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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Gehalt FWDL  (Gelesen 63349 mal)

carb0n3*

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Gehalt FWDL
« am: 20. Januar 2011, 16:52:09 »

Guten Abend,

am 31.03 endet mein Grundwehrdienst (W6) und gestern wollte ich meinen Antrag für Fwdl 12 einreichen, der Spieß jedoch sagte mir, dass ich erst einen Antrag auf Gwdl 9 stellen müsse, um dann einen Antrag für Fwdl 9 einreichen zu können. Gesagt getan. Heute kam mir jedoch die Frage, wie es dann mit der Besoldung aussieht, ob ich nach dem 6ten, sprich mit Beginn des 7ten Monats bereits den Wehrdienstzuschlag (613,50€) erhalte, oder erst ab dem 10ten Dienstmonat? Leider hatte das Gezi eben schon geschlossen und meine Kameraden konnten mir diesbezüglich auch nicht weiterhelfen. Bei Wikipedia habe ich eben das hier gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/FWDL
Zitat
...Sie erhalten neben dem Wehrsold ab dem 7. Dienstmonat einen Wehrdienstzuschlag, dafür entfällt der Mobilitätszuschlag (eine Art Entfernungspauschale).Der Wehrdienstzuschlag beträgt ab dem 7. bis zum 12. Dienstmonat 613,50€ pro Monat, vom 13. bis 18. Dienstmonat 675,-€ pro Monat und vom 19. bis zum 23. Monat 736,-€ pro Monat[1]. Darüber hinaus erhalten Sie eine erhöhte "besondere Zuwendung" (Weihnachtsgeld) und ein erhöhtes Entlassungsgeld...
/soweit Wikipedia. Sind diese Aussagen richtig? Vielen Dank schonmal !
« Letzte Änderung: 20. Januar 2011, 17:27:37 von carb0n3* »
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KlausP

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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #1 am: 20. Januar 2011, 17:20:01 »

Die Aussage Ihres Spießes ist meiner Meinung nach falsch, wobei ich auch zu dieser Meinung tendiert habe. Im Oktober wurden Sie als GWDL 9 einberufen, kraft Gesetzes wurde Ihre Dienstzeit auf 6 Monate herabgesetzt und dem haben Sie nicht widersprochen. Soviel ich jatzt hier mitbekommen habe, kann man sehr wohl nach einer Herabsetzung der Dienstzeit auf 6 Monate sich als FWDL 9 verpflichten und ab dem 7. Dienstmonat FWDL-Zuschlag erhalten, es ist also durchaus möglich, das sich die Erlasslage seit September 2010 (mein Kenntnisstand) geändert hat. Auskunftsfähig muss auch Ohr PersUffz/PersFw sein, Ihr ReFü kann da aber ebenso Auskunft geben, der muss das schließlich berechnen.
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StOPfr

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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #2 am: 20. Januar 2011, 18:15:56 »

Was man nicht kann ist, sich während der auf sechs Monate festgesetzten Dienstzeit für neun Monate entscheiden und auf Zuschläge hoffen (Regelung für die Dienstantritte 01.07. und 01.10.2010).
Ich bin aufgrund der uns bekannten Informationen der Meinung, dass eine Verpflichtung als FWDL12 die entsprechenden Zuschläge ab dem 7. Monat nach sich ziehen sollten.
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KlausP

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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #3 am: 20. Januar 2011, 18:19:18 »

Genau der Meinung bin ich eigentlich auch, habe hier aber auch schon gegenteiliges gelesen.

Übrigens ist der Thread-Titel falsch. FWDL erhalten kein Gehalt, auch keine Besoldung (kriegen nur SaZ und BS), sonder Wehrsold und die entsprechenden Wehrsoldzuschläge. *Ende der Krümelkackerei*
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MarctheMan

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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #4 am: 21. Januar 2011, 11:54:20 »

Ich muss hier auch etwas beitragen bzw fragen.


Ich wurde am 1.10.10 eingezogen. Auf dem Einberufungsbescheid stand 9 Monate. Wobei ein Zettel mit einer Info beilag das die Wehrpflicht auf 6 Monate verkürzt wird.

Während der AGA bekamen wir dann dann die Möglichkeit uns zu entscheiden ob wir die 6 Monate nehmen oder bei den 9 bleiben.

Nach einigem hin und her und der Info das es schliesslich schon ab dem 7. Monat mehr Geld gibt, habe ich mich für die 9 Monate entschieden. Unser AGA Spieß betonte das dies die einzige Möglichkeit sei um paar MOnate zu verlängern, weil angeblich kurze Verlängerungen nicht mehr durchkommen.
In der neuen Kompanie hies es dann das kurze Verlängerungen kein Problem seien...
Anfang 2011 in meiner neuen Kompanie habe ich mich dazu entschieden einen aussichtsreichen FWDL 12 Antrag zu schreiben. Dieser läuft noch.
........
Heute bekomme ich die Info ( nicht verlässlich) das ich "Pech" habe und das alle die 2011 von 6 auf 9 verlängert haben schon ab dem 7. Monat den FWDL Zuschlag bekommen und sogar noch 100 EUR mehr.

Obwohl wir am selben Tag einberufen wurden und ich nur  1-2 Monate früher verlängert hab soll ich nun der Depp vom Dienst sein ?


Kann mir einer bitte Auskunft geben ?

