Ich dachte, auch körperlich geeignete Streitkräfte wären für die Verteidigung notwendig, und DESHALB darf das Alter als Kriterium herangezogen werden
Das ist ja auch alles völlig richtig und da hat auch kein Gericht etwas dagegen. Wenn man aber mal die Rechtsprechung der letzten 10 Jahre betrachtet (nicht nur im Verwaltungsrecht, sondern auch in allen anderen Rechtsgebieten), dann erkennt man, dass die Rechtsprechung etwas dagegen hat, wenn man allzu stumpf und hirnlos sich auf starre Grenzen festlegt, und nicht in der Lage ist, auch nur einen Millimeter nach rechts oder links abzuweichen. Wenn Bedarf besteht und ein geeigneter Bewerber sich meldet, dann darf es schlichtweg nicht das einzige Kriterium sein, wenn man sagt "sorry, Sie sind ein paar Monate zu alt". Das darf natürlich ein Kritierum sein, aber sicher nicht das einzigste. Wenn es wirklich das einzige Merkmal wäre, dann wäre das schlichtweg altersdiskriminierend.
Das Urteil passt daher durchaus in die derzeit übliche Rechtsprechungspraxis.
Naja, ansonsten sehe ich es wie Ralf: Ein Einzelfallurteil ohne weitere Bedeutung.
Naja, zunä#chst mal ist JEDES Urteil auf einen ganz speziellen Einzelfall bezogen, denn es gibt immer nur einen ganz konkreten Kläger, der in seinem ganz konkreten Fall etwas will. Die Entscheidung irgendeines Verwaltungsgerichts ist für die Bundeswehr ohne Belang, denn es ist in der Tat ein Einzelfallurteil.
Etwas anders gilt aber beim Bundesverwaltungsgericht. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als sogenannte höchstrichterliche Rechtsprechung hat schon Lenkungswirkung. Erstens werden sich untere Gerichte daran halten, und zum anderen wird das Bundeswerwaltungsgericht in jedem anderen identischen Fall wieder so entscheiden, weil das BVerwG sich nicht selbst widerspricht.
Daher wird sich die Bundeswehr Gedanken machen müssen, wie man die starren Altersgrenzen zumindest ein wenig flexibler gestaltet.