich beraten zu lassen.

Übrigens wurde für schwerbehinderte Soldaten jetzt als weitere Ansprechstelle bei der Bundeswehr die ZeKos eingerichtet. Die "Zentrale Koordinierungsstelle für schwerbehinderte Soldaten" soll Soldaten und Vorgesetzte bei allen Fragen bzgl. Schwerbehinderung unterstützen.
Leider habe ich Online keine Kontaktangaben gefunden, vielleicht können andere von Euch da unterstützen.

Die Symptome und Begleiterscheinungen von psychischen Einsatzverwundungen sind bereits mehrmals umfassend im Forum beschrieben worden. Ja, die Verfahren sind belastend. Deshalb nochmals mein Rat, Netzwerk aufbauen und somit sich unterstützen zu lassen.
Natürlich gehört auch der Truppenarzt und der Vorgesetzte zum psychosozialen Netzwerk. Möglicherweise bietet es sich an, sich einem Kameraden zu öffnen. Ein Verein eintreten, der die Belange von Einsatzverwundeten unterstützt, wäre auch möglich.

Falls der Einwand kommt, das kann manch Geschädigter aufgrund der Erkrankung nicht, hoffe ich, das der Kamerad zumindest in ärztlicher Behandlung ist. Das gibt ihm die Möglichkeit, sich nach und nach so zu stabilisieren, das er eben mit dem Aufbau eines psychosozialen Netzwerkes später beginnt. Natürlich können auch Angehörige sich an die verschiedenen Stellen wenden. Im Rahmen der Einhaltung des Datenschutz wird unterstützt.
Spätestens im Rahmen des IPR sollten die Angehörigen, die einen wesentlichen Teil der Erkrankung schultern, in die Behandlung mit einbezogen werden.


Grüße und guten Start in den Tag!

Anna1980
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P3C-Orion

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #299 am: 28. Januar 2022, 13:32:41 »


zu 3, Das ist mir nicht bekannt. Jedoch kam bei meinem Bekannten vorab eine Ankündigung, das eine Nachprüfung eingeleitet wird und die entsprechenden "Erklärungen zur Entbindung von der Schweigepflicht" vorzulegen sind.


In den meisten Bescheiden steht ja:

„Eine Nachuntersuchung wird von Amtswegen in XX Monaten empfohlen…“


Wie viele Wochen / Monate vor Ablauf der o.g. Frist kam diese Ankündigung?
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