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Autor Thema: Aufhebung geburtsjahrbezogene Bewerberbeschränkung BS - MilitärischerMusikdienst  (Gelesen 12994 mal)

LuftwaffenSLD

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Aktuelles Urteil zur geburtsjahrbezogenen Beschränkung des Bewerberfeldes für Berufssoldatenstellen im Militärmusikdienst:

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2012&nr=122

Man darf gespannt sein ob dies weitere Auswirkungen auf andere Bereiche haben wird. Der DBwV prüft die Begründungen und wird ein Statement abgeben.
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F_K

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Frage:
Wie ist denn der V Auftrag von diesen Kameraden? Ich dachte, die machen dann auch "Sicherung", wie z. B. das WachBtl.
Dann wäre eine sinnvolle Altersstruktur für die Verteidigung doch notwendig?
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Ralf

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Es gibt ja auch bereits andere Urteile, die geburtsjahrgangsbezogene Sichtweise verbieten. Jedoch ist man trotzdem bisher nicht davon abgewichen, da die Urteile wohl immer nur für den Einzelfall waren.
Die genaue Begründung, warum man das ansch. immer noch machen kann, weiß ich aber nicht, von daher sind solche Urteile mit Vorsicht zu genießen, wenns um grundsätzliche Verfahrensweisen geht.
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Ralf

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Nachtrag: Gibt auch immer einen Unterschied, ob man nicht mitbetrachtet oder mitbetrachtet und dann feststellt, dass kein Bedarf mehr ist. Hier wurde ansch. ersteres gemacht.
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Andi

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Wie ist denn der V Auftrag von diesen Kameraden? Ich dachte, die machen dann auch "Sicherung", wie z. B. das WachBtl.

Musik oder San.
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ulli76

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Hatte ich auch so im Kopf- im V-Fall gehören sie uns alle: Zivis, Musiker, etc. was mit den Sportlern ist, weiss ich aber nicht.
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F_K

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.. dann nur zu meinem Verständnis:

Ich dachte, auch körperlich geeignete Streitkräfte wären für die Verteidigung notwendig, und DESHALB darf das Alter als Kriterium herangezogen werden (weil es zur körperlichen Leistungsfähigkeit korreliert).
Da San, gerade im V Fall, auch körperlich leistungsfähig sein muss, sollte dies doch auch für Musiker gelten, oder?

Naja, ansonsten sehe ich es wie Ralf: Ein Einzelfallurteil ohne weitere Bedeutung.
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Andi

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Naja, ansonsten sehe ich es wie Ralf: Ein Einzelfallurteil ohne weitere Bedeutung.

Nein, in diesem Fall ein Grundsatzurteil für den Militärmusikdienst.

Edit: Und wenn ich die Zusammenfassung richtig interpretiere wird für die Streitkräfte allgemein festgestellt, dass der Gesetzgeber hier keine Ausnahme festgelegt hat, die eine geburtsjahrbezogene Beschränkung erlaubt.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2012, 16:20:35 von Andi »
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Niederbayer

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Aus Eigennutz bin ich auch für die Aufhebung.  ;D
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Niederbayer

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Bin aber auch der Meinung, dass eine reelle BS-Chance da sein muss, wenn ich Laufbahnen bis zum 30. Lebensjahr aufmache. Und als reelle Chance zähle ich jetzt nicht die einmalige pro forma-Bewerbung.
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justice005

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Zitat
Ich dachte, auch körperlich geeignete Streitkräfte wären für die Verteidigung notwendig, und DESHALB darf das Alter als Kriterium herangezogen werden

Das ist ja auch alles völlig richtig und da hat auch kein Gericht etwas dagegen. Wenn man aber mal die Rechtsprechung der letzten 10 Jahre betrachtet (nicht nur im Verwaltungsrecht, sondern auch in allen anderen Rechtsgebieten), dann erkennt man, dass die Rechtsprechung etwas dagegen hat, wenn man allzu stumpf und hirnlos sich auf starre Grenzen festlegt, und nicht in der Lage ist, auch nur einen Millimeter nach rechts oder links abzuweichen. Wenn Bedarf besteht und ein geeigneter Bewerber sich meldet, dann darf es schlichtweg nicht das einzige Kriterium sein, wenn man sagt "sorry, Sie sind ein paar Monate zu alt". Das darf natürlich ein Kritierum sein, aber sicher nicht das einzigste. Wenn es wirklich das einzige Merkmal wäre, dann wäre das schlichtweg altersdiskriminierend.

Das Urteil passt daher durchaus in die derzeit übliche Rechtsprechungspraxis.

Zitat
Naja, ansonsten sehe ich es wie Ralf: Ein Einzelfallurteil ohne weitere Bedeutung.

Naja, zunä#chst mal ist JEDES Urteil auf einen ganz speziellen Einzelfall bezogen, denn es gibt immer nur einen ganz konkreten Kläger, der in seinem ganz konkreten Fall etwas will. Die Entscheidung irgendeines Verwaltungsgerichts ist für die Bundeswehr ohne Belang, denn es ist in der Tat ein Einzelfallurteil.

Etwas anders gilt aber beim Bundesverwaltungsgericht. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als sogenannte höchstrichterliche Rechtsprechung hat schon Lenkungswirkung. Erstens werden sich untere Gerichte daran halten, und zum anderen wird das Bundeswerwaltungsgericht in jedem anderen identischen Fall wieder so entscheiden, weil das BVerwG sich nicht selbst widerspricht.

Daher wird sich die Bundeswehr Gedanken machen müssen, wie man die starren Altersgrenzen zumindest ein wenig flexibler gestaltet.

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Andi

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Wenn ich das jetzt richtig verstehe wird hier vom Gesetzgeber an sich eine normative Aussage zu diesem Jahrgangsprinzip als Grundlage für die Praxis gefordert. Die Bundeswehr muss das ganze bis dahin erst mal in der Praxis ausbaden.
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Rollo83

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Ich bin dafür das die Altersgrenze bleiben auch wenn mir das selber zum ganz klaren Nachteil wird wenn ich nächstes Jahr kein BS werden sollte. Allerdings ist die Chance jamjetzt schon irgendwie zwischen 1 zu 7-10 BS zu werden und wenn noch mehr Jahrgänge geöffnet werden sinken die Chancen ja noch viel weiter nach unten. Dann gibt's vielleicht 20 oder mehr Bewerber auf eine Stelle. Das ist auch nicht attraktivitätsfördernd. Da braucht man dann auch keine Werbung mehr mit Übernahme zum BS machen aber naja was sag ich schon. Just my 5 Cent.
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DeltaEcho

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Zitat
Allerdings ist die Chance jamjetzt schon irgendwie zwischen 1 zu 7-10 BS zu werden

Hier muss man aber auch klar zwischen Offizieren und Unteroffizieren unterscheiden, wenn ich mich richtig erinnere lag die Quote bei Offizieren für 2011 bei 1:3-3,5, nur bei Unteroffizieren ist sie deutlich höher.
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Rollo83

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Kann gut sein was bei den Offizieren so ab geht da kann ich nicht mit reden.
1 zu 3 ist aber eine tolle Quote da würd ich mir dann persönlich auch mehr als eine 10% Chance ausrechnen. Naja was soll's.
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