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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einstellungsklage? Bitte um Rat.  (Gelesen 21746 mal)

Robin.Sch

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #60 am: 30. Mai 2012, 13:50:33 »

Ja aber ich weiß selber das ich den Computertest sehr gut abgeschnitten habe weil die aufgaben sehr einfach waren.
Eine Gruppensituation gab es nicht im ZNwG obwohl es eigentlich auch dazu gehört hätte (Laut Wehrdienstberater). Beim Sporttest 21 von 24 erreichten punkten Erometertest bestanden...
Psychologen gespräch meiner meinung nach sehr angenehm ich war auch offen und habe mich anständig verhalten und jede frage auch gut und ausführlich beantwortet.

Ja die Unzufriedenheit ging mir bis oben da fragt man sich nach was die bewerten ?

Dazu kam noch ein Abiturient als Mannschafter in Brandbekämpfung beworben, ist 6 jahre lang bei der freiwilligen Feuerwehr und wird als nicht Brandbekämpfungsfähig bezeichnet und abgelehnt.
Also echt mal was ist das für ein scheiß ?

Würde ich ein schriftliches versprechen erhalten worin steht das ich als Mannschafter 100% später Uffz oder besser Fw machen könne damit ich eine Berufsausbildung bekomme, dann würde ich mich auch für die mannschaften entscheiden.
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KlausP

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #61 am: 30. Mai 2012, 13:56:16 »

Zitat
Dazu kam noch ein Abiturient als Mannschafter in Brandbekämpfung beworben, ist 6 jahre lang bei der freiwilligen Feuerwehr und wird als nicht Brandbekämpfungsfähig bezeichnet und abgelehnt.

Ja, und? Das Eine hat doch mit dem Anderen genau gar nichts zu tun. Aber ich merk schon, Sie sind der absolute Checker.

Zitat
Würde ich ein schriftliches versprechen erhalten worin steht das ich als Mannschafter 100% später Uffz oder besser Fw machen könne damit ich eine Berufsausbildung bekomme, dann würde ich mich auch für die mannschaften entscheiden.

Daher weht also der Wind. Dann lernen Sie eben zivil einen Beruf und bewerben Sie sich danach wieder, wenn Sie dann immer noch Soldat werden wollen.
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wolverine

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #62 am: 30. Mai 2012, 14:01:05 »

Würde ich ein schriftliches versprechen erhalten worin steht das ich als Mannschafter 100% später Uffz oder besser Fw machen könne damit ich eine Berufsausbildung bekomme, dann würde ich mich auch für die mannschaften entscheiden.
Das wird Ihnen niemand geben und wie gesagt: Heute muss niemand mehr zur Bundeswehr.
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The_Staffsergeant

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #63 am: 30. Mai 2012, 14:01:37 »


Würde ich ein schriftliches versprechen erhalten worin steht das ich als Mannschafter 100% später Uffz oder besser Fw machen könne damit ich eine Berufsausbildung bekomme, dann würde ich mich auch für die mannschaften entscheiden.

Und genau mit dem Satz hätte ich sie auch abgelehnt. Weil sie definitiv auf eine Berufsausbildung durch die Bundeswehr hoffen, bzw. bestehen.
Warum soll die Bundeswehr ihnen eine Berufsausbildung zugestehen, ganz zu schweigen, dass dafür noch freie Stellen da sein müssen.
Lieber erstmal draussen in die Lehre gehen (sagt man das noch?), erwachsener werden und sich noch einmal Bewerben.
Auch eine angenehmes Gespräch mit dem Psychologen, gute Sporttests usw. sind kein garant auf eine Einstellung.
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wolverine

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #64 am: 30. Mai 2012, 14:06:50 »

Ich finde das gar nicht so disqualifizierend, dass man sich Gedanken um das "Hinterher" macht. Klar ist, dass man natürlich die "Freuden des Soldatseins" mitbucht. Ich stelle mir ganz oft die Frage, ob ich zum Bund gegangen wäre wenn es damals so gewesen wäre, wie jetzt und ob ich dann Fach- oder Truppendienst gemacht und ob mir das Spaß gemacht hätte.

Aber das mit "älter und reifer werden" stimmt auf jeden Fall. Ich musste mit Anfang 20 erst in meine Aufgabe wachsen. Mit 17 oder 18 Uffz ist schon gewagt.
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BulleMölders

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #65 am: 30. Mai 2012, 15:07:53 »

Wenn man mir bei dem versuch mich umzustimmen, nachdem ich meinen Antrag auf Z12 zurückgezogen hatte, eine 100%ige Zusage zum BS gegeben hätte, wäre ich auch noch dabei.
Gabs nicht und das wars. Deshalb habe ich aber nicht alles schlecht geredet und Rumlammentiert, sonder habe einfach meinen Plan B in die Tat umgesetzt.

