Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. April 2024, 11:29:00
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: WÜ-Tage im bisherigen als auch im nächsthöheren Dienstgrad nach ZDv 20/7 209  (Gelesen 6008 mal)

Holgi33

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 795

Für die Beförderung zum Feldwebel benötigt man 30 WÜ-Tage im Dienstgrad StUffz, 12 davon in höherer bewerterter Verwendung (natürlich auch eine Beurteilung).

Wie sieht es aus, wenn man im Dienstgrad Uffz genügend WÜ-Tage abgeleistet hat um StUffz befördert zu werden und zusätzlich den Fw-Lehrgang im Dienstgrad Uffz besucht hat?

Ich beziehe mich da auf:

Zitat
209. Wehrdienstleistungen1 sind auf die geforderte Wehrdienstdauer sowohl im bisherigen als auch im nächsthöheren Dienstgrad anzurechnen, wenn sie
– in der entsprechenden Beorderungsverwendung,
– in einer Verwendung, für die der Reservistin oder dem Reservisten die erforderliche ATN zuerkannt wurde oder
– im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung für eine Beorderungsverwendung
geleistet werden.

Anrechenbar ist der im Einberufungs- oder Heranziehungsbescheid festgesetzte Zeitraum. Bei verspätetem Dienstantritt oder vorzeitiger Beendigung eines Wehrdienstes rechnet die tatsächlich geleistete Wehrdienstzeit.

Vor allem steht in 209 nicht "kann" sondern "sind". Der Fw-Lehrgang entspricht genau wie in 209 beschrieben "im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung für eine Beorderungsverwendung geleistet werden".

Für mich sehe ich es so:
Es waren auf dem Fw-Lehrgang 13 WÜ-Tage im Dienstgrad Uffz (RFA). Dazu kommen aktuell 12 WÜ-Tage in höherer bewerterter Verwendung auf meinem Dienstposten im Dienstgrad StUffz (RFA), die ich gerade ableiste. Also müsste ich neben der fehlenden Beurteilung noch 5 WÜ-Tage ableisten.

Sehe ich das richtig?
Gespeichert

Chef_6/451

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 371
    • BwForum - Fragen und Antworten rund um die Bundeswehr

Ich glaube nicht das der Feldwebellehrgang zählt.
Die höherwertige Verwendung muss auf einem Fw DP gebracht werden, dort hat auch eine Beurteilung zu erfolgen. Klare Aussagen dazu wird dir aber sicher die SDBw machen können.
Gespeichert
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

Holgi33

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 795

Ich glaube nicht das der Feldwebellehrgang zählt.
Die höherwertige Verwendung muss auf einem Fw DP gebracht werden, dort hat auch eine Beurteilung zu erfolgen. Klare Aussagen dazu wird dir aber sicher die SDBw machen können.

Ja genau, die höhere Verwendung von 12 WÜ-Tagen auf meinen Fw DP leiste ich aktuell ab, zu dem ich auch eine Beurteilung erhalte. Die notwendige ATN/ATB des DP habe ich bereits.
Gespeichert

Chef_6/451

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 371
    • BwForum - Fragen und Antworten rund um die Bundeswehr

Nach dreimaligem durchlesen hab ich es jetzt auch kapiert...

Nein die als Unteroffizier geleisteten WÜ Tage zählen natürlich nicht für die Beförderung vom Stabsunteroffizier zum Feldwebel.
Die WÜ Tage müssen im Dienstgrad Stabsunteroffizier geleistet worden sein. Folglich fehlen neben den 12 Tagen die gerade geleistet werden, 18 Tage im Dienstgrad Stabsunteroffizier.

Wäre in etwa so als ob Leutnant XYZ seine als Fähnrich geleisteten 277 WÜ Tage auf seine Beförderung zum Lt/OLt/Hptm und M anrechnen lassen wollte.

Einschlägig ist die die 20/7, 218. Hier ist eindeutig von Wehrübungstagen im bisherigen Dienstgrad die Rede - damit bedeutet das - 30 WÜ Tage im Dienstgrad Stabsunteroffizier, davon 12 in höherwertiger Verwendung. Ganz einfach


Gespeichert
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

Holgi33

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 795

Dann frage ich mich wofür man 209 überhaupt eingeführt hat?

Ich behaupte weiter, wenn die dort beschrieben Vorgaben geleistet wurden, sind die WÜ-Tage anzurechnen.

Das lasse ich morgen von meinem Beorderungstruppenteil prüfen.
Gespeichert

Chef_6/451

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 371
    • BwForum - Fragen und Antworten rund um die Bundeswehr

209 regelt nur welche Wehrdienstleistungen als Übungstage anzurechnen sind. Das musste nach der Einführung von besonderen Auslandsverwendungen und Hilfeleistungen im Inneren dringen angepasst werden, damit auch diese Tage auf Beförderungen anrechenbar wurden, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt werden.
Das sind sowohl Tage im bisherigen Dienstgrad (Stabsunteroffizier) als auch Tage im nächsthöheren Dienstgrad.

