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Autor Thema: Bewerbung mit Jugendstrafe  (Gelesen 7559 mal)

dynamic

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Bewerbung mit Jugendstrafe
« am: 08. September 2016, 12:01:22 »

Hallo Community,

ich bin momentan über der Bewerbung für die Bundeswehr als Feldwebel, Unteroffizier, Mannschafter sowie den freiwilligen Wehrdienst.

Leider hatte ich in meiner Vergangenheit einige Konflikte. Ich habe eine Jugendstrafe wegen Betrugs und Körperverletzung, sowie ein laufendes Verfahren wegen KV. Die Jugendstrafe liegt ca. 1 Jahr zurück und der Vorfall bzgl. des laufenden Verfahrens rund ein halbes Jahr. Der erste "Konflikt" wurde in Form von 70 Sozialstunden bestraft und abgeurteilt.
Mein einfaches, sowie das erweiterte Führungszeugnis zeigen - lt. Aussage der Jugendgerichtshilfe - keine Einträge. Jedoch fordert die Bundeswehr ja ein "behördliches Führungszeugnis" an, worin alle Konflikte mit dem Gesetz vermerkt sind - soviel ich weiß. Außerdem ist das Urteil ja im Bundeserziehungsregister vermerkt, da ich unter 23 bin.
Beide KV-Delikte sind ohne Personenschaden oder Verletzungen ausgegangen und das laufende Delikt wird zwar innerhalb einer Hauptverhandlung behandelt, aber wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit nicht abgeurteilt.

Natürlich verstehe ich, dass gerade der Feldwebel eine Führungskraft darstellt und meine Aufälligkeiten dementsprechend negativ für diese Laufbahn sind.

Ich möchte mich hier nicht rechtfertigen und hoffe auf sachliche Antworten. :) Ich hab in der Vergangenheit Sche**e gebaut und musste die Konsequenzen dafür tragen. Momentan, bzw. seit rund 3-4 Monaten bin ich dabei mein Leben neu zu organisieren. Von der Bundeswehr erhoffe ich mir neben den extrem guten Karrierechancen auch das Erlernen von sog. "Soft-Skills" wie Gehorsam, Disziplin und "einfach mal die zu Fre**e halten". Natürlich kann ich verstehen, dass man mich aufgrund der o.g. Vorfälle (im Moment) nur sehr bedingt als qualifiziert für eine Führungsposition betrachten kann.
Mein Plan (falls ich nicht in eine der o.g. Laufbahnen komme) ist, mich innerhalb des FWD über 23 Monate "zu behaupten" und mich nach den 2 Jahren erneut als Feldwebel zu bewerben. Dann bringe ich in jedem Fall Erfahrung über die Bundeswehr, berufsbezogene Kenntnisse und eine "bessere" Vergangenheit mit.

Meine Frage ist, ob ich überhaupt "einen Fuß" in die Bundeswehr bekommen kann mit meiner rechtlichen Vergangenheit? Egal in welcher Form.
Außerdem ist im Bewerbungsbogen eine Frage über "laufende Ermittlungen", diese müsste ich ja dementsprechend mit "JA" beantwortet. Der Karriereberater meinte zu mir, dass ich dann fast komplett raus bin - wie ist eure Meinung dazu? "Nein" anzukreuzen kommt für mich keinesfalls in Frage, wäre ja schlichtweg gelogen und das kommt früher oder später sowieso raus und außerdem ist es nicht meine Art. Beziehungsweise bekomme ich überhaupt eine Einladung für ein persönliches Gespräch (also das Bewerbungsverfahren) um meine Situation zu erklären und zu zeigen, dass ich die Vergangenheit bereue. Ändern kann ich es leider nicht mehr.
Während den Olympischen Spielen war ja auch von einem Boxer die Rede, der FW bei der Bundeswehr ist und mehrere Vorstrafen hatte...

Vielen Dank im Voraus,
dynamic
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dunstig

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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #1 am: 08. September 2016, 12:09:18 »

Zitat
Natürlich verstehe ich, dass gerade der Feldwebel eine Führungskraft darstellt und meine Aufälligkeiten dementsprechend negativ für diese Laufbahn sind.
Diese Straftaten sind nicht nur negativ für eine Bewerbung in der Feldwebellaufbahn, sondern generell für eine Bewerbung als Soldat. Denn als solcher schwören Sie, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes zu verteidigen. Jemandem, der in jüngster Vergangenheit selber mehrfach straffällig geworden ist, traut man dies natürlich nur schwierig zu.

