… danke für Eure Antworten!
Gern hätte ich noch drei weitere Fragen in diesem Kontext gestellt:
1. Wie lange dauern durchschnittlich Nachuntersuchungen (insbesondere aktenbasierende) – müssen Betroffene hier, wie bei Erstbegutachtungen, mit häufig monate- und teils jahrelangen Wartezeiten rechnen?
2. Schließt eine Nachuntersuchung zwingend mit einer neuen Bescheidung ab bzw. muss dem Betroffenen immer das Ergebnis der Untersuchung eröffnet werden (auch bei aktenbasierender NU) – insbesondere wenn WDB/ GdS unverändert bleiben?
3. Müssen weitere beabsichtigte Nachuntersuchungen den Betroffenen stets erneut vorab angekündigt werden?
Dank vorab!
Guten Morgen allerseits,
Vorbemerkung: die Fragen sind relativ allgemein gestellt und zielen auf statistische Erhebungen ab. Eventuell mal die Frage über die Plattform "Frag-den-Staat" einreichen.
Nun die eigenen Erfahrungen:
zu 1, die letzte aktenbasierte Nachuntersuchung dauerte ca. 2 Monate.
zu 2, Bei dem Soldaten den ich begleite, gab es keine Änderung. Das Schreiben verwies auf den Ursprungsbescheid und das es keine Änderung geben wird. Abschliessend wurde auf die nächste angepeilte Prüfung in ca. 4 Jahren verwiesen. Das Gutachten lag nicht bei, kann aber angefordert werden.
zu 3, Das ist mir nicht bekannt. Jedoch kam bei meinem Bekannten vorab eine Ankündigung, das eine Nachprüfung eingeleitet wird und die entsprechenden "Erklärungen zur Entbindung von der Schweigepflicht" vorzulegen sind.
Mal ganz allgemein: Jedes Schreiben hat einen Ansprechpartner, bzw. mindestens auf dem WDB Bescheid findet man Kontaktdaten. Ja, die Situation ist belastend, jedoch kann ich jedem einsatzgeschädigten Soldaten nur raten sich ein gutes psychosoziales Netzwerk aufzubauen, das ihn in diesen Zeiten unterstützt. Es bietet sich der Lotse, Sozialdienst und Militärseelsorge u.a. an. Verteilt die Last auf mehrere Schultern. Um mal bei der WDB Stelle anzurufen, falls man Fragen hat oder warum sich Dinge so lange verzögern, bietet sich der Sozialdienst an. Es gibt auch immer die Möglichkeit sich an das Büro des General PTBS oder die ZALK zu wenden. Bei Rechtsfragen gibt es für Mitglieder des DBWV die Möglichkeit dort rechtlich beraten zu lassen.
Übrigens wurde für schwerbehinderte Soldaten jetzt als weitere Ansprechstelle bei der Bundeswehr die ZeKos eingerichtet. Die "Zentrale Koordinierungsstelle für schwerbehinderte Soldaten" soll Soldaten und Vorgesetzte bei allen Fragen bzgl. Schwerbehinderung unterstützen.
Leider habe ich Online keine Kontaktangaben gefunden, vielleicht können andere von Euch da unterstützen.
Die Symptome und Begleiterscheinungen von psychischen Einsatzverwundungen sind bereits mehrmals umfassend im Forum beschrieben worden. Ja, die Verfahren sind belastend. Deshalb nochmals mein Rat, Netzwerk aufbauen und somit sich unterstützen zu lassen.
Natürlich gehört auch der Truppenarzt und der Vorgesetzte zum psychosozialen Netzwerk. Möglicherweise bietet es sich an, sich einem Kameraden zu öffnen. Ein Verein eintreten, der die Belange von Einsatzverwundeten unterstützt, wäre auch möglich.
Falls der Einwand kommt, das kann manch Geschädigter aufgrund der Erkrankung nicht, hoffe ich, das der Kamerad zumindest in ärztlicher Behandlung ist. Das gibt ihm die Möglichkeit, sich nach und nach so zu stabilisieren, das er eben mit dem Aufbau eines psychosozialen Netzwerkes später beginnt. Natürlich können auch Angehörige sich an die verschiedenen Stellen wenden. Im Rahmen der Einhaltung des Datenschutz wird unterstützt.
Spätestens im Rahmen des IPR sollten die Angehörigen, die einen wesentlichen Teil der Erkrankung schultern, in die Behandlung mit einbezogen werden.
Grüße und guten Start in den Tag!
Anna1980