Was bedeutet:
Im Dienstgrad Stabsunteroffizier werden z.Zt. 12 Wehrübungstage in höherer Verwendung geleistet - diese sind anrechenbar, da Wehrübung. Fehlen also immer noch 18 Wehrübungstage.
Die Wehrübungstage die im Dienstgrad Unteroffizier geleistet worden sind interessieren keinen mehr. Die zählten für eine Beförderung zum Stabsunteroffizier - das war es.
Es gelten Tage im bisherigen Dienstgrad und Tage im nächsthöheren Dienstgrad - der bisherige Dienstgrad ist Stabsunteroffizier. Der nächsthöhere Dienstgrad wäre relevant, wenn man z.B. während einer besonderen Auslandsverwendung als Stabsunteroffizier d.R. im Dienstgrad einberufen und verwandt wird. Dann können die Tage auf eine eventuelle Beförderung angerechnet werden.

Es geht nicht darum das man Tage die man als zum Beispiel als Feldwebel geleistet hat (weil man ja so viele hat) für eine Beförderung zum Hauptfeldwebel anrechnen lassen kann - das ist eine falsche Annahme deinerseits.

Und da kann der Truppenteil prüfen was er will - das Ergebnis wird eindeutig sein und der Vorschrift entsprechend und meiner Aussage entsprechen.

Ich kann keine Wehrübungstage für spätere Beförderungen ansparen. Das ist nun mal so.


Gespeichert
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

hbmaennchen

  • Gast

Chef hat recht - die Tage als Uffz werden nicht gezählt, eben weil nicht "im bisherigen" bzw. "nächsthöheren" DG (Feldwebel) gedient.

Ein Lt als Teilnehmer Chef-Lehrgang (jap, einer war dabei bei meinem Lehrgang) wird sich die Dauer dieses Lehrgang auch nicht auf die Beförderung zum Hptm anrechnen lassen kann. Das funktioniert nur mit den Tagen als OLt.
Gespeichert

Oscar Golf Mike

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 981

@hbmaennchen
Wie es ist es denn möglich das der Lt an einem Lehrgang teilnehmen kann der so wie ich das sehe nur ab Olt geht?
Oder gibt es da Ausnahmen?
Ich meine ein Lt hat doch erst ein paar andere Stufen zu durchlaufen bevor er sich mit einem Chef Lg anfreunden kann oder?
Gespeichert
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

der_stuffz

  • Gast

Vitamin B hilft in allen Lagen ;) ;D ;D ;D
Gespeichert

hbmaennchen

  • Gast

OGM: es war ein Lehrgang für Resis - wie genau der Lt damals in an diesen Lehrgang kam, weiß ich nicht, da die ResOffze aus allen möglichen n.a. TrTlen kamen. Vielleicht hat der Kdr sich mangels Alternativen sich sehr früh festgelegt....
Gespeichert

der_stuffz

  • Gast

Wie verhält es sich denn beim Stuffz der auf den Feldwebellehrgang geht?

Meiner geht ja nun 3 Wochen und sind in einer höheren verwendung.

Beim Uffzlehrgang wurde die Tage auch angerechnet und ich wurde vor Ort noch Uffz.

Istb das beim FwL auch noch möglich?
Gespeichert

ARMY STRONG

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.693

Wo siehst du denn bei dem Fw-Lehrgang die hoehere Verwendung  ???

Die Feldwebelverwendung ist doch auf dem Dienstposten gemeint und nicht irgendwo im Hoersaal, oder?
Gespeichert

der_stuffz

  • Gast

Das ist ja mehr oder weniger meine Frage.

Auf dem Uffzlehrgang wurden mir die nötigen Wehrübungstage angerechnet damit ich zum Uffz werden konnte.

Wird das so auch beim FwL gemacht?

Naja als Stuffz habe ich die Tage in der Höreren Verwendung schon 2006 voll gehabt.

Eingesetzt als Gruppenführer in der SGA.
Gespeichert

ARMY STRONG

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.693

2006??
Gibts da nicht eine Art "Verfalldatum" - sprich muessen die nicht innerhalb eines gewissen Zeitraumes vor der moeglichen Befoerderung geleistet werden - nagel mich da aber nicht fest - vielelicht liest das ja einer der in der selben Lage war.
Gespeichert

der_stuffz

  • Gast

Oh da habe ich auch nicht so richtig Ahnung. :-\

Aber das kann man ja mal erfragen an den richtigen Stellen. ;D
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de