Solange ein Verfahren läuft, wird keine Einstellung erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens müssen Sie schauen, welche Angaben Sie im Bewerbungsverfahren bzgl. vergangener Verurteilungen machen müssen und dementsprechend wird die Akte dann von einem Rechtsberater geprüft werden. Dieser kann dann eine Bewerbungssperre aussprechen.

Solange das Verfahren also läuft, wird keine Einstellung erfolgen. Danach können Sie es versuchen, denn nur dann werden Sie Gewissheit haben, ob es klappt oder nicht. Ich würde aber definitiv eher Plan B und C verfolgen.

Zitat
Während den Olympischen Spielen war ja auch von einem Boxer die Rede, der FW bei der Bundeswehr ist und mehrere Vorstrafen hatte...
Ich weiß nicht genau von wem Sie reden, aber meist sind diese Sportler Angehörige der Sportfördergruppe und werden im Hinblick auf die soldatischen Qualitäten doch ein wenig anders betrachtet als die regulären Bewerber. Da ich davon ausgehe, dass Sie kein Sportler auf Olympia-Niveau sind, ist der Vergleich entsprechend sinnlos.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #2 am: 08. September 2016, 12:13:09 »

Zitat
Beide KV-Delikte sind ohne Personenschaden oder Verletzungen ausgegangen

Technische Frage: Wie geht das? (ohne bleibende Schäden oder mit inzwischen abgeheilten Verletzungen würde ich ja verstehen ...)

Ansonsten: Sich darum bemühen, dass das laufende Verfahren schnellstmöglich beendet wird und sich dann bewerben.
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dynamic

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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #3 am: 08. September 2016, 12:21:33 »

Zitat
Beide KV-Delikte sind ohne Personenschaden oder Verletzungen ausgegangen

Technische Frage: Wie geht das? (ohne bleibende Schäden oder mit inzwischen abgeheilten Verletzungen würde ich ja verstehen ...)

Ansonsten: Sich darum bemühen, dass das laufende Verfahren schnellstmöglich beendet wird und sich dann bewerben.

Naja, die Bewerbung dauert ja ansich schon zwischen 3 bis 6 Monaten.
Und zur technischen Frage: Es gibt einfach Menschen, die eine Rangelei mit Schubsen bereits als KV ansehen. Im ersten Verfahren wurde die KV ja zusammen mit einer anderen Straftat behandelt, wäre sie im Einzelnen behandelt worden, dann wäre diese wahrscheinlich auch wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Um mich zu korrigieren: Die KV-Delikte zogen seitens "der Opfer" keine Verletzungen oder Schäden nach sich. Und das erste KV-Delikt war eine beidseitige Angelegenheit mit Gegenanzeigen, der "Geschädigte" wurde ebenfalls wegen KV verurteilt. Also ein Lose-Lose-Situation für beide, er selbst hat die Anzeige im Nachhinein bereut...
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KlausP

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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #4 am: 08. September 2016, 12:24:20 »

Zu den Auskünften nochmal zur Richtigstellung:

- Bewerber für die Mannschaftslaufbahn fordern bei ihrem Einwohnermeldeamt ein "Führungszeugnis für Behörden" an und veranlassen dessen Übermittlung an das zuständige Karrierecenter.
- Für Bewerber in allen anderen Laufbahnrn fordert die Bundeswehr eine "unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister" an.

Was in den Auskünften mitgeteilt wird, steht im Bundeszentralregistergesetz.
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F_K

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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #5 am: 08. September 2016, 12:26:32 »

Solange ein Verfahren läuft, erfolgt keine Einstellung.

Insoweit ist es immer günstiger, dass Verfahren zu beenden.

Nochmal: Ohne Verletzung keine KV - einfach, weil das Delikt Körperverletzung genannt wird und eben diese bedingt.
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dynamic

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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #6 am: 08. September 2016, 13:05:10 »

Solange ein Verfahren läuft, erfolgt keine Einstellung.

Insoweit ist es immer günstiger, dass Verfahren zu beenden.

Nochmal: Ohne Verletzung keine KV - einfach, weil das Delikt Körperverletzung genannt wird und eben diese bedingt.

