Für die ersten 4 Monate ist man ja Eignungsübender, somit Erfahrungsstufe 1. Wird einem die Differenz für diese 4 Monate nach Festlegung der Erfahrungsstufe und Ernennung zum SaZ dann noch nachgezahlt oder hat sich da in den letzten Jahren was geändert?
Moin,
man ist nicht "SOMIT" Erfahrungsstufe 1, man sollte eigentlich bereits bei der Einstellung (Start der EÜ) auf seine Erfahrungsstufe festgesetzt werden.
ABER leider kommt die zuständige Stelle mit der Bearbeitung der vielen Wiedereinsteller nicht hinterher. Und
NUR aus diesem Grund werden Sie und andere WE in der Erfahrungsstufe 1 eingestellt. Lt. meiner Abrechnungsstelle kann diese Neufestsetzung auch noch viel länger dauern als die 4 Monate der Eignungsübung. Sicherlich wird alles nachgezahlt,
ABER leider werden Sie, wie andere vor und auch nach Ihnen , ihren SAZ X unterschreiben
OHNE zu wissen was sie genau verdienen werden.
Klingt zwar komisch , ist aber so!
So kann es bsw. sein, dass man glaubt in A7 ES7 (brutto 2996,77€/ netto 2442,37€) zu gehören, aber man wird " nur" in A7 ES2 (brutto 2512,81€/ netto 2117,02€) gesetzt. Rechnen kann ja jeder selbst!!!!!
Also Augen auf beim Eierkauf! ( Viel Fragen hilft viel
)
Wenn jemand hier im Kreis etwas genaueres weiß ( oder etwas gegensätzliches)
wäre es schön das zu hören.
Gruß Rabbit