Und die AaTrA sieht keine P8 (mehr) vor - warum wird es dann gemacht?
Die AnTrA Nr. 1 - gültig ab 01.05.2019 - gibt eindeutig vor : ausschließlich G 36
Die Ausbildung zum "Soldat RSU SK" erfolgt auf Grundlage Bereichsverfügung D2-221/0-0-1 "Ausbildung der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte"
Und hier ist nicht das Heer "der Bestimmer" … sondern die SKB ! z.B. KdoSKB Abt AusbSK
Die RSUKr werden in der SKB aufgestellt.
Was bildet dafür die Grundlage …
Anhalt für Ausbildungsziele ist die Weisung zur Durchführung der Grundausbildung in der Streitkräftebasis (Wsg GA SKB)
C1-227/0-3 Grundausbildung in der Streitkräftebasis
"Für die Ausbildung im scharfen Schuss muss die Grundlagenausbildung am AGSHP abgeschlossen sein.
Das Modul NB I wird von allen Soldaten in der GA absolviert. Hierzu müssen Übungen G-GL-1 sowie G-GL-2 der
Grundlagenausbildung G36 erfüllt sein.
Die Bedingungen sind den Bestimmungen für die Durchführung der Schießausbildung mit Handwaffen nach dem
neuen Schießausbildungskonzept (Best Dfg SchießAusb HaWa nSAK) in der jeweils gültigen Version zu entnehmen.
Die Schießtechnik Einzelschuss und Doppelschuss sollte am AGSHP (gemäß Übungsdokumentation AGSHP) vor
geübt werden. Mit der Vermittlung der Grundtechniken muss auch der taktische Ablauf beim Einsatz der Waffe
vermittelt und ab der Übung G-NB- I-4 immer mit geübt werden."
und
Bereichsvorschrift C1-227/0-5 "Die Ausbildung der Reserve in der Streitkräftebasis"
"Die Ausbildung der RSUKr ist in der Bereichsweisung D2-221/0-0-1 Regelung zur Ausbildung der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte geregelt.
Die Laufbahnausbildung der Unteroffiziere, Feldwebel und Offiziere der Reserve in der TerrRes sowie der Mannschaften in den RSUKr folgt den Vorgaben dieser Bereichsanweisung."