Naja, dann korrigiere ich mich nochmal. Es liegen keine nachweisbaren bzw. sichtbaren Verletzungen vor. Laut Aussage des Geschädigten "Schmerzen". Wie man persönlich "Schmerzen" definiert, kann ja niemand entscheiden, leider. Für manche stellt ein Nadelstich einer Spritze "Schmerz" dar, für andere ist auch ein Faustschlag ins Gesicht kein "Schmerz"..
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dunstig

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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #7 am: 08. September 2016, 13:13:57 »

Dass das doofe Opfer Ihrer Gewalteinwirkung auch noch Schmerzen hat und Sie jetzt die blöden Konsequenzen tragen müssen...
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #8 am: 08. September 2016, 13:14:17 »

Der Nadelstich einer Spritze ist eine Körperverletzung.

Meine persönliche Meinung: Wer innerhalb eines Jahres zwei gleichartige Straftaten begeht ist zumindest vorübergehend für eine Laufbahn als Soldat ungeeignet, insbesondere dann, wenn er sich für eine höhere Laufbahn bewirbt. Ich gehe mal davon aus, dass der zuständige Rechtsberater, der das in Ihrem Fall zu prüfen hat, das genauso sieht. Im Falle einer weiteren Verurteilung sollten Sie sich schon mal auf eine Einstellungssperre einstellen.
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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #9 am: 08. September 2016, 13:21:09 »

@ Dynamic:

"Schmerz" ist keine KV - sondern völlig normale Reaktion des Körpers.

Der Stich der Nadel ist eine KV, der dadurch verursachte Schmerz nicht.

Eine "Backpfeife" ist, ohne Verletzung, eben keine KV, sondern eine tätliche Beleidigung (auch Strafbar, aber keine KV).
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KlausP

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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #10 am: 08. September 2016, 13:28:42 »

Mal eine Verständnisfrage: Wie alt waren Sie bei Ihrer letzten Körperverletzung?
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schlammtreiber

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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #11 am: 08. September 2016, 13:34:50 »

Kurz und gut:

1. Solange das eine Verfahren noch läuft, kann keine Einstellung erfolgen.

2. Wenn das erledigt ist, sind die (bisherigen) geringen Vorstrafen kein absolutes Einstellungshindernis, senken aber die Chancen (im Vergleich zu unbelasteten Bewerbern) natürlich ganz erheblich.

3. Definitiv wird man das während dem Bewerbungsgespräch erklären müssen - und ich würde gegenüber dem Psychologen dann davon absehen, verharmlosende Formulierungen zu verwenden oder vom "sog. Opfer" in Anführungszeichen zu reden... das dürfte sehr, sehr sehr schnell als mangelnde Reflektion und somit charakterliches Minus ausgelegt werden. (aber das ist nur so ein persönlicher Tipp)
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JohnnyThunders

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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #12 am: 08. September 2016, 13:52:48 »

Nochmal: Ohne Verletzung keine KV - einfach, weil das Delikt Körperverletzung genannt wird und eben diese bedingt.

Wenn man keine Ahnung hat, kann man auch einfach mal den Nuhr machen. § 223 StGB beinhaltet die Variante der körperlichen Misshandlung, die als eine "üble, unangemessene Behandlung, die zu einer nicht nur ganz unerheblichen Beeinträchtigung des Wohlbefindens führt" definiert wird. Eine Verletzung ist dafür NICHT erforderlich.
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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #13 am: 08. September 2016, 13:57:42 »

Eben, Johnny Thunders, eben. (oder einfach für Dich: "Klappe halten").

Lese einfach Schmidt, Priebe: Strafrecht Besonderer teil I, 8. Aufl. 2009, Rn. 287, reflektiere dass, und dann darfst Du "mitspielen".

(Feinheiten wie Gift und chronische Schmerzen lassen wir mal außen vor.)
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JohnnyThunders

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Antw:Bewerbung mit Jugendstrafe
« Antwort #14 am: 08. September 2016, 14:07:16 »

Wer es hier nicht schnallt, bist du. Aber was soll es, ist vermutlich Hopfen und Malz verloren.

Für andere, möglicherweise weniger verbohrte Forumsleser: BGH NJW 90, 3157. "Bereits in den möglicherweise nur kurz anhaltenden Schmerzen einer Ohrfeige kann eine Misshandlung liegen." Da ist keine Verletzung, nur eine Misshandlung, und damit eine Körperverletzung.
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