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Autor Thema: Vorladung als Zeuge  (Gelesen 9978 mal)

soldatsaap

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Vorladung als Zeuge
« am: 06. August 2011, 14:08:31 »

Hy,

toll habe heut eine vorladung als zeuge bekommen und bin mitten in meiner AGA (die ich eh nachholen muss), ich denke mal das macht mitten in der AGA einen guten eindruck ein schreiben seinem Chef von der polizei vorzulegen das man als zeuge vernommen werden soll oder ?


immer was neues bei mir !!!
« Letzte Änderung: 06. August 2011, 14:14:30 von soldatsaap »
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Desperado

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #1 am: 06. August 2011, 14:09:53 »

Das kommt auf den Sachverhalt an.
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Rollo83

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #2 am: 06. August 2011, 14:12:00 »

1. Versteh ich den Sinn dieses Themas nicht da hier eigentlich keine Frage oder ähnliches auf taucht.
2. Wo soll bitte das Problem sein wenn sie Zeuge sind und nicht Angeklagter.
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KlausP

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #3 am: 06. August 2011, 14:12:29 »

Warum sollte das "keinen guten Eindruck" machen (ich nehme mal an, dass Sie ein "k" vergessen haben)? Schließlich ist es Ihre staatsbürgerliche Pflicht, als Zeuge Ihre Aussage zu machen. Ausserdem sagt die ZDv 14/5, F 511 "Ausführungsbestimmungen zur SUV" eindeutig aus, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Was Ihr Chef darüber denkt, ist in diesem Fall vollkommen irrelevant.
« Letzte Änderung: 06. August 2011, 14:32:53 von KlausP »
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soldatsaap

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #4 am: 06. August 2011, 14:16:14 »

Danke!!

beruhigt mich ein wenig !!

naja ich hatte in meinem Leben noch nie Groß was mit der polizei zu tun gehabt !!
und dann die vorladung !

saap
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KlausP

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #5 am: 06. August 2011, 14:16:31 »

Das kommt auf den Sachverhalt an.

Das kommt überhaupt nicht auf den Sachverhalt an. Wenn er eine Ladung zu einer Zeugenvernehmung hat, muss der Chef ihm das ermöglichen. Wenn dem Chef der Termin aus irgendwelchen Gründen nicht passt, muss er dafür sorgen, dass der Termin verlegt oder der Vernehmung durch die örtlich zuständige Polizeidienststelle vorgenommen wird.
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ulli76

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #6 am: 06. August 2011, 14:24:49 »

Außerdem kann man auch anrufen und fragen, ob sich der Termin verschieben lässt, falls er sehr ungünstig liegt.
Also wenn er z.B. während des BIWAKs liegt, sollte man frage, ob man das auf die Folgewoche verschieben kann.

Außerdem ist es eher ungünstig, wenn der Termin Mittwoch liegt und man für die Aussage nach Garmisch muss, man selber aber in Flensburg stationiert ist. Da kann es z.B. Sinn machen, den Termin auf einen Montag oder Freitag zu schieben.

Aber warum soll der Chef nen schlechten Eindruck von dir habem, weil du als Zeuge aussagst?
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soldatsaap

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #7 am: 06. August 2011, 14:29:12 »

Für mich und dem wie ich erzogen wurde ist eine Polizeiliche einladung auch als zeuge oder zb wenn die Polizei einfach vor der tür steht und nur fragen ob ich weiß wo sich wer befindet einfach was schlechtes!!!

das würde mir als kind schon eingebleut!!
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Desperado

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #8 am: 06. August 2011, 14:31:51 »

Das kommt auf den Sachverhalt an.

Das kommt überhaupt nicht auf den Sachverhalt an. Wenn er eine Ladung zu einer Zeugenvernehmung hat, muss der Chef ihm das ermöglichen. Wenn dem Chef der Termin aus irgendwelchen Gründen nicht passt, muss er dafür sorgen, dass der Termin verlegt oder der Vernehmung durch die örtlich zuständige Polizeidienststelle vorgenommen wird.