Geht natürlich nur, wenn man auch einen Plan B oder sogar C in der Hinterhand hat.
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Robin.Sch

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #66 am: 30. Mai 2012, 15:39:55 »

Ja Plan B setzt nun in Kraft ich werde jetzt dann wohl erstmal bei der RAG als Mechatroniker meine ausbildung machen.
Aber das ist ja nicht das was ich wollte. Ich wollte immer von der Bundeswehr ausgebildet werden aber das ist ja dann wohl unmöglich zumindest in KFZ.
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Markus94

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #67 am: 30. Mai 2012, 16:10:02 »

Wo ich gestern beim ZNwG West war wurden uns ganzen 17 jährigen gesagt wir könne kein Uffz oder Fw machen (ich habe mich für Fw im Fachdienst beworben) , weil wir zu jung sind um Authorität aus zu strahlen und es zu viele Bewerber für KFZ Mechatronik gab....
Ja wie was hätten die mir ja auch sofort sagen können, das ich aufgrund meines jungen Alters kaum angenommen werde weil ich noch nicht wirklich Führungsqualiäten zeigen durfte.

Das mit dem FW im Fachdienst hängt hauptsächlich auch damit zusammen, das sie sich mit ihren 17 Jahren, quasi auf eine Meisterausbildung bewerben, obwohl sie vorher soweit ich weiß nicht in diesem Bereich gearbeitet und wissen ja nichtmal wirklich ob es ihnen liegt. Kfz ist nicht einfach nur "cool am Auto rumschrauben", bei der BW sowieso nicht  ;D

Und zu dem Thema : Mit 17 wird man sowieso nicht SaZ 8-13, kann ich einfach nur verneinen.
Ich selbst bin mit 17 SaZ 9 geworden, und kenne auch genug junge SaZ 9 Kameraden, und sogar einen 18 Jährigen als SaZ 12..

Man muss nur die richtige Ausstrahlung haben, und sich gut verkaufen können  :D
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Rollo83

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #68 am: 30. Mai 2012, 16:46:00 »

Zitat
    Sowas hab ich ja noch nie gehört, da versucht sich wer in die Bundeswehr ein zu klagen.


Der Name "Tanja Kreil" sagt Dir gar nichts?  ;)

Ist das die Dame der wir zu verdanken haben das auch Frauen Soldat werden dürfen? Als sie recht bekam wollte sie dann ja gar kein Soldat mehr werden wenn ich mich recht entsinne.


Das mit dem "zu verdanken" hört sich irgendwie etwas böse und negativ an aber ist es nicht gemeint, nicht das mir hier von den weiblichen Soldaten gleich er Kopf abgerissen wird.
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BulleMölders

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #69 am: 30. Mai 2012, 16:47:19 »

Meines Wissens nach ist sie es doch noch geworden, musste dann aber relativ schnell einsehen, das Die Bundeswehr nicht Germanys next Top Model ist.
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Aurignacien

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #70 am: 30. Mai 2012, 16:49:25 »

Ach, sie ist doch noch eingetreten? Das wußte ich nicht.
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wolverine

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #71 am: 30. Mai 2012, 16:52:29 »

Eine Klage zum EuGH dauert ein paar Jährchen. Als die Entscheidung kam dürfte sie schon etwas lebensälter gewesen sein und die angestrebte Tätigkeit woanders aufgenommen haben.
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schlammtreiber

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #72 am: 30. Mai 2012, 17:05:50 »

Ich dachte sie wäre nach der erfolgreichen Klage leider einfach ausgemustert worden?  ???
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wolverine

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #73 am: 30. Mai 2012, 17:10:18 »

Danach war sie nie dabei.
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The_Staffsergeant

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #74 am: 31. Mai 2012, 09:53:07 »

Richtig, Sie hatte sich damals auf Initiative ihres Verlobten (damals auch Soldat), auf eine Stelle als Waffenmechanikerin beworben. Direkter auf damals einer freiwerdenden und noch nicht nachbesetzte Stelle im PzBtl 33.
Nachdem sie mit der Klage vor dem EuGerH gewonnen, hatte wurde ihr eine Stelle angeboten die sie aber nicht mehr angenommen hat, da sie mittlerweile eine Festanstellung in einer zivilen Firma hatte.
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