Ab wann kriege ich den FWDL Zuschlag wenn der FWDL 12 Antrag durch kommt ?
...und wenn er nicht durchkommt ?

Den Refü oder Spieß muss ich sowieso noch perönlich fragen.

Vielen Dank für die Hilfe !

Marc
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schlammtreiber

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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #5 am: 21. Januar 2011, 12:00:39 »

Den Zuschlag gibt es ab dem 7. Monat
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StOPfr

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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #6 am: 21. Januar 2011, 12:28:06 »

Richtig mit Fragezeichen. Es gab im Spätherbst 2010 veränderte Ausführungsbestimmungen hinsichtlich Verlängerung auf W9 bzw. Verpflichtung FWD. In dieser Übergangszeit ging wohl zum Teil die Übersicht verloren. Da hilft nur das Gespräch mit dem ReFü.
Wenn der Antrag nicht durchkommt gibts vermutlich keinen Zuschlag. Ein genehmigter Antrag müsste auch Auskunft zum Beginn der Zahlung von Zuschlägen enthalten.
 
Frage meinerseits:
Sollte MarctheMan tatsächlich wie beschrieben benachteiligt werden, könnte man dann zu einer Beschwerde wegen Ungleichbehandlung an den Wehrbeauftragten raten?
« Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 13:13:19 von StOPfr »
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MarctheMan

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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #7 am: 21. Januar 2011, 15:24:23 »

Was ich jetzt noch gelesen hab:

Kann ich mich noch auf GWDL6 zurückstufen lassen ( bin im 4. Monat) und dann den FWDL 12 Antrag hinterher ?
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StOPfr

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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #8 am: 21. Januar 2011, 15:39:36 »

Hmmm. Das ist meines Erachtens schwierig, weil ich nicht glaube, dass du zuerst auf W6 zurückgesetzt wirst um dann gleich anschließend - zur Vorteilsgewinnung - deinen FWDL-Antrag zu genehmigen.
Du solltest hier noch andere Meinungen abwarten und außerdem am Montag das Gespräch in der Einheit suchen. Vielleicht ist ja alles einfacher als du und ich jetzt glauben  ;)!   
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MarctheMan

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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #9 am: 21. Januar 2011, 15:46:24 »

Da mir das Thema sehr wichtig ist, werde ich am Montag auf jedenfall mit dem Spieß und der Refü reden.

Den FWDL 12 Antrag muss ich auch garnicht zurückziehen. Der läuft einfach weiter, nur das ich einfach von meinem aktuellen Status runterkomme.

Leider kann ich mir vorstellen das das alles vieeeel Bearbeitungszeit braucht.

Und so viel Zeit hab ich aber auch nicht mehr.

Ich verstehe nicht warum mir die Bundeswehr mir so viele Steine in den Weg legt...dabei wäre es doch so einfach gewesen zu sagen das es einfach ab dem 7. Monat den Zuschlag gibt, egal wann man was verlängert hat.
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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #10 am: 21. Januar 2011, 15:51:22 »

Ich verstehe nicht warum mir die Bundeswehr mir so viele Steine in den Weg legt...dabei wäre es doch so einfach gewesen zu sagen das es einfach ab dem 7. Monat den Zuschlag gibt, egal wann man was verlängert hat.
Nur die Ruhe; vielleicht ist das doch inzwischen auch so. Die Bw legt dir auch nicht absichtlich irgendwelche Steine in den Weg. Es handelt sich um das typische Problem in einer kurzen Zeit des Übergangs (Niemand hat Lust sich das alles zu merken, weils bald niemand mehr braucht  :D!).
Lass uns wissen was sich ergibt. Toi, toi, toi! 
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MarctheMan

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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #11 am: 24. Januar 2011, 17:24:54 »

Heute war ich erst bei der Rechnungsführerin und dann beim PersStuffz.

Ende vom Lied: Die Problematik ist ihnen bekannt, machen können sie aber auch nichts.

Die Idee mit dem zurückstufen und dann hochstufen haben sie als unwarscheinlich abgetan.
->morgen ruf ich aber noch zum Kreiswehrersatzamt an um zu fragen wie wahrscheinlich das wirklich ist.

Darüberhinaus hat man mir nur gesagt ich könnte an den Wehrbeauftragten schreiben, das würde aber nichts bringen.

3 weiteren Kameraden aus meiner AGA, von denen ich es weiss, habe ich auch geraten einen Brief zu schreiben.
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StOPfr

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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #12 am: 24. Januar 2011, 17:56:29 »

Darüberhinaus hat man mir nur gesagt ich könnte an den Wehrbeauftragten schreiben, das würde aber nichts bringen.
Durch eine solche Auskunft sollte man sich nicht beirren lassen. Die Feststellung ob das etwas bringt trifft nicht die Einheit. 
« Letzte Änderung: 24. Januar 2011, 17:59:25 von StOPfr »
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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #13 am: 24. Januar 2011, 19:12:58 »

Die Idee mit dem zurückstufen und dann hochstufen haben sie als unwarscheinlich abgetan.
->morgen ruf ich aber noch zum Kreiswehrersatzamt an um zu fragen wie wahrscheinlich das wirklich ist.
Und den Anruf kannst du dir Sparen, da das KWEA solche Entscheidungen nicht trifft.
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MarctheMan

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Re:Gehalt FWDL
« Antwort #14 am: 24. Januar 2011, 20:28:46 »

Wer sonst ?

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