Das war auf den Eindruck beim Chef bezogen!Wobei mir völlig klar ist,das es aus den von Ihnen benannten Gründen völlig egal ist,und der Chef entsprechend handeln muss.
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Rollo83

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #9 am: 06. August 2011, 14:34:01 »

Eine Zeugenaussage ist ja ehr was gutes, immerhin helfen sie damit ein Verbrechen aufzuklären.
Verstehn kann ich sie trotzdem denn so 100%ig wohl würd ich mich damit auch nicht fühlen.
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KlausP

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #10 am: 06. August 2011, 14:35:16 »

Eine Zeugenaussage ist ja ehr was gutes, immerhin helfen sie damit ein Verbrechen aufzuklären.
Verstehn kann ich sie trotzdem denn so 100%ig wohl würd ich mich damit auch nicht fühlen.

Das gibt sich mit zunehmender Zahl der Zeugenvernehmungen.  :D
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soldatsaap

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #11 am: 06. August 2011, 14:40:03 »

danke euch !!

dann werd ich mal schauen was ich zum wohl der gemeinschaft beitragen kann
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Pearlinha

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #12 am: 06. August 2011, 14:43:22 »

Für mich und dem wie ich erzogen wurde ist eine Polizeiliche einladung auch als zeuge oder zb wenn die Polizei einfach vor der tür steht und nur fragen ob ich weiß wo sich wer befindet einfach was schlechtes!!!

das würde mir als kind schon eingebleut!!

Und warum genau sollte das etwas schlechtes sein wenn man als Zeuge vorgeladen wird??

Mal ganz ehrlich: Angenommen du hast einen Unfall wo du nicht selber Schuld bist, sondern ein anderer Verkehrsteilnehmer der dich bedrängt hat usw. und dadurch bist du von der Straße abgekommen. Anschließend liegst du mit schwerste Verletzungen im Krankenhaus, evtl hast du auch folge Schäden. Würdest du dann nicht auch wollen das ein Zeuge seine Aussage macht?

Wenn du eine Aussage machst, tust das ja nicht um Stellung für oder gegen einen anzunehmen. Du erzählst nur deine Position als Zeuge in dem Fall und schilderst was du gesehen hast! Da ist nichts schlechtes dran! Denn die Entscheidung wer Schuld von den eigentlichen (zb) Unfallverursachern hat, die triffst nicht du.

Eine Zeugenaussage ist ja ehr was gutes, immerhin helfen sie damit ein Verbrechen aufzuklären.
Verstehn kann ich sie trotzdem denn so 100%ig wohl würd ich mich damit auch nicht fühlen.

Das gibt sich mit zunehmender Zahl der Zeugenvernehmungen.  :D

Kann ich bestätigen :D Ich war schon 2 mal vor Gericht als Zeuge und demnächst als Klägerin. Da bekommt man fast schon Routine. Zu dem habe ich noch eine weitere Zeuge Vernehmung auf der Wache hinter mir. Damals wurde eine Kunde im Laden renitent und hat geklaut und anshcließend hat er den Laden verwüstet. In der Kartei habe ich den Mann leider nicht wieder erkannt. Dafür habe ich leider Gottes viele Leute aus meine alten Klasse dort wieder "gefunden" oO Das war definitiv die richtige Entscheidung mich nicht an diesen "Freunden" zu orientieren  ;)
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KlausP

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #13 am: 06. August 2011, 14:45:48 »

Bei mir hat der Richter mal gesagt: "Herr KlausP, bei Ihnen kann ich mir die Zeugenbelehrung eigentlich sparen, so oft wie Sie schon bei mir in der Verhandlung waren."  :D :D
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Pearlinha

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Re:Vorladung als Zeuge
« Antwort #14 am: 06. August 2011, 14:58:34 »

@ KlauP:

Da warste dann aber wirklich oft bei dem Richter in verhandlung :D

Naja ich so oft war es bei mir noch nicht (muss auch net sein) aber ansonsten habe ich ja auch noch ein paar Lenzen Zeit bis der Richter mich schon kennt ;)
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